Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 26.10.2023 - C-307/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29074
EuGH, 26.10.2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,29074)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,29074)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,29074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Europäischer Gerichtshof

    FT (Copies du dossier médical)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 12, 15 und 23 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Recht auf Erhalt einer unentgeltlichen ersten Kopie ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    DSGVO - Unentgeltliches Zurverfügungstellen einer ersten Kopie von personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind (hier: Patientenakte)

  • RA Kotz

    Patientenakte: Kostenlose Erstkopie nach EuGH-Urteil

  • kanzlei.biz

    Recht auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte

  • doev.de PDF

    FT - Recht auf unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Kopie von Patientenakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 12, 15 und 23 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Recht auf Erhalt einer unentgeltlichen ersten Kopie ...

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Patient hat gemäß Art.15, Art. 12 DSGVO einen Anspruch auf kostenlose Überlassung einer Kopie seiner Patientenakte

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Patient hat gegen Arzt einen Anspruch auf kostenlose Übersendung einer Kopie seiner gesamten Behandlungsakte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Patientenakte: Die erste Kopie ist kostenlos

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Recht auf unentgeltliche Kopie der medizinischen Akte

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Recht auf unentgeltliche Kopie der medizinischen Akte

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zu den Kosten für die Bereitstellung einer Kopie der Patientenakte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandlungsunterlagen anfordern - erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenfreie Kopie der Patientenunterlagen nach DSGVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Kopie der Patientenakte - erste Kopie kostenlos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Patienten haben Anspruch auf gebührenfreie Erstkopie ihrer Akte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Patient kostenlos eine Kopie seiner Patientenakte verlangen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Patient hat Recht auf unentgeltliche erste Kopie seiner Patientenakte - Forderung durch Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch des Patienten gegen Arzt auf kostenlose erste Kopie der Krankenunterlagen (jurisPR-MedizinR 12/2023 Anm. 1)

Sonstiges (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3481
  • EuZW 2023, 1100
  • K&R 2023, 793
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet,

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, folgt aus der wörtlichen Auslegung von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO, dass diese Bestimmung der betroffenen Person das Recht verleiht, eine originalgetreue Reproduktion ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, denen eine weite Bedeutung beizumessen ist und die Gegenstand von Vorgängen sind, die als Verarbeitung durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen eingestuft werden müssen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 28).

    Zunächst hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO seinem Wortlaut nach der betroffenen Person das Recht verleiht, eine originalgetreue Reproduktion ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, denen eine weite Bedeutung beizumessen ist und die Gegenstand von Vorgängen sind, die als Verarbeitung durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen eingestuft werden müssen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 28).

    Die Kopie muss daher alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 32).

    Ferner muss die vom Verantwortlichen nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO zur Verfügung zu stellende Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, alle Merkmale aufweisen, die es der betroffenen Person ermöglichen, ihre Rechte aus dieser Verordnung wirksam auszuüben, und diese Daten daher vollständig und originalgetreu wiedergeben (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 33, 34 und 39).

    Um insbesondere zu gewährleisten, dass die durch den Verantwortlichen bereitgestellten Informationen leicht verständlich sind, wie es Art. 12 Abs. 1 im Licht des 58. Erwägungsgrundes der DSGVO verlangt, kann sich nämlich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten, die u. a. personenbezogene Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 41).

    Dieses Recht setzt das Recht voraus, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten, die u. a. diese Daten enthalten, zu erhalten, wenn die Zurverfügungstellung einer solchen Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch diese Verordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 45).

  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 29).

    Mithin gehören Art. 12 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO zu den Bestimmungen, die das Auskunftsrecht sowie die Transparenz über die Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegenüber der betroffenen Person gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 42).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-287/17

    Ceská pojisťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind und weder herangezogen werden können, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil vom 13. September 2018, Ceská pojis?¥ovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 33).
  • EuGH, 22.06.2023 - C-579/21

    Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Gerade zur Erreichung dieses Ziels garantiert Art. 15 Abs. 1 der betroffenen Person ein Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Somit steht die DSGVO im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden und in den Verträgen verankert sind (Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ie?†emumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 53).
  • BGH, 05.03.2024 - VI ZR 330/21

    Kopie der personenbezogenen Daten

    Nach den Ausführungen unter aa) handelt es sich zwar bei den von der Klägerin verfassten Schreiben und E-Mails, die den Beklagten vorliegen, ihrem gesamten Inhalt nach um personenbezogene Daten, weshalb die Klägerin im Ergebnis nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine Kopie dieser Schreiben und E-Mails fordern kann, auch wenn sich der Begriff der Kopie in dieser Vorschrift nicht auf ein Dokument als solches bezieht, sondern auf die personenbezogenen Daten, die es enthält (vgl. EuGH, Urteile vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 72; vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 32).

    Denn die Kopie muss alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (EuGH, Urteile vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 73; vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 32, 39).

    Zwar kann sich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken unabhängig vom Erfordernis, eine vollständige Auskunft zu erteilen, dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; Senatsurteil vom 6. Februar 2024 - VI ZR 15/23, zVb; BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).

    Im Übrigen besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Verpflichtung des Verantwortlichen, der betroffenen Person eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen, auch dann, wenn mit dem Antrag andere als die in Satz 1 Erwägungsgrund 63 DSGVO genannten Zwecke verfolgt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 38, 51 f.).

  • VG Stuttgart, 30.11.2023 - 11 K 3946/21
    Ungeachtet der Frage, ob hierdurch überhaupt auf eine exzessive Antragstellung geschlossen werden könnte, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es weder eine Pflicht eines Auskunftsheischenden gibt, überhaupt ein Motiv für seinen Auskunftsantrag zu bezeichnen, noch es einem Auskunftsantrag entgegensteht, wenn der Betreffende andere als die in Satz 1 des 63. Erwägungsgrundes zur Datenschutz-Grundverordnung erwähnten Zwecke verfolgt (EuGH, Urt. v. 26.10.2023 - C-307/22 -, juris, Rdnr. 38 und 42).

    Wie der Europäische Gerichtshof betont (Urt. v. 26.10.2023 - C-307/22 - a.a.O. Rdnr. 72), gibt diese Norm nur einen Anspruch auf eine (verständliche) Kopie der Daten, nicht aber auf eine Kopie der Dokumente.

    Lediglich wenn Daten für ihr Verständnis zwingend der Kontextualisierung bedürfen, kann - im Ausnahmefall - eine Zurverfügungstellung ganzer Dokumente geboten sein (EuGH, Urt. v. 26.10.2023 - C-307/22 -, juris, Rdnr. 74 m.w.N.).

    Insoweit ist das Erfordernis der Verständlichkeit gemäß Art. 15 Abs. 3 DS-GVO von zentraler Bedeutung (vgl. EuGH, Urt. v. 26.10.2023 - C-307/22 -, juris, Leitsatz 3).

    Allerdings fehlt es hier konkret am Erfordernis der Verständlichkeit aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO (vgl. EuGH, Urt. v. 26.10.2023 - C-307/22 -, a.a.O.).

  • BGH, 06.02.2024 - VI ZR 15/23

    Der Auskunftsanspruch nach der DSGVO - und keine Kopie der Vertragsunterlagen

    Die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken kann sich aber dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f., 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).
  • BFH, 08.02.2024 - IX B 113/22

    Kein Anspruch auf Aktenkopien gemäß Art. 15 DSGVO für juristische Personen im

    c) Die Frage, ob Art. 23 Abs. 1 DSGVO von seinem Anwendungsbereich nationale Gesetzgebungsmaßnahmen, die vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung erlassen wurden, ausschließt, hat der EuGH bereits beantwortet (EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 56) und ist im Streitfall auch nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 06.02.2024 - VI ZR 61/23

    Umfang des Auskunftsrechts eines Versicherungsnehmers einer privaten

    Die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken kann sich aber dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f., 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).
  • BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23

    Auskunftsanspruch des privat Krankenversicherten gegen die Krankenversicherung

    Die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken kann sich aber dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f., 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).
  • LG Bonn, 19.12.2023 - 5 S 34/23

    Auskunfts- und Herausgabeanspruch, Handakte

    Der Kläger hat einen Anspruch darauf, dass ihm eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten überlassen wird (vgl. so auch EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21

    Auskunftsanspruch betreffend personenbezogene Daten gegen Arbeitgeber

    Der EuGH (Urteil vom 26.10.2023 - C-307/22, BeckRS 2023, 29132, beck-online) hat hierzu im ersten Leitsatz ausgeführt, dass Art. 12 Abs. 5 sowie Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO dahin auszulegen sind, dass die Verpflichtung des Verantwortlichen, der betroffenen Person unentgeltlich eine erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen, auch dann gilt, wenn der betreffende Antrag mit einem anderen als den in Satz 1 des 63. Erwägungsgrundes der Verordnung genannten Zwecken begründet wird.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21

    Datenschutz; Zugang zu einem von einem Dritten in Auftrag gegebenen

    Jedenfalls für den - hier einschlägigen - Fall, dass die betroffene Person eine Kopie von Unterlagen begehrt, die ihrem gesamten Inhalt nach aus sie betreffenden personenbezogenen Daten bestehen, ist mittlerweile höchstrichterlich geklärt, dass Art. 15 Abs. 3 DS-GVO einen Anspruch auf Überlassung einer Kopie der vollständigen Unterlagen im Sinne einer verständlichen und originalgetreuen Reproduktion beinhaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 2022 - 6 C 10.21 -, juris Rn. 22; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, juris Rn. 70 ff.).
  • LG Dortmund, 24.01.2024 - 3 O 37/23

    Meta, Scraping, Darlegung, Schaden, Streitwert

    Gleiches gilt im Hinblick auf die jüngst ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26.10.2023 (Az.: C-307/22; NJW 2023, 3481) und vom 21.12.2023 (Az.: C-667/21; BeckRS 2023, 36822).
  • VG Berlin, 06.02.2024 - 1 K 187.21

    Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO kann ein unverhältnismäßiger Aufwand zur

  • OLG München, 30.10.2023 - 25 U 3076/22

    Versicherungsnehmer, Auskunftsanspruch, Berufungsanträge, Treu und Glauben,

  • VG Düsseldorf, 28.02.2024 - 29 K 6009/21

    Sozialgeheimnis, Umgangsprotokolle, Jugendamt, Auskunftsanspruch

  • OLG München, 11.09.2023 - 25 U 3076/22

    Vorabentscheidungsersuchen, Stufenklage, Berufungsanträge, Versäumnisurteil,

  • OLG Köln, 17.11.2022 - 15 U 159/21
  • OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 11 U 206/23
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. April 2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,7893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    FT (Copies du dossier médical)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 12, 15 und 23 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Recht auf unentgeltliche ...

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Schlussanträge:: Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten (hier: Patientenakte) auch für anderen, datenschutzfremden Zweck

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Auskunft nach Art. 15 DSGVO muss nicht aus Gründen gemäß 63. Erwägungsgrund verlangt werden - keine kostenlose Kopie vollständiger Patientenakte

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21

    Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    39 C-487/21, EU:C:2022:1000.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-601/21

    Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    35 Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Polen (C-601/21, EU:C:2023:151, Nr. 65).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    37 Vgl. z. B. Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2022 - C-641/21

    Climate Corporation Emissions Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    Vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 2022, Climate Corporation Emissions Trading (C-641/21, EU:C:2022:842, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    10 Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    Y.S. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    13 Urteil vom 17. Juli 2014 (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081).
  • EuGH, 29.06.2017 - C-126/15

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    34 Vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal (C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-66/18

    Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    32 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Kommission/Ungarn (Hochschulausbildung) (C-66/18, EU:C:2020:792, Rn. 178 und 179 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-356/21

    Die sexuelle Ausrichtung stellt keinen Grund dar, aus dem der Abschluss eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    31 Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Januar 2023, TP (Videoredakteur beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen) (C-356/21, EU:C:2023:9, Rn. 73 und 74).
  • ArbG Duisburg, 03.11.2023 - 5 Ca 877/23

    Bewerberanspruch auf DSGVO-Auskunft und -Schadensersatz

    Auch der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof habe den Grundsatz der Unverzüglichkeit in den Schlussanträgen vom 20.04.2023 C - 307/22 hervorgehoben.
  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 184/22
    Ungeachtet der Frage, dass auch die Verfolgung arzthaftungsrechtlicher (und damit "datenschutzfremder") Zwecke allein ein solches Ersuchen nicht zu Fall gebracht haben dürfte (Generalanwalt, Schlussantrag v. 20.4.2023 - C-307/22, BeckRS 2023, 7659; offen BGH v. 29.03.2022 - VI ZR 1352/20, ZD 2022, 497), dient vorliegend - wie der Streithelfer im Termin auch betont hat - die Beauskunftung auch nach endgültiger Abweisung der Haftungsansprüche zumindest auch noch der Befriedigung etwaiger anderer datenschutzrechtlicher Belange der Klägerin, die jedenfalls nicht gehindert wäre, mit etwaigen Auskünften noch Ansprüche aus Art. 16 ff. DSGVO zu verfolgen oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen anzuregen, sollte nach Auskunftserteilung dazu Anlass bestehen.
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