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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73   

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https://dejure.org/1975,226
BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73 (https://dejure.org/1975,226)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1975 - IV C 34.73 (https://dejure.org/1975,226)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1975 - IV C 34.73 (https://dejure.org/1975,226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu Erschließungsanlagen - Endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen - Rückwirkende Inkraftsetzung einer Beitragssatzung im Erschließungsrecht - Erforderlichkeit der Widmung einer Straße für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1426
  • ZMR 1975, 277
  • DÖV 1975, 713
  • BauR 1975, 272
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73
    Das Berufungsgericht hat sich der Rechtsprechung des erkennenden Senates (u.a. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34) angeschlossen, derzufolge die Beitragspflicht erst mit der Widmung entsteht, wenn diese der endgültigen Herstellung der Anlage nachfolgt.

    In der Widmung einen Teil der "Herstellung" zu sehen, hat der Senat allerdings im Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34) abgelehnt; die Widmung ist vielmehr neben der Herstellung eine selbständige Voraussetzung für die Entstehung der Beitragspflicht.

  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73
    Der Senat hat in den Gründen des Urteils vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 46) ausgeführt, daß nach dem Inkrafttreten einer gültigen Beitragssatzung Erschließungsbeiträge auch für solche Anlagen gefordert werden können, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung im Sinne des § 133 Abs. 2 BBauG (technisch) endgültig hergestellt worden sind.
  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 43.68

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Teilmaßnahmen; Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73
    Der erkennende Senat hat das bereits im Urteil vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 43.68 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 33) ausgesprochen.
  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73
    Denn nach dem Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35) kann das Bauprogramm einer endgültig hergestellten Straße nicht zu Lasten der Beitragspflichtigen geändert werden.
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73
    Das ist auch nach Ansicht des erkennenden Senates nicht rechtmäßig, wie u.a. im Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (BVerwGE 30, 207 [209]) entschieden worden ist.
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73
    Nach dem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7) wird ein solcher Bescheid auf Grund des späteren Erlasses einer gültigen Beitragssatzung rechtmäßig, wenn sie sich rückwirkende Kraft für den Zeitpunkt beilegt, in dem der Bescheid ergangen ist.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Im Hinblick darauf, daß das Berufungsgericht die Ansicht, die der Begründung des Urteils der ersten Instanz zugrunde liegt, zwar nicht bestätigt, aber auch nicht mißbilligt hat, sei bemerkt, daß die in satzungsloser Zeit durchgeführte technische Herstellung einer Erschließungsanlage nicht von dem zeitlichen Rückwirkungsbereich der später erlassenen Beitragssatzung erfaßt zu werden braucht, um eine Beitragserhebung zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 46 [S. 38 f.] - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - NJW 1975, 1426).

    Ein infolge Fehlens einer gültigen Beitragssatzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid kann nachträglich dadurch "geheilt" werden, daß eine gültige Beitragssatzung mit einer Rückwirkung in Kraft tritt, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7 -, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

    Inzwischen entspricht es zudem der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß der Lauf der Verjährungsfrist erst mit dem Entstehen der Beitragspflicht beginnt (Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32/72] [53]) und daß diese Beitragspflicht frühestens mit dem Inkrafttreten einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entstehen kann (Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde das die Anforderungen an die endgültige Herstellung einer Teilanlage wie z.B. - hier - des Gehwegs regelnde Ausbauprogramm mit Auswirkungen auf den Umfang der für eine solche Teilanlage entstehenden Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG so lange noch ändern und insbesondere ausweiten, wie die jeweilige Teilanlage noch nicht erstmalig endgültig hergestellt ist (vgl. u.a. Urteile vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 17 S. 1 ).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 47.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Entbehrlichkeit eines

    Das ist hier jedoch nicht der Fall: Die Darlegungen des Berufungsgerichts zur Rechtswirksamkeit rückwirkender Änderungen der Beitragssatzung verstoßen nämlich - trotz der Zweifel, die das Berufungsgericht angedeutet, aber dann doch überwunden hat - nicht gegen Bundesrecht: Im Hinblick darauf, daß das Berufungsgericht die Ansicht, die der Begründung des Urteils der ersten Instanz zugrunde liegt, zwar nicht bestätigt, aber auch nicht mißbilligt hat, sei bemerkt, daß die in satzungsloser Zeit durchgeführte technische Herstellung einer Erschließungsanlage nicht von dem zeitlichen Rückwirkungsbereich der später erlassenen Beitragssatzung erfaßt zu werden braucht, um eine Beitragserhebung zu rechtfertigen (vgl.Urteile vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 46 [S. 38 f.] - undvom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - NJW 1975, 1426).

    Ein infolge Fehlens einer gültigen Beitragssatzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid kann nachträglich dadurch "geheilt" werden, daß eine gültige Beitragssatzung mit einer Rückwirkung in Kraft tritt, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl.Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - undvom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

    Inzwischen entspricht es zudem der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß der Lauf der Verjährungsfrist erst mit dem Entstehen der Beitragspflicht beginnt(Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32/72] [53]) und daß diese Beitragspflicht frühestens mit dem Inkrafttreten einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entstehen kann(Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    a) Da die Gemeinde nach § 132 Nr. 4 BauGB - die Vorschrift wurde unverändert aus dem Bundesbaugesetz übernommen - die Merkmale der endgültigen (technischen) Herstellung einer Erschließungsanlage durch Satzung zu regeln hat, ist seit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage ohne den Erlass entsprechender wirksamer Satzungsvorschriften ausgeschlossen (BVerwG, Urteil vom 21. September 1973 - IV C 39.72 -, Buchholz, 406.11 § 133 BBauG Nr. 46; BVerwG, Urteil vom 14. März 1975 - IV C 34.73 -, NJW 1975, 1426).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04

    Grenzen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Da sich somit bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 30 Abs. 1 SächsKAG ergibt, dass es für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gleichgültig ist, ob die Fertigstellung der Verkehrsanlage dem In-Kraft-Treten der Satzung vorangeht oder ihr nachfolgt, kommt es nicht auf die Frage an, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entstehung von Erschließungsbeitragspflichten in Fällen der technischen Fertigstellung von Erschließungsanlagen vor dem In-Kraft-Treten einer wirksamen Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Urt. v. 14.3.1975, NJW 1975, 1426) auf das Entstehen der Beitragspflicht bei Straßenausbaumaßnahmen anzuwenden ist.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Durch diese Regelung hat der Gesetzgeber insbesondere für den Fall, daß die Herstellung von zwei selbständigen beitragsfähigen Erschließungsanlagen unterschiedlich hohe Aufwendungen verursacht hat, die Möglichkeit eröffnet, auch die Grundstücke anteilig an den Kosten der aufwendigeren Anlage zu beteiligen, die durch diese Anlage als solche nicht im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen werden; Sinn der Zusammenfassung von Anlagen zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung ist mithin, daß die durch die einzelnen zusammengefaßten Anlagen jeweils erschlossenen Grundstücke teils geringer, teils stärker mit Beiträgen belastet werden, als dies bei der einzelnen Abrechnung der Anlagen der Fall wäre (vgl. Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - UA S. 11).
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Zu diesen Voraussetzungen gehört auch die Geltung einer Beitragssatzung (BVerwG, Urteil vom 14.03.1975 - IV C 34.73 -, Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 17, S. 1 [3]).
  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 37/21

    Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheids durch eine rückwirkende

    (2) Zwar steht außer Frage, dass es bei Erlass des Beitragsbescheids am 21. August 2009 an einer wirksamen Satzung fehlte (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - V ZB 89/07, NVwZ-RR 2008, 439 Rn. 7, Beschluss vom 24. Januar 2008 - V ZB 118/07, NJW 2008, 1445 Rn. 6; BVerwG, NJW 1975, 1426 f.; BVerwGE 64, 218, 219).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Da die Höhe der Beitragsschuld von den Verteilungskriterien abhänge, die die Beitragssatzung enthalte, sei ihr Erlass unverzichtbare Bedingung der Entstehung der Beitragspflicht (ebenso grundlegend: BVerwG, Urt. v. 14.03.1975 - BVerwG IV C 34.73 -, NJW 1975, 1426).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74

    Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans

    Bescheid erfaßt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - ...).

    Inzwischen entspricht es zudem der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß der Lauf der Verjährungsfrist erst mit dem Entstehen der Beitragspflicht beginnt (Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32/72] [53]) und daß diese Beitragspflicht frühestens mit den Inkrafttreten einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entstehen kann (Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - ...).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Voraussetzungen eins

  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

  • OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 B 6/03

    Rückwirkung, Einnahmebeschaffungsgrundsatz, Vorrang des speziellen Entgeltes

  • BVerwG, 06.03.1980 - 4 B 37.80

    Zulässigkeit einer Divergenzrüge im Revisionsverfahren - Entstehen einer

  • OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03

    Verkehrsanlage, Teile von Verkehrsanlagen, endgültige Herstellung, Abnahme

  • VG Magdeburg, 02.11.2011 - 2 A 299/09

    Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten; Erforderlichkeit der

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

  • VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung

  • OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Vollgeschossmaßstab; Grundsatz der regionalen

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

  • OVG Sachsen, 25.04.2007 - 5 B 288/04

    Straßenausbaubeitrag; Anteil der Beitragspflichtigen

  • BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80

    Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und

  • BVerwG, 27.03.1995 - 8 B 29.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erschließung eines

  • VG Arnsberg, 10.01.2018 - 3 K 2145/16
  • OVG Sachsen, 25.04.2007 - 5 B 291/04

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Ausbaubeitragspflicht i.R.d. § 40 Abs. 2

  • VG Wiesbaden, 18.06.1976 - II/2 E 180/75

    Vorausleistung auf einen zukünftigen Erschließungsaufwand; Erkennbarkeit des

  • OVG Saarland, 10.06.1981 - 3 R 29/80
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,961
BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72 (https://dejure.org/1975,961)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1975 - IV C 75.72 (https://dejure.org/1975,961)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1975 - IV C 75.72 (https://dejure.org/1975,961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages - Abhängigkeit der rechtmäßigen Herstellung einer Erschließungsanlage - Bebauungsplan als Voraussetzung für die Herstellung - Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde bei Fehlen eines Bebauungsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1975, 713
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Demgegenüber hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß es der Erhebung von Erschließungsbeiträgen entgegensteht, wenn für die Erschließungsanlage keine der drei in § 125 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 BBauG alternativ bestimmten Voraussetzungen erfüllt ist (vgl. Urteile vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4 [S. 12], vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 [224] und vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4).

    Die Frage, wann es sich um Anlagen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile handelt, entscheidet sich also nach den Kriterien, die die Rechtsprechung zu § 34 BBauG entwickelt hat (Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4 S. 2).

    Gerade das macht regelmäßig, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - (a.a.O.) betont hat, eine Kontrolle durch die höhere Verwaltungsbehörde erforderlich.

  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Die hiernach, bei Fehlen eines Bebauungsplanes und der in § 125 Abs. 2 Satz 2 BBauG bestimmten Ausnahme voraus Setzungen gebotene Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde kann allerdings - was jedoch hier nicht geschehen ist - noch nachträglich erteilt werden (Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [75]).

    Sollte sich die Lage der Straße im Außenbereich bestätigen - was übrigens, wie schon oben unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats bemerkt ist, gleichzeitig in Richtung auf den Charakter der Straße als "Erschließungsanlage" und auf die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BBauG von Bedeutung sein kann - und sollte die Beklagte die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde nicht nachträglich einholen (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [74/75] und Beschluß vom 6. Juli 1971 - BVerwG IV B 73.71 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 2), wäre der Klage ohne weiteres stattzugeben.

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Verläuft eine Straße dagegen weder im Planbereich noch im Innenbereich, sondern im Außenbereich - nach der Begriffsbestimmung des Bundesbaugesetzes gehören zum Außenbereich alle von den §§ 30 und 34 BBauG nicht erfaßten Flächen (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [232/233]) -, so kann eine solche Erschließungsanlage, wenn schon ihr Verlauf mehr oder weniger festliegt, doch üblicherweise in unterschiedlicher Breite angelegt, kann ihre Anbindung an das übrige Erschließungsnetz in vielfältiger Weise ausgestaltet und können z.B. Stichstraßen hergestellt werden.

    Die Entscheidung dieser Frage kann sowohl davon abhängen, ob die Bebauung an der Nordseite der Burghalde noch in einem Bebauungszusammenhang zur Bebauung des Ortskerns steht, als auch davon, ob die Bebauung an der Burghalde gegebenenfalls als ein - selbständiger - Ortsteil anzusehen ist (vgl. einerseits Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [21 f.] und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [232, 233] und andererseits Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [26, 27]).

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 70.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Bestandsschutz; Verlust der Bestimmung als

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Das kann bejaht werden, wenn sie am Rande des Innenbereichs verläuft und die an einer Straßenseite angrenzenden - bebaubaren - Innenbereichsgrundstücke erschließt, es kann verneint werden, wenn die Straße nicht zum Anbau dient, weil sich zu beiden Seiten nur Außenbereichsgrundstücke befinden, die die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BBauG nicht erfüllen (vgl. neben dem Urteil vom 12. Oktober 1973 noch Urteil des Senats vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Dabei mag vorsorglich bemerkt werden, daß § 125 Abs. 2 Satz 2 BBauG nicht etwa so auszulegen ist, daß die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Ortsteil entbehrlich sein muß; vielmehr bezieht sich der Halbsatz ... "für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich ist" auf die Anlagen, d.h. die in § 125 Abs. 1 BBauG näher bezeichneten öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34 [S. 9] und vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 [S. 31]).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Soweit es sich um Bundesrecht handelt, sieht der Senat nur Anlaß zu folgenden Bemerkungen: Da der Kläger Eigentümer dreier Grundstücke ist, wird zu prüfen sein, ob die Auffassung des Berufungsgerichts, zur Erschließung der drei Grundstücke reiche der Zugang zu einem der drei Grundstücke aus, weil es sich um einen "einheitlichen Komplex" handele, mit der Rechtsprechung des Senats übereinstimmt (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] [36 f.]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Die Entscheidung dieser Frage kann sowohl davon abhängen, ob die Bebauung an der Nordseite der Burghalde noch in einem Bebauungszusammenhang zur Bebauung des Ortskerns steht, als auch davon, ob die Bebauung an der Burghalde gegebenenfalls als ein - selbständiger - Ortsteil anzusehen ist (vgl. einerseits Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [21 f.] und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [232, 233] und andererseits Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [26, 27]).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Die Grundsätze, die der Senat für den Fall der einseitigen Bebauung aufgestellt hat (Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226), finden keine Anwendung, wenn die nur einseitige Bebauung darauf zurückzuführen ist, daß die an die andere Straßenseite angrenzenden Grundstücke aus topographischen Gründen (Berghang oder Wasserfläche) für eine Bebauung ungeeignet sind.
  • BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68

    Verhältnis des Straßensicherungsvertrags

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Demgegenüber hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß es der Erhebung von Erschließungsbeiträgen entgegensteht, wenn für die Erschließungsanlage keine der drei in § 125 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 BBauG alternativ bestimmten Voraussetzungen erfüllt ist (vgl. Urteile vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4 [S. 12], vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 [224] und vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
    Dabei mag vorsorglich bemerkt werden, daß § 125 Abs. 2 Satz 2 BBauG nicht etwa so auszulegen ist, daß die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Ortsteil entbehrlich sein muß; vielmehr bezieht sich der Halbsatz ... "für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich ist" auf die Anlagen, d.h. die in § 125 Abs. 1 BBauG näher bezeichneten öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34 [S. 9] und vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 [S. 31]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • BVerwG, 09.06.1971 - IV B 73.71

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2008 - 10 B 21.07

    Fertigstellung einer Straße entsprechend den örtlichen Ausbaugepflogenheiten;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S.d. § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F. nicht erforderlich, wenn im Zeitpunkt des Beginns der zur erstmaligen endgültigen Herstellung führenden Baumaßnahmen aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, Umfang und Verlauf der Erschließungsanlage bereits in einer Weise festlagen, die für eine gestaltende Planung der Gemeinde keinen Raum mehr ließ (BVerwG, Urteile vom: 12. Oktober 1973 - IV C 3.72 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4; 22. März 1974 - IV C 23.72 -, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18; 4. April 1975 - IV C 75.72 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7; sowie vom 10. November 1989 a.a.O., 27. April 1990 a.a.O. und 3. Juli 1992 a.a.O.).

    Da der Ausbau der Teilstrecke bereits aus diesem Grunde einer den Anforderungen der § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entsprechenden Entscheidung der Gemeinde bedurfte, kann offen bleiben, ob das Absehen von einer Planungsentscheidung nur dann möglich ist, wenn die Straße im unbeplanten Innenbereich verläuft (so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F.: BVerwG, Urteile vom 4. April 1975 und 3. Oktober 1975 a.a.O.) oder ob diese Voraussetzung wegen ihrer Verknüpfung mit dem vormaligen Zustimmungserfordernis (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. April 1975 a.a.O.) mit dessen Wegfall entbehrlich geworden ist.

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74

    Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans

    Die strengen Anforderungen, die generell (vgl. dazu Urteil des Senats vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 75.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7 S. 4) und deswegen auch im Hinblick auf die vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes durchgeführten Ausbauarbeiten an die Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans zu stellen sind, finden darin einen gewissen Ausgleich, daß die Gemeinden sich anstelle des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG eine Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde einholen können.

    Der erkennende Senat ist dagegen stets davon ausgegangen, daß die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die "Erschließungsanlage" entbehrlich, sein müsse (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34 [S. 9], vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4 [S. 3] und vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 75.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7 [S. 3]).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
    Nach diesen Feststellungen lagen nämlich im Zeitpunkt der Herstellung Führung und Verlauf der Floßgasse noch nicht derart fest, daß es für diese Anlage eines Bebauungsplans nicht bedurfte (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 75.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7 S. 1 ).
  • VG Köln, 08.11.2016 - 17 K 4664/15

    Erschließungsbeitrag, Höhenhaus, Im Weidenbruch, Köln

    vgl. zur Entbehrlichkeit der Zustimmung im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 22. März 1974 - IV C 23.72 -, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18, S. 29, 30 f., vom 4. April 1975 - IV C 75.72 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7, S. 1, 4, und vom 3. Juli 1992 - 8 C 34.90 -, juris Rdnr. 14.
  • BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73

    Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer

    Die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde ist nach § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG nur dann entbehrlich, wenn die Erschließungsanlage bereits zur Zeit ihrer Herstellung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils verläuft und wenn in diesem Zeitpunkt - zusätzlich - die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht erforderlich ist (Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 75.72 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 15 A 1536/12

    Rechtmäßigkeit einer beitragsfähigen Erschließungsanlage gem. § 125 Abs. 2 BauGB

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 1975 - IV C 75.72 -, BRS 37 Nr. 21; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 7 Rn. 17.
  • VG Köln, 14.11.2006 - 17 K 3429/05

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für den Ausbau einer technischen

    vgl. zur Entbehrlichkeit der Zustimmung im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 22. März 1974 - IV C 23.72 -, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18, S. 29, 30 f., vom 04. April 1975 - IV C 75.72 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7, S. 1, 4, und vom 03. Juli 1992 - 8 C 34.90 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 30, S. 32, 33.
  • VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

    Die Erforderlichkeit eines Bebauungsplans im Sinne des § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB 1987 ist vielmehr erst dann zu verneinen, wenn der vorhandene Baubestand keinen Spielraum für Planungsalternativen der Straßenherstellung lässt, die ebenfalls diesen Anforderungen entsprechen würden, wie dies etwa bei einer in der Regel beidseitigen Bebauung im Ortsinneren der Fall ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.04.1975 - 4 C 75.72 -).
  • VG Aachen, 10.01.2003 - 7 K 4416/97

    Ausgestaltung des Gebührenanspruchs einer Kommune gegen einen Bürger zur Tragung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. April 1979 - 2 A 1149/77 -, sowie Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 3 B 1037/83 -, KStZ 1984, 217, und vom 5. Juni 2001 - 9 B 1826/00 - siehe zur rechtlichen Selbständigkeit der Gebührenfestsetzung auch BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1975 - 4 C 75.72 -, KStZ 1975, 158.
  • BVerwG, 24.02.1986 - 4 B 31.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Urteile vom 4. April 1975 - BVerwG 4 C 75.72 - (Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7 = DÖV 1975, 713) und vom 3. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 78.73 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16 = DÖV 1976, 97) behandeln jeweils Fragen der Auslegung des § 125 Abs. 2 BBauG.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1972 - IV C 75.72   

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BVerwG, 04.04.1972 - IV C 75.72 (https://dejure.org/1972,1736)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1972 - IV C 75.72 (https://dejure.org/1972,1736)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1972 - IV C 75.72 (https://dejure.org/1972,1736)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Innenbereich - Bebauungsplan - Erschließungsanlage - Zustimmung - Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 125 Abs. 2 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1975, 713
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