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   OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06   

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https://dejure.org/2006,2391
OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06 (https://dejure.org/2006,2391)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2006 - 19 U 109/06 (https://dejure.org/2006,2391)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 19 U 109/06 (https://dejure.org/2006,2391)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Zur Wirksamkeit eines Auktions-Kaufvertrages bei niedrigem Höchstgebot

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu niedriger Preis rechtfertigt keine Anfechtung / Der 60.000 EUR teure Rübenroder für 51,00 EUR?

  • aufrecht.de

    Schadensersatz bei Internetauktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindlichkeit des Verkaufsangebots bezüglich eines Rübenroders mit einem Startpreis von 1 EUR auf der Internetplattform Ebay; Anforderungen an die Nichtigkeit gemäß § 138 Abs. 2 BGB wegen Ausnutzung einer Schwächesituation in Form der Unkenntnis über den Ablauf von ...

  • kanzlei.biz

    Wirksamer eBay-Verkauf trotz krassen Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Ebay-Verkäufe sind verbindlich; landwirtschaftlichen Rübenroder (Wert ca. 60.000,00 EUR) für 51,00 EUR ersteigert

  • Judicialis

    BGB § 116; ; BGB § ... 119; ; BGB § 121; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 142; ; BGB § 242; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • heise.de (Pressebericht, 09.01.2007)

    EBay-Verkäufer muss 60.000 Euro Schadensersatz zahlen

  • heise.de (Pressebericht, 09.01.2007)

    EBay-Verkäufer muss 60.000 Euro Schadensersatz zahlen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Startpreis von 1 EUR ist verbindlich - auch bei einem Sofortkauf-Preis von 60.000 ... - eBay-Recht

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags bei Internetauktion trotz unverhältnissmässig grossem Unterschied zwischen Preis und Leistung

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gegensätzliche Urteile zur Anfechtung niedriger Verkaufspreise bei eBay

  • beck.de (Leitsatz)

    Niedriges Höchstgebot bei eBay-Auktion

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 446
  • CR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 567/05

    Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung; Zustandekommen eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.05.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 567/05 - wird zurückgewiesen.

    das am 24.05.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 28 O 567/05 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06
    Das Landgericht ist zutreffend vom Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages über den Rübenroder gemäß § 433 Abs. 1 BGB ausgegangen, dadurch dass der Beklagte durch das Anbieten des Rübenroders auf der Internet-Plattform Ebay ein verbindliches Verkaufsangebot (allg. Meinung, vgl. nur BGH NJW 2002, 363 ff.; OLG Oldenburg, NJW 2005, 2556 ff.) abgegeben hatte, das der Kläger durch Abgabe des Höchstgebots angenommen hat.

    Fehlte dem Beklagten - nach seiner Behauptung - tatsächlich ein Erklärungsbewusstsein dahingehend, dass er den Rübenroder nicht nur zu dem "Sofort Kaufen" - Preis von 60.000 EUR anbot, sondern auch im Rahmen einer Auktion zu einem Startpreis von 1 EUR, ist sein Vorbringen unerheblich und es liegt gleichwohl eine verbindliche Willenerklärung vor, wenn der Beklagte bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte (vgl. BGH NJW 2002, 363 ff.).

  • LG Bonn, 12.11.2004 - 1 O 307/04

    Keine Sittenwidrigkeit eines im Rahmen einer Internetauktion zustandegekommenen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06
    Zu derartigen Geschäften hat bereits das Landgericht Bonn in einer Entscheidung vom 12.11.2004 - 1 O 307/04 - (abrufbar bei juris) zutreffend ausgeführt, dass die Teilnehmer einer solchen Internet-Auktion sich regelmäßig bewusst sind, dass die Ermittlung der Höhe der Gegenleistung von anderen Faktoren als allein dem üblichen Marktwert eines Artikels abhängt.
  • LG Münster, 21.01.2000 - 4 O 424/99

    Internetauktionen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06
    Mit Recht weist das Landgericht Bonn unter Bezugnahme auf Wilkens (DB 2000, 663, 668) in der genannten Entscheidung zudem darauf hin, dass bei einer solchen Sichtweise für sämtliche Internetversteigerungen grundsätzlich Unsicherheit darüber bestehen würde, wann von einer die Verbindlichkeit des Rechtsgeschäfts begründenden Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung ausgegangen werden könne.
  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06
    Der hier zu beurteilende Fall ist daher - wie es auch das Landgericht zutreffend gesehen hat - mit der vom Beklagten für seine Meinung angeführten Entscheidung des OLG München vom 15.11.2002 - 19 W 2631/02 - (NJW 2003, 367) nicht vergleichbar, da hier keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger eine "offensichtlich auf einem Irrtum beruhende falsche Angabe des Preises" ... "ausnützen" und den Beklagten wegen seines Fehlers "zur Zahlung einer Vergleichssumme veranlassen wollte".
  • OLG Oldenburg, 28.07.2005 - 8 U 93/05

    Begründung eines verbindlichen Warenangebots durch Einstellen eines Angebots auf

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06
    Das Landgericht ist zutreffend vom Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages über den Rübenroder gemäß § 433 Abs. 1 BGB ausgegangen, dadurch dass der Beklagte durch das Anbieten des Rübenroders auf der Internet-Plattform Ebay ein verbindliches Verkaufsangebot (allg. Meinung, vgl. nur BGH NJW 2002, 363 ff.; OLG Oldenburg, NJW 2005, 2556 ff.) abgegeben hatte, das der Kläger durch Abgabe des Höchstgebots angenommen hat.
  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06
    An einem zur Anfechtung berechtigenden Irrtum fehlt es indes mangels Fehlvorstellung, wenn der Erklärende die Erklärung in dem Bewusstsein abgibt, ihren Inhalt nicht genau zu kennen (vgl. OLG Hamm NJW 2001, 1142 ff.).
  • BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

    Denn es ist der Verkäufer, der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises unterhalb des Marktwerts ohne Einrichtung eines Mindestpreises eingegangen ist (zutreffend OLG Köln, MMR 2007, 446, 448 f., zum Fall einer regulär beendeten Internetauktion).
  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    Demgegenüber wird in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum die Auffassung vertreten, aufgrund der Besonderheiten einer Internetauktion könne nicht bereits aus einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf das für § 138 BGB erforderliche subjektive Tatbestandsmoment einer verwerflichen Gesinnung geschlossen werden (OLG Oldenburg, NJW 2004, 168, 169; OLG Köln, CR 2007, 598, 600 f.; LG Bonn, Urteil vom 12. November 2004 - 1 O 307/04, juris Rn. 33 ff.; LG München I, Urteil vom 7. August 2008 - 34 S 20431/04, juris Rn. 19; Heckmann in: jurisPK-Internetrecht, 3. Aufl., Kap. 4.3 Rn. 97 ff.; Spindler/Schuster/Müller, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 138 BGB Rn. 20a; Ernst, CR 2000, 304, 310; Eickelmann, JURA 2011, 451, 454 f.).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13

    Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und

    Insoweit bedarf es vielmehr zusätzlich hinzutretender Umstände (BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723; OLG Köln MMR 2007, 446; OLG Koblenz MMR 2009, 630).

    Ein Käufer, der in einem solchen Fall Erfüllung bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, handelt auch nicht treuwidrig (OLG Köln MMR 2007, 446).

  • LG Karlsruhe, 28.09.2007 - Ns 84 Js 5040/07

    Hehlerei bei Versteigerung in eBay: Kauf eines Navigationsgeräts bei eBay;

    Die Angabe eines geringen Startpreises kann auf den unterschiedlichsten Motiven des Anbieters beruhen, wie etwa einer beabsichtigten Ersparnis höherer Gebühren für einen höheren Startpreis, Werbezwecken bzw. der Erreichung eines größeren Bieterkreises oder der Erwartung auch über eine niedrig beginnende Auktion einen besonders hohen Preis im Rahmen der Auktion zu erzielen (vgl. OLG Köln MMR 2007, 446; zitiert nach JURIS), denn durch niedrige Startpreise werden auch solche Interessenten zur Teilnahme an einer Versteigerung veranlasst, die bei hohen Startangeboten sofort abgeschreckt würden.
  • OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09

    Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei

    Diese - vom vorliegenden abweichende - Konstellation lag der Entscheidung des OLG Köln vom 08.12.2006 (19 U 109/06 = OLGR Köln 2007, 565 = MMR 2007, 446 = CR 2007, 598) zugrunde.
  • OLG Jena, 15.01.2014 - 7 U 399/13

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung aufgrund des Abbruchs der Versteigerung durch

    Nach der Rechtsprechung kann bei X.-Versteigerungen beispielsweise nicht aus einem Mißverhältnis von 782 EUR zu 24.000 EUR (BGH NJW 2012, 2723 f.) oder einem Mißverhältnis von 51 EUR zu 60.000 EUR (OLG Köln, MMR 2007, 446 ff.) auf eine verwerfliche Gesinnung geschlossen werden (BGH a.a.O., Tz. 20; OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 54/13

    Vorbehalt des Zwischenverkaufs in einer eBay-Auktion ist zulässig

    (2) Ob dem Beklagten als Anbietenden vom Kläger aufgezeigte andere Möglichkeiten beim Verkauf des Motorrades durch Optionen innerhalb einer eBay-Auktion (z. B. durch die Optionen "Sofortkauf", "Mindestpreis" bzw. "Preis vorschlagen" o. ä.; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 03.06.2009, 5 U 429/09, MDR 2009, 1412; OLG Köln, Urteil vom 08. Dezember 2006, 19 U 109/06, OLGR 2007, 565) oder mittels anderer Verkaufswege (Kleinanzeigenportale etc.) offen gestanden hätten, um einen gewünschten Mindestpreis für das Motorrad zu erzielen bzw. der Gefahr eines dem Beklagten zu gering erscheinenden Höchstgebots zu entgehen, ist im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblich.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 127/13

    EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung - Irrtumsanfechtung zwecks Vermeidung der

    Bei einer Internetauktion rechtfertigt nämlich selbst ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters und dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2012, VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723; OLG Köln, Urteil vom 08. Dezember 2006, 19 U 109/06, CR 2007, 598).

    Ferner ist hier zu beachten, dass der Beklagte selbst unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt durch sein Angebot erst die Möglichkeit geschaffen hat, dass der Kläger die Presse zu dem niedrigen Preis kaufen konnte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08. Dezember 2006, 19 U 109/06, CR 2007, 598).

    Die Internetplattform eBay bietet verschiedenste Möglichkeiten Verkäufe unter Wert zu verhindern, etwa indem die Ware von vornherein nur gegen einen Festpreis angeboten oder ein - für den Verkäufer erträglicher - Startpreis (als Mindestpreis) angegeben werden kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08. Dezember 2006, a.a.O.).

    Nutzt der Beklagte als Verkäufer diese Möglichkeiten aus rechtlich unbeachtlichen Gründen nicht, etwa weil er bei der Eingabe die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und seine Angaben zudem nicht kontrolliert, besteht nach der Rechtsordnung kein Anlass, das Risiko eines Verkaufes unter Wert dem Käufer aufzubürden, indem ihm seine Rechte aus dem Verkauf abgeschnitten werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08. Dezember 2006, a.a.O.).

  • LG Detmold, 22.02.2012 - 10 S 163/11

    Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages bei Abbruch einer Internetauktion

    Dem widerspräche aber, wenn bei der Wahl einer solchen Verkaufsplattform die Präsentation eines Artikels nur dann verbindlich sein soll, wenn auch ein "angemessener" Preis erzielt wird (LG Bonn, Urteil. v. 12.11.2004 - 1 O 307/04; OLG Köln, MMR 2007, 446).
  • LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07

    Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer

    Insoweit unterscheidet sich die Erklärung der Beklagten Ziff. 2 maßgeblich von der Fallkonstellation, die der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 08.12.2006 (MMR 2007, 446) zugrunde lag.

    Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-).

  • KG, 26.07.2018 - 4 U 31/16

    Internet-Versteigerung eines Technikpakets via eBay: Zustandekommen des

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