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   EuGH, 05.07.2018 - C-339/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18375
EuGH, 05.07.2018 - C-339/17 (https://dejure.org/2018,18375)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - C-339/17 (https://dejure.org/2018,18375)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - C-339/17 (https://dejure.org/2018,18375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de

    Für reine Textilerzeugnisse sind die Angaben "rein", "ganz" oder "100%" nicht verpflichtend

  • Europäischer Gerichtshof

    Verein für lauteren Wettbewerb

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bezeichnungen von Textilfasern und damit zusammenhängende Anforderungen an die Etikettierung und Kennzeichnung - Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 - Art. 7 und 9 - Reine Textilerzeugnisse - Multifaser-Textilerzeugnisse - Art und Weise der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bezeichnungen von Textilfasern und damit zusammenhängende Anforderungen an die Etikettierung und Kennzeichnung - Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 - Art. 7 und 9 - Reine Textilerzeugnisse - Multifaser-Textilerzeugnisse - Art und Weise der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verein für lauteren Wettbewerb/Princesport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Für reine Textilerzeugnisse sind die Angaben "rein", "ganz" oder "100%" nicht verpflichtend

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Begriffe "100%", "rein" oder "ganz" bei Textilkennzeichnung eines reinen Textilerzeugnisses nicht zwingend erforderlich

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Verein für lauteren Wettbewerb

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bezeichnungen von Textilfasern und damit zusammenhängende Anforderungen an die Etikettierung und Kennzeichnung - Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 - Art. 7 und 9 - Reine Textilerzeugnisse - Multifaser-Textilerzeugnisse - Art und Weise der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Verein für lauteren Wettbewerb

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bezeichnungen von Textilfasern und damit zusammenhängende Anforderungen an die Etikettierung und Kennzeichnung - Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 - Art. 7 und 9 - Reine Textilerzeugnisse - Multifaser-Textilerzeugnisse - Art und Weise der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 1061
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.01.2017 - C-365/15

    Wortmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-339/17
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine erste Frage der Form nach auf die Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1007/2011 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nämlich nicht daran, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2016, Lesar, C-159/15, EU:C:2016:451, Rn. 22, und vom 18. Januar 2017, Wortmann, C-365/15, EU:C:2017:19, Rn. 33).
  • EuGH, 16.06.2016 - C-159/15

    Lesar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-339/17
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine erste Frage der Form nach auf die Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1007/2011 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nämlich nicht daran, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2016, Lesar, C-159/15, EU:C:2016:451, Rn. 22, und vom 18. Januar 2017, Wortmann, C-365/15, EU:C:2017:19, Rn. 33).
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