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   VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97   

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VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97 (https://dejure.org/1998,8379)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 (https://dejure.org/1998,8379)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 1998 - 8 S 1338/97 (https://dejure.org/1998,8379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren trotz prognostizierter verbesserter Lärmsituation durch Änderungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 94 (Ls.)
  • DÖV 1998, 936
  • DÖV 1998, 936 UPR 1999, 118 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Auch wenn bei einer Änderungs- und Erweiterungsplanung eines Sportzentrums eine Verminderung der Lärmbelastung für die Umgebung prognostiziert wird, ist ein Anwohner dann antragsbefugt, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des der Abwägung zugrunde gelegten Schallgutachtens in Frage stellt (Abgrenzung zu VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluß v 14.05.1997 - 3 S 1682/96).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu dem Normenkontrollbeschluß des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs v. 14.5.1997 (- 3 S 1682/96 -), der die Antragsbefugnis von Anwohnern eines geplanten Festspielhauses verneint hat, weil die zu erwartende Zunahme der Lärmimmissionen als vom menschlichen Ohr nicht bzw. kaum feststellbar prognostiziert wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats räumt § 1 Abs. 6 BauGB dem von einer Bauleitplanung Betroffenen ein subjektives Recht auf eine angemessene Berücksichtigung seiner eigenen Belange im Rahmen der Abwägung ein (Normenkontrollurteil v. 13.5.1997 - 8 S 2814/96 - VBlBW 1997, 426).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Davon abgesehen übersieht der Antragsteller den durchaus beachtlichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = DVBl. 1989, 463) Umstand, daß der Sportplatz vor der Wohnbebauung auf der Eichhalde vorhanden war und deren Bewohner sich deshalb von vornherein auf eine gewisse Belastung durch Sportlärm einstellen mußten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 5 S 5/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Festsetzung von Nutzungszeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Im übrigen würde auch dann die Trainingszeitbeschränkung auf 21.00 Uhr greifen, notfalls könnte die zuständige Behörde Einzelanordnungen nach § 5 Abs. 2 der 18. BImSchV treffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 14.11.1996 - 5 S 5/95 - VBlBW 1997, 178 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 12).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Der Antragsteller leitet die mögliche Rechtsverletzung allerdings zu Unrecht daraus ab, daß die Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken seines Grundeigentums bestimmten (vgl. BVerwG, Beschluß v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 - ZfBR 1997, 314 = DÖV 1998, 76); denn der Plan trifft keine Festsetzungen für das außerhalb seines Geltungsbereichs gelegene Grundstück des Antragstellers.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche

    Auch wenn bei einer veränderten Straßenplanung durch Bebauungsplan eine jedenfalls nicht zunehmende Verkehrslärmbelastung prognostiziert wird, ist ein Anwohner dann antragsbefugt, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen der zugrunde liegenden Schallgutachten und Verkehrsgutachten substantiiert in Frage stellt (wie VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -).

    Demgemäß hat der erk. Gerichtshof entschieden, dass die Antragsbefugnis selbst bei einer gutachterlich festgestellten planbedingten Abnahme des Verkehrslärms dann zu bejahen ist, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des der Abwägung zugrunde liegenden Schallgutachtens nachvollziehbar in Frage gestellt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, DÖV 1998, 936 [Ls.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10

    Bebauungsplan "Baseballanlage Hartmühlenweg" in Mainz wirksam

    Zu den abwägungserheblichen Belangen gehört das Interesse von außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümern an der Vermeidung von (z.B. Lärm-)Immissionen, die durch eine im Bebauungsplan festgesetzte Sportanlage in der Umgebung des Bebauungsplangebiets verursacht werden (vgl. z.B. VGH BW, Beschluss vom 6. März 1998 - 8 S 1338/97 -, juris, Rn. 18 f.).

    Das Interesse der Antragsteller, von vermehrten Lärm- (und gegebenenfalls auch Licht-)Immissionen durch den Betrieb des durch den Bebauungsplan ermöglichten Baseball-Stadions verschont zu bleiben, ist trotz der relativ großen Entfernung ihrer Grundstücke noch abwägungsrelevant, weil die Grundstücke im Wohngebiet "Am Lungenberg" als Immissionspunkt 3 (IP 3) in die schalltechnische Untersuchung einbezogen wurden und diese immerhin ergeben hat, dass der maßgebliche Immissionsrichtwert (IRW) der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - bei Sonntagsspielbetrieb in der Ruhezeit überschritten und dann lediglich der erhöhte IRW für seltene Ereignisse deutlich unterschritten wird; zudem haben die Antragsteller diese gutachterlichen Feststellungen mit hinreichend substantiierten Ausführungen angegriffen und auch eine Verlagerung der Bewältigung von Belästigungen durch Lichtimmissionen einer etwaigen Flutlichtanlage in das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren als Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot gerügt (vgl. zur Antragsbefugnis in diesen Fällen auch VGH BW, Beschluss vom 6. März 1998, a.a.O., Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Es wäre verfehlt, die Auseinandersetzung über das Ausmaß der klimaökologischen Betroffenheit der Kläger auf die Zulässigkeitsebene des Normenkontrollantrags zu verlagern (vgl. zur vergleichbaren Situation bei einem substantiierten Infragestellen der Annahmen eines Schallgutachtens (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, DÖV 1998, 936 [Ls.] und Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 736/13

    Antragsbefugnis gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Eine andere Beurteilung ist vorliegend auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil die Antragsteller die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen der der Abwägung zugrunde gelegten Verkehrs- und Lärmuntersuchungen und Stellplatzermittlung substantiiert in Frage gestellt hätten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, juris; Urt. v. 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Die möglichen Auswirkungen können auch nicht von vornherein als geringfügig angesehen werden, zumal die Antragsteller substanziierte Einwendungen gegen die eingeholten Gutachten erhoben haben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.3.1998 - 8 S 1338/97 -, BImSchG-Rspr § 23 Nr. 23 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 47).
  • VG Gera, 19.07.2000 - 6 E 852/00

    Sonderabgabe; Pflegeeinrichtungen und Altenheime

    Eine gesellschaftliche Gruppe kann nur dann mit einer Sonderabgabe in Anspruch genommen werden, wenn sie durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung oder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage oder durch besondere gemeinsame Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar ist, wenn es sich also um eine in diesem Sinne homogene Gruppe handelt (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.12.1980, BVerfGE 55, 274, 305 ff. [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77] - Berufsausbildungsabgabe; vgl. zur Zulässigkeit von Sonderabgaben auch Siekmann, in: Sachs, Grundgesetz, vor Art. 104 a, Rdnr. 117 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.07.1998 - 2 S 624/98 -, DÖV 1998, 936 ff.; OVG Nordrh.-Westf., Beschluß vom 17.12.1996 - 2 B 1887/96 - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1998 - 3 S 761/97   

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https://dejure.org/1998,11619
OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1998 - 3 S 761/97 (https://dejure.org/1998,11619)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.1998 - 3 S 761/97 (https://dejure.org/1998,11619)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 1998 - 3 S 761/97 (https://dejure.org/1998,11619)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DÖV 1998, 936
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1998 - 3 S 761/97
    Will der Antragsteller - wie hier allein erkennbar - sinngemäß ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Beschlusses nach § 124 Abs. 2. Nr. 1 i.V. mit § 146 Abs. 4 VwGO geltend machen, so muß er sich mit den entscheidungserheblichen Überlegungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen die Entscheidung, ernstlichen Zweifeln begegnet (vgl. SächsOVG, Beschl. vom 1.10.1997 - 1 S 538/97- Beschl. vom 5.12.1997 - 3 S 505/97; VGH Bad.- Württ., Beschl. vom 30.4.1997, VBlBW 1997, 299 [300]).

    Nicht ausreichend sind - ohne Bezug auf die Entscheidung - allgemeine Darlegungen, die sich in der Wiederholung der im Prozeß bereits vorgetragenen Rechtsauffassung erschöpfen ( VGH Bad.-Württ. Beschl. vom 30.4.1997, aaO.).

  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1998 - 3 S 761/97
    In diesem Falle kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 27 - 46, 215, Beschl. vom 6.8.1987, Buchholz 451.54 Nr. 11) nicht darauf an, ob ein Rechtsmittel zulässig und begründet war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1979 - I A 205/78
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1998 - 3 S 761/97
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß mit der beiderseitigen Erledigungserklärung der in der ersten Instanz unterlegene Beteiligte auch dann noch auf die erstinstanzliche Entscheidung Einfluß nehmen kann, wenn er ein unzulässiges Rechtsmittel einlegt, obwohl das mit dem unzulässigen Rechtsmittel befaßte Gericht ohne Erledigungserklärungen die erstintanzliche Entscheidung nicht mehr abändern dürfte (so: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 16.12.1954, OVGE 9, 205; Beschl. vom 30.10.1979, MDR 1980, 259 Clausin in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur Venwaltungsgerichtsordnung, § 161 RdNr. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Denn der Verwaltungsgerichtshof war im Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärungen der Beteiligten das allein mit diesem Streitgegenstand befasste Gericht, und die Entscheidung dient dem von den Beteiligten erstrebten Abschluss des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.4.1997 - 6 S 661/97 -m.w.N.; auch SächsOVG, Beschluss vom 23.2.1998, DÖV 1998, 936).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des

    Die Beteiligten eines Rechtsmittelverfahrens können nämlich darüber disponieren, ob sie den Rechtsstreit insgesamt oder - sofern dies möglich ist - nur das Rechtsmittelverfahren für erledigt erklären (OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem: OVG Schleswig-Holstein, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 1998 - Az.: 3 S 761/97 -, DÖV 1998, 936).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 L 59/08

    Einseitige Erledigungserklärung einer beklagten Behörde bezogen auf das von ihr

    Die Beteiligten eines Rechtsmittelverfahrens können nämlich darüber disponieren, ob sie den Rechtsstreit insgesamt oder - sofern dies möglich ist - nur das Rechtsmittelverfahren für erledigt erklären (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 11. September 2006 - Az.: 1 L 160/06 - [m. w. N.]; HessVGH, Beschluss vom 10. November 2008 - Az.: 3 A 558/08.Z -, zitiert nach juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Az.: 8 LA 19/07 -, zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 9. August 2007 - Az.: 2 ZB 05.843 -, zitiert nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. November 1999 - Az.: 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 1998 - Az.: 3 S 761/97 -, DÖV 1998, 936; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 1998 - Az.: 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371).
  • OVG Sachsen, 22.01.2001 - 3 BS 109/00

    Entscheidung des Gerichts über die Kosten des Verfahrens bei Erledigung der

    Umfassen die Erledigungserklärungen, wie hier, das gesamte Verfahren, so hat das Beschwerdegericht auch über die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu entscheiden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.2.1998, DÖV 1998, 936).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - 2 M 50/99

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Anschlussbeiträgen für

    Die Beteiligten des Zulassungsverfahrens können darüber disponieren, ob sie den Rechtsstreit insgesamt oder nur das Zulassungsverfahren für erledigt erklären (OVG Bautzen, Beschl. v. 23.02.1998, 3 S 761/97, DÖV 1998, 936).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.1998 - 1 S 187/98   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.1998 - 1 S 187/98 (https://dejure.org/1998,16141)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.05.1998 - 1 S 187/98 (https://dejure.org/1998,16141)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 1 S 187/98 (https://dejure.org/1998,16141)
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Papierfundstellen

  • DÖV 1998, 936
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.1993 - 7 B 143.92

    Nachträgliche Beschlussergänzung - Beigeladener - Außergerichtliche Kosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.1998 - 1 S 187/98
    »Die Ergänzung einer Kostenentscheidung, hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen setzt gemäß § 120 VwGO einen fristgerecht gestellten Antrag voraus und kann nicht von Amts wegen erfolgen (wie BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993, NVwZ-RR 1994, 236).

    Die Auffassung, für den Fall einer fehlenden oder unvollständigen Kostenentscheidung komme eine Ergänzung von Amts wegen in Betracht, weil auch über die Kosten von Amts wegen zu entscheiden sei und diese Pflicht des Gerichts auch noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 120 VwGO bestehen könne (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.9.1986, 13VATR 1987, 58; Kopp, VwGO , 10. Aufl., § 120 RdNr. 8), findet im Gesetz keine Stütze (BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993, NVwZ-RR 1994, 236, HessVGH, Beschl. v. 9.4.1990, NVwZ-RR 1991, 167 ; Rennert in: Eyermann, VwGO , 10. Aufl., § 120 RdNr. 5, Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner VwGO , § 120 RdNr. 6).

  • VGH Hessen, 09.04.1990 - 4 TE 1021/89

    Beschluß über Erstattung der Beigeladenenkosten kann nicht von Amts wegen ergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.1998 - 1 S 187/98
    Die Auffassung, für den Fall einer fehlenden oder unvollständigen Kostenentscheidung komme eine Ergänzung von Amts wegen in Betracht, weil auch über die Kosten von Amts wegen zu entscheiden sei und diese Pflicht des Gerichts auch noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 120 VwGO bestehen könne (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.9.1986, 13VATR 1987, 58; Kopp, VwGO , 10. Aufl., § 120 RdNr. 8), findet im Gesetz keine Stütze (BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993, NVwZ-RR 1994, 236, HessVGH, Beschl. v. 9.4.1990, NVwZ-RR 1991, 167 ; Rennert in: Eyermann, VwGO , 10. Aufl., § 120 RdNr. 5, Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner VwGO , § 120 RdNr. 6).
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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.1998 - 1 S 53/98   

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OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.1998 - 1 S 53/98 (https://dejure.org/1998,15998)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.04.1998 - 1 S 53/98 (https://dejure.org/1998,15998)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. April 1998 - 1 S 53/98 (https://dejure.org/1998,15998)
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Papierfundstellen

  • DÖV 1998, 936
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 01.12.1997 - 1 S 668/97

    Landratsamt; Bauaufsichtsbehörde; Passivlegitimation; Landkreis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.1998 - 1 S 53/98
    Vorliegend ist von der Hälfte des angedrohten Zwangsgeldes von 2000,- DM auszugehen, also von 1000,- DM (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1.12.1997 - 1 S 668/97 -).

    Hingegen hält der Senat Ziffer 1 Nr. 7 Satz 1 2, Halbsatz des Streitwertkatalogs in Verfahren, in denen es um Zwangsgeld geht, für nicht anwendbar (vgl. SächsOVG Beschl. v. 1.12.1997 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2004 - 6 S 1478/04

    Festsetzung eines Streitwertes

    3 In der Rechtsprechung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass im Fall der Verbindung der angefochtenen Grundverfügung mit einer (insoweit unselbständigen) Zwangsgeldandrohung der Zwangsgeldandrohung selbst eine eigenständige Bedeutung zukommt und diesem Umstand nach § 5 ZPO bei der Bemessung des Streitwerts durch dessen Erhöhung um den angedrohten Betrag oder einen Bruchteil hiervon Rechnung zu tragen ist (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2002 - 14 S 315/02 - Beschluss vom 13.01.1995 - 10 S 3057/94 -, NVwZ-RR 1995, 506; Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1999, NVwZ-RR 2000, 330; Sächs. OVG, Beschluss vom 02.04.1998, DÖV 1998, 936; OVG NW, Beschluss vom 13.06.1997, NVwZ-RR 1998, 787).
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