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   LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15   

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https://dejure.org/2016,11059
LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15 (https://dejure.org/2016,11059)
LG München I, Entscheidung vom 17.05.2016 - 23 O 23033/15 (https://dejure.org/2016,11059)
LG München I, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 23 O 23033/15 (https://dejure.org/2016,11059)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • verkehrslexikon.de

    Täuschungsanfechtung und Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen angeblicher Schummelsoftware

  • IWW
  • JurPC

    Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Fahrzeug mit "Schummelsoftware"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Pkw-Kaufs im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal; Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung; Verschlechterung der Stickoxidwerte (NOx) durch eine Software im Vergleich zwischen Prüfstandlauf und realem Fahrbetrieb

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen VW-Abgas-Skandal, §§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB

  • rabüro.de

    Zur Rückabwicklung eines Pkw-Kaufs im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    VW-Dieselgate: Anfechtung möglich

  • rewis.io

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum Schadstoffverbrauch

  • ra.de
  • haerlein.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    VW-Abgasskandal

  • templin-thiess.de (Kurzinformation und Volltext)

    VW-Käufer erhalten Schadensersatz

  • lto.de PDF
  • RA Kotz

    Abgasskandal - Urteil zugunsten eines Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    VW-Abgasskandal: Pflichtverletzung durch "Schummelsoftware” ist nicht unerheblich - Rücktritt möglich

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    VW-Abgasskandal - "käuferpositiv"….

  • lto.de (Pressebericht, 23.05.2016)

    VW-Abgasskandal: Erste erfolgreiche Autokäufer-Klage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    VW-Schummelsoftware: Kunde kann Kaufvertrag anfechten

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 21.05.2016)

    Volkswagen: Händler soll zum ersten Mal Diesel-Auto zurücknehmen

  • stern.de (Pressebericht, 20.05.2016)

    VW-Abgas-Skandal: Ehepaar aus München soll Auto-Kaufpreis erstattet bekommen

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rücknahme eines PKW wegen Abgas-Skandal

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Der VW-Abgasskandal

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    VW-Händler muß Fahrzeug zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

  • test.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen gegen Vertragshändler des VW-Konzerns

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der VW-Abgasskandal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doch Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags beim Dieselmotor EA 189 wegen Abgasmanipulation

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Pkw mit Schummelsoftware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragshändler muß abgasmanipulierten Seat zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: erste Verfahren erfolgreich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Skandal: Gerichte verurteilen Händler zur Rückabwicklung des Kaufvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal - arglistige Täuschung - jetzt schnell handeln!

  • test.de (Kurzinformation)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VW-Abgasskandal: Käufer eines Seat mit manipuliertem VW-Dieselmotor kann Kaufvertrag rückabwickeln - Autokäufer erstmals volles Rückgaberecht gegen VW-Vertragshändler eingeräumt

Besprechungen u.ä.

  • haerlein.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    VW-Abgasskandal

Sonstiges

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW Skandal - Händler muss Fahrzeug zurücknehmen, zugunsten eines Geschädigten entschieden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • CR 2016, 500
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    (c) Ohne die hier nicht gebotene abschließende Prüfung hält es der Senat im Rahmen des § 91a ZPO für europarechtlich unbedenklich, an dem nationalen Ausschlusstatbestand festzuhalten (so wohl auch Albrecht/Jason , CR 2016, 500, 508; Pötters , in: Gola, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 21 f.; Schiedermair , in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 23; Pauly , in: Paal/Pauly, DSGVO/BDSG, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 11, 14; Burkhardt/Pfeifer , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 1 Rn. 72 f. und besonders deutlich auch von Strobl-Albeg , in: Wenzel, a.a.O., Kap. 7 Rn. 127).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16

    Zeitliche Unzumutbarkeit der Nacherfüllung des Schummelsoftwaremangels durch den

    Abgesehen davon nimmt allein der Umstand, dass der Kläger auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten könnte, sondern im Rahmen der mit dem KBA ausgearbeiteten Rückrufaktion des Herstellers dazu verpflichtet wäre, das Software-Update aufspielen zu lassen, um die Zulassung des Fahrzeuges zukünftig nicht zu gefährden, dem Mangel den Anschein der Unerheblichkeit (vgl. auch LG München, Urteil v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 283/18

    Werbevideo und Frisörsalon

    Insoweit kann letztlich offen bleiben, ob die §§ 22, 23 KUG als Normen im Sinne von Art. 85 Abs. VO (EU) 2016/679">1 DSGVO (VO (EU) 2016/679), die am 25.05.2018 Geltung erlangt hat und nationale Regelungen zum Datenschutz grundsätzlich verdrängt, für Fälle wie den vorliegenden, der nicht unter journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke im Sinne von Art. 85 Abs. 2 DSGVO fällt, weiter gelten oder nicht (zum Streit darüber, ob Art. 85 Abs. 1 DSGVO einen - zwingend durch die Mitgliedstaaten auszuübenden - Regelungsauftrag enthält oder die §§ 22, 23 KUG insoweit fortgelten können, s. Specht/Bienemann in: Sydow, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 9; Albrecht/Janson, CR 2016, 500; Hansen/Brechtel, GRUR-Prax 2018, 369; Kahl/Piltz, K&R 2018, 289, 292; Lauber-Rönsberg/Hartlaub, NJW 2017, 1057, 1061; Ziebarth/Elsaß, ZUM 2018, 578; Paschke, jurisPR-ITR 15/2018, Anm. 3; jew. m.w.N.; zur weiteren Anwendung von §§ 22, 23 KUG im Falle von Pressemedien vgl. OLG Köln, ZD 2018, 434 m. Anm. Hoeren).
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