Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11   

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https://dejure.org/2012,39496
OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    §§ 97, 69c Nr. 3 UrhG
    Zum Weiterverkauf von Einzellizenzen aus einer Volumenlizenz

  • Justiz Hessen

    § 124 BGB, § 19c MarkenG, § 12 Abs 3 UWG, § 11 S 2 UrhG, § 69c Nr 3 UrhG
    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm

  • Telemedicus

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

  • Telemedicus

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

  • webshoprecht.de

    Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem in der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit, Einzellizenzen aus Volumenlizenzen nach einem Softwaredownload zu veräußern

  • JurPC

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm

  • R&W Online

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem Softwareprogramm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 124 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Softwarelizenzrecht: Klassische Lizenzmodelle geraten ins Wanken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbreitungsrecht an einer online übermittelten Programmkopie kann sich erschöpft haben

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Handel mit Gebrauchtsoftware - BGH erklärt Entbündelung von Volumenlizenzen für rechtens

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchter Adobe-Software

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erschöpfungsgrundsatz erlaubt auch Aufspaltung einer Volumenlizenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 279
  • MMR 2013, 189
  • K&R 2013, 270
  • ZUM 2013, 295
  • CR 2013, 148
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Unter Bezugnahme auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des EuGH vom 3.7.2012 (Az: C-128/11 - ..., GRUR 2012, 904ff) vertiefen sie ihre Ansicht, dass - unabhängig von der Art der Übermittlung der Software im Rahmen des Ersterwerbs - das Verbreitungsrecht an den hier streitigen Softwarelizenzen erschöpft sei.

    Der Senat hält insoweit an seiner im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Rechtsauffassung im Hinblick auf die Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 3.7.2012 (GRUR 2012, 904ff - ...) nicht mehr fest.

  • OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungserfordernis bei Gebrauchtsoftwarehandel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Die Frage, ob auch online übermittelte Software der Erschöpfung unterliegt, wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang eher ablehnend beantwortet (OLG München MMR 2008, 601; OLG Frankfurt am Main CR 2010, 517).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 11 U 13/10

    Übertragung von Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Sie erwirkte gegen die Beklagten eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt am Main, welche der Senat mit Urteil vom 22.6.2010 (Az: 11 U 13/10) bestätigte.
  • RG, 20.04.1912 - V 341/11

    Verjährungsverzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Gemäß Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.12.2011 (Az: 1501 IN 341/11) ist über das Vermögen der Beklagten zu 1) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13

    UsedSoft III

    Hinsichtlich Ziffer I 2 und I 4 bis I 6 sowie hinsichtlich Ziffer V bezogen auf Handlungen gemäß Ziffer I 2 und I 4 hat das Berufungsgericht das Teilversäumnisurteil aufrechterhalten, hinsichtlich Ziffer I 2 und I 4 bis I 6 mit der Maßgabe, dass die Berufung der Beklagten zu 2 und 3 insoweit als unzulässig verworfen wird (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2013, 279).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 117/15

    Wettbewerbswidrigkeit einer irreführenden Werbung

    Die im Blogeintrag in Bezug genommenen Entscheidungen betreffen einerseits den Fall einer Weiterveräußerung eines Teils einer sog. Client-Server-Software (EuGH, GRUR 2012, 904 - Oracle/UsedSoft, Anlage K 6, und dem nachfolgend BGH WRP 2014, 308 - Usedsoft II, Anlage K 7) und andererseits den eines Teils aus einem "Bündel" von 40 Einzelplatzlizenzen (BGH GRUR 2015, 772 - usedSoft III, Anlage K 16, Bl. 72 ff. GA; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279 - adobe/usedSoft, Anlage K 9).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion; COA

    im Ergebnis das gesetzliche Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Computerprogramms, direkt mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten von einem OEM-Hersteller - oder von einer solchen Person, die ihrerseits mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten Kunden eines OEM-Herstellers (vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - Rn. 43f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 -).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
  • OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13

    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche

    Dementsprechend hat auch der EuGH entschieden, dass das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers nach Artikel 4 II der Richtlinie 2009/24 mit dem Erstverkauf einer körperlichen oder nichtkörperlichen Kopie seines Computerprogramms in der Union durch ihn oder mit seiner Zustimmung erschöpft ist, so dass er dem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [Tz.77] - UsedSoft/Oracle; OLG Frankfurt GRUR 2013, 279, 280, - Adobe/UsedSoft).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung

    Die Entscheidung des EuGH hatte das OLG Frankfurt veranlasst, im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 18.12.2012 von der noch im Eilverfahren vertretenen Rechtsansicht abzuweichen (s. OLG Frankfurt GRUR 2013, 279 - B, V, Juris-Tz. 32 ff.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12

    Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.).
  • LG Köln, 03.09.2015 - 14 O 554/13

    Erstattung von Rechtsberatungskosten wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

    In dem folgenden Hauptsacheverfahren hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 18.12.2012 (Az. 11 U 68/11) die Klage der hiesigen Beklagten zu 1) gegen die Zedentin, soweit diese auf Urheberrecht gestützt war, abgewiesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2012 - VII ZR 15/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40120
BGH, 06.12.2012 - VII ZR 15/12 (https://dejure.org/2012,40120)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - VII ZR 15/12 (https://dejure.org/2012,40120)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - VII ZR 15/12 (https://dejure.org/2012,40120)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 242 BGB, § 307 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag: Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 195, 199 Abs. 1, 307
    Unwirksamkeit formularmäßiger Verjährungsfristabkürzung für Werklohnanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung bzgl. der Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AGB-rechtliche Unwirksamkeit der Verkürzung der Verjährungsfrist für Werklohnansprüche

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag: Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 195; BGB § 307
    AGB-Klausel über Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre ist unwirksam

  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 307
    Wirksamkeit einer vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung bzgl. der Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohnanspruch: Keine Verkürzung der Verjährung in AGB!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Klausel zur Verjährung des Werklohnanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Verkürzung der Verjährungsfrist für Werklohn auf 2 Jahre nicht möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vertraglich abgekürzte Verjährungsfrist für Werklohnansprüche

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsfrist für Werklohn lässt sich mit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Verkürzung der Vergütungsverjährung durch Bauvertrags-AGB

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist für Werklohn in AGB unter drei Jahren ist unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausulierte Verkürzung der Verjährungsfrist im Rahmen eines Bauvertrags ist unwirksam

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unwirksame Verkürzung der Verjährungsfrist in AGB für Werklohnanspruch des Auftragnehmers

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Verkürzung der Verjährungsfrist in AGB für Werklohnanspruch des Auftragnehmers

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit benachteiligender Auftraggeber-AGB-Klauseln

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Verjährungsverkürzung durch Bauherr in AGB's unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nikolausgeschenk für Handwerker

Besprechungen u.ä. (3)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsfrist für Werklohn lässt sich mit

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsfrist für Vergütungsanspruch kann nicht auf zwei Jahre verkürzt werden! (IBR 2013, 65)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 525
  • MDR 2013, 147
  • NZBau 2013, 104
  • NZM 2013, 240
  • NJ 2013, 127
  • VersR 2013, 911
  • DB 2013, 59
  • BauR 2013, 509
  • BauR 2013, 851
  • BauR 2014, 581
  • CR 2013, 148
  • ZfBR 2013, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - VII ZR 15/12
    Der Schuldner kann durch einseitige Erklärung auf die Einrede der Verjährung unabhängig von deren Eintritt auch noch in der Revisionsinstanz verzichten (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185 Rn. 17).
  • OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07

    Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - VII ZR 15/12
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts benachteiligt die Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers den Auftragnehmer unangemessen, denn sie verstößt gegen das gesetzliche Leitbild des § 195 BGB und es sind keine Interessen des Auftraggebers erkennbar, die eine derartige Verkürzung rechtfertigen könnten (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234; Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 202 Rn. 13; Erman/J. Schmidt-Räntsch, BGB, 13. Aufl., § 202 Rn. 13; MünchKommBGB/Grothe, 6. Aufl., § 202 Rn. 10).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 391/13

    Gesetzlicher Forderungsübergang von Arzt- und Krankenhaushaftungsansprüchen wegen

    Allerdings kann der Schuldner nach neuem Verjährungsrecht durch einseitige Erklärung auf die Einrede der Verjährung unabhängig von deren Eintritt verzichten (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2007 - XI ZR 447/06, WM 2007, 2230 Rn. 15 mwN; vom 16. März 2009 - II ZR 32/08, WM 2009, 955 Rn. 22; vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185 Rn. 17; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 15/12, VersR 2013, 911 Rn. 13; KG, KGR Berlin 2008, 809, 810; Wenzel/Jahnke, Der Arzthaftungsprozess, 2012, Kap. 2 Rn. 3366 f.; siehe auch § 202 Abs. 2 BGB; zum früheren Verjährungsrecht vgl. Senatsurteile vom 4. November 1997 - VI ZR 375/96, VersR 1998, 124, 125 mwN; vom 17. Juni 2008 - VI ZR 197/07, VersR 2008, 1350 Rn. 28; NK-BGB/Mansel/Stürner, 2. Aufl., § 202 Rn. 45).
  • OLG Celle, 07.11.2019 - 11 U 61/19

    Kapitalanlageberatungsvertrag - Beginn Verjährungsfrist für Ansprüche gegen

    Der in § 199 Abs. 1 BGB geregelte subjektive Fristbeginn hat indes nach Auffassung des Senats Leitbildcharakter i. S. v. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (so ausdrücklich auch Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 15. Aufl., § 202 Rn. 13; ebenso: MünchKommBGB/ Grothe, 8. Aufl., § 202 Rn. 10; bezogen auf § 195 BGB auch BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 15/12, juris Rn. 12; offengelassen von BGH, Urteil vom 22. September 2015 - II ZR 340/14, juris Rn. 21; anderer Ansicht: OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Juli 2012 - 3 U 24/12, juris Rn. 15 f. sowie LG Oldenburg, Urteil vom 23. März 2018 - 13 O 1218/17 - nicht veröffentlicht, von der Beklagten in Auszügen wiedergegeben).

    (3) Im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Frankfurt sowie des Umstandes, dass der Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung vom 22. September 2015 (II ZR 340/14, juris Rn. 21) - und das trotz der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2012 (VII ZR 15/12, juris Rn. 12) - diese Frage ausdrücklich hat dahinstehen lassen, beabsichtigt der Senat, diesbezüglich die Revision zuzulassen.

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