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   OLG Köln, 26.10.1990 - 19 U 28/90   

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https://dejure.org/1990,2463
OLG Köln, 26.10.1990 - 19 U 28/90 (https://dejure.org/1990,2463)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.10.1990 - 19 U 28/90 (https://dejure.org/1990,2463)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 19 U 28/90 (https://dejure.org/1990,2463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Computer; Speicherkapazität; Fehler; Mängelrügepflicht; Meldung; Störfall; Vertrauensgrundlage; Nachbesserungsrecht; Verjährung; Beginn ; Gewährleistung; Wandlungsrecht; Gesamtanlage; Nebensachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2156
  • NJW-RR 1992, 118 (Ls.)
  • VersR 1991, 106
  • BB 1991, 21
  • CR 1991, 154
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

    Teilweise wird befürwortet, die Ablieferung erst nach Durchführung eines im wesentlichen ungestörten Probelaufs anzusetzen (OLG Köln NJW 1991, 2156 = CR 1991, 154; OLG Hamm CR 1992, 335 = OLGRep.
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 33/93
    a) Wird eine EDV-Anlage von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156).

    Wird eine EDV-Anlage - wie hier - von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156).

  • OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 215/92

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages nach erfolgtem

    Er muß z. B. von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse ermitteln, darauf drängen, daß der Anwender sie in einem Pflichtenheft niederlegt, für ihn erkennbare Unklarheiten und Bedürfnisse aufklären, bei der Formulierung der Aufgabenstellung mitwirken und einen Organisationsvorschlag zur Problemlösung unterbreiten, OLG Köln, VersR 1991, 106 ff. (107): Pflicht des Anbieters, auf Grund der vom Anwender ermittelten Zahl der Daten (Kunden, Artikel, Geschäftsvorfälle) den Speicherbedarf der Anlage zu ermitteln; Schmidt, Beratungsleistungen und Mitwirkungspflichten, CR 1992, 709 f. (710).
  • OLG Nürnberg, 20.10.1992 - 3 U 2087/92

    Anwendbarkeit von Kaufrecht auf Vertrag über die Überlassung der Nutzung an einem

    Wenn auch die Rechtsnatur von Software-Überlassungsverträgen nach wie vor nicht einheitlich beurteilt wird, hat sich doch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 406 ff.; NJW 1990, 320 ff.; NJW 1990, 1290 ff.; NJW 1990, 3012; OLG Köln CR 1991, 154 und im Ergebnis auch OLG Nürnberg NJW 1989, 2635) und Literatur (Marly, Software-Überlassungsverträge, 1991, Rdz. 75 ff., 132 ff. m.w.N.) dafür ausgesprochen, auf die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht - zumindest entsprechend - anzuwenden.
  • OLG Köln, 24.05.1993 - 19 U 215/92

    Erstellung eines Pflichtenheftes durch den Anwenders von Software;

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  • LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95

    Recht auf Wandlung eines Kaufvertrags über eine EDV-Anlage; Flimmern bzw.

    Vorliegend sprechen der einheitliche Erwerb aller Komponenten der EDV - Anlage und der einheitliche Kaufvertrag für den - für die Beklagte erkennbaren - Willen des Klägers, alles "aus einer Hand" zu erlangen und damit zusammengehörend zu kaufen (vgl. OLG Köln VersR 1991, 106, 108) [OLG Köln 26.10.1990 - 19 U 28/90] .
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 17 U 33/93
    Wird eine EDV-Anlage - wie hier - von einem Fachmann an einen Laien verkauft, so ist es grundsätzlich Sache des Fachmanns, sich ein Bild über die mit der EDV-Anlage zu bewältigenden innerbetrieblichen Aufgaben zu verschaffen und dem Kaufinteressenten dann eine dafür passende Anlage vorzuschlagen (BGH NJW 1984, 2938 f; OLG Köln NJW 1991, 2156 ).
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