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   LG Hamburg, 02.08.2006 - 308 O 509/06   

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https://dejure.org/2006,18018
LG Hamburg, 02.08.2006 - 308 O 509/06 (https://dejure.org/2006,18018)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2006 - 308 O 509/06 (https://dejure.org/2006,18018)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2006 - 308 O 509/06 (https://dejure.org/2006,18018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für WLAN-Zugang bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für WLAN-Zugang bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

Papierfundstellen

  • CR 2006, 780
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2006 - 308 O 509/06
    Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen ( BGH NJW 2005, S. 1420 ff. (S. 1421 m. w. N.)).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2006 - 308 O 509/06
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist ( BGH GRUR 2004, S. 860 ff. (S. 864) - Störerhaftung des Internetauktionshauses bei Fremdversteigerungen - m. w. N.), wobei sich die Art und der Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen ( von Wolff in Wandtke/Bullinger, a. a. O., § 97 Rn. 15).
  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2006 - 308 O 509/06
    So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten ( BGH GRUR 1984, S. 54/55 - Kopierläden).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Eltern sind nach dieser Ansicht ferner verpflichtet, das Kind bei der Nutzung des Internets laufend zu überwachen und den Computer des Kindes regelmäßig zu überprüfen, selbst wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass das Kind bei der Internetnutzung Rechte Dritter verletzt (vgl. OLG Köln, GRUR 2010, 173, 174; LG Hamburg, MMR 2006, 700; MMR 2007, 131 f.; CR 2006, 780, 782; LG München I, MMR 2008, 619, 621 f.; LG Düsseldorf, ZUM-RD 2011, 698, 699; vgl. auch Stang/Hühner, CR 2008, 342, 245; Rauer, K&R 2012, 532, 533; Hoffmann, MMR 2012, 391, 392).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    b) Dieselben Pflichten sollen auch den Inhaber eines Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mannheim, MMR 2007, 537 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss v.11.06.2007 - 6 W 20/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007, I-20 W 157/07, zitiert nach Juris, OLG Hamburg, Beschluss v. 11.10.2006Az.: 5 W 152/06; OLG Köln, Beschluss v. 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Mitarbeiter andere Erkenntnisse hatten, als sie gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben haben (vgl. LG Hamburg CR 2006, 780.781).

    Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen (LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268 mit zustimmender Anmerkung von Solmecke; 459, 460; anderer Ansicht LG Hamburg, CR 2006, 780, 781 und MMR 2007, 131, 132).

  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Aus den oben dargelegten Gründen muss auch die Frage nicht weiterverfolgt werden, ob der Inhaber eines Anschlusses allein aufgrund dieser Eigenschaft als Störer im Hinblick auf etwaige Urheberrechtsverletzungen des Computernutzers in Betracht kommt (bejahend: LG Hamburg, Urt.v. 2.8.2006, CR 2006, S. 780, zitiert nach juris; a.A.: LG Mannheim, Urt.v. 29.9.2006, MMR 2007, S. 267f).
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