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   LG Leipzig, 12.05.2006 - 05 O 4391/05   

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https://dejure.org/2006,14296
LG Leipzig, 12.05.2006 - 05 O 4391/05 (https://dejure.org/2006,14296)
LG Leipzig, Entscheidung vom 12.05.2006 - 05 O 4391/05 (https://dejure.org/2006,14296)
LG Leipzig, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 05 O 4391/05 (https://dejure.org/2006,14296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Netlantic GmbH und ihrem Internetangebot Shift-TV zur Aufnahme eines Fernsehprogramms des Senders RTL zur kostenpflichtigen Weitervermittlung an seine Kunden; Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung und unautorisierten Vervielfältigung durch die Nutzung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 20, 53 Abs. 1 S. 1, 87 Abs. 1, 97 UrhG

  • online-und-recht.de
  • computerundrecht.de PDF, S. 72

    §§ 19a, 87 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, 97 Abs. 1 UrhG
    Internetbasierter Video-Recording-Dienst unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 23.05.2006)

    Online-TV-Recorder verstößt gegen das Urheberrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2006, 426
  • ZUM 2006, 763
  • CR 2006, 784
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 27.04.2005 - 28 O 149/05

    Online-Videorecorder ist urheberrechtswidrig

    Auszug aus LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05
    Bis zur mit Urteil des OLG Köln vom 09.09.2005 überwiegend bestätigten Untersagungsverfügung des Landgerichts Köln im Urteil vom 27.04.2005 (Az.: 28 O 149/05) war auch das Programm "(...)" der Klägerin unter www.(...).tv abrufbar.

    Dabei kann dahinstehen, ob die Erstbeklagte eine Weitersendung im Sinne einer zeitgleichen, unveränderten Simultanausstrahlung der ursprünglichen Sendung (vgl. Dreier/Schulze, a.a.O. Rn 13) durchführt (so LG Köln, Urt. v. 27.04.2005 - Az.: 28 O 149/05 - S. 7).

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05
    Die für § 97 UrhG erforderliche Wiederholungsgefahr ist durch die eingetretene Urheberrechtsverletzung indiziert, so dass eine tatsächliche Vermutung für ihr Fortbestehen streitet (Dreier/Schulze, a.a.O. § 97 Rn 42; BGH GRUR 1955, 97 - Constanze II).
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Auszug aus LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05
    Die Beendigung der Geschäftsführerstellung lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen, weil auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Beklagten zu 2 bis 4 sei es als Einzelkaufleute oder als Verantwortliche einer anderen Firma eben dieses Geschäftsmodell so oder weitestgehend ähnlich weiter betreiben bzw. wieder aufnehmen (BGH GRUR 1976, 579, 583 "Tylosin" ).
  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05

    Zeitversetzte Wiedergabe von Fernsehprogrammen im Internet - keine

    Auszug aus LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05
    Die Kammer teilt weiterhin, wie schon im Urteil vom 19.05.2005, die Auffassung des OLG Köln in dessen Urteil vom 09.09.2005 (Az.: 6 U 90/05).
  • OLG Celle, 19.12.2002 - 13 U 156/02

    Pflicht zu lauterem Wettbewerbshandeln; Richten nach der strengsten

    Auszug aus LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05
    Hierunter fallen auch die Regelungen des JMStV: (Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, GVBl - Bay - 2003, S. 147; vgl. hierzu Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., UWG, § 4 Rn 11.180; OLG Celle GRUR-RR 2003, 221; KG OLG Report 2006, 228 m.w.Nw.).
  • OLG München, 20.03.2003 - 29 U 5494/02

    Aufsteller von CD-Kopierautomaten ist nicht Hersteller der

    Auszug aus LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05
    Der Vergleich mit dem Brennen einer CD (OLG München GRUR-RR 2003, 365 "Münzkopierautomaten" ) verfängt nicht.
  • LG Leipzig, 19.05.2005 - 5 O 1304/05
    Auszug aus LG Leipzig, 12.05.2006 - 5 O 4391/05
    a) Die Kammer sieht keinen Grund von ihrer im Urteil vom 19.05.2005 (Az. 05 O 1304/05 - rechtskräftig) in einem von einem anderen Sendeunternehmen gegen die Erstbeklagte angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren bereits geäußerten Rechtsauffassung abzuweichen, zumal sich die insbesondere von der Erstbeklagten ins Feld geführten Argumente, mit den damals geäußerten inhaltlich fast vollständig decken und keine neuen, eine andere Beurteilung rechtfertigenden tatsächlichen Aspekte aufgezeigt worden sind.
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Das Landgericht hat der Klage weitgehend stattgegeben (LG Leipzig ZUM 2006, 753 = CR 2006, 784).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11

    Internet-Videorecorder II

    Das Landgericht hat der Klage weitgehend stattgegeben (LG Leipzig, ZUM 2006, 753 = CR 2006, 784).
  • OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1071/06

    Wettbewerbswidrigkeit eines Online-Videorekorders wegen Jugendschutzverstoß

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 12.05.2006 (Az.: 05 O 4391/05) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 12.05.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Leipzig, Az.: 05 O 4391/05, die Klage abzuweisen,.

  • OLG Dresden, 12.03.2019 - 14 U 1071/06

    Internet-Videorecorder

    Auf die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) wird das Teilendurteil des Landgerichts Leipzig vom 12.5.2006, Az. 5 O 4391/05, in der Urteilsformel I. 1. und 2. sowie II. teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung zur Klarstellung insoweit wie folgt neu gefasst: Die Beklagten zu 1) bis 3) werden unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall von bis zu zwei Jahren, verurteilt, es zu unterlassen, das Fernsehprogramm "X" der Klägerin oder Teile davon weiterzusenden, insbesondere wie unter "www..." angeboten (d.h. wie bei Anhängigkeit der Klage am 24.10.2005 aus der Klage mitsamt Anlagen ersichtlich), das Angebot "..." mit dem Fernsehprogramm "X" Dritten zur Einbindung in eine Website zu lizenzieren.

    Das Landgericht hat mit Teilurteil vom 12.5.2006, auf das wegen der tatsächlichen Feststellungen Bezug genommen wird, der Klage weitgehend stattgegeben (LG Leipzig, ZUM 2006, 753 = CR 2006, 784).

    die Klage (im noch rechtshängigen Umfang) unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 12.5.2006 (Az.: 5 O 4391/05) abzuweisen.

  • OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1070/06
    unter Abänderung des am 12.05.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Leipzig, Az.: 5 O 4391/05, die Klage abzuweisen,.
  • LG Leipzig, 04.08.2006 - 5 O 1058/06

    virtueller Videorekorder

    Diese Auffassung hat die Kammer bereits in ihren Urteilen vom 12.05.2006, ( 05 O 4391/05 und 05 O 4371/05) im Anschluss an das Urteil des OLG Köln vom 09.09.2005 ( 6 U 90/05 , GRUR-RR 2006, 5) vertreten (ebenso LG Braunschweig, Urteil vom 07.06.2006, 9 O 869/06 ; veröffentlicht in JURIS).
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