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   LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98   

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https://dejure.org/1998,2338
LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98 (https://dejure.org/1998,2338)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.08.1998 - 16 O 121/98 (https://dejure.org/1998,2338)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. August 1998 - 16 O 121/98 (https://dejure.org/1998,2338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 1999, 47
  • AnwBl 1999, 115
  • CR 1999, 369
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 23.07.1998 - 29 U 4042/98

    Zulässigkeit einer Anwalts-Hotline mit telefonischer Rechtsberatung

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98
    Ist folglich weder für eine Irreführung der Verbraucher noch für die Feststellung eines auf Rechtsberatung ausgerichteten Vertragsverhältnisses zwischen dem Rechtssuchenden und den Beklagten Raum (vgl. dazu auch: OLG München, Urteil vom 23. Juli 1998, 29 U 4042/98, Anlage B 13 = Bl. 138 ff. d.A.), so kann auch in der bloßen Zurverfügungstellung der Hotline" bzw. der hierfür erforderlichen technischen Einrichtung keine eigene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gesehen werden (vgl. dazu ebenfalls: OLG München a.a.O.; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1289 (1271)).
  • EGH Hessen, 28.02.1991 - 1 EGH 2/90
    Auszug aus LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98
    Demgemäß wird auch die Verbrauchererwartung in Fällen einer inkompetenten und nicht fachgerechten Beratung nicht mehr oder weniger enttäuscht, wenn der Kontakt mit einem Anwalt durch die "Rechtsberatungshotline" oder einen Anwalts-Suchservice oder gar die Rechtsanwaltskammer hergestellt wird (vgl. dazu: BVerfG NJW 1992, 1613 f.; EGH Hessen NJW 1991, 1618 (1620)).
  • BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98
    Demgemäß wird auch die Verbrauchererwartung in Fällen einer inkompetenten und nicht fachgerechten Beratung nicht mehr oder weniger enttäuscht, wenn der Kontakt mit einem Anwalt durch die "Rechtsberatungshotline" oder einen Anwalts-Suchservice oder gar die Rechtsanwaltskammer hergestellt wird (vgl. dazu: BVerfG NJW 1992, 1613 f.; EGH Hessen NJW 1991, 1618 (1620)).
  • AnwG Düsseldorf, 18.05.1998 - I A 703/97

    Berechtigung zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ; Berufliche

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98
    Die beworbene und unstreitig auch gewährte Anonymität der rechtssuchenden Anrufer stellt keinen Verstoß gegen das anwaltliche Berufsrecht dar; insbesondere geht die Anonymität nicht automatisch mit einer Verletzung des Verbotes der Vertretung widerstreitender Interessen im Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO bzw. § 3 der Berufsordnung und Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte (ungeachtet etwaiger Verkündungsmängel: Anwaltsgericht Düsseldorf NJW 1998, 2296) einher.
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Das Landgericht (LG Berlin CR 1999, 369) hat die Klage abgewiesen.
  • KG, 11.01.2000 - 5 U 7694/98

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer sog. "Anwalts-Hotline"

    Geschäftsnummer: 5 U 7694/98 16 O 121/98 LG Berlin.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.1999 - 1 ZU 49/98

    Telefonische Rechtsberatung über eine Hotline ist berufsrechtswidrig

    Dem Anrufer werden nämlich auch nach einer Entscheidung, die Beratung dann nicht in Anspruch zu nehmen, die bis dahin angefallenen Gebühren in Rechnung gestellt werden (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, AnwaltsBl. 98, 661; a.A. LG Berlin, Urteil vom 18.08.1998 - Aktz. 16 O 121/98).
  • LG Mönchengladbach, 20.05.1999 - 8 O 29/99

    Rechtsberatungshotline mit Zeittakt

    Insoweit bleibt insbesondere unklar, wie das Verhältnis des Antragsgegners zu den 26 Anwälten rechtlich ausgestaltet ist, welche Vergütungs- und Tätigkeitsabreden bestehen (vgl. in diesem Zusammenhang die zum Teil ausführlichen Schilderungen bei OLG München, NJW 1999, 150. OLG Frankfurt/Main NJW 1999, 152; LG Berlin, Urteil vom 18.08.1990 - 16 0 121/98; Zimmermann, NJW-CoR 1998, 351).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 26.03.1999 - 1 ZK 49/98
    Dem Anrufer werden nämlich auch nach einer Entscheidung, die Beratung dann nicht in Anspruch zu nehmen, die bis dahin angefallenen Gebühren in Rechnung gestellt werden (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, AnwBl 1998, 661; a. A. LG Berlin, Urt. v. 18.8.1998 - Aktz. 16 O 121/98).
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