Weitere Entscheidung unten: LG Heidelberg, 19.07.2004

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2004 - 3 O 2524/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20131
LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2004 - 3 O 2524/04 (https://dejure.org/2004,20131)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26.05.2004 - 3 O 2524/04 (https://dejure.org/2004,20131)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 3 O 2524/04 (https://dejure.org/2004,20131)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Besichtigungsanspruch bei vermuteter Urheberrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 627
  • CR 2004, 890
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem in einer Urheberrechtssache ergangenen "Faxkarte"-Urteil (BGHZ 150, 377, 386) zu § 809 BGB einen "gewissen Grad" an Wahrscheinlichkeit ausreichen lassen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt, allerdings nicht schon eine entfernte Möglichkeit; diesen "gewissen Grad" lassen u.a. auch LG Nürnberg-Fürth CR 2004, 890; LG Nürnberg-Fürth InstGE 5, 153, 155; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 327; OLG Düsseldorf v. 3.1.2003 - 2 U 71/00, Ls. in …
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19083
LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04 II (https://dejure.org/2004,19083)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19.07.2004 - 6 T 61/04 II (https://dejure.org/2004,19083)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 6 T 61/04 II (https://dejure.org/2004,19083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Zwangsvollstreckung auf Grund des Annahmeverzugs des Schuldners; Einstellung der Vollstreckungsmaßnahme wegen Unbestimmtheit der Zug-um-Zug Leistung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • CR 2004, 890
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Wiesloch, 14.04.2004 - 1 M 297/04
    Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wiesloch vom 14.04.2004 (AZ: 1 M 297/04) wird dieser dahingehend abgeändert, dass die durch OGV H am 18.02.2004 vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen für unzulässig erklärt werden und OGV H angewiesen wird, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 07.11.2001 (5 0 28/01) einzustellen und das Vollstreckungsprotokoll vom 18.02.2004 dahingehend zu ändern, dass Annahmeverzug nicht festgestellt werden konnte.

    Das Vollstreckungsgericht hat nach Anhörung der Gläubigerin mit Beschluss vom 14.04.2004 (AS. 95; Aktenzeichen 1 M 297/04) die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt, weil das zugrunde liegende Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweise.

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
    Der Schuldner hatte sich gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des OGV H gewendet, nicht jedoch gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung (Dies wäre letztlich im Rahmen einer auf § 767 ZPO entsprechend gestützten Klage zulässig; vgl. BGH NJW 1994, 460 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.2002 - 1 U 250/01

    Lieferung der Benutzerdokumentation als Hauptleistungspflicht eines Werkvertrages

    Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
    Die Berufung des Beklagten (OLG Karlsruhe Urteil vom 16.08.2002; Aktenzeichen 1 U 250/01) war insoweit erfolglos geblieben.
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