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   BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03   

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https://dejure.org/2004,6
BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03 (https://dejure.org/2004,6)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2004 - VIII ZR 375/03 (https://dejure.org/2004,6)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2004 - VIII ZR 375/03 (https://dejure.org/2004,6)
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Volltextveröffentlichungen (28)

  • LawCommunity.de

    Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktion

  • webshoprecht.de

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Internetauktionen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei eBay-Auktionen gilt das Widerrufsrecht

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 312 d Abs. 4
    Widerrufsrecht bei Internet-Auktion

  • aufrecht.de

    Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht bei Kauf über ebay ausgeschlossen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Sonstiges)

    Internet-Auktion, Widerrufsrecht, AGB, eBay

  • Wolters Kluwer

    Kaufverträge zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher durch eine Internet-Auktion; Zustandekommen des Vertrages durch Angebot und Annahme anstatt durch Zuschlag; Voraussetzungen einer Versteigerung nach § 156 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Möglichkeiten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei gewerblichen Internetauktionen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 13, 14, 133, 145 ff., 148, 156, 157, 312b Abs. 1, 312d Abs. 1, Abs. 4 Nr. 5, 355 Abs. 1, 433 Abs. 2 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ebay-Versteigerung - Zustandekommen eines Kaufvertrages

  • kanzlei.biz

    BGH stärkt Widerrufsrechte der Verbraucher bei Internet-Auktionen

  • czarnetzki.eu PDF

    Widerrufsrecht bei Internet-Aution

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Verbraucher hat Widerrufsrecht bei Internet-Auktion -

  • Judicialis

    BGB § 312 d Abs. 4

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kein Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 312d I bei "ebay"-Auktionen nach § 312 IV Nr. 5; Begriff der "Versteigerung" i.S.v. § 156 BGB in Abgrenzung zum Verkauf zum Höchstgebot

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312d Abs. 4
    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internetauktionen von gewerblichen Anbietern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf eines ebay-Kaufvertrages möglich?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerrufsrecht des Käufers bei einer Internet-Auktion von eBay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vertragsschluss bei Ebay und anderen Auktionsplattformen

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Auch bei Ebay muss ein Unternehmer einem Verbraucher ein Widerrufsrecht einräumen

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Auch bei Ebay muss ein Unternehmer einem Verbraucher ein Widerrufsrecht einräumen

  • IWW (Kurzinformation)

    Noch einmal eBay - Kann eine "Versteigerung" wirksam vereinbart werden?

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)

  • heise.de (Pressebericht, 03.11.2004)

    Verbraucher haben Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen

  • heise.de (Pressebericht, 03.11.2004)

    Verbraucher haben Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Bieter einer Internetauktion haben ein Widerrufsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Internet-Auktionen darf der Kunde einen Kauf widerrufen wenn es sich um das Angebot eines gewerblichen Anbieters handelt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Internet-Auktion (eBay): Bei gewerblichem Anbieter hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Internet-Auktion (eBay): Bei gewerblichem Anbieter hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Online-Auktionen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht im E-Commerce

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internetauktionen gewerblicher Anbieter - eBay

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Online Auktionen und Rechtslage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Online-Auktionen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.11.2004)

    Widerrufsrecht gilt auch bei Internet-Auktionen // EBay: Rechtsunsicherheit bei gewerblichen Verkäufern beendet

Besprechungen u.ä. (12)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)

  • nomos.de PDF, S. 14 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Widerruf bei Internetauktionen - Bedürfnis nach einem zivilrechtlichen Versteigerungsbegriff

  • nomos.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherwiderrufsrecht bei sogenannten "eBay-Auktionen"

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 156 BGB und § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB
    Beim Kauf im Rahmen einer Internet-Auktion steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, soweit es sich beim Verkäufer um ein Unternehmen handelt

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internetauktion

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Internet-Auktion

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internetauktionen gewerblicher Anbieter (eBay)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kein Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 312d I bei "ebay"-Auktionen nach § 312 IV Nr. 5; Begriff der "Versteigerung" i.S.v. § 156 BGB in Abgrenzung zum Verkauf zum Höchstgebot

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht bei Internet-Auktion (Dr. Ruth Janal)

  • internetworld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    3, 2, 1 ... deins? Meins? (RA Dr. Hajo Rauschhofer)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.11.2004)

    §§ 312d, 156 BGB
    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen (IBR 2005, 1029)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 53
  • ZIP 2004, 2334
  • MDR 2005, 132
  • WM 2004, 2457
  • MMR 2005, 37
  • BB 2005, 235
  • DB 2004, 2635
  • K&R 2005, 33
  • ZUM 2005, 66
  • JR 2006, 157
  • CR 2005, 53
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03
    aa) Der bei der Internet-Auktion geschlossene Kaufvertrag der Parteien kam nicht nach § 156 BGB durch den Zuschlag eines Auktionators zustande, sondern durch Willenserklärungen - Angebot und Annahme - der Parteien gemäß §§ 145 ff. BGB (vgl. BGHZ 149, 129, 133 ff.).

    Der Zuschlag als Voraussetzung des Vertragsschlusses gemäß § 156 BGB ist, wie ausgeführt, eine Willenserklärung, das heißt die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete Äußerung einer Person (BGHZ 149, 129, 134 m.w.Nachw.).

    Daß dessen Angebot an den Meistbietenden gerichtet war und damit erst nach Auktionsende feststand, wer als Meistbietender Vertragspartner des Klägers geworden war, berührt die Wirksamkeit des Angebots nicht (vgl. BGHZ 149, 129, 135).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03
    Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Rechtsnorm ist, daß das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (BGHZ 155, 380, 389).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03
    Der Zuschlag ist die Willenserklärung des Auktionators, mit der dieser das Gebot eines Bieters annimmt (BGHZ 138, 339, 342).
  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    § 156 BGB findet auf eBay-Auktionen keine Anwendung (Bestätigung der Senatsurteile vom 7. November 2001, VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, und vom 3. November 2004, VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Kaufvertrag im Rahmen einer bei eBay durchgeführten Internetauktion nicht gemäß § 156 BGB durch einen auf ein abgegebenes Gebot erst noch eigens erklärten Zuschlag, sondern gemäß §§ 145 ff. BGB durch aufeinander bezogene korrespondierende Willenserklärungen der Parteien - Angebot und Annahme - bei Auktionsende zustande (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 133; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, WM 2004, 2475 unter II 2 a aa).

    a) Der Beklagte hat dadurch, dass er die Auktion des zum Verkauf gestellten Fahrzeugs mit einem Anfangspreis von 1 EUR gestartet hat, ein verbindliches Verkaufsangebot im Sinne von § 145 BGB abgegeben, welches an denjenigen gerichtet war, der zum Ablauf der Auktionslaufzeit als der nach § 148 BGB bestimmten Annahmefrist das Höchstgebot abgegeben haben würde (vgl. Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 135; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa, bb).

    Dieser Erklärungsinhalt steht so auch im Einklang mit § 10 Abs. 1 Satz 1, 2 der eBay-AGB (Senatsurteile vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 16).

    Zum anderen findet nach der Rechtsprechung des Senats § 156 BGB auf eBay-Auktionen ohnehin keine Anwendung, weil es an einem Zuschlag fehlt (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 133; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa, bb).

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Parteien im Rahmen einer sog. Internet-Auktion von eBay einen Kaufvertrag über das Motorrad geschlossen haben (vgl. Senat, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457, unter II 1 und 2 a), auf den nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EGBGB deutsches Recht anzuwenden ist.
  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Das beruht, worauf die Revisionserwiderung zu Recht hinweist, auf dem Zweck des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, der darin besteht, den Verbraucher vor der Gefahr einer Fehlentscheidung beim Kauf zu schützen, die daraus entsteht, dass er bei einem Fernabsatzgeschäft regelmäßig nicht die Möglichkeit hat, die Ware vor Vertragsschluss zu besichtigen oder sich ihre Eigenschaften im persönlichen Gespräch erläutern zu lassen (Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 unter II 2 b cc (1)).
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