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   VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - D 17 S 20/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10114
VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - D 17 S 20/92 (https://dejure.org/1992,10114)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.1992 - D 17 S 20/92 (https://dejure.org/1992,10114)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - D 17 S 20/92 (https://dejure.org/1992,10114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit von Disziplinarverfügungen; Folgen des Verstoßes gegen das personalvertretungsrechtliche Gebot einen Beamten rechtzeitig vorher über beabsichtigte Disziplinarmaßnahmen in Kenntnis zu setzen; Pflicht zum Hinweis eines Beamten bei Disziplinarmaßnahmen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - DL 13 S 150/14

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Verletzung elementarer Verfahrensrechte

    Auch dieser Verfahrensfehler führt unheilbar zur Rechtswidrigkeit der angegriffenen Disziplinarverfügung (Senat, Beschluss vom 02.03.2011 - DL 13 S 2492/10 - VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 03.12.1992 - D 17 S 20/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2011 - DL 13 S 2492/10

    Hinweispflichten der Disziplinarbehörde vor Verhängung einer Geldbuße

    Nach der Rechtsprechung des Disziplinarsenats gehört zu der gebotenen Unterrichtung über die "beabsichtigte Maßnahme" bei einer Disziplinarverfügung insbesondere auch die Mitteilung, welche Disziplinarmaßnahme vorgesehen ist, damit dem Beamten für seine Entschließung eine klare Grundlage geboten wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.1992 - D 17 S 20/92 - Beschluss vom 18.09.1990 - DH 16/90 - Beschluss vom 12.12.1990 - 4 S 3389/88 -).
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