Rechtsprechung
LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Telemedicus
Lizenzverletzung der GPL
- Telemedicus
Lizenzverletzung der GPL
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- golem.de (Pressebericht, 24.07.2007)
Skype wegen GPL-Verletzung verurteilt
- ifross.org (Kurzinformation)
Urteil gegen Skype rechtskräftig
- ifross.org (Kurzinformation)
Neuerliche gerichtliche Durchsetzung der GNU GPL
Besprechungen u.ä.
- taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
§§ 31, 69a, 69c, 97 UrhG
GPL-Verletzung durch Vertrieb eines VoIP-Telefons (RA Detlef Klett und RA Jörg Wimmers; CR 1/2008, S. 57)
Papierfundstellen
- CR 2008, 57
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- LG Frankfurt/Main, 06.09.2006 - 6 O 224/06
Zur Wirksamkeit der GPL - Linux Kernel
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Sie können folglich nur aufgrund der Einräumung einer einfachen Lizenz in Form der GPL zum Vertrieb der Software berechtigt sein (so auch LG Frankfurt CR 2006, 729, 731 re. Sp.).Der Auffassung der Antragsgegnerin gemäß ihrer vorrangig vertretenen Argumentation, die Unwirksamkeit der GPL (entgegen der bisher hierzu ergangenen Instanzrechtsprechung, vgl. LG München 1 (21. Zivilkammer) MMR 2004, 691 = GRUR-RR 2004, 350 = InstGE 4, 232; LG Berlin CR 2006, 735; LG Frankfurt CR 2006, 729, 732) - führe dazu, dass ihr sozusagen im Wege des Einwands des Rechtsmissbrauchs eine Nutzungsbefugnis an der Software zuzubilligen wäre, weil der Antragsteller die Software unter Verwendung von unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gestalt der GPL frei zugänglich macht, kann nicht gefolgt werden.
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Denn eine derartige Subsidiarität der Haftung der Antragsgegnerin besteht nicht (vgl, BGH WRP 2007, 795 - Meinungsforum in Internet). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Auch aufgrund der Anlage AS 10 ("... Komplettpaket") und der Anlage AS 11 - diese AGB der Antragsgegnerin beziehen sich nicht auf den Vertrieb des Telefons (siehe insofern die AGBs des ... Zubehörshop in Anlage AG 2) - kann, auch in Verbindung mit der Nutzung des ...-Logos, u.a. auf den Rechnungen, nicht gefolgert werden, dass Vertreiberin des Telefons die Antragsgegnerin ist und die Verbreitung der streitgegenständlichen Software sich als eigene Handlung der Antragsgegnerin darstellt (vgl. BGH GRUR 2004, 860 …und Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 Rn. 27 ff- Internet-Versteigerung I und II, jeweils zur Frage der Haftung von ebay als Täterin einer Markenverletzung).
- BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02
Fash 2000
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
1.Dass die beiden Programme gemäß § 69 a UrhG urheberrechtlichen Schutz genießen, stellt die Antragsgegnerin zu Recht nicht in Abrede (vgl. auch BGH GRUR 2005, 860 - Fash 2000). - BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02
Marktstudien
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Die Voraussetzungen für eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den zusammen mit dem Telefon jeweils ausgelieferten Vervielfältigungsstücken der streitgegenständlichen Software - eine Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts findet nicht statt (BGH GRUR 2005, 940 mwN - Marktstudien; eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts tritt nach der Rechtsprechung der Kammer auch hinsichtlich des Verbreitungsrechts bei einem Online-Vertrieb nicht ein, vgl. CR 2007, 356; CR 2006, 159) sind von der hierfür darlegungs- und beweispflichtigen Antragsgegnerin nicht dargetan. - LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für …
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Die Voraussetzungen für eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den zusammen mit dem Telefon jeweils ausgelieferten Vervielfältigungsstücken der streitgegenständlichen Software - eine Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts findet nicht statt (BGH GRUR 2005, 940 mwN - Marktstudien; eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts tritt nach der Rechtsprechung der Kammer auch hinsichtlich des Verbreitungsrechts bei einem Online-Vertrieb nicht ein, vgl. CR 2007, 356; CR 2006, 159) sind von der hierfür darlegungs- und beweispflichtigen Antragsgegnerin nicht dargetan. - LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
Der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen kann gegen das Urheberrecht …
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Die Voraussetzungen für eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den zusammen mit dem Telefon jeweils ausgelieferten Vervielfältigungsstücken der streitgegenständlichen Software - eine Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts findet nicht statt (BGH GRUR 2005, 940 mwN - Marktstudien; eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts tritt nach der Rechtsprechung der Kammer auch hinsichtlich des Verbreitungsrechts bei einem Online-Vertrieb nicht ein, vgl. CR 2007, 356; CR 2006, 159) sind von der hierfür darlegungs- und beweispflichtigen Antragsgegnerin nicht dargetan. - BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Auch aufgrund der Anlage AS 10 ("... Komplettpaket") und der Anlage AS 11 - diese AGB der Antragsgegnerin beziehen sich nicht auf den Vertrieb des Telefons (siehe insofern die AGBs des ... Zubehörshop in Anlage AG 2) - kann, auch in Verbindung mit der Nutzung des ...-Logos, u.a. auf den Rechnungen, nicht gefolgert werden, dass Vertreiberin des Telefons die Antragsgegnerin ist und die Verbreitung der streitgegenständlichen Software sich als eigene Handlung der Antragsgegnerin darstellt (vgl. BGH GRUR 2004, 860 und Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 Rn. 27 ff- Internet-Versteigerung I und II, jeweils zur Frage der Haftung von ebay als Täterin einer Markenverletzung). - LG München I, 19.05.2004 - 21 O 6123/04
Zur rechtlichen Wirksamkeit der GPL
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Der Auffassung der Antragsgegnerin gemäß ihrer vorrangig vertretenen Argumentation, die Unwirksamkeit der GPL (entgegen der bisher hierzu ergangenen Instanzrechtsprechung, vgl. LG München 1 (21. Zivilkammer) MMR 2004, 691 = GRUR-RR 2004, 350 = InstGE 4, 232; LG Berlin CR 2006, 735; LG Frankfurt CR 2006, 729, 732) - führe dazu, dass ihr sozusagen im Wege des Einwands des Rechtsmissbrauchs eine Nutzungsbefugnis an der Software zuzubilligen wäre, weil der Antragsteller die Software unter Verwendung von unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gestalt der GPL frei zugänglich macht, kann nicht gefolgt werden. - LG Berlin, 21.02.2006 - 16 O 134/06
Verstoß gegen GPL - WLAN-Router
Auszug aus LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07
Der Auffassung der Antragsgegnerin gemäß ihrer vorrangig vertretenen Argumentation, die Unwirksamkeit der GPL (entgegen der bisher hierzu ergangenen Instanzrechtsprechung, vgl. LG München 1 (21. Zivilkammer) MMR 2004, 691 = GRUR-RR 2004, 350 = InstGE 4, 232; LG Berlin CR 2006, 735; LG Frankfurt CR 2006, 729, 732) - führe dazu, dass ihr sozusagen im Wege des Einwands des Rechtsmissbrauchs eine Nutzungsbefugnis an der Software zuzubilligen wäre, weil der Antragsteller die Software unter Verwendung von unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gestalt der GPL frei zugänglich macht, kann nicht gefolgt werden.
- LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 3 O 364/15
Anforderungen an die AGB von Smart-TV-Geräten
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch den Verkäufer Informationspflichten treffen können, deren Missachtung zu einer Haftung als Störer führen kann (vgl. LG München I CR 2008, 57 [LG München I 12.07.2007 - 7 O 5245/07] zur Information über die Vertragsbedingungen einer im Gerät enthaltenen Software).