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   BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15   

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https://dejure.org/2016,23569
BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15 (https://dejure.org/2016,23569)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2016 - 10 BN 1.15 (https://dejure.org/2016,23569)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 10 BN 1.15 (https://dejure.org/2016,23569)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 14 Abs 1 GemO SN 2014
    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag einer Wohnungsgenossenschaft gegen eine Fernwärmesatzung; Geltendmachung der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung; Hinwirkung auf die für nötig gehaltene Sachverhaltsaufklärung durch ...

  • rewis.io

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag einer Wohnungsgenossenschaft gegen eine Fernwärmesatzung; Geltendmachung der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung; Hinwirkung auf die für nötig gehaltene Sachverhaltsaufklärung durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • CuR 2016, 134
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.2015 - 10 B 7.15

    Ledigenzuschlag bei Altersrente; Abkehr von früherer Rechtsansicht;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15
    Ebenso wenig verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat und die sich dem Gericht auch nicht aufdrängen musste (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15
    § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, auf die es nach seiner Rechtsansicht für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs scheidet indes aus, wenn der Betroffene von den ihm in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch macht (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76

    Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15
    Aus dem von der Antragstellerin herangezogenen Urteil vom 4. November 1977 - 4 C 77.76 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142) ergibt sich nichts anderes.
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO aber dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die - wie vorliegend - ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Die bereits erstinstanzlich anwaltlich vertretenen Kläger ließen aber ausweislich des in den Akten vorhandenen Protokolls in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 2. Oktober 2018 keinen Beweisantrag auf Durchführung einer gerichtlichen Inaugenscheinnahme stellen und legen auch im vorliegenden Verfahren nicht näher dar, warum sich eine Beweiserhebung trotz vorliegender Lichtbilder, Lagepläne und sonstiger Unterlagen (vgl. z.B. Bl. 12, 63 ff., 90, 126 ff., 193 ff., 225 der VG-Akte RN 6 K 16.1173) aufgedrängt haben soll (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 3.4.2018 - 15 ZB 17.318 - juris Rn. 37; B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 24; B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Ebenso wenig verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat und die sich dem Gericht auch nicht aufdrängen musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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