Rechtsprechung
EuGH, 16.06.2011 - C-462/09. |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...
- Europäischer Gerichtshof
Stichting de Thuiskopie
Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...
- EU-Kommission
Stichting de Thuiskopie
Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...
- EU-Kommission
Stichting de Thuiskopie
Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...
- R&W Online
Mitgliedsstaaten mit Privatkopieausnahme müssen angemessenen Ausgleich für Urheber sicherstellen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten, der dazu bestimmt ist, die Urheber zu entschädigen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsabgabe: Post von Stichting De Thuiskopie
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsabgabe: Post von Stichting De Thuiskopie
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Stichting de Thuiskopie
Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
EuGH entscheidet erneut zur Privatkopie
- heise.de (Pressebericht, 24.06.2011)
Händler muss auch für Privatkopien im Ausland bezahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Privatkopie und der Ausgleich für den Urheber
- lto.de (Kurzinformation)
Privatkopievergütung muss nicht vom Endnutzer entrichtet werden
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Zur Erhebung eines gerechten Ausgleichs wegen der Erlaubnis kostenloser privater Kopien
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Zur Erhebung eines gerechten Ausgleichs wegen der Erlaubnis kostenloser privater Kopien
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheber muss gerechte Entschädigung für Privatkopie-Ausnahmen erhalten
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Gibt es bald eine "Abgabe für Privatkopien" ?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gibt es bald eine Abgabe für Privatkopien ?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Gibt es bald eine Abgabe für Privatkopien?
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Stichting de Thuiskopie
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 25. November 2009 - Stichting de Thuiskopie/Mijndert van der Lee u. a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
- EuGH, 16.06.2011 - C-462/09.
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3079
- GRUR 2011, 909
- GRUR Int. 2011, 716
- EuZW 2011, 553
- MMR 2011, 670
- ZUM 2011, 644
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-462/09
Demgemäß sind im Hinblick auf die letztgenannte Voraussetzung die Mitgliedstaaten, die sich für die Einführung der Privatkopieausnahme in ihr innerstaatliches Recht entscheiden, verpflichtet, die Zahlung eines "gerechten Ausgleichs" an den Rechtsinhaber vorzusehen (vgl. auch Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30).Unter diesem Blickwinkel ist der gerechte Ausgleich als eine Gegenleistung für den dem Urheber entstandenen Schaden zu sehen (Urteil Padawan, Randnr. 40).
Da der Verursacher des dem ausschließlichen Inhaber des Vervielfältigungsrechts entstandenen Schadens die Person ist, die ohne vorherige Genehmigung des Rechtsinhabers eine solche Vervielfältigung eines geschützten Werks für ihren privaten Gebrauch vornimmt, ist grundsätzlich diese Person verpflichtet, den mit dieser Vervielfältigung verbundenen Schaden wiedergutzumachen, indem sie den Ausgleich finanziert, der an den betroffenen Rechtsinhaber gezahlt wird (Urteil Padawan, Randnr. 45).
Im Rahmen eines solchen Systems haben die über diese Anlagen verfügenden Personen die Abgabe für Privatkopien zu leisten (Urteil Padawan, Randnr. 46).
Der Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass, da es diese Regelung den Schuldnern der Abgabe erlaubt, deren Betrag in den Preis für die Überlassung dieser Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung oder in den Preis für die Erbringung der Vervielfältigungsleistung einfließen zu lassen, die Belastung durch die Abgabe letztlich vom privaten Nutzer getragen wird, der diesen Preis zahlt, und zwar entsprechend dem "angemessenen Ausgleich", der zwischen den Interessen der Urheber und denjenigen der Nutzer von Schutzgegenständen herbeizuführen ist (Urteil Padawan, Randnrn.
- BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11
Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
Solche Vervielfältigungen sind gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie nur unter der Bedingung zulässig, dass die Rechtsinhaber einen gerechten Ausgleich erhalten (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 37, 50 und 59 - Padawan/SGAE; Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 32 bis 36 - Stichting/Opus).Die Gerichte der Mitgliedstaaten haben sich um eine Auslegung des nationalen Rechts zu bemühen, die gewährleistet, dass die Rechtsinhaber den gerechten Ausgleich erhalten (EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 39 - Stichting/Opus).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es zulässig, die Nutzer von Vervielfältigungsgeräten oder Trägermaterial nicht unmittelbar mit der Vergütung zu belasten, sondern diese Vergütung von den Personen zu fordern, die den Nutzern die Vervielfältigungsgeräte oder das Trägermaterial zur Verfügung stellen oder eine Vervielfältigungsdienstleistung erbringen, da sie die Möglichkeit haben, diese Belastung auf die Nutzer abzuwälzen (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 43 bis 49 - Padawan/SGAE; EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 23 bis 28 - Stichting/Opus;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a./Thuiskopie und SONT).
- EuGH, 11.07.2013 - C-521/11
Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf …
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten, die sich für die Aufnahme der Privatkopieausnahme in ihr innerstaatliches Recht entscheiden, nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b verpflichtet sind, die Zahlung eines "gerechten Ausgleichs" an die Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts vorzusehen (vgl. Urteile vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, Slg. 2010, I-10055, Randnr. 30, und vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie, C-462/09, Slg. 2011, I-5331, Randnr. 22).Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass die Mitgliedstaaten, da die Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 diese Frage nicht ausdrücklich regeln, bei der Bestimmung der Person, die den gerechten Ausgleich zu zahlen hat, über ein weites Ermessen verfügen (vgl. Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 23).
In Bezug auf die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b dieser Richtlinie geregelte Ausnahme für Privatkopien hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Verursacher des dem Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts entstandenen Schadens die Person ist, die ohne vorherige Genehmigung des Rechtsinhabers eine solche Vervielfältigung eines geschützten Werks für ihren privaten Gebrauch vornimmt, so dass grundsätzlich diese Person verpflichtet ist, den mit der Vervielfältigung verbundenen Schaden wiedergutzumachen, indem sie den Ausgleich finanziert, der an den betroffenen Rechtsinhaber gezahlt wird (Urteile Padawan, Randnr. 45, und Stichting de Thuiskopie, Randnr. 26).
Im Rahmen einer solchen Regelung haben die über diese Anlagen, Geräte und Medien zur Vervielfältigung verfügenden Personen die Abgabe für Privatkopien zu leisten (Urteile Padawan, Randnr. 46, und Stichting de Thuiskopie, Randnr. 27).
Der Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass, da es diese Regelung den Schuldnern der Abgabe für Privatkopien erlaubt, deren Betrag in den Preis für die Überlassung dieser Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung oder in den Preis für die erbrachte Vervielfältigungsleistung einfließen zu lassen, die Belastung durch die Abgabe letztlich vom privaten Nutzer getragen wird, der diesen Preis zahlt, und zwar entsprechend dem "angemessenen Ausgleich", der zwischen den Interessen der Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts und denen der Nutzer von Schutzgegenständen herbeizuführen ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 28).
Hat nämlich ein Mitgliedstaat die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt, ist er verpflichtet, im Einklang mit seiner territorialen Zuständigkeit eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs als Ersatz des Schadens zu gewährleisten, der den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts aufgrund der Vervielfältigung geschützter Werke durch Endnutzer entstanden ist, die im Hoheitsgebiet dieses Staates wohnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 36).
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 dem Mitgliedstaat, der die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt hat, eine Ergebnispflicht in dem Sinne auferlegt, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten muss, der dazu bestimmt ist, den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts den ihnen entstandenen Schaden insbesondere dann zu ersetzen, wenn er im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats entstanden ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 34).
Da grundsätzlich die Endnutzer, die zum privaten Gebrauch die Vervielfältigung eines geschützten Werks vornehmen, ohne die vorherige Genehmigung des Inhabers des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts einzuholen, und die ihm daher einen Schaden verursachen, diesen zu ersetzen haben, kann angenommen werden, dass der zu ersetzende Schaden im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entstanden ist, in dem diese Endnutzer wohnen (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 35).
Folglich ist ein Mitgliedstaat, wenn er die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt hat und wenn die Endnutzer, die zum privaten Gebrauch die Vervielfältigung eines geschützten Werks vornehmen, in seinem Hoheitsgebiet wohnen, verpflichtet, entsprechend seiner territorialen Zuständigkeit eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs als Ersatz des den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts im Hoheitsgebiet dieses Staates entstandenen Schadens zu gewährleisten (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 36).
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die von dem betreffenden Mitgliedstaat gewählte Erhebungsregelung ihn nicht von der Ergebnispflicht befreien kann, den geschädigten Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts die tatsächliche Zahlung eines gerechten Ausgleichs als Ersatz des in seinem Hoheitsgebiet entstandenen Schadens zu gewährleisten (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 39).
Dabei ist es ohne Einfluss auf diese Verpflichtung, dass bei Versandkäufen der gewerbliche Verkäufer, der den im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Käufern als Endnutzern Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung zur Verfügung stellt, in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 40).
- EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …
Hierzu ist festzustellen, dass in den Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 nicht geregelt ist, unter welchen Umständen ein Interesse der öffentlichen Sicherheit geltend gemacht werden kann, um ein geschütztes Werk zu verwenden, so dass die Mitgliedstaaten, die eine solche Ausnahme vorzusehen beschließen, insoweit über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie, C-462/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
- EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist, …
59 - Vgl. hierzu auch die Nrn. 49 bis 55 meiner Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie (C-462/09, Slg. 2011, I-5331), ergangen ist. - BGH, 03.07.2014 - I ZR 28/11
Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es zulässig, die Nutzer von Vervielfältigungsgeräten oder Trägermaterial nicht unmittelbar mit der Vergütung zu belasten, sondern diese Vergütung von den Personen zu fordern, die den Nutzern die Vervielfältigungsgeräte oder das Trägermaterial zur Verfügung stellen oder eine Vervielfältigungsdienstleistung erbringen, da sie die Möglichkeit haben, diese Belastung auf die Nutzer abzuwälzen (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 43 bis 49 - Padawan/SGAE; Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 bis 28 - Stichting/Opus;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a./Thuiskopie und SONT). - BGH, 19.11.2015 - I ZR 151/13
Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei …
Allerdings müssen der gerechte Ausgleich und folglich die ihm zugrundeliegende Regelung und seine Höhe einen Bezug zu dem Schaden haben, der den Rechteinhabern durch die Herstellung der Kopien entstanden ist (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 40 und 42 - Padawan/SGAE; EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 24 - Stichting/Opus;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 20 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana;… Urteil vom 5. März 2015 - C-463/12, GRUR 2015, 478 Rn. 20 und 21 = WRP 2015, 706 - Copydan/Nokia).(2) Nationale Vorschriften, die - wie § 53 Abs. 1 bis 3 und §§ 54 bis 54b UrhG - der Umsetzung von Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG dienen, haben die Gerichte der Mitgliedstaaten so auszulegen, dass der gerechte Ausgleich im Sinne von Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG gewährleistet ist (zu Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG vgl. EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 39 - Stichting/Opus;… BGH, GRUR 2014, 984 Rn. 41 - PC III).
Das Interesse der Hersteller und Importeure, nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet zu werden, ist innerhalb eines solchen Systems allerdings regelmäßig schon dadurch gewahrt, dass sie die für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen lassen können (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE; GRUR 2011, 909 Rn. 29 - Stichting/Opus;… GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 - Amazon/Austro-Mechana;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).
- EuGH, 27.06.2013 - C-457/11
Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auf den Vertrieb eines …
In Bezug darauf, welche Person als Schuldner des gerechten Ausgleichs anzusehen ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 nicht ausdrücklich die Frage regeln, wer dieser Schuldner ist, so dass die Mitgliedstaaten insoweit über ein weites Ermessen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie, C-462/09, Slg. 2011, I-5331, Randnr. 23).46 und 49, und Stichting de Thuiskopie, Randnrn.
- OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 60/22
Auskunftserteilung, Richtlinienkonforme Auslegung, Feststellungsinteresse, …
Es kann daher angenommen werden, dass der zu ersetzende Schaden im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entstanden ist, in dem diese Endnutzer wohnen (EuGH (Zweite Kammer), Urt. v. 11.07.2013 - C-521/11, EuZW 2013, 741, Rn. 58, EuGH, Urteil Stichting de Thuiskopie, EuZW 2011, 553 Rdnr. 35).Allerdings haben die Mitgliedsstaaten nach der Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs bei der Umsetzung der InfoSoc-RL ein weites Ermessen (EuGH, Urteil vom 16.06.2011, C- 462/09 Stichting de Thuiskopie, EuZW 2011, 553 Rn. 23, beck-online).
aa) Der gerechte Ausgleich, der dazu bestimmt ist, den Urhebern den ihnen entstandenen Schaden insbesondere dann zu ersetzen, wenn er im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats entstanden ist (vgl. EuGH GRUR 2011, 909 Rn. 34 - Stichting de Thuiskopie;… EuGH GRUR 2022, 1522 Rn. 69 = WRP 2022, 1496 - Ametic, mwN), ist über die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes gewährleistet.
- OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 80/20
Ottifanten in the city - Urheberrecht: "Ottifanten in the City" als Parodie des …
Soweit die Klägerin auf Beispiele aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Bezug nimmt, betreffen diese ausschließlich die Kompensation für Vervielfältigungen in Form der Privatkopie (vgl. EuGH GRUR 2011, 909 Rn. 22 - Stichting/Opus;… EuGH GRUR 2011, 50 Rn. 30 - Padawan/SGAE). - BGH, 21.07.2016 - I ZR 212/14
Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und …
Allerdings müssen der gerechte Ausgleich und folglich die ihm zugrundeliegende Regelung und seine Höhe einen Bezug zu dem Schaden haben, der den Rechteinhabern durch die Herstellung der Kopien entstanden ist (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 40 und 42 - Padawan/SGAE; EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 24 - Stichting/Opus;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 20 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I;… Urteil vom 5. März 2015 - C-463/12, GRUR 2015, 478 Rn. 20 und 21 = WRP 2015, 706 - Copydan/Nokia;… EuGH, GRUR Int. 2016, 582 Rn. 18 und 19 - Austro Mechana/Amazon II).(2) Nationale Vorschriften, die - wie § 53 Abs. 1 bis 3 und §§ 54 bis 54b UrhG - der Umsetzung von Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG dienen, haben die Gerichte der Mitgliedstaaten so auszulegen, dass der gerechte Ausgleich im Sinne von Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG gewährleistet ist (zu Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG vgl. EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 39 - Stichting/Opus;… BGH, GRUR 2014, 984 Rn. 41 - PC III).
Das Interesse der Hersteller und Importeure, nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet zu werden, ist innerhalb eines solchen Systems allerdings regelmäßig schon dadurch gewahrt, dass sie die für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen lassen können (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE; GRUR 2011, 909 Rn. 29 - Stichting/Opus;… GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 - Amazon/Austro-Mechana I;… GRUR 2014, 546 Rn. 52 - ACI Adam/Thuiskopie).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-521/11
Amazon.com International Sales u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2014 - C-463/12
Copydan Båndkopi - Geistiges Eigentum - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte …
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 28/11
Drucker und Plotter II
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11
PC II
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15
externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der …
- EuGH, 10.04.2014 - C-435/12
Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten …
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 162/10
BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern …
- BGH, 10.11.2022 - I ZR 10/22
rakuten.de
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei …
- EuGH, 24.03.2022 - C-433/20
Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten …
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 255/14
Musik-Handy - Gerätevergütung für Mobilfunkgeräte mit eingebautem oder …
- BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10
PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät
- EuGH, 21.04.2016 - C-572/14
Austro-Mechana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- BGH, 09.09.2021 - I ZR 118/20
Eigennutzung
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-470/14
EGEDA u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2014 - C-435/12
ACI Adam u.a. - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-457/11
VG Wort - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft …
- BGH, 03.07.2014 - I ZR 162/10
Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
- OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 10/08
Teilweise Verwirkung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche durch Setzen eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-572/13
Hewlett-Packard Belgium - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …
- OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 7/08
Ansprüche wegen Inverkehrbringens von Personalcomputern
- BGH, 03.07.2014 - I ZR 29/11
Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
- EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
Luksan - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - …
- BGH, 10.09.2020 - I ZR 63/19
Außenseiter
- OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 11/09
Verfielfältigung, Speicherkarte
- OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
Vergütungspflicht von Musik-Handys
- BGH, 18.05.2017 - I ZR 266/15
Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien; Anspruch des …
- EuGH, 05.03.2015 - C-463/12
Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
Urheberrechtliche Vergütungspflichtigkeit von Speichermedien; …
- BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19
Gesamtvertragsnachlass
- BGH, 14.12.2017 - I ZR 266/15
Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung: …
- OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11
Urheberrecht, PC
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 259/14
Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 106/15
Urheberrechtsabgabe: Wirksamkeit einer rückwirkenden Festlegung von …
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 152/15
Urheberrechtsschutz: Pflicht eines Importeurs von externen DVD-Brennern zur …
- OLG München, 07.05.2015 - 6 Sch 12/13
Wirksamkeit rückwirkender Tarife von Verwertungsgesellschaften
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
Seven.One Entertainment Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- BGH, 18.05.2017 - I ZR 21/16
Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines "Musik-Handys"
- BGH, 07.01.2016 - I ZR 155/14
Vergütung für Tonaufzeichnungsgeräte: Vergütungspflicht des Importeurs
- OLG München, 25.06.2015 - 6 Sch 21/13
Urheberrechtliche Gerätevergütung - Externe DVD-Brenner
- OLG München, 16.09.2021 - 6 Sch 77/19
Keine urheberrechtliche Vergütungspflicht von Online-Plattformbetreibern
- OLG München, 11.07.2013 - 6 Sch 12/11
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 35/15
Einfluss einer Händlerabgabe für die Privatkopie in den Preis für die Überlassung …
- OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15
Indizielle Wirkung gerichtlich festgesetzter Gesamtverträge für Außenseiter
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 106/15
Urheberrechtliche Vergütung; Einfluss einer für die Privatkopie zu entrichtenden …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-170/12
Pinckney - Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen …
- EuGH, 08.09.2022 - C-263/21
Ametic
- EuGH, 26.02.2015 - C-41/14
Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-5/11
Donner - Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf …
- LG Erfurt, 31.03.2022 - 3 O 834/21
Leermedienabgabe - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18
Keine urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungspflicht bei Vertrieb an …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Stichting de Thuiskopie
Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Art. 5 Abs. 5 - Vervielfältigungsrechte - Gerechter Ausgleich - Versandkaufgeschäfte
- EU-Kommission
Stichting de Thuiskopie
Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Art. 5 Abs. 5 - Vervielfältigungsrechte - Gerechter Ausgleich - Versandkaufgeschäfte
- EU-Kommission
Stichting de Thuiskopie
Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Art. 5 Abs. 5 - Vervielfältigungsrechte - Gerechter Ausgleich - Versandkaufgeschäfte“
- rechtsportal.de
Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Art. 5 Abs. 5 - Vervielfältigungsrechte - Gerechter Ausgleich - Versandkaufgeschäfte
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
- EuGH, 16.06.2011 - C-462/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
Hierzu hat der Gerichtshof im Urteil Pammer und Hotel Alpenhof in einer nicht erschöpfenden Aufzählung Kriterien genannt, die als Anhaltspunkte dafür geeignet sind, dass die Tätigkeit des Gewerbetreibenden auf einen bestimmten Mitgliedstaat ausgerichtet ist.20 - Urteil vom 7. Dezember 2010, Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
- EuGH, 24.06.2010 - C-98/09
Sorge - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
15 - Urteil vom 24. Juni 2010, Sorge (C-98/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
14 - Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 108), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 48).
- EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
3 - Urteil vom 21. Oktober 2010 (C-467/08, Slg. 2010, I-0000). - EuGH, 29.06.1995 - C-135/93
Spanien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
10 - Urteil vom 29. Juni 1995, Kommission/Spanien (C-135/93, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 37). - EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
14 - Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 108), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 48). - EuGH, 12.09.2006 - C-479/04
Laserdisken - Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
18- Urteil Padawan, oben in Fn. 3 angeführt, Randnr. 35. Vgl. auch Urteil vom 12. September 2006, Laserdisken (C-479/04, Slg. 2006, I-8089, Randnrn.