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   OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09   

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OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09 (https://dejure.org/2009,9911)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.04.2009 - 5 ME 25/09 (https://dejure.org/2009,9911)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. April 2009 - 5 ME 25/09 (https://dejure.org/2009,9911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Beamten auf Widerruf (Polizeikommissar-Anwärter) aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreuepflicht und seiner persönlichen Eignung; Zweifel an Verfassungstreuepflicht und persönlicher Eignung wegen ausländerfeindlicher, ...

  • Judicialis

    BeamtStG § 23 Abs. 4 S. 1; ; NBG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 23 Abs. 4 S. 1; NBG § 40
    Beamtenverhältnis auf Widerruf; Eignung, charakterliche; Entlassung; Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Beamten auf Widerruf (Polizeikommissar-Anwärter) aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreuepflicht und seiner persönlichen Eignung; Zweifel an Verfassungstreuepflicht und persönlicher Eignung wegen ausländerfeindlicher, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖD 2009, 251
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09
    Während von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang der den angenommenen Zweifeln von dem Dienstherrn zugrunde gelegte Sachverhalt auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr den Rechtsbegriff der Eignung verkannt oder er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1980 - BVerwG 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 ).

    "Zweifel an der Verfassungstreue" hat dabei nur den Sinn, dass der Dienstherr im Augenblick seiner Entscheidung nach den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht überzeugt ist, dass der Beamte seiner Persönlichkeit nach die Gewähr bietet, im Beamtenverhältnis jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten (vgl. zum Vorstehenden nur BVerwG, Urt. v. 6.2.1975 - BVerwG II C 68.73 -, BVerwGE 47, 330 ; Urt. v. 27.11.1980 - BVerwG 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 jeweils m. w. N.).

    Denn die Unschuldsvermutung gilt mangels Vergleichbarkeit der Tatbestände im allgemeinen Beamtenrecht - und damit bei der die Eignung eines Beamten betreffenden Prognosen des Dienstherrn - nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.2.1975 - BVerwG II C 68.73 -, BVerwGE 47, 330 ; Urt. v. 27.11.1980 - BVerwG 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 ).

    Sie hat damit ihrer materiellen Beweislast, die Tatsachen, die bei objektiver Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung ihrer Beurteilungsermächtigung ihre Zweifel rechtfertigen können, Rechnung getragen, sodass es dem Antragsteller obliegt, seinerseits die für die Zerstreuung der Zweifel des Dienstherrn erheblichen Fakten aufzuzeigen (vgl. zur Verteilung der materiellen Beweislast: BVerwG, Urt. v. 27.11.1980 - BVerwG 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 ).

    Entscheidend ist, ob im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung die von dem Dienstherrn festgestellten Tatsachen in ihrer Gesamtheit ("Summeneffekt") unter Berücksichtigung seiner Beurteilungsermächtigung bei objektiver Betrachtungsweise nicht generell ungeeignet sind, berechtigte Zweifel des Dienstherrn an der Verfassungstreue des Beamten auszulösen (BVerwG, Urt. v. 27.11.1980 - BVerwG 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 ).

    Doch sind Zweifel hieran dann berechtigt, wenn der Beamte Anlass zu der ernsten Besorgnis gibt, dass er aus seiner Überzeugung auch im Beamtenverhältnis Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten ziehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1980 - BVerwG 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 m. N.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09
    "Zweifel an der Verfassungstreue" hat dabei nur den Sinn, dass der Dienstherr im Augenblick seiner Entscheidung nach den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht überzeugt ist, dass der Beamte seiner Persönlichkeit nach die Gewähr bietet, im Beamtenverhältnis jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten (vgl. zum Vorstehenden nur BVerwG, Urt. v. 6.2.1975 - BVerwG II C 68.73 -, BVerwGE 47, 330 ; Urt. v. 27.11.1980 - BVerwG 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 jeweils m. w. N.).

    Denn die Unschuldsvermutung gilt mangels Vergleichbarkeit der Tatbestände im allgemeinen Beamtenrecht - und damit bei der die Eignung eines Beamten betreffenden Prognosen des Dienstherrn - nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.2.1975 - BVerwG II C 68.73 -, BVerwGE 47, 330 ; Urt. v. 27.11.1980 - BVerwG 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 ).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09
    Insoweit ist der Entlassungsschutz kein stärkerer als derjenige eines Probebeamten, der aber entlassen werden kann, wenn er sich in der Probezeit wegen mangelnder Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung nicht bewährt (vgl. zum Vorstehenden nur BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 m. w. N.).

    Maßgebend für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung ist hierbei die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung; es kommt auf die zu diesem Zeitpunkt dem Dienstherrn zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel an (BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2006 - 6 A 4200/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09
    Wer die Würde seiner Kollegen am Arbeitsplatz grob verletzt, es an einem Mindestmaß an kollegialem Umgang fehlen lässt, ein aggressives und ausländerfeindliches Verhalten auch gegenüber seinen Kollegen offenbart, ist für den Polizeivollzugsdienst ungeeignet (vgl. dazu auch OVG N-W, Beschl. v. 17.7.2006 - 6 A 4200/04 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2020 - 5 ME 141/20

    Charakterliche Eignung; persönliche Eignung

    Die fehlerfreie Ausübung des Ermessens erfordert vor allem, dass die Entlassung aus einem sachlichen Grund erfolgt, wobei grundsätzlich jeder sachliche Grund ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1959 - BVerwG 6 C 70.50 -, BVerwGE 10, 75, 79; Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 3.6.2004 - BVerwG 2 B 52.03 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 -).

    Im Hinblick auf die in der Person des Beamten liegenden Umstände genügen bereits berechtigte Zweifel an der mangelnden fachlichen oder persönlichen Eignung des Betreffenden für sein Amt, um einen sachlichen Grund zu bejahen; die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist also nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens abhängig (BVerwG, Urteil vom 9.6.1981, a. a. O., Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009, a. a. O., Rn. 8).

    Während der den angenommenen Zweifeln von dem Dienstherrn zugrunde gelegte Sachverhalt von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr den Rechtsbegriff der Eignung verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (Nds. OVG, Beschuss vom 7.4.2009, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, juris Rn. 7).

    Maßgebend für die Prüfung der Rechtmäßigkeit in diesem Sinne ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier also im Zeitpunkt des Erlasses der streitgegenständlichen Entlassungsverfügung (5. Juni 2020) - es kommt auf die zu diesem Zeitpunkt dem Dienstherrn zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel an (BVerwG, Urteil vom 9.6.1981, a. a. O., Rn. 28; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009, a. a. O., Rn. 9).

    Von den Polizeivollzugsbeamten ist in diesem Sinne eine gewisse soziale Kompetenz zu erwarten; es wird von ihnen verlangt, zugleich einerseits deeskalierend und andererseits die polizeilichen Ziele verfolgend auf andere Menschen einzuwirken (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.2.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 32).

  • VG Düsseldorf, 28.03.2011 - 2 L 190/11

    Kommissaranwärter Beamter auf Widerruf Entlassung Eignung Charaktermangel

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991, - 1 Bar 1326/90 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 59.06 -, Buchholz 402.8, § 5 SÜG Nr. 21; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 -, DÖD 2009, 251; VGH München, Beschluss vom 24. Mai 2007 - M 6a E 07.503 -, Juris; VG Magdeburg, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 1 A 410/04 -, Juris.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. April 2007 - 5 ME 25/09 -, i.e.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines

    Es wird von ihm verlangt, zugleich einerseits deeskalierend und andererseits die polizeilichen Ziele verfolgend auf andere Menschen einzuwirken (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, DÖD 2009, 251 ff. = juris Langtext, Rn. 32).

    Entscheidend dürfte im vorliegenden Fall sein, dass es sich ausweislich des Aktenvorgangs - anders als in dem von dem Senat mit Beschluss vom 7. April 2009 (- 5 ME 25/09 -, DÖD 2009, 251) entschiedenen Fall - um ein einmaliges außerdienstliches Fehlverhalten handelt, das dem Antragsteller zum Vorwurf und als Grundlage der Entlassungsverfügung gemacht wird.

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23

    Beurteilungsspielraum; Sicherheitsüberprüfung; Weiterbeschäftigung; Entlassung

    Die fehlerfreie Ausübung des Ermessens erfordert vor allem, dass die Entlassung aus einem sachlichen Grund erfolgt, wobei grundsätzlich jeder sachliche Grund ausreicht (vgl. zur Entlassung von Beamten auf Widerruf: BVerwG, Urteil vom 17.12.1959 - BVerwG VI C 70.50 -, BVerwGE 10, 75, 79 ; Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 3.6.2004 - BVerwG 2 B 52.03 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 -).

    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist also nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens abhängig ( BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 8).

    Während der den angenommenen Zweifeln von dem Dienstherrn zugrunde gelegte Sachverhalt von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr den Rechtsbegriff der Eignung verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat ( Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 11.2.2021 - 5 ME 118/20 -).

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2020 - 5 ME 91/20

    Bewährung; Elternzeit; Höchstdauer der Probezeit; Probezeit

    Dabei ist maßgebend für die Rechtmäßigkeitsprüfung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung; es kommt auf die zu diesem Zeitpunkt dem Dienstherrn zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel an (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn 28; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 6 A 3742/19

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeidienst; charakterliche

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 -, juris Rn. 5- 9; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 -, DÖD 2009, 251 = juris Rn. 8; siehe auch BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 = juris Rn. 20.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 5 LB 145/18

    Beurteilungsfehler; Beurteilungslücke; Bewährung; Verlängerung Probezeit

    Dabei ist für die Rechtmäßigkeitsprüfung (von Verlängerungs- und Entlassungsverfügung) die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich; es kommt also auf die zu diesem Zeitpunkt dem Dienstherrn zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel an (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9), hier also auf die am 16. Oktober 2015 bestehende Erkenntnislage.
  • VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22

    Zugehörigkeit zu rechtsextremistischer Partei: Ausschluss aus Polizeiausbildung

    Umstände, die erst danach eintreten, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung grundsätzlich unbeachtlich, außer wenn sie einen Rückschluss auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Nds., Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 16.06.2021 - B 5 S 21.416

    Beweisverwertungsverbot im Entlassungsverfahren (verneint), persönliche

    Von den Polizeivollzugsbeamten ist in diesem Sinne eine gewisse soziale Kompetenz zu erwarten; es wird von ihnen verlangt, zugleich einerseits deeskalierend und andererseits die polizeilichen Ziele verfolgend auf andere Menschen einzuwirken (vgl. NdsOVG, B. 7.2.2009 - 5 ME 25/09 - juris Rn. 32).
  • VG Köln, 22.11.2013 - 19 K 4294/12

    Übernahme, Kommissaranwärter, Ermessen, Selbstbezichtigung von Straftaten,

    Zum Begriff der Eignung in diesem Sinne gehört allgemein, dass erwartet werden kann, der Beamte werde alle dienstlichen und außerdienstlichen Pflichten aus dem Beamtenverhältnis erfüllen, sowie insbesondere die charakterliche Eignung, wozu dienstlich relevante Eigenschaften wie Selbständigkeit, Organisationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Zuverlässigkeit wie auch die Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit gehören; erfasst ist die vom Beamten zu fordernde Dienstauffassung und Loyalität, vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, juris, und vom 07.04.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 32; OVG NRW, Beschluss vom 17.07.2006 - 6 A 4200/04 -, nrwe.
  • VG Köln, 22.11.2013 - 19 K 4293/12

    Übernahme, Kommissaranwärter, Ermessen, Zusicherung, Beweisaufnahme

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23

    Entlassung eines Polizeimeisteranwärter; Mitglied in der Partei Der III. Weg

  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1070

    Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, persönliche (charakterliche) Eignung,

  • VG Bayreuth, 15.03.2021 - B 5 S 21.177

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche)

  • VG Bayreuth, 29.03.2022 - B 5 K 21.164

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche)

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