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   OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89   

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OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89 (https://dejure.org/1989,1978)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.04.1989 - 1 W 7/89 (https://dejure.org/1989,1978)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. April 1989 - 1 W 7/89 (https://dejure.org/1989,1978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen beabsichtigte Dienstpostenvergabe

  • gaius.legal

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen beabsichtigte Dienstpostenvergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 687
  • DÖV 1989, 947
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Bremen, 20.05.1987 - 2 B 66/87

    Konkurrenzklage; Beamter; Umsetzung; Bewerbung; Konkurrent

    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Den Ausschlag gibt vielmehr, dass die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens nicht zu den beamtenrechtlichen Maßnahmen gehört, die nach ihrer Vornahme nicht wieder rückgängig zu machen wären (wie hier OVG Saarlouis, Beschl. v. 25.5.1982 - 3 W 1318/82; OVG Bremen, ZBR 1988, 65; Günther, ZBR 1979, 106 f.; ders., DÖD 1984, 163; ders., NVwZ 1986, 704 f.; a. A. VGH München, ZBR 1983, 123, und VG Neustadt, NJW 1987, 672, jeweils unter Berufung auf das nach Ansicht des Senats überholte Urt. des BVerwG v. 14.6.1966, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; s. auch zur Konkurrentenklage in bezug auf eine militärische Verwendungsentscheidung BVerwG, NVwZ 1985, 587).

    Wie der 3. Senat des OVG Saarlouis (u. a. Beschl. v. 28.4. 1987 - 3 W 1081/86 und v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88; ebenso OVG Bremen, ZBR 1988, 65 (66)) bereits wiederholt entschieden hat, darf der Dienstherr im Hinblick auf seine Fürsorgepflicht dem Umstand, dass sich einer von mehreren miteinander konkurrierenden Bewerbern infolge einer kommissarischen Aufgabenwahrnehmung oder einer nicht rechtsbeständigen Dienstpostenvergabe auf einem Beförderungsdienstposten bewährt hat, kein entscheidendes Gewicht bei der Überprüfung der zugrundeliegenden Auswahlentscheidung im Widerspruchsverfahren und/oder bei einer späteren Entscheidung über die Beförderung eines der Konkurrenten beimessen (vgl. auch BVerwGE 60, 144 (151) = NJW 1981, 67, wonach bei einer Umsetzung eines Beamten der Verlust der Chance, auf dem innegehabten höher bewerteten Dienstposten befördert zu werden, von dem Dienstherrn ebenso wenig entscheidend berücksichtigt werden muss wie ein mit dem bisherigen Dienstposten tatsächlich oder vermeintlich verbundenes höheres Ansehen).

    Dass in diesem Zusammenhang lediglich die vorläufige Untersagung einer Ernennung, nicht aber auch einer Dienstpostenvergabe erwähnt wird, gewinnt deswegen besonderes Gewicht, weil in der Begründung der Entscheidung wiederholt zwischen der Ernennung und der Dienstpostenvergabe deutlich unterschieden wird (wie hier insb. Finkelnburg-Jank, Rdnr. 925, sowie - zumindest in der Tendenz, allerdings teilw. die hier im Rahmen des Anordnungsgrundes gewürdigten Gesichtspunkte als ausschlaggebende Kriterien im Rahmen der hauptsacheoffenen Interessenabwägung einstufend - OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.4. 1987 - 3 W 1081/86 und v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88, und OVG Bremen, ZBR 1988, 65 (66); a. A. - bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens generell einen Anordnungsgrund bejahend - OVG Münster, NVwZ 1986, 773; VGH Kassel, NVwZ 1986, 766 (767); Günther, DÖD 1984, 164 f.; ders., NVwZ 1986, 703).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Für diese Einordnung lässt sich anführen, dass es vorliegend nicht um eine "normale" Dienstpostenvergabe i. S. einer rein innerbehördlichen Organisationsmaßnahme geht, die nach ganz herrschender Ansicht (vgl. BVerwGE 60, 144 = NJW 1981, 67, und OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.2.1989 - 3 W 506/88) nicht als Verwaltungsakt angesehen werden kann.

    Denn ein Beamter hat generell keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung seines konkreten Amtes im funktionellen Sinne (dazu BVerwGE 60, 144 (150) = NJW 1981, 67; zur Verpflichtung des Dienstherrn zur Rückumsetzung s. auch BVerwGE 75, 138 = NJW 1987, 1839 = NVwZ 1987, 502; OVG Münster, ZBR 1988, 96; Schnellenbach, Rdnr. 111).

    Wie der 3. Senat des OVG Saarlouis (u. a. Beschl. v. 28.4. 1987 - 3 W 1081/86 und v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88; ebenso OVG Bremen, ZBR 1988, 65 (66)) bereits wiederholt entschieden hat, darf der Dienstherr im Hinblick auf seine Fürsorgepflicht dem Umstand, dass sich einer von mehreren miteinander konkurrierenden Bewerbern infolge einer kommissarischen Aufgabenwahrnehmung oder einer nicht rechtsbeständigen Dienstpostenvergabe auf einem Beförderungsdienstposten bewährt hat, kein entscheidendes Gewicht bei der Überprüfung der zugrundeliegenden Auswahlentscheidung im Widerspruchsverfahren und/oder bei einer späteren Entscheidung über die Beförderung eines der Konkurrenten beimessen (vgl. auch BVerwGE 60, 144 (151) = NJW 1981, 67, wonach bei einer Umsetzung eines Beamten der Verlust der Chance, auf dem innegehabten höher bewerteten Dienstposten befördert zu werden, von dem Dienstherrn ebenso wenig entscheidend berücksichtigt werden muss wie ein mit dem bisherigen Dienstposten tatsächlich oder vermeintlich verbundenes höheres Ansehen).

  • VG Neustadt, 02.07.1985 - 6 K 131/84
    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Den Ausschlag gibt vielmehr, dass die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens nicht zu den beamtenrechtlichen Maßnahmen gehört, die nach ihrer Vornahme nicht wieder rückgängig zu machen wären (wie hier OVG Saarlouis, Beschl. v. 25.5.1982 - 3 W 1318/82; OVG Bremen, ZBR 1988, 65; Günther, ZBR 1979, 106 f.; ders., DÖD 1984, 163; ders., NVwZ 1986, 704 f.; a. A. VGH München, ZBR 1983, 123, und VG Neustadt, NJW 1987, 672, jeweils unter Berufung auf das nach Ansicht des Senats überholte Urt. des BVerwG v. 14.6.1966, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; s. auch zur Konkurrentenklage in bezug auf eine militärische Verwendungsentscheidung BVerwG, NVwZ 1985, 587).

    Aber auch wenn man die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens nicht als Verwaltungsakt ansieht (so VGH Kassel, NVwZ 1982, 638; VG Neustadt, NJW 1987, 672; Finkelnburg-Jank, Rdnr. 925; Schnellenbach, Rdnrn. 45, 108; Günther, ZBR 1979, 106; ders., DÖD 1984, 162; ders., NVwZ 1986, 700), kann dem Begehren des Ast. nicht entsprochen werden.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Allerdings hat das BVerwG in seinem Urteil vom 25.8.1988 (NVwZ 1989, 158 = DVBl 1989, 197 = DÖV 1989, 164) entschieden, die Mitteilung an den Bewerber um eine ausgeschriebene Beamtenstelle, nicht er, sondern ein anderer sei für eine Beförderung ausgewählt worden, stelle einen belastenden Verwaltungsakt dar, bei dessen Anfechtung mit dem Ziel der Neubescheidung die zugrundeliegende Auswahlentscheidung überprüfbar sei.

    In der hier vertretenen Auffassung, gegen die erst beabsichtigte Vergabe eines - auch höherwertigen - Dienstpostens, mit der eine Beförderungsentscheidung nicht verbunden ist, grundsätzlich keinen einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, sieht sich der Senat durch das bereits angesprochene Urteil des BVerwG v. 25.8.1988 (NVwZ 1989, 158) bestätigt.

  • VGH Bayern, 11.01.1983 - 3 B 82 A.612
    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Den Ausschlag gibt vielmehr, dass die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens nicht zu den beamtenrechtlichen Maßnahmen gehört, die nach ihrer Vornahme nicht wieder rückgängig zu machen wären (wie hier OVG Saarlouis, Beschl. v. 25.5.1982 - 3 W 1318/82; OVG Bremen, ZBR 1988, 65; Günther, ZBR 1979, 106 f.; ders., DÖD 1984, 163; ders., NVwZ 1986, 704 f.; a. A. VGH München, ZBR 1983, 123, und VG Neustadt, NJW 1987, 672, jeweils unter Berufung auf das nach Ansicht des Senats überholte Urt. des BVerwG v. 14.6.1966, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; s. auch zur Konkurrentenklage in bezug auf eine militärische Verwendungsentscheidung BVerwG, NVwZ 1985, 587).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Den Ausschlag gibt vielmehr, dass die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens nicht zu den beamtenrechtlichen Maßnahmen gehört, die nach ihrer Vornahme nicht wieder rückgängig zu machen wären (wie hier OVG Saarlouis, Beschl. v. 25.5.1982 - 3 W 1318/82; OVG Bremen, ZBR 1988, 65; Günther, ZBR 1979, 106 f.; ders., DÖD 1984, 163; ders., NVwZ 1986, 704 f.; a. A. VGH München, ZBR 1983, 123, und VG Neustadt, NJW 1987, 672, jeweils unter Berufung auf das nach Ansicht des Senats überholte Urt. des BVerwG v. 14.6.1966, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; s. auch zur Konkurrentenklage in bezug auf eine militärische Verwendungsentscheidung BVerwG, NVwZ 1985, 587).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1987 - 4 S 3036/86

    Möglichkeit einer Infektion als Dienstunfall

    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Denn ein Beamter hat generell keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung seines konkreten Amtes im funktionellen Sinne (dazu BVerwGE 60, 144 (150) = NJW 1981, 67; zur Verpflichtung des Dienstherrn zur Rückumsetzung s. auch BVerwGE 75, 138 = NJW 1987, 1839 = NVwZ 1987, 502; OVG Münster, ZBR 1988, 96; Schnellenbach, Rdnr. 111).
  • VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86

    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter

    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Dass in diesem Zusammenhang lediglich die vorläufige Untersagung einer Ernennung, nicht aber auch einer Dienstpostenvergabe erwähnt wird, gewinnt deswegen besonderes Gewicht, weil in der Begründung der Entscheidung wiederholt zwischen der Ernennung und der Dienstpostenvergabe deutlich unterschieden wird (wie hier insb. Finkelnburg-Jank, Rdnr. 925, sowie - zumindest in der Tendenz, allerdings teilw. die hier im Rahmen des Anordnungsgrundes gewürdigten Gesichtspunkte als ausschlaggebende Kriterien im Rahmen der hauptsacheoffenen Interessenabwägung einstufend - OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.4. 1987 - 3 W 1081/86 und v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88, und OVG Bremen, ZBR 1988, 65 (66); a. A. - bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens generell einen Anordnungsgrund bejahend - OVG Münster, NVwZ 1986, 773; VGH Kassel, NVwZ 1986, 766 (767); Günther, DÖD 1984, 164 f.; ders., NVwZ 1986, 703).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Dass in diesem Zusammenhang lediglich die vorläufige Untersagung einer Ernennung, nicht aber auch einer Dienstpostenvergabe erwähnt wird, gewinnt deswegen besonderes Gewicht, weil in der Begründung der Entscheidung wiederholt zwischen der Ernennung und der Dienstpostenvergabe deutlich unterschieden wird (wie hier insb. Finkelnburg-Jank, Rdnr. 925, sowie - zumindest in der Tendenz, allerdings teilw. die hier im Rahmen des Anordnungsgrundes gewürdigten Gesichtspunkte als ausschlaggebende Kriterien im Rahmen der hauptsacheoffenen Interessenabwägung einstufend - OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.4. 1987 - 3 W 1081/86 und v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88, und OVG Bremen, ZBR 1988, 65 (66); a. A. - bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens generell einen Anordnungsgrund bejahend - OVG Münster, NVwZ 1986, 773; VGH Kassel, NVwZ 1986, 766 (767); Günther, DÖD 1984, 164 f.; ders., NVwZ 1986, 703).
  • VGH Hessen, 06.10.1981 - I TG 23/81
    Auszug aus OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Aber auch wenn man die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens nicht als Verwaltungsakt ansieht (so VGH Kassel, NVwZ 1982, 638; VG Neustadt, NJW 1987, 672; Finkelnburg-Jank, Rdnr. 925; Schnellenbach, Rdnrn. 45, 108; Günther, ZBR 1979, 106; ders., DÖD 1984, 162; ders., NVwZ 1986, 700), kann dem Begehren des Ast. nicht entsprochen werden.
  • BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Stelle eines Fachleiters für besondere

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 790/12

    Anordnung der Auszahlung der vollen Besoldung nach Erlass der

    Vgl. ferner OVG Bremen, Beschluss vom 4. November 1988 - 2 B 136/88 -, ZBR 1990, 27 = juris, Rn. 2; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 M 203/02 -, DÖD 2004, 137 = juris, Rn. 4.
  • OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16

    Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die

    Beschluss des Senats vom 5.12.2007 - 1 B 433/07 -, juris, Rdnrn. 4 ff., unter Hinweis auf den Beschluss vom 10.4.1989 - 1 W 7/89 -, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947, sowie die Beschlüsse des Senats vom 12.2.2004 - 1 W 2/04 -, vom 19.11.2003 - 1 W 41/03 - und vom 7.3.1996 - 1 W 31/95 -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 2 M 203/02

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Kürzung der Beamtenbezüge; Amtsärztliches Gutachten

    Ergänzend ist in diesem Zusammenhang allerdings anzumerken, dass es auf das Beschwerdevorbringen bereits im Ansatz nicht ankäme, folgte man der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und auch in der Literatur vertretenen Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teiles der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben vermittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 04.11.1988 - OVG 2 B 136/88 -, ZBR 1990, 27; OVG NW, a.a.O.; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 47 Rdn. 6 mwN.), so dass es bei der Anfechtung der gegebenenfalls nachfolgenden Zurruhesetzung als einziger Rechtsschutzmöglichkeit verbliebe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

    Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass für eine begehrte Rückgängigmachung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ein Anordnungsgrund besteht, wenn darin eine vorweggenommene Beförderungsentscheidung zu Gunsten des Konkurrenten zu sehen ist, die den geltend gemachten Anspruch des Beamten jedenfalls erschweren könnte (Senatsbeschluss vom 5. März 2007 - 4 S 9.06 - S. 2 EA; vgl. ferner VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 3 CE 06.3004 - Juris Rn. 19 und Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - Juris Rn. 27 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 4 S 1997/05 - Juris Rn. 3 ebenfalls unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; OVG Weimar, Beschluss vom 31. März 2003, a.a.O., für den Fall, dass - wie hier nach Ablauf des haushaltsrechtlichen Wartejahres - mit der Vergabe des Dienstpostens eine unmittelbare Ernennungsentscheidung verbunden ist; OVG Münster, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 1 B 2499/02 - Juris Rn. 5 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 2 B 11557/02 - Juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 5. März 1997 - 1 TG 5123/96 - Juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. April 1994 - 3 M 26/94 - Juris Rn. 20; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2006 - 1 M 25/06 - Juris Rn. 10; OVG Greifswald, Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 - Juris Rn. 21 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. April 1989 - 1 W 7/89 - Juris Rn. 14 f.).
  • OVG Saarland, 18.08.1989 - 1 W 140/89

    Einstweilige Anordnung gegen eine beabsichtigte Beförderung eines Konkurrenten;

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  • VG Frankfurt/Main, 21.12.2009 - 9 L 3763/09

    Einsteiliger Rechtsschutz gegen den Einbehalt eines Teils der Besoldung nach

    Erst recht kann die Kammer nicht derjenigen Auffassung folgen, die den Eintritt der Rechtsfolge des § 47 Abs. 4 S. 2 BBG von jeder Überprüfung im Eilverfahren frei stellen will (so jedoch zum früheren insoweit vergleichbaren Recht der Rechtsfolgen einer Anordnung zur Fortführung des Verfahrens der Zwangspensionierung OVG Bremen B. v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NW B. v. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - ZBR 1993, 282; offen gelassen OVG M-V B. v. 27.2.2003 - 2 M 203/02 - ZBR 2003, 327 f.).
  • VG Ansbach, 23.06.2009 - AN 1 E 09.00660

    Dienstpostenvergabe während laufender Elternzeit, Ausschluss aus dem

    Diese ist nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine innerbehördliche Maßnahme ohne unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Beamten oder den Konkurrenten in einem Stellenbesetzungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.5.1980 -2 C 30/78, BVerwGE 60, 144 und vom 28.11.1991 -2 C 41/89, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 10.4.1989 - 1 W 7/89, NVwZ 1990, 687; GKÖD, RdNr. 8 zu § 23 BBG; Dr. Günther, DÖD 1984, 161; Dr. Bracher, ZBR 1989, 139, 142; a. A.: Kopp/Schenke, VwGO, RdNr. 50 zu § 42).
  • VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520

    Einstweilige Anordnung zur Auszahlung der ungekürzten Bezüge: Anordnungsanspruch

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen, B.v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW B. v. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 CE 13.366

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; Einstweilige Anordnung

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen B. v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW B. b. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 12 B 1132/00

    Anordnungsanspruch im Rahmen einer vorläufigen Untersagung über die Besetzung

  • StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307

    Dienstpostenübertragung; Einstweilige Anordnung; Konkurrentenstreitverfahren;

  • VGH Bayern, 26.02.2014 - 3 CE 13.2573

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 3 CE 14.2587

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

  • VG München, 30.01.2013 - M 5 E 12.5819

    Ruhestandsversetzung; Klage; aufschiebende Wirkung; Auswirkung auf die

  • OVG Saarland, 05.12.2007 - 1 B 433/07

    Anordnungsgrund bei beförderungsbezogener Dienstpostenkonkurrenz

  • BVerwG, 31.05.1996 - 2 B 85.95

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen und

  • VG München, 18.02.2015 - M 5 E 14.5765

    Ruhestandsversetzung; Auswirkung auf die Fortzahlung der Bezüge; Einbehalt der

  • VG München, 14.01.2015 - M 5 E 14.5086

    Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Ruhestandsversetzung

  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 318/15

    Beamter; Ruhestand; Besoldung; Kürzung; Versorgung; Einbehalt

  • VG Würzburg, 19.11.2013 - W 1 E 13.922

    Studienrätin; Dienstunfähigkeit; Zwangspensionierung; Einbehaltung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1999 - 19 B 1512/99

    Anspruch auf Besetzung einer Schulleiterstelle

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 26/94

    Hauptsacheerledigung; Dienstpostenübertragung; Mitbewerber; Auswahlverfahren;

  • VGH Bayern, 30.08.2013 - 3 CE 13.1387

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

  • VGH Bayern, 29.08.2013 - 3 CE 13.1255

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

  • VG Potsdam, 04.09.1996 - 2 L 539/96

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung für den Schuldienst; Einstweiliger

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