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   AG Elmshorn, 25.04.2005 - 49 C 54/05   

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https://dejure.org/2005,11923
AG Elmshorn, 25.04.2005 - 49 C 54/05 (https://dejure.org/2005,11923)
AG Elmshorn, Entscheidung vom 25.04.2005 - 49 C 54/05 (https://dejure.org/2005,11923)
AG Elmshorn, Entscheidung vom 25. April 2005 - 49 C 54/05 (https://dejure.org/2005,11923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer in einem Mobilfunkvertrag enthaltenen so genannten "Datenschutzklausel" nach § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 307 Abs. 1 S. 2 BGB

  • adresshandel-und-recht.de
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 lit. h Richtlinie 95/46/EG

  • datenschutz.eu

    Einwilligungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Datenschutzrechtliche Einwilligung beim Mobilfunk-Vertrag

  • beck.de (Leitsatz)

    Datenschutzklausel bei Mobilfunk-Laufzeitvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Datenschutzrechtliche Einwilligung beim Mobilfunk-Vertrag

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 870
  • CR 2005, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus AG Elmshorn, 25.04.2005 - 49 C 54/05
    Von fehlender Schutzwürdigkeit des Betroffenen ist regelmäßig auszugehen bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und bei Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Betroffenen; im Übrigen ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (BGH NJW 1984, 437).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 69/06

    Zur Zulässigkeit der Datenübermittlung an die Schufa

    Wäre die Klausel demgegenüber dahin zu verstehen, dass keine Interessenabwägung zu erfolgen hat, würde die Bestimmung den Leasingnehmer unangemessen benachteiligen, da sie wesentlichen Grundgedanken des BDSG zuwider läuft, und entbehrte damit nach § 307 BGB der Wirksamkeit (vgl. BGH, NJW 1986, 46 und NJW 1991, 1886; OLG Koblenz, NJW-RR 1990, 822 [823]; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1011; AG Elmshorn, CR 2005, 641).

    Dabei ist schon fraglich, ob eine Datenübermittlung, wenn der Betroffene keine offensichtlich unbegründeten Einwendungen erhebt und auch in der Vergangenheit nicht durch Zahlungsverweigerungen und unberechtigte Forderungseinwendungen (vgl. hierzu AG Elmshorn, CR 2005, 641) in Erscheinung getreten ist, vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Klärung der Zweifelsfrage erfolgen darf (verneinend: AG Elmshorn, NJW 2005, 2404).

  • AG Leipzig, 03.02.2010 - 118 C 10105/09

    Drohung mit der SCHUFA

    rung rechtmäßig ist, wenn der Betroffene Einwendungen geltend macht, die nicht offensichtlich unbegründet sind, und der Betroffene nicht bereits in der Vergangenheit unberechtigt die Zahlung verweigert oder unberechtigte Einwendungen geltend gemacht hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, MMR 2007, 387, 388; AG Elmshorn, CR 2005, 641).
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