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   LG München I, 03.07.2013 - 25 O 23782/12   

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https://dejure.org/2013,18516
LG München I, 03.07.2013 - 25 O 23782/12 (https://dejure.org/2013,18516)
LG München I, Entscheidung vom 03.07.2013 - 25 O 23782/12 (https://dejure.org/2013,18516)
LG München I, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 25 O 23782/12 (https://dejure.org/2013,18516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Betreiber einer Bewertungsplattform muss keine Auskunft über Nutzer wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts erteilen

  • JurPC

    Kein Anspruch auf Auskunft gegen den Betreiber eines Bewertungsportals bezüglich der Kontaktdaten des Verfassers einer negativen Bewertung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ärzte haben gegen den Betreiber einer Ärztebewertungsplattform keinen Auskunftsanspruch zu Kontaktdaten der Bewerter

  • retosphere.de

    Kein Auskunftsanspruch auf Identität des Verletzers gegen Betreiber einer Bewertungsplattform

  • RA Kotz

    Bewertungsplattform - Kann ein Arzt vom Betreiber Auskunft über die Identität der Verfasser rechtswidriger Kommentare verlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal muss keine Auskunft über den Verfasser einer Bewertung geben

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Es gibt ein Recht auf Anonymität im Netz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten gegen Portalbetreiber bei rechtswidrigem Eintrag auf Bewertungsportal

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Bewertungen dürfen anonym abgegeben werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bewertungsportal muss Kontaktdaten eines Bewertungsverfassers nicht herausgeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Online-Bewertungsplattform

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Was tun bei falschen oder schlechten Bewertungen im Internet?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schlechte Bewertung - Arztportal muss Kontaktdaten nicht rausrücken

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online-Bewertungen: Muss ein Bewertungsportal die Daten der Verfasser herausgeben?

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verleumdung über Online-Bewertungsplattform

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal: Kein Auskunftsanspruch für Ärzte

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal: Kein Auskunftsanspruch für Ärzte

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Bewertungsportale müssen keine Auskunft über Identität von Bewertenden geben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetbewertung durch Kunden durch Meinungsfreiheit geschützt? - Reputationsmanagement

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal: kein Auskunftsanspruch für Ärzte

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal: Anonymität der Bewertenden bleibt gewahrt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anonyme Äußerungen im Ärztebewertungsportal: Kein Anspruch eines Arztes auf Auskunft über Kontaktdaten eines Portalnutzers - Herausgabe der Daten nur bei Einwilligung des Nutzers oder gesetzlicher Erlaubnis (§ 12 Abs. 2 TMG)

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prangerwirkung des Internets: Anonyme Rechtsverletzungen dürfen anonym bleiben

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 979
  • CR 2013, 677
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG München I, 03.07.2013 - 25 O 23782/12
    Als Veranstalterin eines Internetforums, das den Nutzern inhaltliche Dienste anbietet und nicht nur Telekommunikationsleistungen zur Verfügung stellt, ist die Beklagte Diensteanbieterin im Sinne des TMG (vgl. dazu Urteil des BGH vom 23.06.2009, VI ZR 196/08 für die Betreiberin des Internetforums www.spickmich.de), so dass die Vorschriften des TMG auf die Beklagte anzuwenden und von der Beklagten zu beachten sind.

    Da eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2009, VI ZR 196/08) und § 13 TMG eine anonyme Nutzung ausdrücklich vorsieht, ist die Handhabung der Beklagten rechtlich zulässig und kann einem sich aus § 242 BGB ergebenden Auskunftsanspruch entgegen gehalten werden.

  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    aa) Der aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitete allgemeine Auskunftsanspruch beinhaltet keine Erlaubnis im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht (vgl. LG München I, CR 2013, 677, 678; AG München, MMR 2011, 417; Spindler/Nink, aaO; Rössel, ITRB 2011, aaO; Müller-Piepenkötter, ITRB 2011, 162, 164; Lauber-Rönsberg, aaO; Schöttler, jurisPR-ITR 7/2007 Anm. 4; zur Vorschrift des § 3 Abs. 2 TDDSG bereits KG, CR 2007, 261, 262; LG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 27 O 536/09, juris Rn. 49).
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