Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05   

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https://dejure.org/2006,3209
OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05 (https://dejure.org/2006,3209)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2006 - 6 U 200/05 (https://dejure.org/2006,3209)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 6 U 200/05 (https://dejure.org/2006,3209)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

  • webshoprecht.de

    Zur Frage der Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG
    Merchant haftet für Markenverstöße des Affiliates auch dann, wenn er diesen per AGB zu rechtskonformem Verhalten anhält

  • aufrecht.de

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von Meta-Tags als markenmäßige Benutzung; Markenrechtlich relevante Benutzungshandlung bei der Verwendung kennzeichenrechtlich geschützter Bezeichnungen in Meta-Tags ; Unterlassungsanspruch gegen den Betriebsinhaber

  • affiliateundrecht.de

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 7; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung des Merchants für seine Affiliates

  • beck.de (Leitsatz)

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung des Merchants für seine Affiliates

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 20.7.2006)

    § 14 MarkenG
    Advertiser haftet für Affiliate

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 622
  • CR 2007, 184
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Der Zuwiderhandelnde muss daher für das Unternehmen oder den Betrieb tätig geworden sein; ein Handeln für einen Dritten oder im eigenen Interesse reicht nicht aus (vgl. zu § 8 Abs. 2 UWG: BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 92/04, GRUR 2007, 994 Tz. 19 = WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit, m.w.N.; zu § 100 UrhG a.F.: OLG München GRUR-RR 2007, 345, 346, m.w.N.; zu § 14 Abs. 7 MarkenG: OLG Köln MMR 2006, 622, 624 = CR 2007, 184).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Köln MMR 2006, 622 = CR 2007, 184).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2009 - 3 O 384/08

    Markenrechtsverletzung: Haftung des Betreibers einer Internetplattform für

    Außerdem muss der Betriebsinhaber einen bestimmenden Einfluss auf die rechtsverletzende Handlung haben, wobei ausreicht, dass er sich diesen Einfluss sichern könnte und müsste (vgl. BGH, GRUR 2005, 864 "Meißner Dekor II", juris-Rn. 20; OLG Köln, MMR 2006, 622, juris-Rn. 13; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 8 Rn. 2.41).

    Maßgeblich ist, dass der Beauftragte aufgrund eines Vertragsverhältnisses betriebliche Funktionen nach außen übernimmt und dabei die Interessen des Betriebsinhabers zu wahren hat (vgl. OLG Köln, MMR 2008, 477, juris-Rn. 13; OLG Köln, MMR 2006, 622, juris-Rn. 20; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 8 Rn. 2.44).

    Auch ein selbständiger Unternehmer kann dabei Beauftragter sein, so etwa beim Verhältnis Lieferant und Zwischenhändler, nicht jedoch beim Tätigwerden eines Zeitungsverlegers für Anzeigenkunden, es sei denn dieser übernimmt zusätzliche Geschäftsbesorgungsaufgaben, die dem Betriebsinhaber im Regelfall selbst obliegen, ähnlich einer Werbeagentur (vgl. BGH, GRUR 1990, 1039 "Anzeigenauftrag"; OLG Köln, MMR 2006, 622, juris-Rn. 14; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 8 Rn. 2.45; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., vor §§ 14-19, Rn. 25 f.).

    Die Beklagte nimmt vom Domain-Inhaber keinerlei Dienste in Anspruch, sondern erbringt vielmehr für diesen eine Dienstleistung, nämlich die unkomplizierte Bereitstellung von Werbe-Links zu einem bestimmten Stichwort (vgl. auch OLG Köln, MMR 2006, 622, juris-Rn. 27).

  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

    Zwar haftet die Beklagte gemäß § 8 Abs. 2 UWG unmittelbar für solche Werbepartner (OLG Köln MMR 2006, 622 [juris Tz. 12 f]; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza a.a.O. § 8, 150; vgl. auch BGH GRUR 2009, 1167 [Tz. 21, 24 bis 27] - Partnerprogramm ; Büscher in Fezer a.a.O. § 8, 223).
  • LG Potsdam, 12.12.2007 - 52 O 67/07

    Haftung des Merchants für Spam eines Affiliates

    Die Kammer teilt die Auffassung, daß auch bei Affiliates, jedenfalls wenn das Verhältnis zum Händler wie im vorliegenden Fall ausgestaltet ist, die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen ist, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb, der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte; das von der Beklagten prognostizierte Aus dieses Geschäftsmodells braucht nicht weiter hinterfragt zu werden, da auch dies ein anderes Ergebnis nicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05; LG Berlin, MMR 2006, 118 f.).
  • LG Leipzig, 12.09.2006 - 5 O 1174/06

    Zulässigkeit der Verwendung von sogenannten AdWords bei der Suchmaschine Google;

    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 08.02.2005 (Az. : 05 O 146/05 Vgl. MMR 2006, 622 ff.; bestätigt durch Urteil des OLG Dresden, Az.: 14 U 498/05 a. a. O., 2006, 326 f.) ausgeführt hat, fehlt es bei der bloßen Buchung bzw. Festlegung von AdWords im Zusammenhang mit dem Werbeangebot von Internetsuchmaschinen an einem unerlässlichen, tatbestandsmäßigen Merkmal einer Markenverletzungshandlung.
  • LG Flensburg, 24.09.2010 - 6 O 26/10

    Anruf eines Verbrauchers auf seinem privaten Telefonanschluss zwecks Angebots

    Dazu gehören auch solche Funktionen, die aus dem Betrieb ausgegliedert und auf andere Unternehmen übertragen sind, wie zum Beispiel der Bereich der Werbung (vgl. OLG Köln MMR 2006, 622; Köhler in Köhler/Bornkamm Rn. 2.41 ff. zu § 8 UWG m.w.N.).
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