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   AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14   

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https://dejure.org/2014,32500
AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14 (https://dejure.org/2014,32500)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2014 - 20 C 6875/14 (https://dejure.org/2014,32500)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 20 C 6875/14 (https://dejure.org/2014,32500)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverlangte Zusendung einer E-Mail mit werblichem Inhalt an ein Unternehmen als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hier: Feedbackanfrage als Werbemail)

  • online-und-recht.de

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch bezieht sich auch auf Herkunft und Empfänger der Daten

  • datenschutz.eu

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch bezieht sich auch auf Herkunft und Empfänger der Daten

  • adresshandel-und-recht.de

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch bezieht sich auch auf Herkunft und Empfänger der Daten

  • ra.de
  • richterrecht.com

    Feedbackanfrage als Werbemail

  • kanzlei-rader.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zufriedenheitsanfrage per eMail stellt Werbung dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Feedbackanfrage als Werbemail

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unverlangte Zusendung einer E-Mail mit werblichem Inhalt an ein Unternehmen als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbswidrige Feedback-Anfrage per E-Mail

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unverlangte Zusendung einer E-Mail mit werblichem Inhalt an ein Unternehmen als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Feedback-Anfrage von Vodafone unzulässige Werbe-Mail

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht Abmahnung: Sind Feedbackanfragen von Online Shops Spam?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bewertungsaufforderung per Mail ist Werbung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Feedbackanfrage per E-Mail kann Spam sein

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Feedback-E-Mail ohne Einwilligung ist belästigende Werbung

Papierfundstellen

  • CR 2014, 816
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14

    Unterlassungserklärung mit einer E-Mail-Adresse und Bestätigungsmail im

    Auszug aus AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14
    Wie das OLG Celle in einem ähnlichen Fall ausgeführt hat (Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14), ist der Antrag insbesondere nicht deswegen zu unbestimmt, weil er nah am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG angelehnt ist.

    Dass im Vollstreckungsfall das Vollstreckungsgericht prüfen müsste, ob eine bestimmte E-Mail-Adresse dem Kläger zuzuordnen ist, ist unbedenklich und steht der Bestimmtheit des Antrags nicht entgegen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14).

    Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit werblichem Inhalt an ein Unternehmen - zu dem auch eine Rechtsanwaltskanzlei gehört - stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. OLG Celle, Urt. v. 15.05.2014, 13 U 15/14).

  • AG Hannover, 03.04.2013 - 550 C 13442/12

    Zur Unzulässigkeit einer Feedback-Anfrage per E-Mail

    Auszug aus AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14
    Denn das Versenden von Werbe-E-Mails ist für den Werbenden ungleich billiger als das Versenden von Werbung per Post, so dass dem Werbemedium E-Mail als solchem die Gefahr der Ausuferung inne wohnt (AG Hannover, Urt. v. 03.04.2013 - 550 C 13442/12).

    Ein absatzfördernder Zweck ist bereits auch dann anzunehmen, wenn Verbrauchergewohnheiten abgefragt werden, die im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen des Auftraggebers stehen (AG Hannover, Urt. v. 03.04.2013 - 550 C 13442/12).

  • LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03

    Die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht liegen höher als im

    Auszug aus AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14
    Der Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Störer dem Beeinträchtigten eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgibt, gilt auch für den deliktischen Unterlassungsanspruch, jedoch nicht in gleicher Strenge (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 12.03.2004, Az.: 16 S 4165/03).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05

    "Phaseolamin Phase 2" als zur unterstützenden Gewichtskontrolle bei Übergewicht

    Auszug aus AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14
    Die Beklagte ist unter dem Gesichtspunkt des Verzuges verpflichtet, dem Kläger die auf die Gerichtskosten entfallenden Zinsen zu ersetzen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05; AG Bad Segeberg, Urteil vom 8.11.2012 - 17 a C 256/10).
  • LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05

    Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig

    Auszug aus AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14
    Wegen der Tarnung des Absatzinteresses greifen sie sogar noch gravierender in die Rechte des Betroffenen ein (LG Hamburg, NJW-RR 2007, Seite 45).
  • AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10

    Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14
    Die Beklagte ist unter dem Gesichtspunkt des Verzuges verpflichtet, dem Kläger die auf die Gerichtskosten entfallenden Zinsen zu ersetzen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05; AG Bad Segeberg, Urteil vom 8.11.2012 - 17 a C 256/10).
  • AG Berlin-Mitte, 21.01.2009 - 25 C 280/08

    Umfassender Auskunftsanspruch bei Cold Call

    Auszug aus AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14
    Die Beklagte hat dem Kläger bislang nicht ausreichend Auskunft gegeben, denn die Beklagte hat weder über die Herkunft noch über etwaige Empfänger der Daten Auskunft gegeben (vgl. AG Berlin-Mitte, Urt. v. 21.01.2009 - 25 C 280/08).
  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Der Antrag ist auch ohne die Benennung bestimmter E-Mail-Adressen oder Domains hinreichend bestimmt (vgl. dazu auch BGH GRUR 2013, 1259 = DB 2013, 2561; NJW 2009, 2958 = GRUR 2009, 980; OLG Celle WRP 2014, 1218; AG Düsseldorf CR 2014, 816).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2018 - 20 T 2/18

    Bemessung des Streitwerts, Streitwert, wettbewerbswidrige Email-Werbung, Email

    Unter diesen Umständen ist ein Streitwertes von 250, 00 EUR anzunehmen (unter Bezugnahme auf LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 20 T 16/17 - AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14 - Festsetzung auf 500, 00 EUR, jeweils einen Gewerbebetrieb betreffend, bei dem das Unterlassungsinteresse grundsätzlich höher als bei Privatpersonen zu bewerten sein dürfte ; AG Mülheim, 17.05.2011 - 27 C 2550/10 - OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13 - mit einer ausführlichen Auswertung der Streitwertfestsetzungen durch verschiedene Gerichte ).
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