Rechtsprechung
LG Köln, 25.08.1999 - 28 O 527/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- stroemer.de
Link-Sammlung
- info-it-recht.de
Eine Sammlung ausgewählter und redaktionell gepflegter Links ist zumindest als einfache Datenbank ohne Werkqualität urheberrechtlich geschützt
- ip-firm.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Schutz von Linksammlungen im Internet bejaht
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Urheberrechtsschutz von Linksammlungen
Papierfundstellen
- CR 2000, 400
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 12.05.1998 - 28 O 216/98
Linksammlung als urheberrechtlich geschützte Datenbank
Auszug aus LG Köln, 25.08.1999 - 28 O 527/98
Am 12.5.1998 erwirkte die Klägerin eine von der Kammer erlassene einstweilige Verfügung (Az.: 28 0 216/98), durch die der Beklagten verboten worden ist, in ihrem Internetangebot weiterhin die von der Klägerin beanstandete Linksammlung zu veröffentlichen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die beigezogene Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens - 28 0 216/98 -, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
- LG Köln, 06.02.2008 - 28 O 417/07
Datenbankschutz für Bewertungsdatenbank einer Zahnarztplattform
Insofern sind aber eben unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nach der neueren Rechtsprechung des EuGH - die die frühere Rechtsprechung der Kammer im Urt. v. 25.8.1999 - 28 O 527/98, CR 2000, 400 ff. teilweise überholt - Kosten der Datenerhebung sowie der (erstmaligen) Überprüfung der Daten auf inhaltliche Richtigkeit im Vorfeld der eigentlichen Datenbankerstellung nicht berücksichtigungsfähig (…vgl. als leading case EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/03, GRUR 2005, 244, 247 f. - BHB-Pferdewetten und ferner Urt. v. 9.11.2004 - C-338/02, GRUR 2005, 252 - - Fixtures Fußballspielpläne I;… Urt. v. 9.11.2004 - C 444/02, GRUR 2005, 254 - Fixtures Fußballspielpläne II; Sendrowski, GRUR 2005, 369, 371 f.).Unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze erfordert das Merkmal der "wesentlichen Investition" anerkanntermaßen nur einen gewissen Minimalaufwand, so dass - weil die Richtlinie gerade auch kleinere Datenbankhersteller schützen soll - keine überzogenen Anforderungen an den Investitionsumfang zu stellen sind (vgl. Sendrowski, GRUR 2005, 369, 373 m.w.N. und Kammer, Urt. v. 25.8.1999 - 28 O 527/98, CR 2000, 400, 401;… Urt. v. 2.12.1998 - 28 O 431/98, CR 1999, 593, 594).
- LG Köln, 18.11.2005 - 28 O 322/04
Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung von Wetterinformationen zum Betrieb eines …
Insofern sind aber eben unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nach der neueren Rechtsprechung des EuGH - die die frühere Rechtsprechung der Kammer im Urt. v. 25.8.1999 - 28 O 527/98, CR 2000, 400 ff. teilweise überholt - Kosten der Datenerhebung sowie der (erstmaligen) Überprüfung der Daten auf inhaltliche Richtigkeit im Vorfeld der eigentlichen Datenbankerstellung nicht berücksichtigungsfähig (…vgl. als leading case EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/03, GRUR 2005, 244, 247 f. - BHB-Pferdewetten und ferner Urt. v. 9.11.2004 - C-338/02, GRUR 2005, 252 - - Fixtures Fußballspielpläne I;… Urt. v. 9.11.2004 - C 444/02, GRUR 2005, 254 - Fixtures Fußballspielpläne II; Sendrowski , GRUR 2005, 369, 371 f.).Zum einen erfordert das Merkmal der "wesentlichen Investition" anerkanntermaßen nur einen gewissen Minimalaufwand, so dass - weil die Richtlinie gerade auch kleinere Datenbankhersteller schützen soll - keine überzogenen Anforderungen an den Investitionsumfang zu stellen sind (vgl. Sendrowski , GRUR 2005, 369, 373 m.w.N. und Kammer, Urt. v. 25.8.1999 - 28 O 527/98, CR 2000, 400, 401;… Urt. v. 2.12.1998 - 28 O 431/98, CR 1999, 593, 594).
- AG Rostock, 20.02.2001 - 49 C 429/99
Datenbankeigenschaft von Hyperlinksammlungen
Auf das Urteil des LG Köln (CR 2000, 400), das sich speziell auch mit der Frage der Wesentlichkeit einer Investition bei der Erstellung einer Linksammlung auseinandersetzt, kann dabei nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden.