Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.2023 - C-423/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3668
EuGH, 13.02.2023 - C-423/21 (https://dejure.org/2023,3668)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.2023 - C-423/21 (https://dejure.org/2023,3668)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - C-423/21 (https://dejure.org/2023,3668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,3668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28640
Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21 (https://dejure.org/2022,28640)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.10.2022 - C-423/21 (https://dejure.org/2022,28640)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - C-423/21 (https://dejure.org/2022,28640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,28640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Grand Production

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht in der Informationsgesellschaft - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Streamingplattform - Zugang zu Inhalten, die durch ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) geschützt sind - ...

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Streaminganbieter haftet nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG nicht wenn Nutzer per VPN geografische Zugangssperre umgeht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass der Vorbehalt im letzten Gedankenstrich dieser Nummer des Tenors des Urteils vom 7. März 2013, 1TV Broadcasting u. a. (C-607/11, EU:C:2013:147), der den Fall betrifft, dass sich die Abonnenten des Anbieters der Weiterverbreitung im Internet im Sendegebiet dieser terrestrischen Fernsehsendung befinden, nicht bedeutet, dass diese Entscheidung nur in diesen Fällen gilt.

    Es spielt auch keine Rolle, ob die Weiterverbreitung im Internet zeitgleich und ohne Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fernsehübertragung stattfindet ("live streaming"), wie es in der Rechtssache der Fall war, in der das Urteil vom 7. März 2013, 1TV Broadcasting u. a. (C-607/11, EU:C:2013:147), erging, oder ob sie zeitlich verschoben erfolgt.

    7 Urteil vom 7. März 2013, 1TV Broadcasting u. a. (C-607/11, EU:C:2013:147, Nr. 1 des Tenors).

    8 Urteil vom 7. März 2013, 1TV Broadcasting u. a. (C-607/11, EU:C:2013:147, Rn. 39).

  • EuGH, 17.10.2017 - C-194/16

    Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    Zweitens erläutert das vorlegende Gericht nicht, inwiefern die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766), eine unbeschränkte Zuständigkeit der österreichischen Gerichte begründen sollten.

    27 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Tenor).

    32 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    Insbesondere hat der Gerichtshof im Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503), entschieden, dass seitens des Betreibers einer Video-Sharing- oder Sharehosting-Plattform nur dann eine (urheberrechtswidrige) "öffentliche Wiedergabe" dieser geschützten Werke erfolgt, wenn der Betreiber von der rechtsverletzenden Zugänglichmachung eines geschützten Inhalts auf seiner Plattform konkret Kenntnis hat und diesen Inhalt nicht unverzüglich löscht oder den Zugang zu ihm sperrt oder wenn er, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass über seine Plattform im Allgemeinen durch Nutzer derselben geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden, nicht die geeigneten technischen Maßnahmen ergreift, die von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Wirtschaftsteilnehmer in seiner Situation erwartet werden können, um Urheberrechtsverletzungen auf dieser Plattform glaubwürdig und wirksam zu bekämpfen, oder auch, wenn er an der Auswahl geschützter Inhalte, die rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden, beteiligt ist, auf seiner Plattform Hilfsmittel anbietet, die speziell zum unerlaubten Teilen solcher Inhalte bestimmt sind, oder ein solches Teilen wissentlich fördert(24).

    24 Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Nr. 1 des Tenors).

    25 Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 77 bis 79).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    Im Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76), hat der Gerichtshof entschieden, dass "keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind"(11).

    12 Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 27 und 28).

    14 Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 27 und 31).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-753/18

    Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:4) hatte ich bereits Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zwar das Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabehandlung unter zahlreichen Umständen festgestellt hat, die über den Rahmen einer einfachen direkten Verbreitung eines Werkes hinausgehen, diese Situationen aber alle eine Gemeinsamkeit haben, und zwar den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Tätigwerden des Nutzers und den öffentlich wiedergegebenen urheberrechtlich geschützten Werken.

    22 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:4, Nrn. 24 bis 35).

    23 Urteil vom 2. April 2020, Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:268, Tenor).

  • EuGH, 10.11.2016 - C-174/15

    Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    In der Rechtssache, in der das Urteil von 10. November 2016, Vereniging Openbare Bibliotheken (C-174/15, EU:C:2016:856), ergangen ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass der Verleih von digitalen Bücherkopien von der Ausnahmeregelung für öffentliche Bibliotheken in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2006/115/EG(16) erfasst ist.

    17 Urteil vom 10. November 2016, Vereniging Openbare Bibliotheken (C-174/15, EU:C:2016:856, Rn. 51 bis 53 und Nr. 1 des Tenors).

  • EuGH, 09.03.2021 - C-392/19

    Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    Im Urteil vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst (C-392/19, EU:C:2021:181), hat der Gerichtshof entschieden, dass "die Einbettung in die Website eines Dritten im Wege der Framing-Technik von urheberrechtlich geschützten und der Öffentlichkeit mit Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts auf einer anderen Website frei zugänglich gemachten Werken eine öffentliche Wiedergabe im Sinne [von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29] darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat"(18).

    19 Urteil vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst (C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 42 und 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-753/18

    Stim und SAMI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:4) hatte ich bereits Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zwar das Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabehandlung unter zahlreichen Umständen festgestellt hat, die über den Rahmen einer einfachen direkten Verbreitung eines Werkes hinausgehen, diese Situationen aber alle eine Gemeinsamkeit haben, und zwar den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Tätigwerden des Nutzers und den öffentlich wiedergegebenen urheberrechtlich geschützten Werken.

    22 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:4, Nrn. 24 bis 35).

  • EuGH, 16.11.2016 - C-301/15

    Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    15 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2016, Soulier und Doke (C-301/15, EU:C:2016:878, Rn. 36).
  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21
    26 Urteil vom 22. Januar 2015, Hejduk (C-441/13, EU:C:2015:28, Tenor).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-527/15

    Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach

  • EuGH, 11.04.2013 - C-645/11

    Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht