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   EuGH, 07.04.2022 - C-249/21   

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https://dejure.org/2022,7458
EuGH, 07.04.2022 - C-249/21 (https://dejure.org/2022,7458)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.2022 - C-249/21 (https://dejure.org/2022,7458)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 2022 - C-249/21 (https://dejure.org/2022,7458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Buchung abschließen vs. zahlungspflichtig bestellen - Zu den Anforderungen an die Beschriftung des Bestellbuttons im elektronischen Rechtsverkehr (Fuhrmann‑2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fuhrmann-2

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 8 Abs. 2 - Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge - Informationspflichten des Unternehmers - Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung ...

  • kanzlei.biz

    "Buchung abschließen" ist nicht gleich "zahlungspflichtig bestellen"

  • Betriebs-Berater

    Online-Buchung von Hotelzimmern - Beschriftung des Buchungs-Buttons maßgeblich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267 ; RL 2011/83/EU Art. 8 Abs. 2
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 8 Abs. 2 - Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge - Informationspflichten des Unternehmers - Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Fuhrmann-2/B.

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, ...

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-Bestellbutton muss Zahlungspflicht ausweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bestellbutton "Buchung abschließen" genügt nicht den Anforderungen der Button-Lösung und ist nicht mit "zahlungspflichtig bestellen" gleichzusetzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der online geschlossene Vertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Booking.com: Führt "Buchung abschließen" zur Zahlung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hotelbuchung im Internet muss eindeutig sein!

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Booking.com: Ist "Buchung abschließen" auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bedeutet "Buchung abschließen" Zahlungspflicht? - Online-Hotelbuchung ist nur wirksam, wenn der Schaltflächen-Text auf die Zahlungspflicht hinweist

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Bedeutsamkeit der Beschriftung buchungsabschließender Schaltflächen bei Online-Buchungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-(Reise) Buchungen - Bestell-Buttons müssen eindeutig auf Kostenpflicht hinweisen!

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beschriftung des Bestellbuttons muss Zahlungspflicht eindeutig erkennen lassen

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Booking.com: Ist "Buchung abschließen" auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig für eine Zahlungspflicht?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Online-Bestellung ist alleine der Text auf dem Bestell-Button entscheidend, äußere Umstände sind unerheblich

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Auf die Beschriftung des Bestellbuttons kommt es an!

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Verbindlichkeit von Online-Buchungen - Beurteilung von Bestell-Buttons

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Online-Bestellbutton muss nicht zahlungspflichtig bestellen lauten

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1439
  • MDR 2022, 583
  • GRUR 2022, 1071
  • NZM 2022, 651
  • MMR 2022, 550
  • MIR 2022, Dok. 029
  • K&R 2022, 336
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.07.2019 - C-649/17

    Amazon EU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-249/21
    Zudem ist der Schutz der Verbraucher in der Politik der Union in Art. 169 AEUV und in Art. 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert (Urteil vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 39).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass bei der Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/83 ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen ist, wie aus dem vierten Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, und dabei die unternehmerische Freiheit des Unternehmers, wie sie in Art. 16 der Charta der Grundrechte gewährleistet wird, zu wahren ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.02.2021 - C-156/19

    Auch ein Sportverband kann öffentlicher Auftraggeber sein!

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-249/21
    Zwar obliegt diese Prüfung allein dem vorlegenden Gericht, doch kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (Urteil vom 3. Februar 2021, FIGC und Consorzio Ge.Se.Av., C-155/19 und C-156/19, EU:C:2021:88, Rn. 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.02.2021 - C-155/19

    Für einen nationalen Sportverband wie den italienischen Fußballverband können die

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-249/21
    Zwar obliegt diese Prüfung allein dem vorlegenden Gericht, doch kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (Urteil vom 3. Februar 2021, FIGC und Consorzio Ge.Se.Av., C-155/19 und C-156/19, EU:C:2021:88, Rn. 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-77/21

    Digi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

    Doch kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin sachdienliche Hinweise für diese Prüfung geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2, C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 32).
  • EuGH, 05.10.2023 - C-565/22

    Ein Verbraucher hat ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes

    Die Bedeutung der ausdrücklichen Information des Verbrauchers durch den Unternehmer über den Preis der Dienstleistungen, die Gegenstand des betreffenden Vertrags sind, wurde vom Gerichtshof in den Rn. 25 bis 30 des Urteils vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269), bestätigt.
  • LG Berlin, 02.06.2022 - 67 S 259/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Diese Sichtweise wird von der Kammer einschränkungslos geteilt, da nur sie einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 313j Abs. 3 und 4 BGB und der Rechtsprechung des Gerichtshofs entspricht, sämtliche Unternehmer, und nicht nur die Betreiber sog. "Abo- oder Kostenfallen", dem Anwendungsbereich des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU zu unterwerfen (vgl. zuletzt EuGH, Urt. v. 7. April 2022, C-249/21 (Fuhrmann-2-GmbH/B), NJW 2022, 1439, beckonline Tz. 20 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-400/22

    Conny - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU -

    4 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2019, Amazon EU (C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 39), Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 21).

    5 Vgl. insbesondere die kürzlich ergangenen Vorgaben des Gerichtshofs zur Auslegung von Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/83 im Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269).

    7 Vgl. Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 30).

    9 Vgl. Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 31), nach dem zwar bei der Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/83 ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen ist, wie aus dem vierten Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, und dabei die unternehmerische Freiheit des Unternehmers zu wahren ist, es auf eine solche Abwägung im betreffenden Fall aber nicht ankam, da die Formulierung oder die Änderung von Worten auf einer Schaltfläche oder einer Funktion zur elektronischen Bestellung keine erhebliche Belastung darstellt, die der Wettbewerbsfähigkeit oder der unternehmerischen Freiheit der betreffenden Unternehmer schaden kann.

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 343/21

    Abtretung der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter an einen

    Dies würde der Zielsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zuwiderlaufen, für den Verbraucher eindeutige beziehungsweise unmissverständliche Beschriftungen zu verwenden (vgl. EuGH, C-249/21, NJW 2022, 1439 Rn. 27, 29).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23

    Buttontext "Abonnieren" oder "Weiter zur Zahlung" in einer App erfüllt nicht §

    Bei der Frage, ob es sich um eine andere entsprechende eindeutige Formulierung handelt, ist allein der Text der Schaltfläche maßgeblich (EuGH NJW 2022, 1439 zum zugrundeliegenden Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-133/22

    LACD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU

    16 Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 21).

    21 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269, Rn. 31).

  • LG Berlin, 23.03.2023 - 67 S 9/23

    Hinweispflichten eines Unternehmers im Internet bei Abschluss einer

    Ob diese den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB für die Flugbuchung selbst gerecht wird, kann dahinstehen (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 7. April 2022 - C-249/21 (Fuhrmann-2-GmbH/B), NJW 2022, 1439, beckonline Tz. 28).
  • AG Düsseldorf, 10.01.2023 - 37 C 124/22

    Button, Bußgeld abwehren, Rechtsanwaltsvertrag, AGB

    Es kommt nicht darauf an, ob im Zusammenhang mit dem Text oberhalb des Buttons eindeutig erkennbar ist, dass ein zahlungspflichtiger Rechtsanwaltsvertrag geschlossen wird, denn für die Bestimmung des Sinngehalts ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Verbraucherrechte-RL ausschließlich auf den Inhalt der Schaltfläche abzustellen (EuGH NJW 2022, 1439 Rn. 28).
  • LG Berlin, 23.05.2023 - 67 S 12/23

    Hinweispflicht auf Schalflächen - Rückabwicklung einer im Zusammenhang mit einer

    Ob diese den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB für die Flugbuchung selbst gerecht wird, kann dahinstehen (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 7. April 2022 - C-249/21 (Fuhrmann-2-GmbH/B), NJW 2022, 1439, beckonline Tz. 28).
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