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   EuGH, 26.10.2006 - C-36/05   

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https://dejure.org/2006,6144
EuGH, 26.10.2006 - C-36/05 (https://dejure.org/2006,6144)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2006 - C-36/05 (https://dejure.org/2006,6144)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - C-36/05 (https://dejure.org/2006,6144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Befreiung der urheberrechtliche Werke öffentlich verleihenden Einrichtungen von der Vergütungspflicht durch das Königreich Spanien; Vereinbarkeit der Befreiung mit den Artikeln 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 92/100/EWG Art. 1; ; Richtlinie 92/100/EWG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geistiges Eigentum: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 31. Januar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-433/02

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    33 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass es in Ermangelung hinreichend genauer gemeinschaftsrechtlicher Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um innerhalb der durch das Gemeinschaftsrecht und insbesondere durch die betreffende Richtlinie gezogenen Grenzen deren Beachtung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-245/00, SENA, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 19).

    Wenn es daher die in dem betreffenden Mitgliedstaat herrschenden Umstände nicht zulassen, die maßgeblichen Kriterien für eine sinnvolle Unterscheidung zwischen Kategorien von Einrichtungen festzulegen, so ist die Pflicht zur Zahlung der in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Vergütung allen betroffenen Einrichtungen aufzuerlegen (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 20).

  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    26 Die Richtlinie soll nach ihrem Hauptziel, wie es sich speziell aus ihrer siebten Begründungserwägung ergibt, gewährleisten, dass Urheber und ausübende Künstler ein angemessenes Einkommen erhalten, und soll die außerordentlich hohen und risikoreichen Investitionen absichern, die insbesondere für die Herstellung von Tonträgern und Filmen erforderlich sind (Urteile vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96, Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953, Randnr. 22, und vom 6. Juli 2006 in der Rechtssache C-53/05, Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 24).

    27 Würden nahezu alle oder sogar alle Kategorien von Einrichtungen, die einen derartigen Verleih vornehmen, von der in Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie niedergelegten Verpflichtung befreit, so würde den Urhebern eine Vergütung entzogen, die ihnen eine Absicherung ihrer Investitionen ermöglicht; dies hätte auf jeden Fall auch Auswirkungen auf die Tätigkeit der Schaffung neuer Werke (vgl. Urteile Metronome Musik, Randnr. 24, und Kommission/Portugal, Randnr. 25).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    25 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-301/98, KVS International, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50).
  • EuGH, 06.02.2003 - C-245/00

    SENA

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    33 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass es in Ermangelung hinreichend genauer gemeinschaftsrechtlicher Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um innerhalb der durch das Gemeinschaftsrecht und insbesondere durch die betreffende Richtlinie gezogenen Grenzen deren Beachtung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-245/00, SENA, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 19).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, aber eng auszulegen (Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-476/01, Kapper, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 72, und Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 22).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    26 Die Richtlinie soll nach ihrem Hauptziel, wie es sich speziell aus ihrer siebten Begründungserwägung ergibt, gewährleisten, dass Urheber und ausübende Künstler ein angemessenes Einkommen erhalten, und soll die außerordentlich hohen und risikoreichen Investitionen absichern, die insbesondere für die Herstellung von Tonträgern und Filmen erforderlich sind (Urteile vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96, Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953, Randnr. 22, und vom 6. Juli 2006 in der Rechtssache C-53/05, Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 24).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    38 Dieses Argument ist jedoch im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zurückzuweisen, nach der die auf Feststellung einer Vertragsverletzung gerichtete Klage objektiven Charakter hat (vgl. u. a. Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 19), so dass der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts schon als solcher eine Vertragsverletzung darstellt und die Erwägung, dass dieser Verstoß keine nachteiligen Auswirkungen gehabt habe, unerheblich ist (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.2000 - C-301/98

    KVS International

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    25 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-301/98, KVS International, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50).
  • EuGH, 17.11.1993 - C-73/92

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    38 Dieses Argument ist jedoch im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zurückzuweisen, nach der die auf Feststellung einer Vertragsverletzung gerichtete Klage objektiven Charakter hat (vgl. u. a. Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 19), so dass der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts schon als solcher eine Vertragsverletzung darstellt und die Erwägung, dass dieser Verstoß keine nachteiligen Auswirkungen gehabt habe, unerheblich ist (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
    60 und 61, sowie vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-233/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 62).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

    Für die Auslegung der einzelnen Voraussetzungen ist sodann daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, eng auszulegen sind (Urteile vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 72, und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien, C-36/05, Slg. 2006, I-10313, Randnr. 31).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Viertens ist Art. 5 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2001/29, weil es sich dabei um eine Abweichung von dem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz - dem Erfordernis einer Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts für die jeweilige Vervielfältigung eines geschützten Werks - handelt, strikt auszulegen (Urteile vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 72, und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien, C-36/05, Slg. 2006, I-10313, Randnr. 31).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf

    In Ermangelung hinreichend genauer unionsrechtlicher Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, ist es nämlich Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnächsten Kriterien festzulegen, um innerhalb der durch das Unionsrecht und insbesondere durch die betreffende Richtlinie gezogenen Grenzen deren Beachtung zu gewährleisten (vgl., in Bezug auf die Ausnahme vom ausschließlichen öffentlichen Verleihrecht gemäß der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums [ABl. L 346, S. 61], Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien, C-36/05, Slg. 2006, I-10313, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-271/10

    Die den Urhebern im Fall des öffentlichen Verleihens geschuldete Vergütung darf

    Zwar habe der Gerichtshof bereits den Begriff "angemessene Vergütung" im Sinne von Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie ausgelegt (Urteil vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, Slg. 2003, I-1251) und über Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 92/100 in Bezug auf die Möglichkeit der Befreiung bestimmter Kategorien von Einrichtungen von der Zahlung der Vergütung entschieden (Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien, C-36/05, Slg. 2006, I-10313), doch habe er noch niemals zum Begriff "Vergütung" in Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie Stellung genommen.

    Eine solche tatsächliche Befreiung steht jedoch nicht in Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 92/100 in der Auslegung durch den Gerichtshof, wonach nur eine begrenzte Zahl der Kategorien von Einrichtungen, die potenziell zur Zahlung einer Vergütung nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 92/100 verpflichtet sind, von dieser Verpflichtung ausgenommen werden kann (vgl. Urteil Kommission/Spanien, Randnr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    18 - Urteile vom 21. September 1999, Kommission/Irland (C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 61), vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 62), vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich (C-177/04, Slg. 2006, I-2461, Randnr. 52), und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien (C-36/05, Slg. 2006, I-10313, Randnr. 38).

    59 - Urteile Kommission/Irland (C-392/96, Randnr. 61), Kommission/Frankreich (C-233/00, Randnr. 62), Kommission/Frankreich (C-177/04, Randnr. 52) und Kommission/Spanien (C-36/05, Randnr. 38), jeweils zitiert in Fn. 18.

  • KG, 14.04.2009 - 9 U 3/08

    Keine Beteiligung von Sendeunternehmen an Einnahmen aus Geräte- und

    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des EuGH (Urt. v. 26.10.2006 - C-36/05, Kommission ./. Spanien; Urt. v. 7.12.2006 - C-306/05, SGAE) sind hierfür unergiebig, weil sie sich nicht auf die Notwendigkeit eines gerechten Ausgleichs für die Beschränkung der Schutzrechte von Sendeunternehmen beziehen, sondern völlig andere Rechtsfragen betreffen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

    264 Vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999, Kommission/Irland (C-392/96, EU:C:1999:431, Rn. 60 und 61), vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, EU:C:2003:371, Rn. 62), und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien (C-36/05, EU:C:2006:672, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2007 - C-321/05

    Kofoed - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen,

    21 - Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a. (C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 41), vom 4. Juli 2006, Adeneler (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 60) und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien (C-36/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschäftigungsbedingungen -

    28 - Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a. (C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 41), vom 4. Juli 2006, Adeneler (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 60) und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien (C-36/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-352/08

    Modehuis A. Zwijnenburg - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für

    28 - Urteile Kofoed (Randnr. 37) und A.T. (Randnr. 31), jeweils zitiert in Fn. 11; allgemein zur engen Auslegung von Ausnahmen vgl. Urteile vom 29. April 2004, Kapper (C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 72), vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien (C-36/05, Slg. 2006, I-10313, Randnr. 31), und vom 4. Juni 2009, SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft (C-102/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-314/16

    Kommission / Tschechische Republik

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-346/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Richtlinie 2001/80/EG - Umweltbelastungen -

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Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2005 - C-36/05   

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https://dejure.org/2005,35813
EuGH, 08.09.2005 - C-36/05 (https://dejure.org/2005,35813)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - C-36/05 (https://dejure.org/2005,35813)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - C-36/05 (https://dejure.org/2005,35813)
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-36/05   

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https://dejure.org/2006,32121
Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-36/05 (https://dejure.org/2006,32121)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - C-36/05 (https://dejure.org/2006,32121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-36/05
    14 - Vgl. meine Schlussanträge vom 4. April 2006 in den Rechtssachen C-53/05 und 61/05 (Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-0000, Nrn. 46 und 47) hinsichtlich einer Erläuterung der möglichen Auswirkung des Versäumnisses, ein öffentliches Verleihrecht vorzusehen, auf den Binnenmarkt.
  • EuGH, 14.11.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-36/05
    13 - Vgl. u. a. das Urteil in der Rechtssache C-140/00 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 34 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-433/02

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-36/05
    5 - Die Kommission zitiert das Urteil in der Rechtssache C-433/02 (Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 20).
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