Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006

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   EuGH, 14.09.2006 - C-496/04   

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https://dejure.org/2006,10409
EuGH, 14.09.2006 - C-496/04 (https://dejure.org/2006,10409)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2006 - C-496/04 (https://dejure.org/2006,10409)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2006 - C-496/04 (https://dejure.org/2006,10409)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge - Überschreitung - Zusatzabgabe auf Milch - Verpflichtung des Erzeugers, eine Bestandsbuchhaltung zu führen - Artikel 7 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 - Zusätzliche nationale Maßnahmen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Slob

    Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge - Überschreitung - Zusatzabgabe auf Milch - Verpflichtung des Erzeugers, eine Bestandsbuchhaltung zu führen - Artikel 7 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 - Zusätzliche nationale Maßnahmen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Slob

    Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge - Überschreitung - Zusatzabgabe auf Milch - Verpflichtung des Erzeugers, eine Bestandsbuchhaltung zu führen - Artikel 7 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 - Zusätzliche nationale Maßnahmen - ...

  • EU-Kommission

    Slob

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 536/93 Art. 7 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 536/93 Art. 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge - Überschreitung - Zusatzabgabe auf Milch - Verpflichtung des Erzeugers, eine Bestandsbuchhaltung zu führen - Artikel 7 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 - Zusätzliche nationale Maßnahmen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Slob

    Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge - Überschreitung - Zusatzabgabe auf Milch - Verpflichtung des Erzeugers, eine Bestandsbuchhaltung zu führen - Artikel 7 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 - Zusätzliche nationale Maßnahmen - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des College van Beroep voor het Bedrijfsleven, 's-Gravenhage, vom 26. November 2004 in dem Rechtsstreit J. Slob gegen Productschap Zuivel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het Bedrijfsleven, 's-Gravenhage - Auslegung von Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe f und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-236/02

    Slob

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
    24 Auf Ersuchen dieses Gerichts um Vorabentscheidung hat der Gerichtshof mit Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-236/02 (Slob, Slg. 2004, I-1861) entschieden, dass Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f der Verordnung Nr. 536/93 dahin auszulegen ist, dass das vom Erzeuger zu führende Bestandsbuch nur für jeden Monat und jedes Erzeugnis die Mengen verkaufter Milch und/oder Milcherzeugnisse enthalten muss.

    25 Der Gerichtshof hat sich zur Frage der Befugnis der Mitgliedstaaten zum Erlass einer Regelung, die den in ihrem Gebiet ansässigen Milcherzeugern Buchführungspflichten auferlegt, die über die sich aus der auszulegenden Bestimmung ergebenden Pflichten hinausgehen, nicht geäußert, da dies nicht Gegenstand der Vorlagefrage war (vgl. Urteil Slob, Randnr. 30).

    Es führt aus, dass der Gerichtshof im Urteil Slob keine Antwort auf die Frage gegeben habe, ob nach Artikel 7 Absätze 1 Satz 1 und 3 der Verordnung Nr. 536/93 ein Mitgliedstaat befugt sei, den Erzeugern neben der Verpflichtung zur Führung einer Bestandsbuchhaltung nach Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 und Buchstabe f dieser Verordnung die Verpflichtung aus Artikel 11 Absatz l der Zuivelverordening aufzuerlegen, da diese im Laufe des Verfahrens aufgeworfene Frage vom vorlegenden Gericht nicht gestellt worden sei.

  • EuGH, 25.03.2004 - C-231/00

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE EINZELBETRIEBLICHEN REFERENZMENGEN NACH ABLAUF DER

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
    Solche Kontrollen sind in Artikel 7 dieser Verordnung vorgesehen, um die Richtigkeit der von den Abnehmern und Erzeugern erstellten Abrechnungen über Milchanlieferungen und Direktverkäufe zu gewährleisten (Urteil vom 25. März 2004 in den Rechtssachen C-231/00, C-303/00 und C-451/00, Cooperativa Lattepiù u. a., Slg. 2004, I-2869, Randnr. 70).

    41 Beim Erlass von Maßnahmen zur Durchführung einer Gemeinschaftsregelung haben die nationalen Behörden jedoch ihr Ermessen unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts auszuüben, zu denen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gehören (Urteil Cooperativa Lattepiù u. a., Randnr. 57).

  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
    30 Aus den Gründen, die in den Randnummern 3 bis 16 des Beschlusses vom 4. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-665) dargelegt sind, kann die Tatsache, dass die Satzung und die Verfahrensordnung des Gerichtshofes nicht die Möglichkeit für die Parteien vorsehen, Erklärungen zu den vom Generalanwalt gestellten Schlussanträgen einzureichen, nicht das Recht des Einzelnen auf ein kontradiktorisches Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verletzen.
  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
    Aus Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 536/93 in Verbindung mit der achten Begründungserwägung dieser Verordnung geht klar und eindeutig hervor, dass die Aufzählung der Maßnahmen in Artikel 7 nicht erschöpfend ist und dass die Mitgliedstaaten gegebenenfalls verpflichtet sind, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen (vgl. zu den Kriterien des Grundsatzes der Rechtssicherheit Urteil vom 16. März 2006 in der Rechtssache C-94/05, Emsland-Stärke, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 43).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
    32 Unter Berücksichtigung der Zielsetzung des kontradiktorischen Verfahrens, die darin besteht, zu verhindern, dass der Gerichtshof durch Vorbringen beeinflusst wird, das von den Parteien nicht erörtert werden konnte, kann der Gerichtshof nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Beschluss vom 28. April 2004 in der Rechtssache C-127/02, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 8; Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-470/00 P, Parlament/Ripa di Meana u. a., Slg. 2004, I-4167, Randnr. 33, und vom 11. Juli 2006 in der Rechtssache C-432/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 50).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-432/04

    DER GERICHTSHOF STELLT FEST, DASS FRAU CRESSON IHRE PFLICHTEN ALS MITGLIED DER

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
    32 Unter Berücksichtigung der Zielsetzung des kontradiktorischen Verfahrens, die darin besteht, zu verhindern, dass der Gerichtshof durch Vorbringen beeinflusst wird, das von den Parteien nicht erörtert werden konnte, kann der Gerichtshof nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. Beschluss vom 28. April 2004 in der Rechtssache C-127/02, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 8; Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-470/00 P, Parlament/Ripa di Meana u. a., Slg. 2004, I-4167, Randnr. 33, und vom 11. Juli 2006 in der Rechtssache C-432/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 50).
  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
    34 Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass Artikel 234 EG ein unmittelbares Zusammenwirken des Gerichtshofes mit den nationalen Gerichten in einem nichtstreitigen Verfahren vorsieht, in dem die Parteien keinerlei Initiativrechte, sondern nur Gelegenheit zur Äußerung haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 1994 in der Rechtssache C-364/92, SAT Fluggesellschaft, Slg. 1994, I-43, Randnr. 9).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
    3 Die Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor (ABl. L 405, S. 1) hat die Zusatzabgabe für Milch, die mit der Verordnung (EWG) Nr. 856/84 des Rates vom 31. März 1984 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 90, S. 10) eingeführt wurde, für weitere sieben Zwölfmonatszeiträume ab dem 1. April 1993 verlängert.
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    35 und 36, vom 25. März 2004, Cooperativa Lattepiú u. a., C-231/00, C-303/00 und C-451/00, Slg. 2004, I-2869, Randnr. 57, und vom 14. September 2006, Slob, C-496/04, Slg. 2006, I-8257, Randnr. 41).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Die Parteien des Ausgangsverfahrens können, abgesehen von ihrem Recht auf Stellungnahme, den Verfahrensablauf vor dem Gerichtshof nicht gestalten; sie haben diesbezüglich keinerlei Initiativrechte (EuGH, Urteil vom 14. September 2006 - C-496/04, J. Slob - BeckRS 2006, 70695 Rn. 34).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-491/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE AUSLEGUNG DER GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN ÜBER

    Ferner sieht Art. 234 EG ein unmittelbares Zusammenwirken des Gerichtshofs mit den nationalen Gerichten in einem nichtstreitigen Verfahren vor, in dem die Parteien keinerlei Initiativrechte, aber die Möglichkeit haben, schriftliche Erklärungen einzureichen, und ihnen in der mündlichen Verhandlung Gelegenheit gegeben werden kann, mündlich Stellung zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Juli 1971, Rheinmühlen Düsseldorf, 6/71, Slg. 1971, 719, Randnr. 1, und Urteil vom 14. September 2006, Slob, C-496/04, Slg. 2006, I-8257, Randnr. 34).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-384/05

    Piek - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe auf Milch - Spezifische

    35 und 36; vom 25. März 2004, Cooperativa Lattepiú u. a., C-231/00, C-303/00 und C-451/00, Slg. 2004, I-2869, Randnr. 57, und vom 14. September 2006, Slob, C-496/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-453/08

    Karanikolas u.a. - Gemeinsame Fischereipolitik - Erhaltung der Fischbestände im

    15 - Vgl. hierzu Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 2006, Slob (C-496/04, Slg. 2006, I-8257, Randnrn.
  • EuGH, 19.12.2019 - C-386/18

    Coöperatieve Producentenorganisatie en Beheersgroep Texel

    Nach ständiger Rechtsprechung haben die nationalen Behörden beim Erlass von Maßnahmen zur Durchführung einer Unionsregelung ihr Ermessen unter Beachtung der allgemeinen Rechtsgrundsätze auszuüben, zu denen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2006, Slob, C-496/04, EU:C:2006:570" Rn. 41).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-496/04   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-496/04 (https://dejure.org/2006,31080)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.06.2006 - C-496/04 (https://dejure.org/2006,31080)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - C-496/04 (https://dejure.org/2006,31080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.06.1994 - C-2/93

    Exportslachterijen van Oordegem / OBEA und Generale Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-496/04
    55 und 56. Im Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-2/93 (Exportslachterijen van Oordegem, Slg. 1994, I-2283) hat der Gerichtshof einen ähnlichen Ansatz bei der Auslegung des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 94, S. 13) verfolgt, wonach die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, u. a. um sich zu vergewissern, dass die durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
  • EuGH, 25.03.2004 - C-231/00

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE EINZELBETRIEBLICHEN REFERENZMENGEN NACH ABLAUF DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-496/04
    29 - Urteil vom 25. März 2004 in den Rechtssachen C-231/00, C-303/00 und C-451/00 (Slg. 2004, I-2869).
  • EuGH, 18.02.1970 - 40/69

    Hauptzollamt Hamburg Oberelbe / Bollmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-496/04
    23 - Rechtssache 40/69 (Bollmann, Slg. 1970, 69, Randnr. 4).
  • EuGH, 15.01.2004 - C-230/01

    Penycoed

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-496/04
    26 - Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 2004 in der Rechtssache C-230/01 (Penycoed, Slg. 2004, I-937, Randnr. 40).
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