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OLG Düsseldorf, 12.07.1991 - 22 U 30/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zweckbestimmung des Vertrages entscheidend für Art des Vertrages; Dienstvertrag mit freiem Mitarbeiter; Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung der Dienstleistungsverpflichtungen aus pVV; Konkrete Festlegung des Aufgabenkreises und Pflichtenkreises zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 09.01.1991 - 3 O 121/89
- OLG Düsseldorf, 12.07.1991 - 22 U 30/91
Papierfundstellen
- CR 1991, 668
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.05.1972 - VII ZR 49/71
Einordnung eines Vertrages als Werkvertrag oder als …
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- OLG Dresden, 05.09.2012 - 4 W 961/12
Nebenpflichtverletzung; Vertrag
Zwar stellen gelöschte Daten in einem E-Mail account kein Eigentum im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 90 BGB dar, da "Sachen" in diesem Sinne nur körperliche Gegenstände in einem der drei möglichen Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig) sind, elektronische Daten dagegen aus elektrischen Spannungen bestehen (LG Konstanz, NJW 1996, Seite 2662), jedoch können in Fällen wie hier Ansprüche, die aus einem Verstoß des Vertragspartners gegen vertragliche Nebenpflichten erwachsen sowie daneben auch Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz geltend gemacht werden (Wolfgang Rombach, CR 1990, Seiten 101 ff.; OLG Düsseldorf, CR 1991, Seiten 668 f.). - AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
Unbefugtes Löschen von Textdateien
Dass durch die Tätigkeit des Klägers auch für den Beklagten negative Ergebnisse erreicht wurden - wie noch ausgeführt werden wird -, ändert nichts am grundsätzlichen Dienstvertragscharakter dieses Vertrages (LG München I, CR 1995, Seiten 33 ff.; OLG. Düsseldorf, CR 1991, Seiten 668 f.).Fällen wie hier Ansprüche aufgrund positiver Forderungs-/ Vertragsverletzung, die aus einem Verstoß des Vertragspartners gegen vertragliche Nebenpflichten erwachsen sowie daneben auch Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz geltend gemacht werden (Wolfgang Rombach, CR 1990, Seiten 101 ff.; OLG Düsseldorf, CR 1991, Seiten 668 f.).