Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 17.02.2005 - C-134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1233
EuGH, 17.02.2005 - C-134/03 (https://dejure.org/2005,1233)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.2005 - C-134/03 (https://dejure.org/2005,1233)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - C-134/03 (https://dejure.org/2005,1233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Dienstleistungsfreiheit - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Nicht diskriminierende ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Viacom Outdoor

  • EU-Kommission PDF

    Viacom Outdoor Srl gegen Giotto Immobilier SARL.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Befugnis der ...

  • EU-Kommission

    Viacom Outdoor Srl gegen Giotto Immobilier SARL

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Staatliche Beihilfen , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Vorlagefrage; Anforderungen an eine Vorlagefrage bezüglich der Auslegung einiger Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts; Vereinbarkeit der Einführung einer kommunalen Werbungssteuer mit dem Gemeinschaftsrecht; Rechtmäßigkeit der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Dienstleistungsfreiheit: Kommunale Werbungssteuer und Steuer auf öffentliche Plakatanschläge nicht diskriminierende inländische Abgabe

  • Judicialis

    EG Art. 49; ; EG Art. 82; ; EG Art. 86; ; EG Art. 87; ; EG Art. 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49, Art. 82, Art. 86, Art. 88
    Dienstleistungsfreiheit - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Nicht diskriminierende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Viacom Outdoor

    Freier Dienstleistungsverkehr - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Befugnis der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Giudice di Pace di Genova-Voltri vom 10. März 2003 in dem Rechtsstreit Viacom Outdoor S.r.l. gegen Société GIOTTO Immobilier S.à.r.l.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Giudice di Pace di Genova-Voltri - Auslegung der Artikel 86 EG bis 88 EG (in Verbindung mit den Artikeln 49 EG und 82 EG) - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die Gemeinden das ausschließliche Recht zur öffentlichen Plakatwerbung und zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1101
  • EuZW 2005, 282
  • NZBau 2005, 411 (Ls.)
  • DVBl 2005, 595 (Ls.)
  • BB 2005, 633
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.10.2002 - C-190/02

    Viacom

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-134/03
    15 Der Gerichtshof hat dieses Ersuchen mit Beschluss vom 8. Oktober 2002 in der Rechtssache C-190/02 (Viacom, Slg. 2002, I-8287) für unzulässig erklärt.

    Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die vom Giudice di pace vorgelegten Fragen offensichtlich unzulässig sind, da das nationale Gericht nicht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsverfahrens, die Gründe, aus denen ihm die Auslegung bestimmter Gemeinschaftsvorschriften fraglich erscheint, und den Zusammenhang erläutert hat, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Beschluss Viacom, Randnrn. 24 und 26).

    22 Nach der Rechtsprechung muss jedoch das nationale Gericht, damit der Gerichtshof auf die ihm zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen eine sachdienliche Antwort geben kann, den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich diese Fragen stellen, darlegen oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen (Beschluss Viacom, Randnr. 15, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da das Erfordernis der Genauigkeit in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Kontext insbesondere im Bereich des Wettbewerbs gilt, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Beschluss Viacom, Randnr. 22, und die dort angeführte Rechtsprechung), ist zunächst zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung hinreichende Angaben enthält, die dem Gerichtshof eine sachdienliche Antwort auf die Fragen nach der Auslegung der Artikel 82 EG, 86 EG, 87 EG und 88 EG ermöglichen.

  • EuGH, 29.11.2001 - C-17/00

    DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-134/03
    36 Überdies hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass eine nationale abgabenrechtliche Maßnahme, die die Ausübung der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs behindert, eine verbotene Maßnahme darstellen kann, wobei es unerheblich ist, ob sie vom Staat selbst oder von einer Gebietskörperschaft ausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-134/03
    Die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs gilt außerdem sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch des Dienstleistungsempfängers (Urteile vom 13. Juli 2004 in den Rechtssachen C-262/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 22, und C-429/02, Bacardi, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 31, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass eine dem nationalen Gericht dienliche Auslegung des Unionsrechts nur möglich ist, wenn dieses die Sach- und Rechtslage, in der sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen, auf denen diese Fragen beruhen, erläutert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 29, und vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, Slg. 2005, I-10423, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    67 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor (C-134/03, EU:C:2005:94" Rn. 37 bis 39), und entsprechend vom 1. Juni 2006, innoventif (C-453/04, EU:C:2006:361" Rn. 37 bis 40).

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Viacom Outdoor (C-134/03, EU:C:2004:676" Nrn. 58 bis 67), und meine Schlussanträge in der Rechtssache Global Starnet (C-322/16, EU:C:2017:442, Nrn. 26 bis 29).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10, und vom 17. Februar 2005 in der Rechtssache C-134/03, Viacom Outdoor, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22).

    Da das Gebot der genauen Darstellung des tatsächlichen Kontexts insbesondere im Bereich des Wettbewerbs gilt, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist, ist zunächst zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung hinreichende Angaben enthält, die dem Gerichtshof eine sachdienliche Antwort auf diese Frage ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil insoweit Viacom Outdoor, Randnr. 23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8260
Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03 (https://dejure.org/2004,8260)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - C-134/03 (https://dejure.org/2004,8260)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - C-134/03 (https://dejure.org/2004,8260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Viacom Outdoor

  • EU-Kommission PDF

    Viacom Outdoor Srl gegen Giotto Immobilier SARL.

    Dienstleistungsfreiheit - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Nicht diskriminierende ...

  • EU-Kommission

    Viacom Outdoor Srl gegen Giotto Immobilier SARL

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Staatliche Beihilfen , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (62)

  • EuGH, 13.04.2000 - C-176/96

    EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03
    19 - Urteile vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90 (Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6) und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-176/96 (Lehtonen und Castors Braine, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 22) sowie Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92 (Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4), vom 30. Juni 1997 in der Rechtssache C-66/97 (Banco de Fomento e Exterior, Slg. 1997, I-3757, Randnr. 7) und vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache C-116/00 (Laguillaumie, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 15), vgl. ferner den Beschluss Viacom I (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 15).

    20 - Urteil Lehtonen und Castors Braine (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 22) sowie Beschlüsse Banchero (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 5), Laguillaumie (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 19) und Viacom I (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 22).

    22 - Urteil vom 1. April 1982 in den verbundenen Rechtssachen 141/81 bis 143/81 (Holdijk u. a., Slg. 1982, 1299, Randnr. 6), Beschluss Banco de Fomento e Exterior (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 7), Urteil Lehtonen und Castors Braine (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 23), Beschluss Laguillaumie (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 14) und Beschluss Viacom I (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 14).

  • EuGH, 13.12.1989 - C-49/89

    Corsica Ferries France / Direction générale des douanes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03
    38 - So verhielt es sich beispielsweise in den Urteilen vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-49/89 (Corsica Ferries France, Slg. 1989, 4441, Randnr. 7), vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93 (Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnrn.

    41 - Vgl. auch Urteile vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-266/96 (Corsica Ferries France, Slg. 1998, I-3949, Randnr. 56), vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache C-205/99 (Analir u. a., Slg. 2001, I-1271, Randnr. 21) und vom 13. Juni 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-430/99 und C-431/99 (Sea-Land Service, Slg. 2002, I-5235, Randnr. 32).

    42 - Vgl. in diesem Sinne, statt vieler, die in Fußnote 41 zitierten Urteile Corsica Ferries France (Randnrn. 3, 4 und 60) und Sea-Land Service (Randnrn. 38 und 42) sowie Nr. 25 meiner Schlussanträge vom 22. Juni 2004 in der Rechtssache C-189/03 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03
    11 - Vgl. nur die Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59), vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38), vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00 (Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31), vom 4. Dezember 2003 in der Rechtssache C-448/01 (EVN AG und Wienstrom, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 74) und vom 25. März 2004 in den verbundenen Rechtssachen C-480/00, C-481/00, C-482/00, C-484/00, C-489/00, C-490/00, C-491/00, C-497/00, C-498/00 und C-499/00 (Ribaldi, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 72).

    74 - Urteil PreussenElektra (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 58, 59 und 61).

    80 - Vgl. in diesem Sinne das Urteil PreussenElektra (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 58, 59 und 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Viacom Outdoor (C-134/03, EU:C:2004:676" Nrn. 58 bis 67), und meine Schlussanträge in der Rechtssache Global Starnet (C-322/16, EU:C:2017:442, Nrn. 26 bis 29).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 19/16 R

    Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur

    Steuern und Abgaben sind daher nicht allein deshalb als Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs anzusehen, weil sie allgemein die Erbringung einer Dienstleistung verteuern; etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn die Steuern und Abgaben prohibitiv hoch sind (Müller-Graff in Streinz, EUV/AEUV, 2. Aufl 2012, Art. 56 AEUV RdNr 87; s auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 2.7.2009 - C-169/08 - Presidente del Consiglio dei Ministri, Slg 2009, I-10821 ff RdNr 50 und vom 28.10.2004 - C-134/03 - Viacom Outdoor, Slg 2005, I-1167 ff RdNr 58 ff) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen

    Im selben Sinne Urteile vom 16. Juni 1987, Kommission/Italien (118/85, EU:C:1987:283, Randnr. 7), vom 18. März 1997, Diego Calì & Figli (C-343/95, EU:C:1997:160, Rn. 16 und 18), und vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission (C-82/01 P, EU:C:2002:617, Rn. 75), ferner meine Schlussanträge in den Rechtssachen Viacom Outdoor (C-134/03, EU:C:2004:676, Rn. 72) und MOTOE (C-49/07, EU:C:2008:142, Rn. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht