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   VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16   

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https://dejure.org/2017,11509
VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16 (https://dejure.org/2017,11509)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2017 - 13 E 5912/16 (https://dejure.org/2017,11509)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2017 - 13 E 5912/16 (https://dejure.org/2017,11509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • hamburg.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Nutzung des WhatsApp-Daten durch Facebook

  • JurPC

    Unwirksamkeit der Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook darf personenbezogene Daten von WhatsApp-Nutzern nur bei Vorliegen einer ausreichenden Einwilligungserklärung nach deutschem Recht nutzen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Facebook darf WhatsApp-Daten nur bei datenschutzkonformer Einwilligung nutzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erhobene Whatsapp-Daten: Facebook muss nicht löschen, darf aber auch nicht nutzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nutzung von WhatsApp-Daten durch Facebook

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Facebook darf vorerst personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei Vorliegen einer den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechenden Einwilligung verwenden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook darf WhatsApp-Daten bis auf weiteres nicht verwenden

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook Ireland Ltd. rechtswidrig - Weitergabe verstößt gegen Datenschutz

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Keine Whatsapp-Daten Löschungspflicht für Facebook, jedoch Verwendungssperre

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Facebook darf personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nur bedingt nutzen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Nutzung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei Vorliegen einer datenschutzkonformen Einwilligung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    WhatsApp darf vorerst keine Daten an Facebook weitergeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Facebook darf personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nur bei Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung verwenden - Schutz personenbezogener Daten stellt grundrechtlich geschütztes Rechtsgut dar

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.09.2016)

    Whatsapp: Facebook wehrt sich gegen Verbot des Datenabgleichs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • CR 2017, 437
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Hamburg, 29.06.2016 - 5 Bs 40/16

    Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Ob eine Anknüpfung in diesem Fall an eine (allein) für Marketing und Vertrieb zuständige Niederlassung in einem Mitgliedstaat (hier: Deutschland) für die Anwendbarkeit der Datenschutzrichtlinie und die Zuständigkeit der Kontrollbehörde auch auf eine Konstellation übertragbar ist, bei der eine in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Irland) niedergelassenen Tochtergesellschaft nach der konzerninternen Aufgaben- und Verantwortungsteilung auch im Außenverhältnis als im gesamten Unionsgebiet "für die Verarbeitung Verantwortlicher" auftritt, ist aber weiterhin klärungsbedürftig (siehe bereits: BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen v. 25.2.2016, 1 C 28/14, juris Rn. 40; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2016, 5 Bs 40/16, juris Rn. 17 f.).

    Vor diesem Hintergrund schließt sich die Kammer der Bewertung des OVG Hamburg an, wonach eine Eingriffsbefugnis der Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin zweifelhaft ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2016, a.a.O, Rn. 19).

    Demgegenüber wiegen die Interessen der betroffenen WhatsApp-Nutzer, die in diesem Verfahren zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2016, a.a.O., Rn. 24), deutlich schwerer.

  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Der Europäische Gerichtshof habe in der Rechtssache Google Spain und Google (EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, juris) zwar die Verarbeitung "im Rahmen der Tätigkeiten" einer Niederlassung weit ausgelegt und dies in den Rechtssachen Weltimmo (EuGH, Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, juris) und Amazon (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, C-191/15, juris) auch bestätigt.

    Eine Klärung hat insoweit auch nicht das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Amazon (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, C-191/15, juris) bewirkt.

    In seinen Schlussanträgen führte der Generanwalt Saugmandsgaard Øe aus, es gehe darum, welches von mehreren nationalen Rechten, mit denen die Richtlinie umgesetzt wurde, auf die in den streitigen Klauseln vorgesehenen Datenverarbeitungsvorgänge Anwendung finden solle; dabei sei die Niederlassung zu bestimmen, im Rahmen von deren Tätigkeiten diese Vorgänge am unmittelbarsten erfolgen würden (Schlussanträge des Generalanwaltes Saugmandsgaard Øe vom 2.6.2016 in der Rechtssache Amazon, C-191/15, EU:C:2016:388 Rn. 125).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Bereits in der Entscheidung aus dem Jahr 1983 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, diese Befugnis bedürfe unter den künftigen Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes (Urt. v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, juris Rn. 147).

    Dies ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, a.a.O., Rn. 148).

  • KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14

    App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Dies zeige eine Verfügung des Kammergerichts Berlin vom 7. März 2017 in einem Verfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Antragstellerin (Az. 5 U 155/14).

    Nichts anderes ergibt die vorläufige Einschätzung des Kammergerichts Berlin in einer Hinweisverfügung vom 7. März 2017 in dem dort anhängigen Verfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Antragstellerin (Az. 5 U 155/14), wonach deutsches Datenschutzrecht auf die Antragstellerin nicht anwendbar sei.

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Der Europäische Gerichtshof habe in der Rechtssache Google Spain und Google (EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, juris) zwar die Verarbeitung "im Rahmen der Tätigkeiten" einer Niederlassung weit ausgelegt und dies in den Rechtssachen Weltimmo (EuGH, Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, juris) und Amazon (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, C-191/15, juris) auch bestätigt.

    Eine Verarbeitung personenbezogener Daten wird vielmehr auch im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung ausgeführt, die der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates besitzt, wenn der die Verarbeitung Durchführende in einem Mitgliedstaat für die Förderung des Verkaufs der Werbeflächen für sein Datenverarbeitungsangebot und diesen Verkauf selbst eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft gegründet hat, deren Tätigkeit auf die Einwohner dieses Staates ausgerichtet ist (EuGH, Google Spain und Google, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, juris Rn. 60).

  • EuGH, 01.10.2015 - C-230/14

    Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Der Europäische Gerichtshof habe in der Rechtssache Google Spain und Google (EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, juris) zwar die Verarbeitung "im Rahmen der Tätigkeiten" einer Niederlassung weit ausgelegt und dies in den Rechtssachen Weltimmo (EuGH, Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, juris) und Amazon (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, C-191/15, juris) auch bestätigt.

    u.a. in der Rechtssache Weltimmo (EuGH, Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, juris Rn. 35) erläutert hat, zwar nicht erforderlich, dass die in Rede stehende Verarbeitung personenbezogener Daten "von" der betreffenden Niederlassung selbst ausgeführt wird.

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Es ist daher die mit dem Unionsrecht im Einklang stehende Auslegung zu wählen, weil andernfalls die Anwendbarkeit des europäischen Rechts unterlaufen würde (siehe u.a. EuGH, Urt. v. 4.7.2006, C-212/04, Rn. 115 f.).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Durch diese gesetzlichen Vorgaben soll verhindert werden, dass die Einwilligung im so genannten Kleingedruckten versteckt wird und der Betroffene sie durch seine Unterschrift erteilt, ohne sich ihrer und ihres Bezugsgegenstands bewusst zu sein, weil er sie übersieht (BGH, Urt. v. 16.7.2008, VIII ZR 348/06, juris Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 6 U 38/11

    Wettbewerbsverstoß: Nutzung personenbezogener Daten durch einen Stromanbieter im

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Wann die Nutzung personenbezogener Daten für die Verfolgung eines berechtigten Interesses erforderlich im genannten Sinne ist, hängt auch davon ab, in welchem Maße die Interessen des Betroffenen Schutz verdienen; je mehr Schutz sie verdienen, desto eher kann dem Nutzenden eine alternative, wenn auch weniger effiziente Art der Verfolgung seines berechtigten Interesses ohne Nutzung der personenbezogenen Daten zugemutet werden (OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.5.2012, 6 U 38/11, juris Rn. 24).
  • VG Oldenburg, 12.03.2013 - 1 A 3850/12

    Videoüberwachung in Treppenaufgängen

    Auszug aus VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
    Wenn aber ein Datenverarbeitungsverfahren in seiner Gesamtheit, etwa wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage, rechtswidrig ist, darf eine Untersagung auch ohne vorherige Aufforderung zur Mängelbeseitigung erfolgen (VG Oldenburg, Urt. v. 12.3.2013, 1 A 3850/12, juris Rn. 20, Gola/Schomerus, a.a.O., § 38 Rn. 26, Petri in: Simitis, a.a.O., § 38 Rn. 72 f.).
  • BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 3 O 364/15

    Anforderungen an die AGB von Smart-TV-Geräten

  • VG Göttingen, 12.10.2016 - 1 B 171/16

    Beobachtung; Dash-cam; Dashcam; Datenschutzrechtliche Anordnung; Onboard-Kamera;

  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14

    EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer

  • VG Hamburg, 03.03.2016 - 15 E 4482/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer datenschutzrechtlichen Anordnung gegenüber Facebook

  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Diese Rechtsprechung behandelt die Fragen, unter welchen Umständen eine Niederlassung im unionsrechtlichen Sinne vorliegt und weltweite Internetkonzerne und ihre Niederlassungen im Gebiet der Mitgliedstaaten datenschutzrechtlich verantwortlich sind (vgl. zu unterschiedlichen Konstellationen EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12 -, "Google Spain", juris; EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-230/14 -, "Weltimmo", juris; BVerwG, Aussetzungsbeschluss vom 25. Februar 2016 - BVerwG 1 C 28.14 -, juris; hierzu nun die Schlussanträge des Generalanwalts vom 24. Oktober 2017 - C-210/16 -, "Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH", juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 5 Bs 40/16 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 24. April 2017 - 13 E 5912/16 -, CR 2017, 437).
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

    Die angeführten Entscheidungen betreffen die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Internetunternehmen und ihren Niederlassungen im Unionsgebiet (vgl. zu unterschiedlichen Konstellationen EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - Rs. C-131/12 -, "Google Spain"; EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2015 - Rs. C-230/14 -, "Weltimmo"; BVerwG, Aussetzungsbeschluss vom 25. Februar 2016 - BVerwG 1 C 28.14 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 5 Bs 40/16 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 24. April 2017 - 13 E 5912/16 -, CR 2017, 437).
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