Rechtsprechung
   LG München I, 02.12.2003 - 33 O 21461/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13215
LG München I, 02.12.2003 - 33 O 21461/03 (https://dejure.org/2003,13215)
LG München I, Entscheidung vom 02.12.2003 - 33 O 21461/03 (https://dejure.org/2003,13215)
LG München I, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 33 O 21461/03 (https://dejure.org/2003,13215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung von Rechten Dritter durch das Eingeben von Keywords bei einer Suchmaschine; Begriff der eigenen Inhalte nach dem Mediendienstestaatsvertrag und dem Teledienstegesetz; Haftung für die Verwendung von Keywords im Fall der Kenntnis eines Betreibers einer ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google ändert Adwords-Richtlinien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AXA ./. Google: Google AdWords und Markenverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Google-Adwords

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung einer Suchmaschine als Mitstörer für Werbe-Keywords bei Markenrechtsverletzungen von Dritten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung von Google für AdWords

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 261
  • CR 2004, 704
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG München I, 02.12.2003 - 33 O 21461/03
    Als Störer kann nur in Anspruch genommen werden, wer willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Beeinträchtigung mitgewirkt hat (grundlegend BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente; vgl. Ingerl / Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. Rn. 29 ff vpr §§ 14 - 19 m.w.N.).

    Der Umfang der eine Mitstörerhaftung begründende Prüfungspflicht in diesem Zusammenhang ist unter Berücksichtigung der Funktion und der Aufgabenstellung der Antragsgegnerin sowie im Blick auf die Eigenverantwortung der unmittelbar handelnden Firma A. zu beurteilen, wobei maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Prüfungspflichten ist, ob der Störungszustand für den in Anspruch genommenen ohne weiteres oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar ist (vgl. BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente./de).

  • LG München I, 20.09.2000 - 7 HKO 12081/00

    Keine Verletzung der Marke Explorer durch Betrieb einer Link-Site unter

    Auszug aus LG München I, 02.12.2003 - 33 O 21461/03
    Der Betreiberin einer Suchmaschine kann es - schon wegen der sehr hohen Zahl zu überwachender Eingaben und der ständigen Änderbarkeit der durch den Werbenden gewählten Begriffe - nicht zugemutet werden, aus eigenen Mitteln heraus wettbewerbsmäßige oder markenrechtliche Unterlassungsansprüche im Verhältnis von Dritten untereinander zu prüfen (was eine umfassende Recherche der jeweiligen Rechtspositionen unter Berücksichtigung des jeweiligen konkreten Werbeinhalts bedürfte) und dann gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass entsprechende Eintragungen nicht vorgenommen werden (LG München I CR 2001, 46, 47).
  • LG München I, 26.10.2006 - 7 O 16794/06

    Adword-Werbung für Rechtsanwälte verboten

    Ob in Fällen der Beeinflussung von Internet-Suchmaschinen durch einen Kauf von Listenplätzen (Keyword-Buying bzw. Adword-Werbung) eine kennzeichenmäßige Verwendung zu bejahen ist, wird in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend LG Braunschweig CR 2006, 281; LG München I (33.Zivilkammer) CR 2004, 704; verneinend LG Hamburg MMR 2005, 629; LG Leipzig MMR 2005, 662; OLG Köln K& R 2006, 206, das allerdings einen Verstoß gegen § 1 UWG a.F. bejaht; vgl. weiter Hüsch, CR 2006, 282 f; Ernst, CR 2006, 66, 67; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht