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   VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95   

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VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95 (https://dejure.org/1996,6558)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.1996 - 5 S 1338/95 (https://dejure.org/1996,6558)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 1996 - 5 S 1338/95 (https://dejure.org/1996,6558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs wegen Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs nach VwVfG BW § 74 Abs 2 S 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 85
  • DÖV 1996, 1004
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 4.94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Ob Gutachten dazu gehören, beurteilt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, DVBl. 1995, 1012 = UPR 1995, 391).

    Zwar bedarf der Bau einer Bundesfernstraße, für die das Planfeststellungsverfahren - wie hier - nach dem 03.07.1988, dem Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie des Rates für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27.06.1985 (UVP-Richtlinie), aber vor dem 01.08.1990, dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), eingeleitet worden ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der insoweit unmittelbar anwendbaren UVP-Richtlinie (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - sowie Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, DÖV 1995, 951 = UPR 1995, 361).

    Der Bedarfsplan trifft nicht bereits eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung, sondern stellt nur eine der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planfeststellung für das Straßenbauvorhaben verbindlich fest (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91

    Planfeststellung für Bundesfernstraße: Umweltverträglichkeitsprüfung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Der anschließende 2. Bauabschnitt der B ... ist durch bestandskräftigen Beschluß des Regierungspräsidiums K. vom 13.07.1989 planfestgestellt (vgl. das rechtskräftige Senatsurteil v. 08.08.1992 - 5 S 2378/91-).

    Für den mit Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidium K. vom 13.07.1989 festgestellten zweiten Bauabschnitt der B ... von der Gemarkungsgrenze H. bis zur B bei L. hat der Senat im rechtskräftigen Urteil vom 07.08.1992 - 5 S 2378/91 - nach "alter Rechtslage" die Planrechtfertigung, ausgerichtet an den nach § 1 Abs. 1 FStrG erforderlichen Zielsetzungen einer Bundesfernstraße, bejaht.

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Liegen die Lärmbeeinträchtigungen oberhalb jener Grenzwerte, die in § 2 der 16. BImSchV festgelegt sind, so ist damit zugleich entschieden, daß die Zumutbarkeitsgrenze im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG überschritten ist (BVerwG, Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367 = DÖV 1995, 775).

    Neben dem durch die §§ 41 ff. BImSchG in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung normierten Lärmschutzsystem ist ein Rückgriff auf die Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG materiell nur nach Maßgabe des § 42 Abs. 2 Satz 2 BImSchG eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß: Überprüfung des Schutzes vor

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Dabei verstößt es nicht gegen § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG, wenn sich die Planfeststellungsbehörde auf die Prüfung von Stickstoffdioxyd, Benzol und Ruß als Leitschadstoffe beschränkt und hierbei insbesondere für die beiden letztgenannten kanzerogenen Schadstoffe die Konzentrationswerte des Entwurfs der 23. BImSchV als einzuhaltende Grenzwerte zugrunde legt (vgl. hierzu Senatsurteil v. 15.12.1995 - 5 S 545/95 -).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Zwar kann einem betroffenen Nachbarn gemäß § 74 Abs. 2 Satz 3 LVwVfG ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die durch die Lärmbelastung bewirkte Nutzungsbeeinträchtigung des sogenannten Außenwohnbereichs zustehen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.09.1991 - 4 C 51.89 -, NVwZ-RR 1991, 601 ff.).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Zwar bedarf der Bau einer Bundesfernstraße, für die das Planfeststellungsverfahren - wie hier - nach dem 03.07.1988, dem Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie des Rates für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27.06.1985 (UVP-Richtlinie), aber vor dem 01.08.1990, dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), eingeleitet worden ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der insoweit unmittelbar anwendbaren UVP-Richtlinie (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - sowie Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, DÖV 1995, 951 = UPR 1995, 361).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 11.93

    Revision - Zulassung - Fernstraßen - Lärmschutz - Unnötiges Rechtsmittel -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Danach kann dahinstehen, ob einer Rechtswidrigkeit der Planungsentscheidung auch ein entsprechender Aufhebungsanspruch des nur mittelbar planbetroffenen Klägers korrespondierte oder ob insoweit nur ein Planergänzungsanspruch bestünde (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 11.93 -, UPR 1994, 150).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Dabei ist festzuhalten, daß der nur mittelbar planbetroffene Kläger, dessen Wohngrundstück K. auf Gemarkung S. für das planfestgestellte Vorhaben nicht in Anspruch genommen wird, nur eine Verletzung eigener Rechte und nicht - wie ein mit enteignender Vorwirkung Betroffener - eine umfassende, auch (rein) öffentliche Belange mit einbeziehende Rechtmäßigkeitsprüfung verlangen kann (vgl. hierzu BVerwGE 67, 74).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Dieses Gebot ist striktes Recht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.1995 - 4 N 30.94 - ZfBR 1995, 269) und daher der Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde nicht zugänglich.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95
    Damit bringt der Gesetzgeber eindeutig zum Ausdruck, daß die Bedarfsplanung nicht lediglich ein Instrument der Finanzplanung ist, als solches nur haushaltsrechtliche Wirkungen erzeugt und für die Frage der Planrechtfertigung nur indizielle Bedeutung hat (so früher BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

    Zwar ist die allgemeine Lärmerwartung im Außenwohnbereich im allgemeinen deutlich höher als im Innenwohnbereich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.03.1996 - 5 S 1338/95 -, juris Rdnr. 51) und dürfte sich die Hinnehmbarkeit einer über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegenden Lärmbelastung im Ergebnis möglicherweise auch bezüglich der Außenwohnbereiche abwägungsfehlerfrei begründen lassen; auch hierfür sind freilich entsprechende Abwägungsüberlegungen unter Einbeziehung der o.g. Ausgleichsmaßnahmen notwendig, an denen es hier fehlt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Zwar ist die allgemeine Lärmerwartung im Außenwohnbereich im allgemeinen deutlich höher als im Innenwohnbereich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.03.1996 - 5 S 1338/95 -, juris Rn. 51) und lässt es sich möglicherweise im Einzelfall abwägungsfehlerfrei begründen, dass eine über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegende Lärmbelastung im Ergebnis hinzunehmen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

    Auch ist die allgemeine Lärmerwartung im Außenwohnbereich von vornherein sehr viel höher (vgl. Senat, Urt. v. 28.03.1996 - 5 S 1338/95 -, NVwZ-RR 1997, 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1996 - 3 S 356/95

    Straßenplanung - zur Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte; zum

    In der jüngeren Vergangenheit (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteile vom 15.12.1995, a.a.O., und vom 28.3.1996 - 5 S 1338/95 -, DÖV 1996, 1004) werden allerdings in Sachverständigengutachten zur Beurteilung der Schadstoffe Benzol und Dieselruß verstärkt die Schwellenwerte nach der noch nicht in Kraft getretenen 23. BImSchV vom 16.12.1996 (BGBl. I S. 1962) herangezogen (Schwellenwerte für Benzol = 15 mg/cbm bzw. ab 1.7.1998 10 mg/cbm und für Dieselruß = 14 mg/cbm bzw. ab 1.7.1998 8 mg/cbm), bei deren Überschreitung nach § 40 Abs. 2 S. 2 BImSchG verkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen zu prüfen sind.
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