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   LG Konstanz, 05.02.2019 - D 2 O 43/18   

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LG Konstanz, 05.02.2019 - D 2 O 43/18 (https://dejure.org/2019,51205)
LG Konstanz, Entscheidung vom 05.02.2019 - D 2 O 43/18 (https://dejure.org/2019,51205)
LG Konstanz, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - D 2 O 43/18 (https://dejure.org/2019,51205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Berücksichtigung Restwertangebot der Haftpflichtversicherung des Schädigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 13 U 25/00

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Konstanz, 05.02.2019 - D 2 O 43/18
    Sie belaufen sich damit bei einem gewerblich als Taxi genutzten Fahrzeug auf (mindestens) 20 % (vgl. so auch: OLG Hamm, Urteil v. 29.05.2000 - 13 U 25/00, NZV 2001, 218).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11

    Kostenentscheidung im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall:

    Auszug aus LG Konstanz, 05.02.2019 - D 2 O 43/18
    Hält ein in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer vorprozessual die gegnerische Forderung für teilweise oder insgesamt nicht nachvollziehbar, so hat er mitzuteilen, welche Angaben oder Unterlagen er benötigt; wenn sie ihm vorenthalten werden, fehlt es in der Regel an einem Klageanlass im Sinne des § 93 ZPO (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 23.12.2011 - 1 W 61/11, R+S 2012, 256).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Konstanz, 05.02.2019 - D 2 O 43/18
    Der Kläger kann entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er die beschädigte Sache veräußert (BGH, Urteil v. 30.11.1999 - VI ZR 219/98, juris).
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