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   BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08   

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BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08 (https://dejure.org/2010,1384)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08 (https://dejure.org/2010,1384)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2742/08 (https://dejure.org/2010,1384)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 54a Abs 1 UrhG vom 25.07.1994
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Urhebern oder Verwertungsgesellschaften durch die Ablehung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Drucker und Plotter; Verletzung der Eigentumsgarantie durch ein Gericht bei ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen fachgerichtliche Entscheidung, die das Bestehen einer Vergütungspflicht (Geräteabgabe) für Drucker und Plotter auf der Grundlage von § 54a UrhG ablehnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 54a; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Urhebern oder Verwertungsgesellschaften durch die Ablehung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Drucker und Plotter; Verletzung der Eigentumsgarantie durch ein Gericht bei ...

  • rechtsportal.de

    UrhG § 54a; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Urhebern oder Verwertungsgesellschaften durch die Ablehung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Drucker und Plotter; Verletzung der Eigentumsgarantie durch ein Gericht bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Geräteabgaben für PCs und Drucker: BVerfG hebt erneut BGH auf

  • heise.de (Pressemeldung, 15.01.2011)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten VG WORT

  • vgwort.de PDF (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut zugunsten der VG WORT

  • heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.01.2008)

    VG Wort geht für Drucker-Urheberpauschale vors Bundesverfassungsgericht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 313
  • CR 2011, 86
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08
    Denn das Vorbringen der Beschwerdeführerin genügt insoweit mangels hinreichend differenzierter und verfassungsrechtlich erheblicher Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und der darin enthaltenen detaillierten rechtlichen Würdigung nicht dem gesetzlichen Begründungserfordernis gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 85, 36 ; 88, 40 ; 89, 1 ; 101, 331 ; 105, 252 ).

    Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Eigentumsschutz der Urheber ebenso wie etwaige damit konkurrierende Grundrechtspositionen beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ; 112, 332 ).

    Wie etwa im Mietrecht (vgl. BVerfGE 89, 1 ) und im Arbeitsrecht (vgl. BVerfGK 1, 308 ) ist es auch in urheberrechtlichen Streitigkeiten nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. auch BVerfGE 94, 1 ; 112, 332 ).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ; 112, 332 ).

    Die sich im Privatrechtsstreit gegenüberstehenden Parteien können regelmäßig jeweils für sich Grundrechte in Anspruch nehmen, die aber nur im Wege der Ausstrahlungswirkung auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen Einfluss nehmen (vgl. BVerfGE 112, 332 m.w.N.; stRspr).

    Wie etwa im Mietrecht (vgl. BVerfGE 89, 1 ) und im Arbeitsrecht (vgl. BVerfGK 1, 308 ) ist es auch in urheberrechtlichen Streitigkeiten nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. auch BVerfGE 94, 1 ; 112, 332 ).

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 im Verfahren 1 BvR 1631/08 (GRUR 2010, S. 999) entschieden, dass das ebenfalls die Vergütungspflicht bei Druckern und Plottern betreffende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - (BGHZ 174, 359) die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt.

    Die Beschwerdeführerin beschränkt ihre Verfassungsbeschwerde unter Verweis auf das Verfahren 1 BvR 1631/08 "auf eine Zusammenfassung ihrer Rügen aus Art. 3 und Art. 14 GG".

    bb) Aus der Bezugnahme des angegriffenen Beschlusses auf das Urteil vom 6. Dezember 2007 und aus der Formulierung, das Berufungsgericht habe die Klage "im Ergebnis" zu Recht abgewiesen, geht hervor, dass sich der Bundesgerichtshof auf die Erwägungen stützt, die im Verfahren 1 BvR 1631/08 vor dem Hintergrund des Eigentumsschutzes als bedenklich angesehen wurden.

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    Dieser zusätzliche Vertragsanspruch beruht auf der Ausstrahlungswirkung des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auf die vertragliche Beziehung zwischen Heimbewohner und Heimträger (vgl. BVerfG, MedR 1993, 232; GRUR-RR 2011, 217, 218; ZUM 2011, 313 Rn. 19, jeweils mwN).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Soweit das Bundesverfassungsgericht (NJW 2011, 288 Rn. 54) unter Berufung auf das genannte Urteil des EuGH (Slg. 2006, I-6057) eine Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung ab Inkrafttreten einer Richtlinie angenommen hat, ist nicht ersichtlich, dass es eine über die Rechtsprechung des EuGH hinausgehende Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung bejahen wollte (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2742/08, juris Rn. 26).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Sie würde diese Urheber in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen (vgl. zu § 54a Abs. 1 UrhG aF BVerfG, ZUM 2011, 313 Rn. 14 bis 26, insbesondere Rn. 21; GRUR 2011, 223 Rn. 14 bis 25, insbesondere Rn. 21; vgl. auch BVerfG, GRUR 2011, 225 Rn. 23).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 28/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Kammerbeschlüssen vom 21. Dezember 2010 (1 BvR 2742/08, ZUM 2011, 313 und 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223) zwei Beschlüsse des Senats vom 14. August 2008 (I ZR 208/07, juris und I ZR 17/07, juris) aufgehoben, mit denen dieser Revisionen der Klägerin unter Hinweis auf seine Entscheidung "Drucker und Plotter I" (BGHZ 174, 359) mit der Begründung zurückgewiesen hatte, das Berufungsgericht habe im Ergebnis mit Recht angenommen, dass Drucker und Plotter nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehörten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidungen ausgeführt, eine solche Auslegung des § 54a Abs. 1 UrhG aF , die bei Urhebern digitaler Vorlagen jegliche Vergütung entfallen lasse, verletze diese Urheber in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, ZUM 2011, 313 Rn. 14 bis 26, insbesondere Rn. 21; GRUR 2011, 223 Rn. 14 bis 25, insbesondere Rn. 21; vgl. auch BVerfG, GRUR 2010, 999 Rn. 59 bis 66, insbesondere Rn. 63).

  • BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11

    Nichtannahmebeschluss AnyDVD

    Das aufhebende Urteil des Bundesgerichtshofs leide - zu Lasten des geistigen Eigentums - an einem Abwägungsdefizit im Sinne der Kammerrechtsprechung in den Geräteabgabefällen (Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2742/08 -, ZUM 2011, S. 313, Rn. 17 ff., und - 1 BvR 2760/08 -, GRUR 2011, S. 223, Rn. 17 ff.).
  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Soweit das Bundesverfassungsgericht (NJW 2011, 288 Rn. 54) unter Berufung auf das vorstehende Urteil des EuGH (Slg. 2006, I-6057) eine Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung ab Inkrafttreten einer Richtlinie angenommen hat, ist nicht ersichtlich, dass es eine über die Rechtsprechung des EuGH hinausgehende Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung bejahen wollte (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2742/08, juris Rn. 26).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 29/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2742/08, CR 2011, 86 = ZUM 2011, 313).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Kammerbeschlüssen vom 21. Dezember 2010 (1 BvR 2742/08, ZUM 2011, 313 und 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223) zwei Beschlüsse des Senats vom 14. August 2008 (I ZR 208/07, juris und I ZR 17/07, juris) aufgehoben, mit denen dieser Revisionen der Klägerin unter Hinweis auf seine Entscheidung "Drucker und Plotter I" (BGHZ 174, 359) mit der Begründung zurückgewiesen hatte, das Berufungsgericht habe im Ergebnis mit Recht angenommen, dass Drucker und Plotter nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehörten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidungen ausgeführt, eine solche Auslegung des § 54a Abs. 1 UrhG aF, die bei Urhebern digitaler Vorlagen jegliche Vergütung entfallen lasse, verletze diese Urheber in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, ZUM 2011, 313 Rn. 14 bis 26, insbesondere Rn. 21; GRUR 2011, 223 Rn. 14 bis 25, insbesondere Rn. 21; vgl. auch BVerfG, GRUR 2010, 999 Rn. 59 bis 66, insbesondere Rn. 63).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 28/11

    Drucker und Plotter II

    Das könnte dafür sprechen, dass die Richtlinie bei der Beurteilung der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche wegen eines Inverkehrbringens von Druckern vor dem 22. Dezember 2002 begründet sind, für die Auslegung des nationalen Rechts nicht von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 40 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; vgl. aber BVerfG [Kammer], GRUR 2010, 999 Rn. 54; ZUM 2011, 313 Rn. 26).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 162/10

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Kammerbeschlüssen vom 21. Dezember 2010 (1 BvR 2742/08, ZUM 2011, 313 und 1 BvR 2760/08, GRUR 2011, 223) zwei Beschlüsse des Senats vom 14. August 2008 (I ZR 208/07, juris und I ZR 17/07, juris) aufgehoben, mit denen dieser Revisionen der Klägerin unter Hinweis auf seine Entscheidung "Drucker und Plotter I" (BGHZ 174, 359) mit der Begründung zurückgewiesen hatte, das Berufungsgericht habe im Ergebnis mit Recht angenommen, dass Drucker und Plotter nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten gehörten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidungen ausgeführt, eine solche Auslegung des § 54a Abs. 1 UrhG aF, die bei Urhebern digitaler Vorlagen jegliche Vergütung entfallen lasse, verletze diese Urheber in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, ZUM 2011, 313 Rn. 14 bis 26, insbesondere Rn. 21; GRUR 2011, 223 Rn. 14 bis 25, insbesondere Rn. 21; vgl. auch BVerfG, GRUR 2010, 999 Rn. 59 bis 66, insbesondere Rn. 63).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11

    PC II

    Das könnte dafür sprechen, dass die Richtlinie bei der Beurteilung der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche wegen eines Inverkehrbringens von Druckern vor dem 22. Dezember 2002 begründet sind, für die Auslegung des nationalen Rechts nicht von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 40 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; vgl. aber BVerfG [Kammer], GRUR 2010, 999 Rn. 54; ZUM 2011, 313 Rn. 26).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 162/10

    BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 29/11

    BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08

    Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 355/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - L 6 AS 1732/13
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 29/11

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der

  • OLG München, 11.07.2013 - 6 Sch 12/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 413/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - L 12 AS 1702/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 6/22

    Die rundfunkbeitragsrechtliche Diskriminierung von gemeinnützigen Gesellschaften

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LC 150/11

    Unterliegen so genannter Zwischenzinsforderungen einer kurzen (3- oder 4-

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 206/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • VG Göttingen, 06.04.2011 - 2 A 166/10

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen; Städtebauförderung; sachliche

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08
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