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   OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08   

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https://dejure.org/2009,2127
OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08 (https://dejure.org/2009,2127)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.2009 - 6 U 193/08 (https://dejure.org/2009,2127)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 6 U 193/08 (https://dejure.org/2009,2127)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 7, 15 ff. UrhG
    Zum urheberrechtlichen Schutz von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für Allgemeine Geschäftsbedingungen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    AGB genießen Urheberrechtsschutz

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Individuell formulierte AGB können Urheberrechtsschutz genießen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AGB können urheberrechtlich geschützt sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    AGB oft urheberrechtlich geschützt

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    AGB-Kopie führt zu Schadensersatzansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsfähigkeit von AGB

Sonstiges

  • anwalt24.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    AGB sind urheberrechtlich geschützt!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 133
  • K&R 2009, 488
  • CR 2009, 568
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 10.11.1989 - 21 O 6222/89

    Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08
    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen können als (wissenschaftliches Gebrauchs-) Sprachwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und damit urheberrechtsfähig sein (§ 2 Abs. 2 UrhG), wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben, wobei knappe und zutreffende rechtliche Formulierungen, die durch Rechtslage und sachliche Regelungsanforderungen geprägt sind, freilich nicht monopolisiert werden dürfen (Senat, Beschluss vom 07.08.2006 - 6 W 92/06, LG München I, GRUR 1991, 50; Schricker / Loewenheim, UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 90; Dreier / Schulze, a.a.O. § 2 Rn. 93; Wandtke / Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 59).
  • LG Köln, 17.09.2008 - 28 O 368/08

    AGB können urheberrechtsfähig sein

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 17.09.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 368/08 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08
    Ausgehend von diesen Grundsätzen (vgl. für andere Gebrauchssprachwerke auch BGHZ 116, 136 - Leitsätze; BGH, GRUR 2002, 958 - Technische Lieferbedingungen) ist es Tatfrage, ob ein Klauselwerk insgesamt hinreichend individuell konzipiert und formuliert ist.
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08
    Ausgehend von diesen Grundsätzen (vgl. für andere Gebrauchssprachwerke auch BGHZ 116, 136 - Leitsätze; BGH, GRUR 2002, 958 - Technische Lieferbedingungen) ist es Tatfrage, ob ein Klauselwerk insgesamt hinreichend individuell konzipiert und formuliert ist.
  • LG Stuttgart, 06.03.2008 - 17 O 68/08

    Kein Urheberrechtsschutz für Musterverträge

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08
    Mit der von der Berufung angeführten (Kosten-) Entscheidung (LG Stuttgart, ZUM-RD 2008, 501; OLG Stuttgart, BeckRS 2008, 11966), wo es um einen nicht näher bekannten sechsseitigen Dienstleistungsvertrag für die Vermittlung von Seniorenpflegekräften ging, hatte sich der Senat nicht zu befassen.
  • OLG Köln, 16.08.1985 - 6 W 55/85
    Auszug aus OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08
    Dass die Berufung den nach der Widerspruchsverhandlung erfolgten erstinstanzlichen Vortrag des Antragstellers zur Entstehung des Klauselwerks schlicht bestreitet, kann in diese Richtung um so weniger genügen, als seine Urheberschaft durch Vorlage einer Kopie der an seine Mandantin gerichteten Kostennote und durch seine anwaltliche Versicherung glaubhaft gemacht ist, was ein geeignetes Glaubhaftmachungsmittel darstellt (Senat, GRUR 1986, 196 = WRP 1986, 170; Zöller / Geimer / Greger, ZPO, 27. Aufl., § 294 Rn. 5).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08

    Änderung der Voreinstellung III

    Ist der Reseller berechtigt, das vom Diensteanbieter bezogene Produkt den Endkunden auf der nachgelagerten Wirtschaftsstufe entgeltlich anzubieten, wird er im eigenen Namen tätig und ist in der Gestaltung seines Vertriebskonzeptes sowie der Konditionen, zu denen er anbietet, grundsätzlich frei (vgl. Dienstbühl, CR 2009, 568, 571 mwN).
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