Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 24.06.2015 - C-293/13 P, C-294/13 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14695
EuGH, 24.06.2015 - C-293/13 P, C-294/13 P (https://dejure.org/2015,14695)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.2015 - C-293/13 P, C-294/13 P (https://dejure.org/2015,14695)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - C-293/13 P, C-294/13 P (https://dejure.org/2015,14695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen - Abstimmung der Festsetzung der Listenpreise - Begriff "wirtschaftliche Einheit" zwischen zwei Gesellschaften - Begriff "bestimmender Einfluss" - Zurechenbarkeit des Verhaltens einer Gesellschaft an ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen - Abstimmung der Festsetzung der Listenpreise - Begriff "wirtschaftliche Einheit" zwischen zwei Gesellschaften - Begriff "bestimmender Einfluss" - Zurechenbarkeit des Verhaltens einer Gesellschaft an ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstöße auf dem Bananenmarkt; Nachweis eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf Tochterunternehmen; unberechtigte Herabsetzung der Geldbuße bei Auskunfterteilung nach Aufforderung; Rechtsmittel gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstöße auf dem Bananenmarkt; Nachweis eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf Tochterunternehmen; unberechtigte Herabsetzung der Geldbuße bei Auskunfterteilung nach Aufforderung; Rechtsmittel gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kapitalverflechtungen können Einfluss von Muttergesellschaft auf Tochtergesellschaft belegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kapitalverflechtungen können Einfluss von Muttergesellschaft auf Tochtergesellschaft belegen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 14. März 2013 in der Rechtssache T"587/08, Fresh Del Monte Produce, Inc./Europäische Kommission, mit dem das Gericht die nach Art. 2 Buchst. c der Entscheidung K(2008) 5955 endg. der Kommission vom 15. Oktober ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-441/11

    Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    Somit ist, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall ist die Kommission ebenfalls berechtigt, dieses Unternehmen für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten, das eine solche Zuwiderhandlung bildet, und damit für diese Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit zur Verantwortung zu ziehen (Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 43).

    Hat sich ein Unternehmen dagegen an einer oder mehreren wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, die eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung bilden, unmittelbar beteiligt, ist aber nicht nachgewiesen, dass es durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung sämtlicher von den anderen Kartellbeteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem gesamten übrigen rechtswidrigen Verhalten, das die genannten Kartellbeteiligten in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten, wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen, so ist die Kommission lediglich berechtigt, dieses Unternehmen für die Verhaltensweisen, an denen es sich unmittelbar beteiligt hat, und die Verhaltensweisen zur Verantwortung zu ziehen, die die anderen Kartellbeteiligten in Verfolgung der gleichen wie der von ihm verfolgten Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten und für die nachgewiesen ist, dass es von ihnen wusste oder sie vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 44).

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    Nr. 1 des Tenors des Urteils Fresh Del Monte Produce/Kommission (T-587/08, EU:T:2013:129) wird aufgehoben.

    (im Folgenden: Del Monte) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Fresh Del Monte Produce/Kommission (T-587/08, EU:T:2013:129, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht zum einen ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008) 5955 endg.

    Nr. 1 des Tenors des Urteils Fresh Del Monte Produce/Kommission (T-587/08, EU:T:2013:129) wird aufgehoben.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    Insoweit ergibt sich jedoch aus der Rechtsprechung, dass das Recht, sich nicht selbst zu belasten, von Auskunftsverlangen, die auf der Grundlage von Art. 18 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 erlassen werden, nicht berührt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Dalmine/Kommission, C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 35, und Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 272).

    Unter diesen Umständen können sich Weichert und Del Monte nicht mit Erfolg auf das Recht von Weichert berufen, von der Kommission nicht gezwungen zu werden, ihre Beteiligung an einer Zuwiderhandlung zuzugeben (vgl. in diesem Sinne Urteile Dalmine/Kommission, C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 35, und Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 272).

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    Insoweit ergibt sich jedoch aus der Rechtsprechung, dass das Recht, sich nicht selbst zu belasten, von Auskunftsverlangen, die auf der Grundlage von Art. 18 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 erlassen werden, nicht berührt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Dalmine/Kommission, C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 35, und Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 272).

    Unter diesen Umständen können sich Weichert und Del Monte nicht mit Erfolg auf das Recht von Weichert berufen, von der Kommission nicht gezwungen zu werden, ihre Beteiligung an einer Zuwiderhandlung zuzugeben (vgl. in diesem Sinne Urteile Dalmine/Kommission, C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 35, und Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 272).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    In der Sache ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden kann, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 58, Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a., C-628/10 P und C-14/11 P, EU:C:2012:479, Rn. 43, und Areva u. a./Kommission, C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 30).

    Schließlich hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Ausübung einer gemeinsamen Kontrolle über ihre Tochtergesellschaft durch zwei voneinander unabhängige Muttergesellschaften die Kommission grundsätzlich nicht an der Feststellung hindert, dass zwischen einer dieser beiden Muttergesellschaften und der fraglichen Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit besteht (Urteil Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a., C-628/10 P und C-14/11 P, EU:C:2012:479, Rn. 101).

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    Nach ständiger Rechtsprechung muss das Verhalten des Unternehmens nämlich nicht nur die Aufgabe der Kommission erleichtern, eine Zuwiderhandlung festzustellen, sondern auch von einem wirklichen Geist der Zusammenarbeit zeugen (vgl. in diesem Sinne Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 395 und 396, und Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn.48).
  • EuGH, 18.06.2013 - C-681/11

    Ein Rechtsrat einer Anwaltskanzlei oder eine Entscheidung einer nationalen

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    Nach ständiger Rechtsprechung muss das Verhalten des Unternehmens nämlich nicht nur die Aufgabe der Kommission erleichtern, eine Zuwiderhandlung festzustellen, sondern auch von einem wirklichen Geist der Zusammenarbeit zeugen (vgl. in diesem Sinne Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 395 und 396, und Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn.48).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    In der Sache ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden kann, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 58, Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a., C-628/10 P und C-14/11 P, EU:C:2012:479, Rn. 43, und Areva u. a./Kommission, C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 30).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Projekte im

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    In der Sache ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden kann, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteile Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 58, Alliance One International und Standard Commercial Tobacco/Kommission und Kommission/Alliance One International u. a., C-628/10 P und C-14/11 P, EU:C:2012:479, Rn. 43, und Areva u. a./Kommission, C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 30).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-440/11

    Kommission / Stichting Administratiekantoor Portielje - Rechtsmittel - Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
    Bei der Prüfung, ob die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Marktverhalten ihrer Tochtergesellschaft ausüben kann, müssen daher sämtliche im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen der Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft relevanten Gesichtspunkte und damit die wirtschaftliche Realität berücksichtigt werden (Urteil Kommission/Stichting Administratiekantoor Portielje, C-440/11 P, EU:C:2013:514, Rn. 66).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

  • EuGH, 21.12.2011 - C-27/09

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen

  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer

  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige

    Einleitend ist festzustellen, dass es im Interesse einer geordneten Rechtspflege unter den Umständen des vorliegenden Falles gerechtfertigt ist, den zehnten, von Ungarn hilfsweise geltend gemachten Klagegrund, mit dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aufgrund der besonderen Auswirkungen des angefochtenen Beschlusses auf diesen Mitgliedstaat gerügt wird, in der Sache zu prüfen, ohne über die vom Rat erhobene Einrede der Unzulässigkeit zu entscheiden, da dieser Klagegrund jedenfalls als unbegründet zurückzuweisen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 193 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Der Unionsrichter ist jedoch befugt, wenn dies nach den Grundsätzen einer geordneten Rechtspflege unter den Umständen des ihm unterbreiteten Falles gerechtfertigt ist, eine Klage als unbegründet abzuweisen, ohne über eine Einrede ihrer Unzulässigkeit zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 193 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Somit ist, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, den Beteiligten die Verantwortung für diese Handlungen anhand ihrer Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41, sowie vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 156).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42 und 60, sowie vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 157).

  • EuG, 10.11.2017 - T-180/15

    Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen

    Somit ist, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 156 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall ist die Kommission ebenfalls berechtigt, dieses Unternehmen für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten, das eine solche Zuwiderhandlung bildet, und damit für diese Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit zur Verantwortung zu ziehen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 158 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hat sich ein Unternehmen dagegen an einer oder mehreren wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, die eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung bilden, unmittelbar beteiligt, ist aber nicht nachgewiesen, dass es durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung sämtlicher von den anderen Kartellbeteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem gesamten übrigen rechtswidrigen Verhalten, das die genannten Kartellbeteiligten in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten, wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen, so ist die Kommission lediglich berechtigt, dieses Unternehmen für die Verhaltensweisen, an denen es sich unmittelbar beteiligt hat, und die Verhaltensweisen zur Verantwortung zu ziehen, die die anderen Kartellbeteiligten in Verfolgung der gleichen wie der von ihm verfolgten Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten und für die nachgewiesen ist, dass es von ihnen wusste oder sie vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 159 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.01.2017 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Somit ist, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 156 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 157 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall ist die Kommission ebenfalls berechtigt, dieses Unternehmen für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten, das eine solche Zuwiderhandlung bildet, und damit für die Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit zur Verantwortung zu ziehen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 158 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.07.2016 - C-542/14

    VM Remonts u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1

    Eine solche Leitung oder Kontrolle könnte im Übrigen - wie bei der Beziehung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften - aus besonderen organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bindungen zwischen dem betreffenden Dienstleister und demjenigen, der die Dienste in Anspruch nimmt, abgeleitet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 75 und 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Somit ist, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce , C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 156 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce , C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 157 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall ist die Kommission ebenfalls berechtigt, dieses Unternehmen für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten, das eine solche Zuwiderhandlung bildet, und damit für die Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit zur Verantwortung zu ziehen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce , C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 158 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hat sich ein Unternehmen dagegen an einer oder mehreren wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, die eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung bilden, unmittelbar beteiligt, ist aber nicht nachgewiesen, dass es durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung sämtlicher von den anderen Kartellbeteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem gesamten übrigen rechtswidrigen Verhalten, das die genannten Kartellbeteiligten in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten, wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen, so ist die Kommission lediglich berechtigt, dieses Unternehmen für die Verhaltensweisen, an denen es sich unmittelbar beteiligt hat, zur Verantwortung zu ziehen sowie für die Verhaltensweisen, die die anderen Kartellbeteiligten in Verfolgung der gleichen wie der von ihm verfolgten Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten und für die nachgewiesen ist, dass es von ihnen wusste oder sie vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce , C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 159 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

    Somit ist, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 156 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 157 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall ist die Kommission ebenfalls berechtigt, dieses Unternehmen für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten, das eine solche Zuwiderhandlung bildet, und damit für diese Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit zur Verantwortung zu ziehen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 158 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hat sich ein Unternehmen dagegen an einer oder mehreren wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, die eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung bilden, unmittelbar beteiligt, ist aber nicht nachgewiesen, dass es durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung sämtlicher von den anderen Kartellbeteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem gesamten übrigen rechtswidrigen Verhalten, das die genannten Kartellbeteiligten in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten, wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen, so ist die Kommission lediglich berechtigt, dieses Unternehmen für die Verhaltensweisen, an denen es sich unmittelbar beteiligt hat, und die Verhaltensweisen zur Verantwortung zu ziehen, die die anderen Kartellbeteiligten in Verfolgung der gleichen wie der von ihm verfolgten Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten und für die nachgewiesen ist, dass es von ihnen wusste oder sie vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 159 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.12.2023 - T-106/17

    JPMorgan Chase u.a. / Kommission

    Ainsi, lorsque les différentes actions s'inscrivent dans un « plan d'ensemble ", en raison de leur objet identique faussant le jeu de la concurrence sur le marché intérieur, la Commission est en droit d'imputer la responsabilité de ces actions en fonction de la participation à l'infraction considérée dans son ensemble (voir, en ce sens, arrêt du 24 juin 2015, Fresh Del Monte Produce/Commission et Commission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P et C-294/13 P, EU:C:2015:416, point 156 et jurisprudence citée).

    Tel est le cas lorsqu'il est établi que ladite entreprise entendait contribuer par son propre comportement aux objectifs communs poursuivis par l'ensemble des participants et qu'elle avait eu connaissance des comportements infractionnels envisagés ou mis en oeuvre par d'autres entreprises dans la poursuite des mêmes objectifs, ou qu'elle pouvait raisonnablement les prévoir et qu'elle était prête à en accepter le risque (voir, en ce sens, arrêt du 24 juin 2015, Fresh Del Monte Produce/Commission et Commission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P et C-294/13 P, EU:C:2015:416, point 157 et jurisprudence citée).

    Dans un tel cas, la Commission est également en droit d'imputer à cette entreprise la responsabilité de l'ensemble des comportements anticoncurrentiels composant une telle infraction et, par suite, de celle-ci dans son ensemble (voir arrêt du 24 juin 2015, Fresh Del Monte Produce/Commission et Commission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P et C-294/13 P, EU:C:2015:416, point 158 et jurisprudence citée).

    En revanche, si une entreprise a directement pris part à un ou à plusieurs des comportements anticoncurrentiels composant une infraction unique et continue, mais qu'il n'est pas établi que, par son propre comportement, elle entendait contribuer à l'ensemble des objectifs communs poursuivis par les autres participants à l'entente, ni qu'elle avait connaissance de l'ensemble des autres comportements infractionnels envisagés ou mis en oeuvre par ces participants dans la poursuite des mêmes objectifs, ni qu'elle pouvait raisonnablement les prévoir et était prête à en accepter le risque, la Commission n'est en droit de lui imputer la responsabilité que des seuls comportements auxquels elle a directement participé et des comportements envisagés ou mis en oeuvre par les autres participants dans la poursuite des mêmes objectifs que ceux qu'elle poursuivait et dont il est prouvé qu'elle avait connaissance ou pouvait raisonnablement les prévoir et était prête à en accepter le risque (voir arrêt du 24 juin 2015, Fresh Del Monte Produce/Commission et Commission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P et C-294/13 P, EU:C:2015:416, point 159 et jurisprudence citée).

  • EuGH, 25.03.2021 - C-152/19

    Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission in der Rechtsmittelbeantwortung habe der Gerichtshof in Rn. 93 des Urteils vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416), nicht angenommen, dass ein Informationsaustausch als Indiz für die tatsächliche Ausübung bestimmenden Einflusses anzusehen sei.

    75 Bei der Prüfung der Frage, ob die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Marktverhalten ihrer Tochtergesellschaft ausüben kann, sind sämtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Hinblick auf die wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft relevant sind, d. h., es ist auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen (Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 76, sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 46).

    Die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf das Verhalten der Tochtergesellschaft kann auch aus einem Bündel übereinstimmender Umstände hergeleitet werden, auch wenn keiner dieser Umstände für sich allein genügt, um die Existenz eines solchen Einflusses zu belegen (Urteile vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 77, sowie vom 18. Januar 2017, Toshiba/Kommission, C-623/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:21, Rn. 47).

  • EuGH, 27.01.2021 - C-595/18

    The Goldman Sachs Group / Kommission

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies / Kommission

  • EuGH, 26.01.2017 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission

  • EuGH, 26.01.2017 - C-626/13

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 12.12.2018 - T-677/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 26.01.2017 - C-642/13

    Villeroy & Boch - Belgium / Kommission

  • BayObLG, 24.06.2021 - Verg 2/21

    Ausschluss vom Vergabeverfahren von Angeboten wirtschaftlich miteinander

  • EuGH, 16.06.2016 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für

  • EuGH, 26.01.2017 - C-614/13

    Masco u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19

    Servier u.a./ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-42/21

    Lietuvos gelezinkeliai/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-127/16

    SNCF Mobilités / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2022 - C-692/20

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Marquage fiscal du gazole) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-226/20

    Eurofer / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-698/19

    Sony Optiarc und Sony Optiarc America / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuGH, 13.07.2023 - C-757/21

    Nichicon Corporation/ Kommission

  • EuGH, 03.03.2021 - C-403/20

    CF u.a./ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-700/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-699/19

    Quanta Storage/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-823/18

    Kommission/ GEA Group - Rechtsmittel - Kartelle - Wärmestabilisatoren -

  • EuG, 26.09.2017 - T-297/16

    Gyarmathy / EBDD

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13 P, C-294/13 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39134
Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13 P, C-294/13 P (https://dejure.org/2014,39134)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.12.2014 - C-293/13 P, C-294/13 P (https://dejure.org/2014,39134)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - C-293/13 P, C-294/13 P (https://dejure.org/2014,39134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Abgestimmte Verhaltensweisen - Europäischer Bananenmarkt - Wirtschaftliche Einheit zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft - Freiwilligkeit der Beantwortung von einfachen Auskunftsverlangen der Kommission - Ermäßigung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstöße auf dem Bananenmarkt; Schlussanträge der Generalanwältin zum Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen die Abweisung ihrer Nichtigkeitsklage zum Wettbewerbsbeschluss der Europäischen Kommission

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Abgestimmte Verhaltensweisen - Europäischer Bananenmarkt - Wirtschaftliche Einheit zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft - Freiwilligkeit der Beantwortung von einfachen Auskunftsverlangen der Kommission - Ermäßigung einer ...

  • rechtsportal.de

    EG Art. 81; AEUV Art. 263 ; Satzung EuGH Art. 56
    Wettbewerbsverstöße auf dem Bananenmarkt; Schlussanträge der Generalanwältin zum Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen die Abweisung ihrer Nichtigkeitsklage zum Wettbewerbsbeschluss der Europäischen Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (100)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für

    Vgl. hierzu auch die Nrn. 93 bis 100 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:248) sowie Nr. 102 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2014:2439).

    41 - Vgl. hierzu auch die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2014:2439, Nr. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    43 - Vgl. hierzu die Erwägungen in den Nrn. 100 und 101 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2014:2439), auf die der Gerichtshof in Rn. 96 des Urteils Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416) ausdrücklich Bezug nimmt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-766/21

    Parlament/ Axa Assurances Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Art. 272 AEUV -

    11 Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Mory u. a./Kommission (C-33/14 P, EU:C:2015:409, Nr. 28) und der Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2014:2439, Nrn. 44 und 45).

    Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache HF/Parlament (C-570/18 P, EU:C:2020:44, Nr. 34) und der Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2014:2439, Nrn. 50 bis 55).

  • EuGH, 03.12.2020 - C-461/18

    Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. - Rechtsmittel -

    Die Kommission weist ebenfalls darauf hin, dass Generalanwältin Kokott in den Nrn. 52 und 57 ihrer Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2014:2439), festgestellt habe, dass "[u]nmittelbar berührt im Sinne von Art. 56 Abs. 2 Satz 2 der Satzung [des Gerichtshofs der Europäischen Union] ... der Rechtsmittelführer bzw. der Anschlussrechtsmittelführer [ist], wenn das angefochtene Urteil eine ihm nachteilige Veränderung seiner eigenen Rechtsstellung oder seiner eigenen wirtschaftlichen oder ideellen Interessen bewirkt[, und dass j]enes Urteil ... also eine materielle Beschwer für ihn beinhalten [muss]".
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-373/14

    Toshiba Corporation / Kommission

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2014:2439, Nr. 209) sowie des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache ING Pensii (C-172/14, EU:C:2015:272, Nr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-42/21

    Lietuvos gelezinkeliai/ Kommission

    78 Vgl. hierzu Nr. 273 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce (C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2014:2439).
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