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   BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59   

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https://dejure.org/1961,239
BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59 (https://dejure.org/1961,239)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1961 - VIII C 284.59 (https://dejure.org/1961,239)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1961 - VIII C 284.59 (https://dejure.org/1961,239)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1962, 395
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56

    Deutscher im völkerkundlichen Sinne als Deutscher Volkszugehöriger i.S.d. § 6

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59
    Diese ersichtlich auf der Schutzmachttheorie beruhende Auffassung habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG V C 504.56 - aufgegeben.

    Der aus der Forderung des Gesetzes nach einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum hergeleiteten Ansicht, nach der Entstehungsgeschichte des § 6 BVFG habe der Gesetzgeber in erster Linie solche Personen im Auge gehabt, die außerhalb des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 als Angehörige einer deutschen Minderheit in einem Staate gelebt hätten, der von einer nichtdeutschen Mehrheit maßgeblich geprägt worden sei, und daß deshalb solche Deutsche im volkskundlichen Sinne ausscheiden müßten, die in einem Lande gelebt hätten, in dem es ein derartiges Minderheitenproblem wegen des dort entwickelten besonderen deutschen Volksbewußtseins nicht gegeben habe, ist das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 25. September 1957 - BVerwG V C 504.56 - (BVerwGE 5, 239) mit ausführlicher Begründung entgegengetreten.

    Der vorliegende Sachverhalt sei ein anderer als derjenige des Urteils BVerwGE 5, 239.

    Es trifft zu, daß der im vorliegenden Rechtsstreit gegebene Sachverhalt sich von dem der Entscheidung in BVerwGE 5, 239 zugrunde liegenden nicht unwesentlich unterscheidet.

    Bereits in der Entscheidung BVerwGE 5, 239 ist mit eingehender Begründung dargelegt worden, daß die Schutzmachttheorie - jeden falls in dem von dem Beklagten vertretenen umfassenden Sinne - im Bundesvertriebenengesetz weder nach dessen Sinn und Zweck noch nach dem Wortlaut seiner Bestimmungen eine hinreichende Stütze findet.

    Der früher in Vertriebenensachen zuständig gewesene V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat aber an den in der Entscheidung BVerwGE 5, 239 dargelegten Grundsätzen auch gegenüber den im Schrifttum vertretenen Gegenansichten, mit denen er sich in seinem Urteil vom 10. Dezember 1958 - BVerwG V C 437.56 -, JR 1959 S. 435 = MDR 1959 S. 417 = DÖV 1959 S. 586 = DVBl. 1959 S. 434 = ZLA 1959 S. 284, näher auseinandergesetzt hat, ausdrücklich festgehalten und entschieden, daß der Besitz einer raumfremden Staatsangehörigkeit der Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 BVFG nicht entgegensteht.

  • BVerwG, 08.05.1956 - IV C 033.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 8. Mai 1956 - BVerwG IV C 033.54 - den Standpunkt vertreten, die Vergünstigungen des Bundesvertriebenengesetzes sollten nach dessen Sinn und Zweck solchen deutschen Volkszugehörigen nicht zuteil werden, die nach der Vertreibung Schutz und Heimat in einem anderen Staate gefunden haben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und die erst mehrere Jahre später in die deutsche Bundesrepublik übergesiedelt sind.
  • BVerwG, 10.12.1958 - V C 437.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59
    Der früher in Vertriebenensachen zuständig gewesene V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat aber an den in der Entscheidung BVerwGE 5, 239 dargelegten Grundsätzen auch gegenüber den im Schrifttum vertretenen Gegenansichten, mit denen er sich in seinem Urteil vom 10. Dezember 1958 - BVerwG V C 437.56 -, JR 1959 S. 435 = MDR 1959 S. 417 = DÖV 1959 S. 586 = DVBl. 1959 S. 434 = ZLA 1959 S. 284, näher auseinandergesetzt hat, ausdrücklich festgehalten und entschieden, daß der Besitz einer raumfremden Staatsangehörigkeit der Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 BVFG nicht entgegensteht.
  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche

    Danach besteht eine gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets aus vertreibungsbedingten Gründen, und zwar im Rahmen des § 1 Abs. 1 BVFG eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung (Urteil vom 22. März 1961 - BVerwG 8 C 284.59 - ZLA 1961, 279; Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG 8 C 107.60 - ZLA 1962, 237; Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352, 358), in den Aussiedlerfällen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG eine widerlegliche gesetzliche Vermutung.
  • BVerwG, 28.07.1976 - 8 C 90.75

    Ausstellung von Vertriebenenausweisen - Erstantrag - Örtlich zuständige Behörden

    Sie widersprach indessen der bereits damals bekannten, durch zahlreiche Entscheidungen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 116.54 - [NJW 1956, 276]; 22. März 1961 - BVerwG VIII C 284.59 - [DÖV 1962, 395]; 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 107.60 - [ZLA 1962, 257]; 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 49.62 - [teilweise in BVerwGE 19, 117]; 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 - [ZLA 1966, 283]), die sich gegenüber der engeren Auffassung (BVerwGE 8, 141; Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG III C 177.60 - [Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 26]) durchgesetzt hatte.
  • BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69

    Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von

    In diesem Sinne hat bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22. März 1961 - BVerwG VIII C 284.59 - (DÖV 1962, 395) entschieden; er hat in diesem Urteil ausgeführt, deutscher Volkszugehöriger könne auch ein solcher Deutscher im volkskundlichen Sinne sein, der - ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen - im ehemaligen Reichsgebiet gelebt habe, wenn er seine Volkszugehörigkeit nicht verleugnet habe.
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