Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.2011 - C-462/09.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1111
EuGH, 16.06.2011 - C-462/09. (https://dejure.org/2011,1111)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - C-462/09. (https://dejure.org/2011,1111)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - C-462/09. (https://dejure.org/2011,1111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Stichting de Thuiskopie

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • EU-Kommission PDF

    Stichting de Thuiskopie

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • EU-Kommission

    Stichting de Thuiskopie

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • R&W Online

    Mitgliedsstaaten mit Privatkopieausnahme müssen angemessenen Ausgleich für Urheber sicherstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten, der dazu bestimmt ist, die Urheber zu entschädigen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsabgabe: Post von Stichting De Thuiskopie

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsabgabe: Post von Stichting De Thuiskopie

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Stichting de Thuiskopie

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Kopien zum privaten Gebrauch - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 - Gerechter Ausgleich - Schuldner der zur Finanzierung ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH entscheidet erneut zur Privatkopie

  • heise.de (Pressebericht, 24.06.2011)

    Händler muss auch für Privatkopien im Ausland bezahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Privatkopie und der Ausgleich für den Urheber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Privatkopievergütung muss nicht vom Endnutzer entrichtet werden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Zur Erhebung eines gerechten Ausgleichs wegen der Erlaubnis kostenloser privater Kopien

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Zur Erhebung eines gerechten Ausgleichs wegen der Erlaubnis kostenloser privater Kopien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheber muss gerechte Entschädigung für Privatkopie-Ausnahmen erhalten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gibt es bald eine "Abgabe für Privatkopien" ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gibt es bald eine Abgabe für Privatkopien ?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gibt es bald eine Abgabe für Privatkopien?

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Stichting de Thuiskopie

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 25. November 2009 - Stichting de Thuiskopie/Mijndert van der Lee u. a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3079
  • GRUR 2011, 909
  • GRUR Int. 2011, 716
  • EuZW 2011, 553
  • MMR 2011, 670
  • ZUM 2011, 644
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-462/09
    Demgemäß sind im Hinblick auf die letztgenannte Voraussetzung die Mitgliedstaaten, die sich für die Einführung der Privatkopieausnahme in ihr innerstaatliches Recht entscheiden, verpflichtet, die Zahlung eines "gerechten Ausgleichs" an den Rechtsinhaber vorzusehen (vgl. auch Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30).

    Unter diesem Blickwinkel ist der gerechte Ausgleich als eine Gegenleistung für den dem Urheber entstandenen Schaden zu sehen (Urteil Padawan, Randnr. 40).

    Da der Verursacher des dem ausschließlichen Inhaber des Vervielfältigungsrechts entstandenen Schadens die Person ist, die ohne vorherige Genehmigung des Rechtsinhabers eine solche Vervielfältigung eines geschützten Werks für ihren privaten Gebrauch vornimmt, ist grundsätzlich diese Person verpflichtet, den mit dieser Vervielfältigung verbundenen Schaden wiedergutzumachen, indem sie den Ausgleich finanziert, der an den betroffenen Rechtsinhaber gezahlt wird (Urteil Padawan, Randnr. 45).

    Im Rahmen eines solchen Systems haben die über diese Anlagen verfügenden Personen die Abgabe für Privatkopien zu leisten (Urteil Padawan, Randnr. 46).

    Der Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass, da es diese Regelung den Schuldnern der Abgabe erlaubt, deren Betrag in den Preis für die Überlassung dieser Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung oder in den Preis für die Erbringung der Vervielfältigungsleistung einfließen zu lassen, die Belastung durch die Abgabe letztlich vom privaten Nutzer getragen wird, der diesen Preis zahlt, und zwar entsprechend dem "angemessenen Ausgleich", der zwischen den Interessen der Urheber und denjenigen der Nutzer von Schutzgegenständen herbeizuführen ist (Urteil Padawan, Randnrn.

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Solche Vervielfältigungen sind gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie nur unter der Bedingung zulässig, dass die Rechtsinhaber einen gerechten Ausgleich erhalten (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 37, 50 und 59 - Padawan/SGAE; Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 32 bis 36 - Stichting/Opus).

    Die Gerichte der Mitgliedstaaten haben sich um eine Auslegung des nationalen Rechts zu bemühen, die gewährleistet, dass die Rechtsinhaber den gerechten Ausgleich erhalten (EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 39 - Stichting/Opus).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es zulässig, die Nutzer von Vervielfältigungsgeräten oder Trägermaterial nicht unmittelbar mit der Vergütung zu belasten, sondern diese Vergütung von den Personen zu fordern, die den Nutzern die Vervielfältigungsgeräte oder das Trägermaterial zur Verfügung stellen oder eine Vervielfältigungsdienstleistung erbringen, da sie die Möglichkeit haben, diese Belastung auf die Nutzer abzuwälzen (EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 43 bis 49 - Padawan/SGAE; EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 23 bis 28 - Stichting/Opus; Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a./Thuiskopie und SONT).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten, die sich für die Aufnahme der Privatkopieausnahme in ihr innerstaatliches Recht entscheiden, nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b verpflichtet sind, die Zahlung eines "gerechten Ausgleichs" an die Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts vorzusehen (vgl. Urteile vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, Slg. 2010, I-10055, Randnr. 30, und vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie, C-462/09, Slg. 2011, I-5331, Randnr. 22).

    Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass die Mitgliedstaaten, da die Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 diese Frage nicht ausdrücklich regeln, bei der Bestimmung der Person, die den gerechten Ausgleich zu zahlen hat, über ein weites Ermessen verfügen (vgl. Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 23).

    In Bezug auf die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b dieser Richtlinie geregelte Ausnahme für Privatkopien hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Verursacher des dem Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts entstandenen Schadens die Person ist, die ohne vorherige Genehmigung des Rechtsinhabers eine solche Vervielfältigung eines geschützten Werks für ihren privaten Gebrauch vornimmt, so dass grundsätzlich diese Person verpflichtet ist, den mit der Vervielfältigung verbundenen Schaden wiedergutzumachen, indem sie den Ausgleich finanziert, der an den betroffenen Rechtsinhaber gezahlt wird (Urteile Padawan, Randnr. 45, und Stichting de Thuiskopie, Randnr. 26).

    Im Rahmen einer solchen Regelung haben die über diese Anlagen, Geräte und Medien zur Vervielfältigung verfügenden Personen die Abgabe für Privatkopien zu leisten (Urteile Padawan, Randnr. 46, und Stichting de Thuiskopie, Randnr. 27).

    Der Gerichtshof hat zudem klargestellt, dass, da es diese Regelung den Schuldnern der Abgabe für Privatkopien erlaubt, deren Betrag in den Preis für die Überlassung dieser Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung oder in den Preis für die erbrachte Vervielfältigungsleistung einfließen zu lassen, die Belastung durch die Abgabe letztlich vom privaten Nutzer getragen wird, der diesen Preis zahlt, und zwar entsprechend dem "angemessenen Ausgleich", der zwischen den Interessen der Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts und denen der Nutzer von Schutzgegenständen herbeizuführen ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 28).

    Hat nämlich ein Mitgliedstaat die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt, ist er verpflichtet, im Einklang mit seiner territorialen Zuständigkeit eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs als Ersatz des Schadens zu gewährleisten, der den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts aufgrund der Vervielfältigung geschützter Werke durch Endnutzer entstanden ist, die im Hoheitsgebiet dieses Staates wohnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 36).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 dem Mitgliedstaat, der die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt hat, eine Ergebnispflicht in dem Sinne auferlegt, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten muss, der dazu bestimmt ist, den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts den ihnen entstandenen Schaden insbesondere dann zu ersetzen, wenn er im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats entstanden ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 34).

    Da grundsätzlich die Endnutzer, die zum privaten Gebrauch die Vervielfältigung eines geschützten Werks vornehmen, ohne die vorherige Genehmigung des Inhabers des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts einzuholen, und die ihm daher einen Schaden verursachen, diesen zu ersetzen haben, kann angenommen werden, dass der zu ersetzende Schaden im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entstanden ist, in dem diese Endnutzer wohnen (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 35).

    Folglich ist ein Mitgliedstaat, wenn er die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt hat und wenn die Endnutzer, die zum privaten Gebrauch die Vervielfältigung eines geschützten Werks vornehmen, in seinem Hoheitsgebiet wohnen, verpflichtet, entsprechend seiner territorialen Zuständigkeit eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs als Ersatz des den Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts im Hoheitsgebiet dieses Staates entstandenen Schadens zu gewährleisten (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 36).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die von dem betreffenden Mitgliedstaat gewählte Erhebungsregelung ihn nicht von der Ergebnispflicht befreien kann, den geschädigten Inhabern des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts die tatsächliche Zahlung eines gerechten Ausgleichs als Ersatz des in seinem Hoheitsgebiet entstandenen Schadens zu gewährleisten (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 39).

    Dabei ist es ohne Einfluss auf diese Verpflichtung, dass bei Versandkäufen der gewerbliche Verkäufer, der den im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Käufern als Endnutzern Anlagen, Geräte oder Medien zur Vervielfältigung zur Verfügung stellt, in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (Urteil Stichting de Thuiskopie, Randnr. 40).

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Hierzu ist festzustellen, dass in den Bestimmungen der Richtlinie 2001/29 nicht geregelt ist, unter welchen Umständen ein Interesse der öffentlichen Sicherheit geltend gemacht werden kann, um ein geschütztes Werk zu verwenden, so dass die Mitgliedstaaten, die eine solche Ausnahme vorzusehen beschließen, insoweit über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie, C-462/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09   

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https://dejure.org/2011,18192
Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09 (https://dejure.org/2011,18192)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.03.2011 - C-462/09 (https://dejure.org/2011,18192)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. März 2011 - C-462/09 (https://dejure.org/2011,18192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Stichting de Thuiskopie

    Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Art. 5 Abs. 5 - Vervielfältigungsrechte - Gerechter Ausgleich - Versandkaufgeschäfte

  • EU-Kommission PDF

    Stichting de Thuiskopie

    Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Art. 5 Abs. 5 - Vervielfältigungsrechte - Gerechter Ausgleich - Versandkaufgeschäfte

  • EU-Kommission

    Stichting de Thuiskopie

    Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Art. 5 Abs. 5 - Vervielfältigungsrechte - Gerechter Ausgleich - Versandkaufgeschäfte“

  • rechtsportal.de

    Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - Art. 5 Abs. 5 - Vervielfältigungsrechte - Gerechter Ausgleich - Versandkaufgeschäfte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
    Hierzu hat der Gerichtshof im Urteil Pammer und Hotel Alpenhof in einer nicht erschöpfenden Aufzählung Kriterien genannt, die als Anhaltspunkte dafür geeignet sind, dass die Tätigkeit des Gewerbetreibenden auf einen bestimmten Mitgliedstaat ausgerichtet ist.

    20 - Urteil vom 7. Dezember 2010, Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

  • EuGH, 24.06.2010 - C-98/09

    Sorge - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
    15 - Urteil vom 24. Juni 2010, Sorge (C-98/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
    14 - Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 108), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
    3 - Urteil vom 21. Oktober 2010 (C-467/08, Slg. 2010, I-0000).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/93

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
    10 - Urteil vom 29. Juni 1995, Kommission/Spanien (C-135/93, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 37).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
    14 - Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 108), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-479/04

    Laserdisken - Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09
    18- Urteil Padawan, oben in Fn. 3 angeführt, Randnr. 35. Vgl. auch Urteil vom 12. September 2006, Laserdisken (C-479/04, Slg. 2006, I-8089, Randnrn.
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