Rechtsprechung
   VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1664
VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07 (https://dejure.org/2008,1664)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.07.2008 - 27 A 3.07 (https://dejure.org/2008,1664)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 27 A 3.07 (https://dejure.org/2008,1664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • daten-speicherung.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Pflicht zur Vorhaltung einer Überwachungsvorrichtungen der Telekommunikation auf Kosten des Telekommunikationsunternehmens mit der Verfassung; Verhältnismäßigkeit der kostenlosen Überbürdung der Implementierungspflicht unter Berücksichtigung der ...

  • webhosting-und-recht.de

    Entschädigungspflicht für TK-Überwachungsmaßnahmen

  • webhosting-und-recht.de

    Entschädigungspflicht für TK-Überwachungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik anschaffen und bereithalten?

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik anschaffen und bereithalten?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abhörmaßnahmen bei "Auslandsköpfen" verfassungswidrig?

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Befreiung von Vorratsdatenspeicherung möglich?

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Befreiung von Vorratsdatenspeicherung möglich?

  • heise.de (Pressebericht, 02.07.2008)

    Verpflichtung zur Auslandskopfüberwachung auf eigene Kosten ist verfassungswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 02.07.2008)

    Verpflichtung zur Auslandskopfüberwachung auf eigene Kosten ist verfassungswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entschädigungspflicht des Staates für TK-Überwachung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entschädigungspflicht des Staates für TK-Überwachung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik anschaffen und bereithalten? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 851
  • CR 2008, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    Diese ist nicht grundsätzlich unzulässig (BVerfGE 30, 292), ihre Zulässigkeit im Einzelfall ist jedoch am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen.

    Es handelt sich vielmehr um eine Berufsausübungsregelung; eine solche kann allerdings dann in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung einer Zulassungsbeschränkung nahekommen und die Freiheit der Berufswahl beeinträchtigen, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder - bei juristischen Personen - zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen (BVerfGE 30, 292; BVerfGE 13, 181 (187); 16, 147 (165)).

    Je empfindlicher die Berufsausübenden in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt werden, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen die Regelung zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; stRspr).

    Die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Private ist nicht schon für sich genommen unzumutbar (BVerfGE 30, 292).

    (b) Ein Zurechnungsmoment liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn es sich bei der zu übernehmenden Pflicht um eine nicht unternehmensfremde Tätigkeit handelt und diese nicht in erheblicher Weise Betriebsmittel bindet (Kuponsteuer, BVerfGE 22, 380; Mineralölbevorratung, BVerfGE 30, 292).

    (d) Teilweise wird die Kostentragungspflicht der Telekommunikationsunternehmer auch deswegen für zumutbar gehalten, weil die gesetzliche Regelung nicht ausschließe, dass die Kosten auf den Kunden abgewälzt werden könnten (BVerfGE 30, 292).

    Dies kann dann der Fall sein, wenn durch eine Berufsausübungsregelung innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker belastet werden (BVerfGE 30, 292, ; BVerfGE 25, 236 ).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    Im Schrifttum wird die Sach- und Verantwortungsnähe auch aus dem polizeirechtlichen Störer- und Zweckveranlassergedanken (Scholz a.a.O. S. 183 f., Waechter, VerwArch 1996, 68 ) sowie - im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Luftsicherheitsgebühr (BVerwGE 95, 188) - aus dem Gedanken einer besonderen Individualbegünstigung entwickelt.
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    Dies kann dann der Fall sein, wenn durch eine Berufsausübungsregelung innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker belastet werden (BVerfGE 30, 292, ; BVerfGE 25, 236 ).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    Auch hinsichtlich dieser Norm liegt Grundrechtsfähigkeit der inländischen juristischen Person im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG vor (BVerfGE 4, 7 ; 50, 290 ); da es sich um einen mittelbaren Eingriff handelt, ist das Zitiergebot des § 19 Abs. 1 GG nicht verletzt.
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    (c) Ein Zurechnungsmoment kann sich nach der Rechtsprechung weiter aus der besonderen Sach- und Verantwortungsnähe ergeben (so etwa für die Abführung von Kirchlohnsteuer BVerfGE 44, 103 und Lohnsteuer BFH BStBl.1963, III S. 468 durch den Arbeitgeber und die Verpflichtung von Tabakherstellern zur Anbringung von Warnhinweisen BVerfGE 95, 173).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    (b) Ein Zurechnungsmoment liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn es sich bei der zu übernehmenden Pflicht um eine nicht unternehmensfremde Tätigkeit handelt und diese nicht in erheblicher Weise Betriebsmittel bindet (Kuponsteuer, BVerfGE 22, 380; Mineralölbevorratung, BVerfGE 30, 292).
  • VG Köln, 15.02.2000 - 22 K 5896/96
    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    Die berufliche Tätigkeit des Telekommunikationsanbieters sei seit jeher mit der Belastung der Verantwortung für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen verbunden gewesen (VG Köln, Urteil vom 15. Februar 2000 - 22 K 5896/96 - UA S. 15 unten); die privaten Anbieter seien an die Stelle der früheren staatlichen Monopolisten getreten, weshalb die Verpflichtung zur Bereitstellung der Überwachungstechnik jetzt sie treffe (Manssen, Archiv PT 1998, 236 ; i. E. so auch Waechter, a.a.O. S. 94).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    (c) Ein Zurechnungsmoment kann sich nach der Rechtsprechung weiter aus der besonderen Sach- und Verantwortungsnähe ergeben (so etwa für die Abführung von Kirchlohnsteuer BVerfGE 44, 103 und Lohnsteuer BFH BStBl.1963, III S. 468 durch den Arbeitgeber und die Verpflichtung von Tabakherstellern zur Anbringung von Warnhinweisen BVerfGE 95, 173).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    Auch hinsichtlich dieser Norm liegt Grundrechtsfähigkeit der inländischen juristischen Person im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG vor (BVerfGE 4, 7 ; 50, 290 ); da es sich um einen mittelbaren Eingriff handelt, ist das Zitiergebot des § 19 Abs. 1 GG nicht verletzt.
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
    Es handelt sich vielmehr um eine Berufsausübungsregelung; eine solche kann allerdings dann in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung einer Zulassungsbeschränkung nahekommen und die Freiheit der Berufswahl beeinträchtigen, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder - bei juristischen Personen - zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen (BVerfGE 30, 292; BVerfGE 13, 181 (187); 16, 147 (165)).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07

    Verpflichtung eines Telekommunikationsanbieters zur Einrichtung und Bereithaltung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Der Dienst der Beklagten zu 3 ist insoweit gerade nicht vergleichbar mit dem Dienst eines lediglich Kommunikationsnetze zur Verfügung stellenden Telekommunikationsanbieters (vgl. S. 55 der Klagerwiderung unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, MMR 2008, 851, 853).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 11 S 81.08

    Keine Aussetzung der Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen, die

    Man habe diese Frage deshalb im Verfahren VG 27 A 3.07 durch Beschluss vom 2. Juli 2008 gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

    Dass in der Kalkulation der dortigen Erstattungsregelung keine Investitions- und Bereitstellungskostenanteile enthalten sind, ist zwischen den Beteiligten unstreitig - so auch der Vorlagebeschluss der 27. Kammer im Verfahren VG 27 A 3.07.

  • BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08

    Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. 100

    Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die im Rubrum wiedergegebene Frage zur Entscheidung vorgelegt (vgl. CR 2008, S. 563).
  • VG Berlin, 08.11.2007 - 27 A 315.07
    Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens (VG 27 A 3.07) gegen die Antragstellerin Maßnahmen wegen fehlender technischer Umsetzung von Einrichtungen zur Auslandskopfüberwachung einzuleiten.

    Die Antragstellerin hat am 6. November 2006 Klage erhoben (VG 27 A 3.07), mit der sie die Feststellung begehrt, dass sie nicht verpflichtet sei, für ihre Telekommunikationsanlagen Vorkehrungen im Sinne von § 4 Abs. 2 TKÜV (Auslandskopfüberwachung) zu treffen, da diese normative Verpflichtung verfassungswidrig sei, unter anderem auch deswegen, weil es an einem ordnungsgemäßen Notifikationsverfahren entsprechend der Richtlinien 98/34 EG und 98/48 EG fehle.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Klageverfahrens (VG 27 A 3.07) sowie auf den von der Antragsgegnerin überreichten Schriftverkehr mit der Antragstellerin (Beiakte zum vorliegenden Verfahren) sowie auf die im Klageverfahren eingereichten Vorgänge "TKÜV-Überarbeitung" für den Zeitraum März 2000 - Oktober 2005 (2 Leitzordner) Bezug genommen.

    Dem steht - ausnahmsweise - nicht entgegen, dass es sich vorliegend - ebenso wie im Klageverfahren (VG 27 A 3.07) - um vorbeugenden Rechtsschutz handelt: Kommt die Antragstellerin der rechtlichen Verpflichtung aus § 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 TKÜV nicht nach, technische Vorrichtungen zur Ermöglichung der Auslandskopfüberwachung an ihren beiden Auslandsköpfen einzurichten und bereitzuhalten, kann die Bundesnetzagentur nach Ablauf der durch die Übereinkunft mit der Netzagentur bis zum Ende des laufenden Jahres erfolgten Suspendierung dieser Pflicht dies unter Zwangsgeldandrohung verfügen; ob hierfür § 115 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 TKG heranzuziehen ist oder das Instrumentarium des § 126 TKG einschlägig ist, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 11 S 9.09

    Telekommunikationsgesetz; Vorratsdatenspeicherung; Kostentragung für

    Man habe diese Frage deshalb im Verfahren VG 27 A 3.07 durch Beschluss vom 2. Juli 2008 gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

    Dass in der Kalkulation der dortigen Erstattungsregelung keine Investitions- und Bereitstellungskostenanteile enthalten sind, ist zwischen den Beteiligten unstreitig - so auch der Vorlagebeschluss der 27. Kammer im Verfahren VG 27 A 3.07.

  • VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08

    Vorläufig keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

    Die Kammer hat bereits in einem vorangegangenen Verfahren ihre Rechtsauffassung, daß die sich aus § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr, 1 TKG für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen ergebende Pflicht, "ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen" gegen das Grundrecht des Betreibers aus Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, dargelegt und dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG zur Entscheidung vorgelegt (Beschluß vom 2. Juli 2008, VG 27 A 3.07).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2009 - 13 B 1392/09

    HanseNet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

    Der vom VG Berlin und von Teilen der Literatur bejahten Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Verpflichtung von TK-Unternehmen, technische Anlagen auf eigene Kosten vorzuhalten (§ 110 Abs. 1 Nr. 1 TKG), vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2.7.2008 - VG 27 A 3.07 -, MMR 2008, 851, nachgehend BVerfG, Beschluss vom 13.5.2009 - 1 BvL 7/08 -, MMR 2009, 606; VG Berlin, Beschluss vom 17.10.2008 - VG 27 A 332.08 -, MMR 2008, 845; Klesczewski, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2. Aufl. 2009, § 110 Rdnr. 29, m. w. N., muss der Senat nicht weiter nachgehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 11 S 10.09

    Telekommunikationsgesetz; Vorratsdatenspeicherung; Kostentragung für

    Man habe diese Frage deshalb im Verfahren VG 27 A 3.07 durch Beschluss vom 2. Juli 2008 gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 11 S 8.09

    Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Webhoster

    Man habe diese Frage deshalb im Verfahren VG 27 A 3.07 durch Beschluss vom 2. Juli 2008 gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
  • VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08

    Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung II

    Die Kammer hat bereits in einem vorangegangenen vergleichbaren Verfahren ihre Rechtsauffassung, dass die sich aus § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen ergebende Pflicht, "ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen" gegen das Grundrecht des Betreibers aus Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, dargelegt und dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG zur Entscheidung vorgelegt (Beschluss vom 2. Juli 2008, VG 27 A 3.07).
  • VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08

    Weitere Provider von Vorratsdatenspeicherung befreit

  • VG Berlin, 20.05.2009 - 27 L 131.09
  • VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 10 K 8598/08

    Veranlagung einer Gebühr für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht