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   OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91   

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https://dejure.org/1991,2709
OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91 (https://dejure.org/1991,2709)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.1991 - 19 U 87/91 (https://dejure.org/1991,2709)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 1991 - 19 U 87/91 (https://dejure.org/1991,2709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 326; BGB § 634
    Wandlung beim Vertrag über den Erwerb von Standardsoftware

  • JurPC-Archiv

    Wandelung eines Werkvertrages über individuell angepaßte Standardsoftware mit Personalschulung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenster.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EDV-Gewährleistungsrechte - Aktuelle Entwicklungen (Dr. Thomas Hoeren, Münster; CR 1992, 533)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 7 O 395/90
  • OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1327
  • VersR 1992, 632
  • BB 1992, 7
  • CR 1992, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1986 - X ZR 16/85

    Anforderungen an Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91
    Ohnehin hatte die Klägerin mit der Rücksendung des Programms und ihrem Verlangen auf Rückerstattung des Kaufpreises am 15.6.1990 endgültig die Annahme weiterer Leistungen durch die Beklagte verweigert, so daß eine wirksame Nachfristsetzung nicht mehr erfolgen konnte (vgl. RGZ 91, 204, 207; BGH WM 1986, 1255, 1257; Palandt, BGB , 50. Aufl., § 634 Rn. 3).
  • RG, 20.11.1917 - II 225/17

    Wirksamkeit der Abgabe einer Rücktrittserklärung innerhalb einer zu kurz

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91
    Ohnehin hatte die Klägerin mit der Rücksendung des Programms und ihrem Verlangen auf Rückerstattung des Kaufpreises am 15.6.1990 endgültig die Annahme weiterer Leistungen durch die Beklagte verweigert, so daß eine wirksame Nachfristsetzung nicht mehr erfolgen konnte (vgl. RGZ 91, 204, 207; BGH WM 1986, 1255, 1257; Palandt, BGB , 50. Aufl., § 634 Rn. 3).
  • OLG Köln, 22.06.1988 - 13 U 113/87

    Fehlschlagen der Nachbesserung; Wandlungsbegehren; Fehlerhaftigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91
    Das gilt jedoch nicht, wenn die Software auf die Bedürfnisse des Kunden umgearbeitet wird (BGH NJW 1987, 1259 ; OLG Köln NJW 1988, 2477), wobei bereits die individuelle Anpassung eines Standardprogramms an die Besonderheiten des Betriebs und die Einarbeitung des Personals genügen (OLG Düsseldorf CR 1989, 696).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1988 - 17 U 27/87
    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91
    Voraussetzungen für Ablieferung oder Abnahme Generell gilt jedenfalls, daß eine "Ablieferung" (§ 477 BGB ) oder "Abnahme" (§ 640 BGB ) erst dann vorliegt, wenn die Software nach Einweisung des Personals des Auftraggebers und der Überwindung immer wieder vorkommender Anfangsschwierigkeiten eine gewisse Zeit im Betrieb des Auftraggebers mangelfrei gearbeitet hat (so OLG Düsseldorf ZIP 1989, 580, 582).
  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91
    Zwar handelt es sich bei dem von der Beklagten gelieferten Softwareprogramm "Pr" um ein Standardprogramm; auch finden auf solche Programme gemeinhin die Vorschriften der §§ 459 ff. BGB entsprechend Anwendung (BGHZ 102, 135 - 152 = NJW 1988, 406 ff.).
  • BGH, 30.01.1986 - I ZR 242/83

    "Programmerstellung"; Auslegung eines Vertrages über die Erstellung von

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91
    Das gilt jedoch nicht, wenn die Software auf die Bedürfnisse des Kunden umgearbeitet wird (BGH NJW 1987, 1259 ; OLG Köln NJW 1988, 2477), wobei bereits die individuelle Anpassung eines Standardprogramms an die Besonderheiten des Betriebs und die Einarbeitung des Personals genügen (OLG Düsseldorf CR 1989, 696).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2014 - 6 U 86/13

    Vertrag über Software: Anwendung von Werkvertragsrecht; Abnahme durch schlüssiges

    Gehört zum Leistungsumfang allerdings auch die Anpassung an die betrieblichen Besonderheiten, richtet sich die Vereinbarung nach Werkvertragsrecht (BGHZ 102, 135; OLG Köln, Urt. v. 11.10.1991 - 19 U 87/91 - juris), jedenfalls dann, wenn die Anpassung den Schwerpunkt der Leistung bildet, umfangreich ist oder den charakteristischen Gegenstand des Vertrages bildet (BGH, Urt. v. 25.03.2010 - VIII ZR 224/08 - NJW 2010, 2200; Senat, Urt. v. 1.12.98 - 6 U 301/07; vgl. die weiteren Nachweise bei Palandt-Sprau, BGB, 73. Aufl. 2014, Rdnr. 22 vor § 631).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 4 U 167/07

    Finanzierungsleasing: Außerordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter

    Sind dagegen auch Programmierleistungen zu erbringen, etwa die Anpassung eines Programms an die individuellen Bedürfnisse des Anwenders, liegt grundsätzlich ein Werkvertrag vor (vgl. etwa BGH, Urteil vom 04.11.1987 - VIII ZR 314/86, JURIS, Rn. 13 ff.; OLG Köln, Urteil vom 11.10.1991 - 19 U 87/91, JURIS; Palandt-Sprau, a.a.O., Einf. v. § 631 Rn. 22); bei der Verpflichtung zur Installation eines Standardprogramms und zur Durchführung von Schulungen sind die konkreten vertraglichen Absprachen entscheidend.
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 102/93

    Mitwirkungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag

    Ebenso wie anerkannt ist, dass ein Vertrag über die Lieferung von Standardhard- und -software durchgehend nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist, wenn die Software auf die Bedürfnisse der Kunden umgearbeitet wird (vgl. BGH NJW 1987, 1259 ; Senat VersR 1993, 1277, 1278; CR 1992, 153, NJW 1988, 2477; OLG Koblenz CR 1992, 154), so ist auch hier im Falle der Aufstellung einer Bildwandanlage mit so genanntem Spliteffekt das Werkvertragsrecht und die dafür geltenden Gewährleistungsvorschriften anzuwenden, weil zur Ermöglichung des Spliteffektes eine auf das vorzuführende Videoband abgestimmte Lösung erarbeitet werden mußte.
  • OLG Köln, 08.05.1992 - 19 U 234/91

    Hard- und Softwarekauf

    Weitere Rechtsprechung des OLG Köln zur Rechtsanwendung bei Überlassung von EDV-Standardsoftware: Urteil - 19 U 87/91 - v. 11.10.1991, DRsp I (138) 633 a = VersR 1992, 632 : Anwendung von Werkvertragsrecht auf Standardsoftware-Lieferung mit Zusatzleistungen (Programmanpassung an Anwender-Bedürfnisse und Personal-Einarbeitung); Urteil - 19 U 261/91 - v. 26.6.1992, DRsp-Archiv: Wertung einer in zahlreichen Punkten auf die AnwenderBedürfnisse angepaßten Standardsoftware als Individualsoftware, auf die Werkvertragsrecht anwendbar ist; Urteil - 19 U 227/91 - v. 28.2.1992, DRsp I (138) 633 b = NJW-RR 1992, 690 : kein Einfluß nachträglicher Änderungswünsche des Kunden an der gelieferten Standardsoftware auf den Kaufrechts-Charakter des ursprünglichen Liefervertrags.
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