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   OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09   

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OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09 (https://dejure.org/2010,2041)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.2010 - 5 LB 20/09 (https://dejure.org/2010,2041)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 5 LB 20/09 (https://dejure.org/2010,2041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsnatur einer Untersuchungsanordnung zur Klärung der Dienstfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche Untersuchung zwecks Klärung seiner Dienstfähigkeit als Verwaltungsakt; Zulässigkeit von einstweiligen Rechtschutz gegen eine Untersuchungsanordnung zwecks ärztlicher Untersuchung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche Untersuchung zwecks Klärung seiner Dienstfähigkeit als Verwaltungsakt; Zulässigkeit von einstweiligen Rechtschutz gegen eine Untersuchungsanordnung zwecks ärztlicher Untersuchung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untersuchungsanordnung zur Klärung der Dienstfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche Untersuchung zwecks Klärung seiner Dienstfähigkeit als Verwaltungsakt; Zulässigkeit von einstweiligen Rechtschutz gegen eine Untersuchungsanordnung zwecks ärztlicher Untersuchung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    Mithin kann die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit grundsätzlich darauf gestützt werden, dass dieser sich ohne hinreichenden Grund einer nach § 54 Abs. 1 Satz 3 NBG a.F. angeordneten amtsärztlichen Untersuchung entzogen hat (vgl. zum umgekehrten Fall der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis: BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

    Seine Verpflichtung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, ginge dann ins Leere und der Beamte hätte es in der Hand, die für die Vorbereitung der Feststellung seiner Dienstfähigkeit zweckmäßige ärztliche Untersuchung erheblich zu erschweren oder zu vereiteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Frage des Rechtscharakters einer Untersuchungsanordnung gegenüber aktiven Beamten bislang ausdrücklich offen gelassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 - juris).

    Für die Bejahung der Vollstreckbarkeit genügt es, wenn auf die Befolgung einer Verfahrenshandlung mittels Disziplinarrechts hingewirkt werden kann (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, juris; siehe auch Hess. VGH, Urt. v. 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 44a Rn. 8; Bader/ Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 44a Rn. 10; offen BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    Nach diesem Grundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris m.w.N.).

    Hätte allerdings die gegen die Untersuchungsanordnung erhobene Klage aufschiebende Wirkung gehabt, hätten aus der Anordnung keine Folgen gleich welcher Art gezogen werden dürfen, so dass die Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung durch den Kläger auch nicht als Indiz für dessen Dienstunfähigkeit hätte angesehen werden dürfen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris, Rn. 21 Langtext).

    Hinsichtlich Ruhestandsbeamten hat der 1. Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts eine Verwaltungsaktqualität einer Weisung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG a.F. grundsätzlich verneint, hinsichtlich eines aktiven Beamten aber ebenfalls offen gelassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris, Rn. 24 Langtext).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    Behördeninterne Maßnahmen sind insbesondere unter anderem die an einen Beamten allein in seiner Eigenschaft als Amtsträger und Glied der Verwaltung gerichteten, auf organisationsinterne Wirkung zielenden Weisungen des Dienstherrn und die auf die Art und Weise der dienstlichen Verrichtung bezogenen innerorganisatorischen Maßnahmen der Behörde, in deren Organisation der Beamte eingegliedert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78 -, juris, zur Rechtsnatur der Umsetzung eines Beamten).

    Gegen die Untersuchungsanordnung kann selbständig vor Erlass der Sachentscheidung (hier: der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit) vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO bzw. Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren über die allgemeine Leistungsklage wie bei einer Umsetzung gewährt werden (vgl. zur Umsetzung BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78 -, juris; zur Untersuchungsanordnung offen BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 V 33.96 -, juris, Langtext Rn 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2009 - 1 B 264/09

    Frage des Darstellens der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    Die Untersuchungsanordnung ist aber nach ihrem Sinn und Zweck erst erledigt, wenn eine den Anforderungen genügende amtsärztliche Untersuchung durchgeführt worden ist (vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris).

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um einen Verwaltungsakt (so erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22.90 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, juris), um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter (vgl. Plog/Wiedow, BBG (alt), Stand: Mai 2008, § 42 Rn. 10b) oder um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 - und v. 22.04.2005 - 15 CS 05.806 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 23.01.2003 - 2 B 11956/02 -, juris), handelt.

  • VGH Hessen, 23.02.1994 - 1 UE 3980/88

    Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten: Untersuchungsanordnung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sieht die Untersuchungsanordnung gegenüber einem Ruhestandsbeamten als unselbständige Verfahrenshandlung i.S.v. § 44a Satz 1 VwGO an (Urt. v. 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, juris).

    Für die Bejahung der Vollstreckbarkeit genügt es, wenn auf die Befolgung einer Verfahrenshandlung mittels Disziplinarrechts hingewirkt werden kann (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, juris; siehe auch Hess. VGH, Urt. v. 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 44a Rn. 8; Bader/ Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 44a Rn. 10; offen BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90

    Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    Der Senat hält insoweit an seiner gegenteiligen, im Beschluss vom 13. Juni 1990 (- 5 M 22/90 -, juris) geäußerten Rechtsauffassung nicht mehr fest (zuletzt hat der erkennende Senat diese Rechtsfrage offen gelassen, vgl. Beschl. v. 06.11.2008 - 5 ME 331/08 -, juris).

    Für die Bejahung der Vollstreckbarkeit genügt es, wenn auf die Befolgung einer Verfahrenshandlung mittels Disziplinarrechts hingewirkt werden kann (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, juris; siehe auch Hess. VGH, Urt. v. 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 44a Rn. 8; Bader/ Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 44a Rn. 10; offen BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2003 - 2 B 11956/02

    Beamtenrecht, Ruhestandsbeamter, Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um einen Verwaltungsakt (so erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22.90 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, juris), um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter (vgl. Plog/Wiedow, BBG (alt), Stand: Mai 2008, § 42 Rn. 10b) oder um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 - und v. 22.04.2005 - 15 CS 05.806 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 23.01.2003 - 2 B 11956/02 -, juris), handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um einen Verwaltungsakt (so erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22.90 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, juris), um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter (vgl. Plog/Wiedow, BBG (alt), Stand: Mai 2008, § 42 Rn. 10b) oder um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 - und v. 22.04.2005 - 15 CS 05.806 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 23.01.2003 - 2 B 11956/02 -, juris), handelt.
  • VGH Bayern, 09.02.2006 - 3 CS 05.2955
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um einen Verwaltungsakt (so erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22.90 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, juris), um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter (vgl. Plog/Wiedow, BBG (alt), Stand: Mai 2008, § 42 Rn. 10b) oder um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 - und v. 22.04.2005 - 15 CS 05.806 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 23.01.2003 - 2 B 11956/02 -, juris), handelt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08

    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um einen Verwaltungsakt (so erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22.90 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, juris), um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter (vgl. Plog/Wiedow, BBG (alt), Stand: Mai 2008, § 42 Rn. 10b) oder um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 - und v. 22.04.2005 - 15 CS 05.806 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 23.01.2003 - 2 B 11956/02 -, juris), handelt.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2008 - 5 ME 331/08

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Dienstherrn hinsichtlich einer amtsärztlichen

  • OVG Berlin, 21.12.2001 - 4 S 5.01

    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung

  • VGH Bayern, 22.04.2005 - 15 CS 05.806
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 46.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Zuweisung

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Im Hinblick auf die mögliche Sanktion einer Disziplinarmaßnahme für die Nichtbefolgung einer Untersuchungsanordnung wird teilweise deren Vollstreckbarkeit i.S.d. § 44a Satz 2 Fall 1 VwGO angenommen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 LB 20/09 - DÖD 2010, 195 ; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2012 - 1 B 225/12 - NVwZ-RR 2013, 477 Rn. 9 f.; OVG Münster, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 - NVwZ-RR 2013, 198 Rn. 17; VGH München, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 6 CE 13.23 52 - juris Rn. 8 und vom 23. Februar 2015 - 3 CE 15.17 2 - juris Rn. 14; VGH Mannheim, Urteil vom 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13 - juris Rn. 20; OVG Koblenz, Urteil vom 3. Februar 2015 - 2 A 10458/14 - juris Rn. 26).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    An diesem bislang von der ganz herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Urteil des Senats vom 3. Februar 2015 - 2 A 10458/14 -, juris Rn. 26; sowie NdsOVG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 LB 20/09 -, juris Rn. 50; SächsOVG, Beschlüsse vom 17. November 2005 - 3 BS 222/05 -, juris Rn. 2; und vom 22. Juni 2010 - 2 B 182/10 -, juris Rn. 9; SaarlOVG, Beschluss vom 18. September 2012 - 1 B 225/12 -, juris Rn. 9 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 -, juris Rn.17; und vom 26. August 2009 - 1 B 787/09 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 6 CE 13.2352 -, juris Rn. 8; vom 6. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 -, juris Rn. 13; und vom 23. Februar 2015 - 3 CE 15.172 -, juris Rn. 14; VGH BW, Urteil vom 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13 -, juris Rn. 25; Bonikowski, ZBR 2019, 1 [7]; Stelkens/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier [Hrsg.], VwGO, § 44a Rn. 27 [Januar 2020]; Posser, in: Posser/Wolff [Hrsg.], BeckOK VwGO, § 44a Rn. 29 [Juli 2020]; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 26. Aufl. 2020, § 44a Rn. 8; Kuntze, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 44a Rn. 10; Ziekow, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44a Rn. 61; vgl. ferner auch BVerwG, Beschluss vom 27. August 1992 - 6 B 33.92 -, juris Rn. 3) vertretenen Verständnis hält der Senat auch mit Blick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - aufgrund folgender Erwägungen fest:.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Ein aktiver Beamter / Richter kann die Untersuchungsanordnung trotz § 44a Satz 1 VwGO zum Gegenstand der allgemeinen Leistungsklage machen, weil ihre Nichtbefolgung mit disziplinarischen Mitteln verfolgt werden kann und sie daher im Sinn des § 44a Satz 2 VwGO vollstreckbar ist (wie Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.02.2010 - 5 LB 20/09 -, DÖD 2010, 195; OVG des Saarlands, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 B 225/12 -, NVwZ-RR 2013, 477; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.10.2012 - 1 B 550/12 -, NVwZ-RR 2013, 198; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.01.2014 - 6 CE 13.2352 -, Juris).

    Der Senat schließt sich zur Wahrung der Rechtseinheit dieser - in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen nahezu einhellig vertretenen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, NVwZ-RR 1995, 47; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.02.2010 - 5 LB 20/09 -, DÖD 2010, 195; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2010 - 2 B 182/10 -, SächsVBl 2010, 271; OVG des Saarlands, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 B 225/12 -, NVwZ-RR 2013, 477; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.10.2012 - 1 B 550/12 - NVwZ-RR 2013, 198; OVG Bremen, Beschluss vom 03.12.2012 - 2 B 265/11 -, NordÖR 2013, 75; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.01.2013 - 3 CE 12.1883 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.2013 - 2 A 11083/12 -, Juris; a.A. OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, NVwZ-RR 2002, 762) - Rechtsprechung an.

    Denn dies ist bereits dann der Fall, wenn ihre Nichtbefolgung mit disziplinarischen Mitteln sanktioniert werden kann, was jedenfalls bei aktiven Beamten/Richtern möglich ist (ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.02.2010, a.a.O.; OVG des Saarlands, Beschluss vom 18.09.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.10.2012, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.01.2014 - 6 CE 13.2352 -, Juris).

    Denn andernfalls könnte der Beamte/Richter durch schlichte Nichtbefolgung der Anordnung die Erledigung der Untersuchungsanordnung herbeiführen (ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.02.2010, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 1 B 1470/17

    Untersuchungsansordnung eines Dienstherrn in den Fällen der sog. "vermuteten

    vgl. insoweit näher: Nds. OVG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 LB 20/09 -, juris, Rn. 50; OVG NRW, Beschluss vom 1. Oktober 2012- 1 B 550/12 -, juris, Rn. 17 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13 -, juris, Rn. 24 bis 26; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3. Februar 2015- 2 A 10458/14 -, juris, Rn. 24 bis 33; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 3 CE 15.172 -, juris, Rn. 14.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Beschaffung einer erforderliche

    Auch 2010 war die Frage weiterhin umstritten (vgl. Urt. d. erk. Gericht v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, NordÖR 2010, 180, juris, mwN.; VG Ansbach, Beschl. v. 28.1.2010 - AN 11 S 10.00028 -, juris) und ist erst 2012 durch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 -, Revisionsentscheidung zu dem o. a. Urt. d. 5. Senats, ZBR 2013, 128, juris) dahin entschieden worden, dass die Anordnung der Untersuchung (hier also: unverzügliche Vorlage eines Attestes) kein Verwaltungsakt sei.
  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 2 B 182/10

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Dienstfähigkeit eines

    Es genügt für eine selbstständige Verfahrenshandlung somit, wenn auf die Befolgung mittels Disziplinarrechts hingewirkt werden kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 44a Rn. 8; offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 19.6.2000 - 1 DB 13.00 -, juris).

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um eine Verwaltungsakt handelt (so VGH BW, Beschl. v. 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.8.2009 - 1 B 264/09 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris) oder um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung ohne Verwaltungsrechtscharakter (so der früher für das Beamtenrecht zuständige 3. Senat des erkennenden Gerichts, SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2005, NVwZ-RR 2006, 713; NdsOVG, Urt. v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris, unter Aufgabe der früheren abweichenden Rechtsprechung; BayVGH, Beschl. v. 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 -, juris; grundsätzlich auch OVG LSA, Beschl. v. 26.6.2007 - 1 M 103/07 -, juris, anders nur bei Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und angeordnetem Sofortvollzug, vgl. Beschl. v. 28.1.2009 - 1 M 164/08 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 44 Rn. 17b).

    Sie ist deshalb eine allein innerdienstliche, den Beamten als Amtsträger betreffende Maßnahme (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris).Die Tatsache, dass bei einem aktiven Beamten im Gegensatz zum Ruhestandsbeamten die Nichtbeachtung der Weisung ein Dienstvergehen darstellen und mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 1 B 307/16

    Rechtmäßigkeit einer ärztliche Untersuchungsanordnunnordnung zur Überprüfung der

    vgl. insoweit näher: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 LB 20/09 -, RiA 2010, 177 = juris, Rn. 50; OVG NRW, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 -, NVwZ-RR 2013, 198 = juris, Rn. 17 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13 -, juris, Rn. 24 bis 26; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Februar 2015 - 2 A 10458/14 -, DÖD 2015, 191 = juris, Rn. 24 bis 33; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 3 CE 15.172 -, juris, Rn. 14.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23

    Dienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung; Untersuchungsaufforderung; Weigerung

    Vielmehr kann die unberechtigte Weigerung eines Beamten, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, als ein negatives Indiz für die Annahme seiner Dienstunfähigkeit gewertet werden ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 12, 23; Beschluss vom 27.4.2016 - BVerwG 2 B 23.15 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 14.3.2019 - BVerwG 2 VR 5.18 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris Rn. 36).
  • VG Göttingen, 29.04.2019 - 1 B 329/17

    Angemessene Abwicklungsfrist; Untersagung; Zwangsgeldandrohung; Nebentätigkeit

    Unterstellt man zugunsten des Antragsgegners die Anwendbarkeit des § 70 Abs. 1 NVwVG, so hätte er jedenfalls im Rahmen seines Entschließungsermessens zu berücksichtigen gehabt, dass im Beamtenverhältnis auf die Befolgung einer vom Dienstvorgesetzten dem Beamten auferlegten Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflicht mit den Mitteln des Disziplinarrechts hingewirkt werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 LB 20/09 -, zit. nach juris Rn. 50 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 8 ME 18/19

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Approbation; Bestimmtheit;

    Eine Vollstreckbarkeit in diesem Sinne ist für beamtenrechtliche Untersuchungsanordnungen nach § 44 Abs. 6 BBG und den vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften angenommen worden, weil diese Anordnungen eine Dienstpflicht des Beamten begründen, deren Verletzung disziplinarisch geahndet werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, RiA 2010, 177, juris Rn. 50).
  • VG Oldenburg, 28.05.2014 - 6 A 5393/12

    Erholungsurlaub; Resturlaub; Ruhestand; Verfall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2019 - 6 A 1026/19
  • VG Minden, 04.07.2019 - 4 K 6702/17
  • VG Minden, 11.10.2012 - 4 L 586/12

    Ahndung der Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung eines aktiven Beamten

  • VG Trier, 30.05.2012 - 5 K 967/11

    Untätigkeitsklage bei Asylerstverfahren; Selbsteintrittsrecht; Überstellung nach

  • VG Osnabrück, 23.01.2012 - 5 A 212/11

    Italien; Selbsteintrittsrecht; Überstellung

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2014 - 2 MB 14/14

    Einstweilige Anordnung - Verpflichtung eines Beamten, sich amtsärztlich

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2015 - 8 PA 75/15

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; PKH-Beschwerde; behördliche

  • VG Freiburg, 14.11.2011 - 5 K 2009/11

    Ruhestandsbeamter; Weisung; Untersuchung

  • VG Frankfurt/Main, 13.08.2019 - 9 L 2471/19

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung ist isoliert angreifbar

  • VG Gießen, 22.07.2013 - 5 L 1206/13

    Anordnung ärztlicher Untersuchung

  • VGH Bayern, 12.12.2012 - 3 CE 12.2121

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung

  • VG Schleswig, 02.04.2019 - 12 B 79/18

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung betreffend die Dienstunfähigkeit

  • VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 59/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, Selbsteintritt, sichere

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2887
OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09.OVG (https://dejure.org/2009,2887)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.2009 - 10 A 10507/09.OVG (https://dejure.org/2009,2887)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 10 A 10507/09.OVG (https://dejure.org/2009,2887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der zweijährigen Besoldung von Richtern ab Besoldungsgruppe R 4 gem. der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe; Vereinbarkeit einer Wartefrist bis zum Bezug der amtsangemessenen Besoldung mit dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation; Abwägungskriterien für ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der zweijährigen Besoldung von Richtern ab Besoldungsgruppe R 4 gem. der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe; Vereinbarkeit einer Wartefrist bis zum Bezug der amtsangemessenen Besoldung mit dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation; Abwägungskriterien für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß?

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beförderung eines Richters - zwei Jahre nur die alte Besoldung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niedrigere Besoldung trotz Beförderung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Niedrigere Besoldung für Beamte und Richter trotz Beförderung verfassungsgemäß?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niedrigere Besoldung für Beamte und Richter trotz Beförderung verfassungsgemäß?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß? - OVG Rheinland-Pfalz legt Bundesverfassungsgericht Frage zur so genannten "Wartefrist" vor

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfassungsgericht soll Regelung zur Bezahlung von Beamten prüfen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 447 (Ls.)
  • DVBl 2010, 528
  • DÖV 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Zu "beachten" hat er hierbei die überkommenen, tragenden Strukturprinzipen des Berufsbeamtentums, die für die Bemessung der Bezüge seit jeher mitbestimmend waren; sein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Angemessenheit der Dienstbezüge wird insoweit eingeengt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982, BVerfGE 61, 43; Beschluss vom 27. September 2005, a.a.O.).

    Zu diesen Strukturprinzipien gehört unter dem zum Wesensgehalt des Alimentationsgrundsatzes gehörenden Gesichtspunkt der Amtsangemessenheit (Standesgemäßheit) der Alimentation als unmittelbare Folge einer Beförderung, der Übertragung eines herausgehobenen, höherwertigen Amtes, die höhere besoldungsrechtliche Einstufung und Zahlung der betreffenden höheren Dienstbezüge; nur dies entspricht auch dem Leistungsgrundsatz, der ebenfalls zu den die Institution des Berufsbeamtentums seit jeher prägenden Grundsätzen gehört und von daher zu "beachten" ist (vgl. hierzu über die oben bereits zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den sich für den Dienstherrn aus dem Alimentationsprinzip ergebenden Verpflichtungen hinaus insbesondere noch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1960, BVerfGE 11, 203; Beschluss vom 4. Februar 1981, a.a.O.; Beschluss vom 7. Juli 1982, a.a.O.; Urteil vom 5. Juli 1983, BVerfGE 64, 367; Urteil vom 6. März 2007, a.a.O.; Beschluss vom 20. März 2007, a.a.O.; Beschluss vom 28. Mai 2008, a.a.O.; Beschluss vom 16. März 2009, ZBR, 2009, 381).

    Vor allem aber erschließt sich die Unzulässigkeit einer "Wartefrist" für die Zahlung der mit dem höheren Amt verbundenen Dienstbezüge aus Gründen der notwendigen Einarbeitung - und damit mit Blick auf den Leistungsgrundsatz - gerade aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer "Wartefrist" für eine Versorgung aus dem letzten Amt, auf die in der Gesetzesbegründung (a.a.O.) ausdrücklich Bezug genommen wird (Beschlüsse vom 7. Juli 1982, a.a.O., und 20. März 2007, a.a.O.).

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1982 (a.a.O.) zunächst nochmals hervorgehoben, dass mit einer dem Leistungsgrundsatz entsprechenden Beförderung Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten förmlich anerkannt würden, und er damit aus der Gruppe der Beamten herausgehoben werde, die vorher mit ihm das gleiche, geringer eingestufte Amt inne gehabt hätten.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht es dann in den Beschlüssen vom 7. Juli 1982 (a.a.O.) und 20. März 2007 (a.a.O.) vor diesem rechtlichen Hintergrund für verfassungsrechtlich zulässig erachtet hat, für die Versorgung aus dem letzten Amt - grundsätzlich - vorauszusetzen, dass der Beamte die Dienstbezüge aus dem bei Eintritt in den Ruhestand inne gehabten Beförderungsamt mindestens zwei Jahre erhalten hat - was von 1977 bis zum Inkrafttreten des die "Wartefrist" auf drei Jahre erstreckenden Versorgungsreformgesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) in § 5 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) vorgesehen war -, so ist dies, wie sich den genannten Entscheidungen klar entnehmen lässt, allein dem Umstand geschuldet, dass "gleichartige, wenn auch zeitlich geringere Einengungen .

    schon das überkommene Versorgungsrecht gekannt (hat)" (Beschluss vom 7. Juli 1982, a.a.O.) bzw. dass "Einengungen .

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 7. Juli 1982 (a.a.O.) im Anschluss an die Nachweisung entsprechender - einjähriger - Einschränkungen in den einschlägigen Gesetzen aus diesem Zeitraum klargestellt:.

    Zum letzteren hat das Bundesverfassungsgericht schon in der Entscheidung vom 7. Juli 1982 (a.a.O.) ausgeführt, dies ließe sich "im Blick darauf, dass dem Beamten aufgrund hergebrachter Strukturprinzipien - insbesondere aufgrund des in diesem Bereich zu beachtenden Leistungsgrundsatzes - Versorgung aus dem letzten Amt verfassungsrechtlich gewährleistet ist, nicht mehr rechtfertigen".

    Es hat dazu keine von den Ausführungen in seinem Beschluss vom 7. Juli 1982 (a.a.O.) abweichenden Feststellungen getroffen.

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Die Beachtenspflicht insoweit versperrt den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007, BVerfGE 117, 372; Beschluss vom 27. September 2005, BVerfGE 114, 258; Beschluss vom 19. September 2007, a.a.O.).

    Zu diesen Strukturprinzipien gehört unter dem zum Wesensgehalt des Alimentationsgrundsatzes gehörenden Gesichtspunkt der Amtsangemessenheit (Standesgemäßheit) der Alimentation als unmittelbare Folge einer Beförderung, der Übertragung eines herausgehobenen, höherwertigen Amtes, die höhere besoldungsrechtliche Einstufung und Zahlung der betreffenden höheren Dienstbezüge; nur dies entspricht auch dem Leistungsgrundsatz, der ebenfalls zu den die Institution des Berufsbeamtentums seit jeher prägenden Grundsätzen gehört und von daher zu "beachten" ist (vgl. hierzu über die oben bereits zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den sich für den Dienstherrn aus dem Alimentationsprinzip ergebenden Verpflichtungen hinaus insbesondere noch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1960, BVerfGE 11, 203; Beschluss vom 4. Februar 1981, a.a.O.; Beschluss vom 7. Juli 1982, a.a.O.; Urteil vom 5. Juli 1983, BVerfGE 64, 367; Urteil vom 6. März 2007, a.a.O.; Beschluss vom 20. März 2007, a.a.O.; Beschluss vom 28. Mai 2008, a.a.O.; Beschluss vom 16. März 2009, ZBR, 2009, 381).

    Vor allem aber erschließt sich die Unzulässigkeit einer "Wartefrist" für die Zahlung der mit dem höheren Amt verbundenen Dienstbezüge aus Gründen der notwendigen Einarbeitung - und damit mit Blick auf den Leistungsgrundsatz - gerade aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer "Wartefrist" für eine Versorgung aus dem letzten Amt, auf die in der Gesetzesbegründung (a.a.O.) ausdrücklich Bezug genommen wird (Beschlüsse vom 7. Juli 1982, a.a.O., und 20. März 2007, a.a.O.).

    In seinem Beschluss vom 20. März 2007 (a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht zunächst herausgestellt, dass die Alimentation grundsätzlich amtsbezogen sei und so Maßstab für die Überprüfung der Angemessenheit der Bezüge das vom Beamten ausgeübte oder - im Falle des Ruhestandsbeamten - zuletzt bekleidete Amt sei.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht es dann in den Beschlüssen vom 7. Juli 1982 (a.a.O.) und 20. März 2007 (a.a.O.) vor diesem rechtlichen Hintergrund für verfassungsrechtlich zulässig erachtet hat, für die Versorgung aus dem letzten Amt - grundsätzlich - vorauszusetzen, dass der Beamte die Dienstbezüge aus dem bei Eintritt in den Ruhestand inne gehabten Beförderungsamt mindestens zwei Jahre erhalten hat - was von 1977 bis zum Inkrafttreten des die "Wartefrist" auf drei Jahre erstreckenden Versorgungsreformgesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) in § 5 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) vorgesehen war -, so ist dies, wie sich den genannten Entscheidungen klar entnehmen lässt, allein dem Umstand geschuldet, dass "gleichartige, wenn auch zeitlich geringere Einengungen .

    bereits das Versorgungsrecht im traditionsbildenden Zeitraum (kannte)" (Beschluss vom 20. März 2007, a.a.O.).

    Mit dem Beschluss vom 20. März 2007 (a.a.O.), auf den sich vornehmlich die Gesetzesbegründung (a.a.O.) zu § 6 d LBesG RP bezieht, hat das Bundesverfassungsgericht die mit dem Versorgungsreformgesetz vom 29. Juni 1998 eingeführte "Wartefrist" für die Versorgung aus dem letzten Amt von drei Jahren für verfassungswidrig erklärt.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Zu diesen Strukturprinzipien gehört unter dem zum Wesensgehalt des Alimentationsgrundsatzes gehörenden Gesichtspunkt der Amtsangemessenheit (Standesgemäßheit) der Alimentation als unmittelbare Folge einer Beförderung, der Übertragung eines herausgehobenen, höherwertigen Amtes, die höhere besoldungsrechtliche Einstufung und Zahlung der betreffenden höheren Dienstbezüge; nur dies entspricht auch dem Leistungsgrundsatz, der ebenfalls zu den die Institution des Berufsbeamtentums seit jeher prägenden Grundsätzen gehört und von daher zu "beachten" ist (vgl. hierzu über die oben bereits zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den sich für den Dienstherrn aus dem Alimentationsprinzip ergebenden Verpflichtungen hinaus insbesondere noch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1960, BVerfGE 11, 203; Beschluss vom 4. Februar 1981, a.a.O.; Beschluss vom 7. Juli 1982, a.a.O.; Urteil vom 5. Juli 1983, BVerfGE 64, 367; Urteil vom 6. März 2007, a.a.O.; Beschluss vom 20. März 2007, a.a.O.; Beschluss vom 28. Mai 2008, a.a.O.; Beschluss vom 16. März 2009, ZBR, 2009, 381).

    Es versteht sich von selbst, dass ein solchermaßen strukturiertes Besoldungsgefüge die Amtsangemessenheit der Besoldung wiederspiegelt oder - anders gewendet - dass hiernach, wie schon im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1960 (a.a.O.) als "überkommene Grundlage des Berufsbeamtentums" festgestellt wird, "mit einem höheren Amt in aller Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden sind".

    In dem vorausgehenden Satz wird jedoch die bereits in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1960 (a.a.O.) getroffene Feststellung wiederholt, dass es zu den überkommenen Grundlagen des Berufsbeamtentums gehört, dass mit einem höheren Amt in aller Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden sind - was im nachgestellten Nebensatz mit der Amtsangemessenheit der Alimentation erklärt wird.

    Hieran angeschlossen hat es dann wiederum die bereits in der - übrigens ebenfalls die Beamtenversorgung betreffenden - Entscheidung vom 14. Juni 1960 (a.a.O.) getroffene Feststellung, dass aus Gründen der Amtsangemessenheit der Alimentation nach den überkommenen Grundlagen des Berufsbeamtentums mit der Übertragung eines höheren Amtes in aller Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden seien.

    Abschließend ist mit Rücksicht auf die sich aus dem zuvor Gesagten, namentlich der grundsätzlichen "Parallelität" zwischen Besoldung und Versorgung, was die Amtsangemessenheit der Alimentation nach einer Beförderung anlangt, ergebende verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Einführung einer "Wartefrist" für die Zahlung der einem verliehenen höheren Amt angemessenen Besoldung noch klarzustellen, dass die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1960 (a.a.O.) getroffene und sodann bis in die jüngste Zeit hinein wiederholte Feststellung, es gehöre zu den überkommenen Grundlagen des Berufsbeamtentums, dass mit einem höheren Amt in aller Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden seien, nicht etwa dahin verstanden werden kann, dass es dem Besoldungsgesetzgeber doch unter bestimmten Voraussetzungen freigestellt sein könnte, das dem höheren Amt entsprechende Gehalt nicht vom Tage dessen Übertragung an, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt zu zahlen.

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Die Beachtenspflicht insoweit versperrt den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007, BVerfGE 117, 372; Beschluss vom 27. September 2005, BVerfGE 114, 258; Beschluss vom 19. September 2007, a.a.O.).

    Die Besoldung ist eine Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2005, a.a.O.).

    Zu "beachten" hat er hierbei die überkommenen, tragenden Strukturprinzipen des Berufsbeamtentums, die für die Bemessung der Bezüge seit jeher mitbestimmend waren; sein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Angemessenheit der Dienstbezüge wird insoweit eingeengt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982, BVerfGE 61, 43; Beschluss vom 27. September 2005, a.a.O.).

    Dass darüber hinaus aber auch nicht - für sich alleine - der in der Gesetzesbegründung (a.a.O.) des Weiteren angeführte Gesichtspunkt der Personalkosteneinsparung diese Außerachtlassung mit Blick auf den hergebrachten Grundsatz des standesgemäßen Unterhalts zu rechtfertigen vermag, folgt daraus, dass die vom Dienstherrn geschuldete Alimentierung keine dem Umfang nach beliebig variable Größe ist, die sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand, nach politischen Dringlichkeitsbewertungen oder nach dem Umfang der Bemühungen um die Verwirklichung des allgemeinen Sozialstaatsprinzips bemessen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Es ist ihm grundsätzlich unbenommen, ein Amt - auch bei unverändertem Amtsinhalt - neu und niedriger zu bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppe jederzeit für die Zukunft zu ändern, insbesondere auch die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation liegen, zu kürzen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1981, a.a.O.; Beschluss vom 5. Juli 1983, BVerfGE 64, 367; Beschluss vom 15. Januar 1985, NVwZ 1985, 333).

    Zu diesen Strukturprinzipien gehört unter dem zum Wesensgehalt des Alimentationsgrundsatzes gehörenden Gesichtspunkt der Amtsangemessenheit (Standesgemäßheit) der Alimentation als unmittelbare Folge einer Beförderung, der Übertragung eines herausgehobenen, höherwertigen Amtes, die höhere besoldungsrechtliche Einstufung und Zahlung der betreffenden höheren Dienstbezüge; nur dies entspricht auch dem Leistungsgrundsatz, der ebenfalls zu den die Institution des Berufsbeamtentums seit jeher prägenden Grundsätzen gehört und von daher zu "beachten" ist (vgl. hierzu über die oben bereits zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den sich für den Dienstherrn aus dem Alimentationsprinzip ergebenden Verpflichtungen hinaus insbesondere noch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1960, BVerfGE 11, 203; Beschluss vom 4. Februar 1981, a.a.O.; Beschluss vom 7. Juli 1982, a.a.O.; Urteil vom 5. Juli 1983, BVerfGE 64, 367; Urteil vom 6. März 2007, a.a.O.; Beschluss vom 20. März 2007, a.a.O.; Beschluss vom 28. Mai 2008, a.a.O.; Beschluss vom 16. März 2009, ZBR, 2009, 381).

    Was die Bewertung der Ämter und damit auch ihre besoldungsrechtliche Einstufung angeht - für die, wie weiter oben bereits hervorgehoben wurde, dem Gesetzgeber ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zukommt - hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. Juli 1983 (a.a.O.) auf den Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung - wie er in § 18 BBesG verankert ist - verwiesen, nach dem die Funktionen der Beamten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen und diese wiederum nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zuzuordnen seien.

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Es ist ihm grundsätzlich unbenommen, ein Amt - auch bei unverändertem Amtsinhalt - neu und niedriger zu bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppe jederzeit für die Zukunft zu ändern, insbesondere auch die Gehaltsbeträge, solange sie nicht an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation liegen, zu kürzen (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1981, a.a.O.; Beschluss vom 5. Juli 1983, BVerfGE 64, 367; Beschluss vom 15. Januar 1985, NVwZ 1985, 333).

    Hervorzuheben ist schließlich auch noch, dass sich aus der vom Beklagten im vorliegenden Verfahren angesprochenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Besoldung in den Eingangsämtern der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes (Beschluss vom 15. Januar 1985, a.a.O.) nichts herleiten lässt, was entgegen den obigen Ausführungen für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer "Wartefrist", wie sie hier in Rede steht, sprechen könnte.

    Dabei ist allerdings ungeachtet des Gesetzeswortlauts - "Grundgehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe" - davon auszugehen, dass die Grundgehaltssätze der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe durch Verweisung Bestandteil der Besoldungsgruppe, zu der das verliehene höhere Amt gehört, geworden sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Dazu gehört insbesondere der Grundsatz der persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit des Richters, die neben anderen Garantien auch durch die amtsangemessene Besoldung des Richters gewährleistet sein muss (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 1981, BVerfGE 55, 372).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Darüber hinaus begründet die Norm ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten - dieser Begriff umfasst im Folgenden ohne anderweitige Klarstellung auch die Berufsrichter -, soweit ein hergebrachter Grundsatz deren persönliche Rechtsstellung betrifft (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 6. März 2007, BVerfGE 117, 330).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Änderungen, die mit den Grundstrukturen des von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Leitbildes des deutschen Berufsbeamtentums nicht in Einklang gebracht werden können, verstoßen auch weiterhin gegen die Vorgaben des Grundgesetzes (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007, BVerfGE 119, 247).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
    Dieses Verbot ist verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 55 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a BeamtVG - keine

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 30.08

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 -, BVerfGE 121, 205, und vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 10 A 10507/09 -, Schütz BeamtR ES/C I Nr. 10.
  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    Dieser präzise bezifferbare (und vom Kläger auch bezifferte) Anspruch auf Nachzahlung des Absenkungsbetrags kann nach Auffassung der Kammer im Wege einer Leistungsklage geltend gemacht werden, weil insoweit der weite Gestaltungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht (mehr) besteht (weitgehend vergleichbare Überlegungen stellt das OVG Rheinland-Pfalz, Vorlagebeschluss vom 04.12.2009 - 10 A 10507/09 -, juris an und gelangt in einer vergleichbaren Fallgestaltung eines "isolierten" Angriffs auf eine anspruchsbegrenzende Norm des Besoldungsrechts ebenfalls zur Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage).

    c) Dem Kläger steht auch eine Klagebefugnis analog § 42 Abs. 2 VwGO zu, wiewohl der von ihm geltend gemachte Anspruch auf ungekürzte Besoldung durch die gesetzliche Regelung in § 23 Abs. 1 LBesGBW ausgeschlossen wird, denn er macht im vorliegenden Verfahren gerade die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung geltend, die auch nicht nach jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen, sondern nach Überzeugung der Kammer gegeben ist (vgl. zum Bestehen der Klagebefugnis in einer solchen Fallgestaltung nur OVG Rheinland-Pfalz, Vorlagebeschluss vom 04.12.2009 - 10 A 10507/09 -, juris ).

    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung des von ihm angenommenen Verstoßes gegen das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation insbesondere das Folgende ausgeführt (OVG Rheinland-Pfalz, Vorlagebeschluss vom 04.12.2009 - 10 A 10507/09 -, juris ):.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

    a) Auf die Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Verfahren mit Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 10 A 10507/09.OVG - ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 6d Abs. 3 Halbsatz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 LBesG mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar sei, soweit sich die Vorschrift auf die Verleihung eines Richteramtes ab Besoldungsgruppe R 4 an einen Richter der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe beziehe.
  • VG Koblenz, 12.09.2013 - 6 K 445/13

    Beamtenbesoldung verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

    Er erhielt in der Folge nach Maßgabe von § 6d des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) in der Fassung vom 21. Dezember 2007 auf die Dauer von zwei Jahren weiterhin das Grundgehalt der Besoldungsgruppe R 3. Der hiergegen gesondert erhobene Widerspruch ruht derzeit mit Blick auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2009 - 10 A 10507/09.OVG - (AS 38, 215).
  • VG Neustadt, 26.09.2012 - 1 K 463/12

    Berücksichtigung von Einrechnungszeiten bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge

    Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 10 A 10507/09.OVG -) habe den Grundsatz des amtsbezogenen Maßstabs unter Berücksichtigung der mit dem Amt verbundenen Anforderungen sowohl bei der Besoldung als auch bei versorgungsrechtlichen Ansprüchen betont.

    Der Vollständigkeit halber weist das Gericht weiter darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in der von den Beteiligten diskutierten Entscheidung vom 4. Dezember 2009 (Az.: 10 A 10507/09.OVG) zwar ausgeführt hat, dass regelmäßig mit einem höheren Amt auch höhere Dienstbezüge verbunden seien.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09   

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https://dejure.org/2010,2096
BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09 (https://dejure.org/2010,2096)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 6 PB 43.09 (https://dejure.org/2010,2096)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 6 PB 43.09 (https://dejure.org/2010,2096)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 75, 76, 83
    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei vollzogener Maßnahme.;

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei vollzogener Maßnahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 75, 76, 83

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 Nr 3 BPersVG, § 76 Abs 1 Nr 4 BPersVG
    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei vollzogener Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag i.R.e. bereits vollzogenen Maßnahme bei Fortwirkung; Mitbestimmungsrecht eines Personalrats bei einer Versetzung unabhängig von einer Auffassung der nächsthöheren Dienststelle

  • rewis.io

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei vollzogener Maßnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei vollzogener Maßnahme

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag i.R.e. bereits vollzogenen Maßnahme bei Fortwirkung; Mitbestimmungsrecht eines Personalrats bei einer Versetzung unabhängig von einer Auffassung der nächsthöheren Dienststelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 443
  • DÖV 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    a) Zu den in Abschnitt II. 1. und 2. der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat in Randnummer 10 seines Beschlusses vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - (juris) erschöpfend Stellung genommen.

    Mit Blick auf das Letztentscheidungsrecht des Vorstandes der Bundesagentur sowie darauf, dass die örtlichen Personalräte die Tatsache der unter Beteiligung des Hauptpersonalrats beschlossenen Organisationsreform als solche zu akzeptieren haben (vgl. Beschluss vom 30. März 2009 a.a.O. Rn. 20 und 33), kann es sich dabei nur um Fälle handeln, in denen zwischen Dienststellen und Personalvertretungen Einvernehmen erzielt wird, dass von der Konzeption der HE/GA vom 30. November 2006 ausnahmsweise abgewichen wird.

    Bei diesem Ausgangspunkt war für ein unter Beteiligung der Stufenvertretung durchzuführendes Mitbestimmungsverfahren bei der obersten Dienstbehörde nach den Grundsätzen des § 82 Abs. 1 BPersVG kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8, vom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 1.04 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 18 S. 15, vom 30. März 2009 a.a.O. Rn. 30 und vom 12. August 2009 - BVerwG 6 PB 18.09 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 02.09.2009 - 6 PB 22.09

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    Denn die Bindung erstreckt sich nicht auf den bei der nachgeordneten Dienststelle gebildeten Personalrat (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 - BVerwG 6 PB 22.09 - juris Rn. 7).

    c) Aus demselben Grunde fehlt es an einer Abweichung vom Senatsbeschluss vom 2. September 2009 - BVerwG 6 PB 22.09 - (juris Rn. 5).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 6 PB 18.09

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; allgemeine Aufgaben der Personalvertretung.

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    Bei diesem Ausgangspunkt war für ein unter Beteiligung der Stufenvertretung durchzuführendes Mitbestimmungsverfahren bei der obersten Dienstbehörde nach den Grundsätzen des § 82 Abs. 1 BPersVG kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8, vom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 1.04 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 18 S. 15, vom 30. März 2009 a.a.O. Rn. 30 und vom 12. August 2009 - BVerwG 6 PB 18.09 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.11.1998 - 6 P 1.98

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrates; Mannschafts- und Unteroffizierheime;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    Dagegen ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann; dies muss tatsächlich möglich und rechtlich zulässig sein (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14 S. 32, vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355 = Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 2 S. 8, vom 9. November 1998 - BVerwG 6 P 1.98 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 96 S. 45 f. und vom 23. August 2007 - BVerwG 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 10).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Feststellung begehrt wird, dass an einer bestimmten, bereits abgeschlossenen Maßnahme ein Beteiligungsrecht bestanden hat, falls die Maßnahme im Zeitpunkt der Entscheidung keine Rechtswirkung mehr entfaltet (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2007 - BVerwG 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    Für die Zukunft auf Dauer rückgängig zu machen oder abzuändern sind die Versetzungen nur in denjenigen Einzelfällen, für welche die Zustimmung der Personalvertretungen im nachzuholenden Mitbestimmungsverfahren weder erteilt noch ersetzt wird (vgl. Beschluss vom 10. Januar 2008 - BVerwG 6 P 4.07 - Buchholz 251.4 § 88 HmbPersVG Nr. 2 Rn. 10; in einem Verfahren betreffend die Bundesagentur: Beschluss vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 3.09 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    Dagegen ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann; dies muss tatsächlich möglich und rechtlich zulässig sein (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14 S. 32, vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355 = Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 2 S. 8, vom 9. November 1998 - BVerwG 6 P 1.98 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 96 S. 45 f. und vom 23. August 2007 - BVerwG 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 10).
  • BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 4.07

    Ausschluss der personellen Mitbestimmung; Zentren des UKE; selbstständige

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    Für die Zukunft auf Dauer rückgängig zu machen oder abzuändern sind die Versetzungen nur in denjenigen Einzelfällen, für welche die Zustimmung der Personalvertretungen im nachzuholenden Mitbestimmungsverfahren weder erteilt noch ersetzt wird (vgl. Beschluss vom 10. Januar 2008 - BVerwG 6 P 4.07 - Buchholz 251.4 § 88 HmbPersVG Nr. 2 Rn. 10; in einem Verfahren betreffend die Bundesagentur: Beschluss vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 3.09 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 6 P 29.93

    Personalvertretungsrecht - Beteiligungsbefugnis des Personalrats,

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    b) Ebenso wenig liegt eine Abweichung vom Senatsbeschluss vom 7. August 1996 - BVerwG 6 P 29.93 - (Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 16 S. 3 f.) vor.
  • BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
    Bei diesem Ausgangspunkt war für ein unter Beteiligung der Stufenvertretung durchzuführendes Mitbestimmungsverfahren bei der obersten Dienstbehörde nach den Grundsätzen des § 82 Abs. 1 BPersVG kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8, vom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 1.04 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 18 S. 15, vom 30. März 2009 a.a.O. Rn. 30 und vom 12. August 2009 - BVerwG 6 PB 18.09 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 1.04

    Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung;

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 18.90

    Krankenpflegepersonal - Arbeitszeitneuregelungen - Ausschluß der Mitbestimmung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2009 - 16 A 3278/07

    Mitbestimmungsrecht der örtlichen Personalräte der Bundesagentur für Arbeit bei

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Entsprechendes gilt aufgrund der Anforderung des demokratischen Prinzips in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 75 Abs. 1 BPersVG (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 31 f., vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 Rn. 20, vom 31. August 2009 - BVerwG 6 PB 21.09 - Buchholz 251.92 § 62 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17, vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 8 Rn. 62, vom 17. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 43.09 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 111 Rn. 10 und vom 4. Juni 2010 - BVerwG 6 PB 4.10 - Buchholz 251.2 § 81 BlnPersVG Nr. 1 Rn. 7 und 9).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Ob und in welchem Umfang die Maßnahme rückgängig zu machen ist, ist vom Ausgang des nachzuholenden Mitbestimmungsverfahrens abhängig (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 43.09 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 111 Rn. 10).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

    In diesem Sinne hat der Senat die objektiv-rechtliche Verpflichtung der Dienststelle zur Rückgängigmachung der vollzogenen Maßnahme eingeschränkt (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - BVerwGE 91, 45 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 81 nicht abgedruckt, vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 23 S. 31, vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14 S. 32, vom 28. Dezember 1998 - BVerwG 6 P 1.97 - BVerwGE 108, 233 , insoweit bei Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 38 nicht abgedruckt, und vom 17. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 43.09 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 111 Rn. 10).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

    aa) Der Senat entnimmt dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - (BVerfGE 93, 37) in ständiger Rechtsprechung, dass in den in § 75 Abs. 1 BPersVG genannten Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer - unabhängig von Funktion und Vergütungsgruppe - nur das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung den Anforderungen des demokratischen Prinzips Rechnung trägt, die Entscheidung der Einigungsstelle somit nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde haben darf (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 31 f., vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 Rn. 20, vom 31. August 2009 - BVerwG 6 PB 21.09 - juris Rn. 17, vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 6 P 15.08 - juris Rn. 51 und 62 sowie vom 17. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 43.09 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf

    In diesem Sinne hat der Senat die objektiv-rechtliche Verpflichtung der Dienststelle zur Rückgängigmachung der vollzogenen Maßnahme eingeschränkt (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - BVerwGE 91, 45 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 81 nicht abgedruckt, vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 23 S. 31, vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14 S. 32, vom 28. Dezember 1998 - BVerwG 6 P 1.97 - BVerwGE 108, 233 , insoweit bei Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 38 nicht abgedruckt, und vom 17. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 43.09 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 111 Rn. 10).
  • BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 48.09

    Bindung eines bei einer nachgeordneten Dienststelle gebildeten Personalrats durch

    Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-02-17, 6 PB 43/09, der vollständig dokumentiert ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 5.09

    Umgruppierung; Mitbestimmungsrecht; Zustimmungsantrag; Lauf der Äußerungsfrist;

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen konkreten, anlassbezogenen Feststellungsantrag ist zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann und dies tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 17. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 43.09 -, Juris Rn. 8 f., und vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 -, Juris Rn.14 je m.w.Nachw.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12

    Personalvertretungsrechtliche Zuordnung von Arbeitnehmern zu einer neuen

    Auch wenn die Maßnahme bereits vollzogen wurde, zwingt das zu keiner anderen Einschätzung, solange die Maßnahme aufgrund ihrer Fortwirkung zukünftig wieder rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann (BVerwG 17.2.2010 - 6 PB 43/09 - Rn. 8, NVwZ-RR 2010, 443).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 20 B 1359/20
    vgl. BVerwG 17. Februar 2010 - 6 PB 43.09 -, juris, Rn. 4.
  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 1314/19

    Ausschreibung; Ausschreibungspflicht; Beachtlichkeit; Bundesagentur für Arbeit;

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen konkreten, anlassbezogenen Feststellungsantrag ist dagegen zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann; dies muss tatsächlich möglich und rechtlich zulässig sein (BVerwG, Beschl. v. 17.02.2010 - 6 PB 43/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 20 A 893/12

    Verpflichtung einer Dienststelle zur Rückgängigmachung einer

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2011 - 12b K 5106/10

    Agentur für Arbeit, Mitbestimmung, Funktionsstufe, Rechtsschutzinteresse,

  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20

    Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung

  • VG Köln, 05.03.2012 - 33 K 5998/11

    Antrag auf Rückgängigmachung einer nicht mitbestimmten Eingruppierung in

  • VG Berlin, 12.02.2013 - 62 K 13.12

    Einwendung der Personalvertretung gegen Einstellung

  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4385/20

    Auswahlentscheidung; Beachtlichkeit; Bundesagentur für Arbeit; Gesamturteil;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3562
BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09 (https://dejure.org/2010,3562)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2010 - 6 PB 36.09 (https://dejure.org/2010,3562)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 6 PB 36.09 (https://dejure.org/2010,3562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    SAPersVG § 8
    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und Personalratsfunktion; Benachteiligungsabsicht.;

  • openjur.de

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und Personalratsfunktion; Benachteiligungsabsicht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SAPersVG § 8

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 PersVG ST 2004
    Personalratsfunktion; Benachteiligungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und Personalratsfunktion als Voraussetzung für eine verbotene Benachteiligung; Benachteiligungsabsicht als Voraussetzung für eine verbotene Benachteiligung

  • rewis.io

    Personalratsfunktion; Benachteiligungsverbot

  • ra.de
  • rewis.io

    Personalratsfunktion; Benachteiligungsverbot

  • rechtsportal.de

    Kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und Personalratsfunktion als Voraussetzung für eine verbotene Benachteiligung; Benachteiligungsabsicht als Voraussetzung für eine verbotene Benachteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 407
  • DVBl 2010, 522
  • DÖV 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Danach bedeutet das Benachteiligungsverbot, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34 S. 23, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7 und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25).

    Während dort der notwendige Kausalzusammenhang evident war (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 f., vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 26), lag es hier nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts anders.

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Danach bedeutet das Benachteiligungsverbot, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34 S. 23, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7 und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25).

    Während dort der notwendige Kausalzusammenhang evident war (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 f., vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 26), lag es hier nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts anders.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04

    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Danach bedeutet das Benachteiligungsverbot, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34 S. 23, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7 und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25).

    Während dort der notwendige Kausalzusammenhang evident war (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 f., vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 26), lag es hier nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts anders.

  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93

    Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Es hat daher die im vorliegenden Fall maßgeblichen Umstände daraufhin geprüft, ob sich aus ihnen nach der Lebenserfahrung auf eine Benachteiligungsabsicht des Beteiligten zu 1 zu Lasten des Antragstellers schließen ließ (vgl. zum Anscheinsbeweis allgemein: BAG, Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115 und vom 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - AP Nr. 37 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa, Rn. 24).
  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Auf eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (vgl. Urteile vom 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - AP Nr. 26 zu § 46 BPersVG Bl. 1748 R und vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 Rn. 24).
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Danach bedeutet das Benachteiligungsverbot, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34 S. 23, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7 und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25).
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Auf eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (vgl. Urteile vom 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - AP Nr. 26 zu § 46 BPersVG Bl. 1748 R und vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 Rn. 24).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 70.62
    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Anders lautende ältere Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 70.62 - BVerwGE 19, 279 = Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 1 S. 4), der ein Teil der Kommentarliteratur bis heute folgt (vgl. Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 573/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09
    Es hat daher die im vorliegenden Fall maßgeblichen Umstände daraufhin geprüft, ob sich aus ihnen nach der Lebenserfahrung auf eine Benachteiligungsabsicht des Beteiligten zu 1 zu Lasten des Antragstellers schließen ließ (vgl. zum Anscheinsbeweis allgemein: BAG, Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115 und vom 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - AP Nr. 37 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa, Rn. 24).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Personalratsmitglieder dürfen nicht besser oder schlechter behandelt werden als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7, vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 1. Februar 2010 - 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 Rn. 4; s. a. etwa BAG, Urteile vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 und vom 16. November 2011 - 7 AZR 458/10 - PersR 2012, 176 ).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 45.09

    Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Kernarbeitszeit; Regelarbeitszeit; Gleitzeit;

    Der Begriff "Benachteiligung" erfasst jeden Nachteil, den der ehrenamtliche Richter gerade aufgrund des Ehrenamtes hinzunehmen hat; auf eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 S. 1 f. Rn. 4 - 6 m.w.N. und BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 , jeweils zum Personalvertretungsrecht).

    § 45 Abs. 1a Satz 1 Alt. 2 DRiG untersagt eine Schlechterstellung aufgrund des Ehrenamtes ohne sachlichen Grund (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 a.a.O. und BAG, Urteil vom 7. November 2007 a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14

    Beamter; ehrenamtlicher Richter; Gleitzeit; Kernzeit; Schöffe;

    Der Begriff "Benachteiligung" erfasst jeden Nachteil, den der ehrenamtliche Richter gerade aufgrund des Ehrenamtes hinzunehmen hat; auf eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 S. 1 f. Rn. 4 - 6 m.w.N. und BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 , jeweils zum Personalvertretungsrecht).

    § 45 Abs. 1a Satz 1 Alt. 2 DRiG untersagt eine Schlechterstellung aufgrund des Ehrenamtes ohne sachlichen Grund (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 a.a.O. und BAG, Urteil vom 7. November 2007 a.a.O.).

  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    Nicht erforderlich ist, dass dies vom Dienststellenleiter bezweckt wird.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.2.2010 - 6 PB 36.09-, juris, Rn. 4 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 6 P 14.10

    Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen

    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7, vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25 und 1. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 Rn. 4).
  • BVerwG, 21.12.2022 - 5 PB 19.21

    Geltendmachung eines absoluten Rechtsbeschwerdegrundes; Verfassungsrechtlich

    der Beschwerdeschrift zwar eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung "von der Entscheidung des BVerwG - 6 PB 36.09 -".

    Einen hiervon abweichenden Rechtssatz, der in der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 1. Februar 2010 - 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1) aufgestellt worden wäre, benennt die Beschwerde allerdings nicht.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

    Erforderlich und ausreichend ist das Vorliegen einer objektiv kausal mit der Personalratsfunktion verknüpften Schlechterstellung i.w.S.; auf eine ( subjektive ) Benachteiligungsabsicht der Dienststelle kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.2.2010 - BVerwG 6 PB 36.09 -, juris Rn. 4 f.).
  • OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11

    Leistungszulage für freigestelltes Mitglied des Personalrats

    Nicht erforderlich ist, dass dies vom Dienststellenleiter bezweckt wird (BVerwG, Beschl. v. 1.2.2010, 6 PB 36.09, PersR 2010, 167 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09

    Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von

    Ungeachtet dessen vermag der Kläger mit diesem Vorbringen nicht durchzudringen, weil er seinen Terminsverlegungsantrag am Verhandlungstage lediglich damit schriftlich begründet hatte, dass sein Prozessbevollmächtigter "in den Verfahren 6 PB 36.09 u. a. Rechtsbeschwerdeschriftsätze zu erstellen habe.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 5 A 11924/17

    (Benachteiligung im Sinne des

    Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot entfaltet auch in Fällen seine Wirkung, in welchen der Bedienstete in ursächlichem Zusammenhang mit seiner Personalratstätigkeit ohne sachliche Rechtfertigung zurückgesetzt oder schlechter gestellt wird, ohne dass dies von der Dienststellenleitung bezweckt oder auch nur gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 6 PB 36/09 - juris, Rdn. 4 f. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 13 K 4793/11

    Leistungsprämie Freistellung Personalrat

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2017 - 4 Sa 519/16

    Prämienanspruch eines freigestellten Mitglieds der Betriebsvertretung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 6.09

    Benachteiligung und Behinderung der Personalratstätigkeit; arbeitsrechtliche

  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 6 CE 21.1985

    Ruhendstellung des Ehrenamts "Ansprechpartner Sucht" während

  • VG Berlin, 23.06.2016 - 5 K 262.14

    Beamtenrecht: Keine Entschädigung oder "sonstige Entschädigung" bei rechtswidrig

  • VG Frankfurt/Oder, 11.02.2015 - 2 K 739/12

    Recht der Landesbeamten

  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 13 K 2388/12

    Leistungsstufe Leistungsprämie Freistellung Organisationsrecht Personalrat

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4780
OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09 (https://dejure.org/2010,4780)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2010 - 5 ME 266/09 (https://dejure.org/2010,4780)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 5 ME 266/09 (https://dejure.org/2010,4780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Festlegung des Anforderungsprofils bei Ausschreibung eines Beförderungsdienstpostens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für einen Ermessensmissbrauch bei Ausübung des Organisationsermessens des Dienstherrn bei der Festlegung des Anforderungsprofils eines Beförderungsdienstpostens; Voraussetzungen für einen Ermessenmissbrauch bei Festlegung eines Anforderungsprofils in ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2; NBG § 8 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für einen Ermessensmissbrauch bei Ausübung des Organisationsermessens des Dienstherrn bei der Festlegung des Anforderungsprofils eines Beförderungsdienstpostens; Voraussetzungen für einen Ermessenmissbrauch bei Festlegung eines Anforderungsprofils in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Anforderungsprofil des Beförderungsdienstpostens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen Ermessensmissbrauch bei Ausübung des Organisationsermessens des Dienstherrn bei der Festlegung des Anforderungsprofils eines Beförderungsdienstpostens; Voraussetzungen für einen Ermessenmissbrauch bei Festlegung eines Anforderungsprofils in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 528
  • DÖV 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09
    Die Ausübung der Organisationsgewalt kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, ob mithin die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 31 f.; Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 = NVwZ 1992, 573 f. = juris, Rn. 8; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC 207/06 - Beschl. v. 6.8.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 30; Beschl. v. 11.3.2008 - 5 ME 346/07 -, Nds. Rpfl.

    Die zunächst getroffene Organisationsentscheidung des Dienstherrn, die Planstellen ohne Anforderungsprofil auszuschreiben, verliert ebenso wie ein in die Stellenausschreibung aufgenommenes Anforderungsprofil ihre Bindungswirkung mit dem Abbruch des Stellenbesetzungsvefahrens (vgl. zur Bindungswirkung des Anforderungsprofils nur BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschl. v. 6.8.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2008 - 5 ME 346/07

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit einer Entscheidung des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09
    Die Ausübung der Organisationsgewalt kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, ob mithin die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 31 f.; Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 = NVwZ 1992, 573 f. = juris, Rn. 8; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC 207/06 - Beschl. v. 6.8.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 30; Beschl. v. 11.3.2008 - 5 ME 346/07 -, Nds. Rpfl.

    2008, 151 = RiA 2008, 236).

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Besetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09
    Die Ausübung der Organisationsgewalt kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, ob mithin die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 31 f.; Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 = NVwZ 1992, 573 f. = juris, Rn. 8; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC 207/06 - Beschl. v. 6.8.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 30; Beschl. v. 11.3.2008 - 5 ME 346/07 -, Nds. Rpfl.

    Die zunächst getroffene Organisationsentscheidung des Dienstherrn, die Planstellen ohne Anforderungsprofil auszuschreiben, verliert ebenso wie ein in die Stellenausschreibung aufgenommenes Anforderungsprofil ihre Bindungswirkung mit dem Abbruch des Stellenbesetzungsvefahrens (vgl. zur Bindungswirkung des Anforderungsprofils nur BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 32; Nds. OVG, Beschl. v. 6.8.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 ME 352/07

    Bevorzugung von Angehörigen des Sozialdienstes bei der Übertragung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09
    Das Anforderungsprofil hängt von den Aufgaben, die auf dem jeweiligen Dienstposten wahrgenommen werden sollen, ab (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.2.2008 - 5 ME 352/07 -, juris, Rn. 12), sodass der Dienstherr durch die Festlegung eines dienstpostenbezogenen Anforderungsprofils den Grundsatz der Bestenauslese nicht verletzt.
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09
    Denn bei diesem Merkmal handelt es sich nicht um ein Kriterium, das von den Bewerbern zwingend zu erfüllen ist, sondern um ein fakultatives Kriterium, deren Erfüllung gewünscht wird (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Differenzierung: Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 -, ZBR 2009, 215 = juris, Rn. 6 m. N.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09
    Die Ausübung der Organisationsgewalt kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, ob mithin die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = juris, Rn. 31 f.; Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 = NVwZ 1992, 573 f. = juris, Rn. 8; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC 207/06 - Beschl. v. 6.8.2007 - 5 ME 199/07 -, juris, Rn. 30; Beschl. v. 11.3.2008 - 5 ME 346/07 -, Nds. Rpfl.
  • BVerwG, 16.06.2008 - 3 B 10.08

    Auswahlentscheidung eines Krankenhauses hinsichtlich der Feststellung des Bedarfs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09
    Auf den Antrag des Antragstellers hatte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. September 2008 (Az. 3 B 10/08) der Antragsgegnerin den Vollzug ihrer damaligen Auswahlentscheidung untersagt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 15 SaGa 2383/11

    Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil - sachfremde Erwägungen - einstweilige

    Hierdurch legt er aufgrund seiner Organisationsgewalt die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest und prägt dadurch den Maßstab für seine Auswahlentscheidung vor (OVG Lüneburg - 17.02.2010 - 5 ME 266/09 - juris Rn. 18).

    2008, 151 = RiA 2008, 236 )." (OVG Lüneburg 17.02.2010 - 5 ME 266/09 - Juris Rn 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, BVerwGE 128, 329 = juris Rn. 54 f.; Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2003 - 1 B 2230/02 -, IÖD 2003, 100 = juris Rn. 12 ff., vom 1. Oktober 2003 - 1 B 1037/03 -, juris Rn. 4 ff. und vom 2. September 2010 - 1 B 477/10 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 5 ME 266/09 -, IÖD 2010, 64 = juris Rn. 18.

    vgl. Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 B 1430/06 -, juris Rn. 15 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 5 ME 266/09 , IÖD 2010, 64 = juris Rn. 18, m.w.N.

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

    Soweit diese nicht im Leistungsprinzip der Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 91 Abs. 2 SächsVerf verankert sind, muss es um den Schutz anderer Güter von Verfassungsrang gehen, etwa der Funktionsfähigkeit der Verwaltung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Oktober 2007, ZBR 2008, 162, 163; Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226; OVG NRW, Beschl. v. 10. März 2009 - 1 B 1518/08 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 17. Februar 2010, ZBR 2010, 270, 272; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. April 2010, ZBR 2011, 41, 42).
  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils darf deshalb nur aus sachlichen Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Oktober 2007, ZBR 2008, 162, 163; Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 10. März 2009 - 1 B 1518/08 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 17. Februar 2010, ZBR 2010, 270, 272; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. April 2010, ZBR 2011, 41, 42).
  • OVG Bremen, 20.07.2010 - 2 B 19/10

    Notwendigkeit einer für das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens

    Erst dieser Vergleich ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Beamte den nach der Dienstpostenbeschreibung anfallenden Aufgaben besser als ein anderer Beamter gerecht wird (vgl. auch OVG Lüneburg, B. v. 17.02.2010 -5 ME 266/09 -).
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 1 B 101/14

    Anforderungsprofil; Beamtenrecht; Begrenzung; Bewerberkreis;

    Die Ausübung der Organisationsgewalt kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist, ob mithin die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.02.2010 - 5 ME 266/09 -, juris Rn. 18 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - 6 B 335/13

    Untersagung der Besetzung einer öffentlichen Stelle im Wege der einstweiligen

    vgl. zu dem aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Zusammenhang zwischen Anforderungsprofil und Dienstposten- bzw. Aufgabenbeschreibung: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - 2 B 6.05 -, juris, und Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58; OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2011 - 1 B 390/11 -, nrwe.de; BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 CE 07.807 -, RiA 2008, 36; VGH BW, Beschluss vom 9. März 2004 - 4 S 252/04 -, IÖD 2004, 146, HessVGH, Beschluss vom 20. September 1994 - 1 TG 1261/94 - juris; OVG Nds., Beschlüsse vom 17. Februar 2010 - 5 ME 266/09 -, IÖD 2010, 64, und vom 6. August 2007 - 5 ME 199/07 -, juris.
  • OVG Sachsen, 26.02.2013 - 2 A 948/10

    Gleichstellungsbeauftragte, Benachteiligungsverbot, Dienstposten

    Soweit diese nicht im Leistungsprinzip der Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 91 Abs. 2 SächsVerf verankert sind, muss es um den Schutz anderer Güter von Verfassungsrang gehen, etwa der Funktionsfähigkeit der Verwaltung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Oktober 2007, ZBR 2008, 162, 163; Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226; OVG NRW, Beschl. v. 10. März 2009 - 1 B 1518/08 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 17. Februar 2010, ZBR 2010, 270, 272; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. April 2010, ZBR 2011, 41, 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2012 - 1 B 1557/11

    Orientierung eines konstitutiven Anforderungsprofils an den Voraussetzungen für

    Dafür, dass sie nur vorgeschoben wären, vgl. hierzu als Fall des Ermessensmissbrauchs allgemein Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 5 ME 266/09 -, RiA 2010, 170 (172) = juris, Rn. 18, 20, ist vor dem Hintergrund des insoweit weitgehend substanzlosen Beschwerdevorbringens nichts Greifbares ersichtlich, wie auch die nachfolgenden Ausführungen des Senats zeigen.
  • VG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 L 954/11

    Eilantrag gegen Auswahlentscheidung des Umweltministeriums erfolglos

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Oktober 2010 1 B 930/10 , juris, Rdn. 15, und Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 5 ME 266/09 , juris, Rdn. 18, jeweils m.w.N.
  • VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 1755/15

    Auswahlverfahren eines Dienstpostens für unterschiedlichen Bewerberkreis

  • OVG Sachsen, 06.03.2013 - 2 B 357/12

    Konkurrentenstreit, Anlassbeurteilung, Bewerbungsverfahrensanspruch

  • VG Ansbach, 02.07.2013 - AN 11 E 13.00879

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Dienstposten- und Beförderungskonkurrenz

  • VG Düsseldorf, 15.04.2011 - 13 K 3632/09

    Beamtenrecht Auswahlverfahren Abbruch Organisationsermessen willkürlich

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1981
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09 (https://dejure.org/2010,1981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2010 - 4 S 1059/09 (https://dejure.org/2010,1981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 (https://dejure.org/2010,1981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antragsgemäße Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aus Altersgründen - nach Beginn des Ruhestands wegen einer rückwirkend anerkannten Schwerbehinderung keine Änderung möglich

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Antragsgemäße Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aus Altersgründen - Keine rückwirkenden Änderungen auf Grund seiner Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Abänderung des Rechtsgrundes einer Zurruhesetzung eines Beamten aufgrund einer rückwirkend anerkannten Schwerbehinderung mit Hilfe eines Antrags auf Abänderung oder eines Widerspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Abänderung des Rechtsgrundes einer Zurruhesetzung eines Beamten aufgrund einer rückwirkend anerkannten Schwerbehinderung mit Hilfe eines Antrags auf Abänderung oder eines Widerspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06

    Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Jede Versetzung in den Ruhestand kann nur "wegen" eines bestimmten, gesetzlich festgelegten Grundes erfolgen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, NVwZ-RR 2008, 193 und Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, NVwZ 1997, 581).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe (im Urteil vom 25.10.2007, a.a.O.) erhebliche Auslegungsargumentation bemüht, um das Wiederaufgreifen des Verfahrens (nach § 51 VwVfG) unter den Begriff "zurückgenommen" zu subsumieren.

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die allgemein geltenden Grundsätze zur Einheit des Ausgangs- und des Widerspruchsverfahrens (vgl. § 79 Abs. 1 VwGO) und zur Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids durch die rechtlichen Besonderheiten des Beamtenrechts modifiziert würden; denn im Hinblick auf die statusverändernde Wirkung einer Zurruhesetzung stehe weder dem Dienstherrn noch dem Beamten die Möglichkeit zu, eine antragsgemäße, damit rechtmäßig erfolgte und wirksam gewordene Zurruhesetzung nachträglich zu ändern; dies entspreche dem Grundsatz möglichster Rechtsbeständigkeit solcher Akte; zwar habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25.10.2007 (a.a.O.) sich nicht ausdrücklich mit der Frage der möglichen Abänderung eines Zurruhesetzungsbescheids vor Eintritt der Bestandskraft, also im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens, auseinandergesetzt; aus dieser Entscheidung sei aber zu entnehmen, dass nach einer antragsgemäßen, damit rechtmäßig erfolgten und wirksam gewordenen Versetzung in den Ruhestand eine nachträgliche Änderung der Rechtsgrundlage nicht mehr erfolgen könne; diese Verfügung sei nach Eintritt ihrer Wirksamkeit sowohl der Disposition des Dienstherrn als auch der des Beamten entzogen; dies ergebe sich aus § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG, wonach die Verfügung nur bis zum Beginn des Ruhestandes zurückgenommen werden könne; dies gelte auch bezüglich des Antrags des Beamten; aufgrund der materiell-rechtlichen Bedeutung, die dieser für die mit der Zurruhesetzung verbundene Statusveränderung habe, binde der Antrag mit dem darin angegebenen Rechtsgrund auch den Beamten; jedenfalls dann, wenn wie hier die Zurruhesetzungsverfügung auf den wirksamen Antrag des Beamten rechtmäßig ergangen sei, könne diese durch eine nachträgliche Rücknahme des Antrags nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht nach Einlegung des Widerspruchs; denn dies liefe der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG angestrebten baldigen Rechtssicherheit des beamtenrechtlichen Status zuwider; diese Grundsätze seien auf den vorliegenden Fall anzuwenden, auch wenn der Kläger nicht ausdrücklich die "Rücknahme" seines Antrags vom 23.10.2006 erklärt habe; denn sein Schreiben vom 07.12.2007, mit dem er die Abänderung des Rechtsgrunds seiner Zurruhesetzung beantragt habe, enthalte nichts anderes als die Rücknahme des ursprünglichen Antrags bezüglich des Rechtsgrundes.

  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Jede Versetzung in den Ruhestand kann nur "wegen" eines bestimmten, gesetzlich festgelegten Grundes erfolgen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, NVwZ-RR 2008, 193 und Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, NVwZ 1997, 581).

    Es entspricht dem Grundsatz möglichster Rechtsbeständigkeit von Akten, die - wie die Versetzung in den Ruhestand - den beamtenrechtlichen Status bestimmen, dass ein dafür maßgebender Antrag nur bis zum Ergehen, also bis zur Bekanntgabe des den Status bestimmenden Verwaltungsakts vom Betroffenen zurückgenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.).

    Wenn also die Zurruhesetzungsverfügung - wie hier - auf wirksamen Antrag des Beamten rechtmäßig ergangen ist - was eine Verletzung von Rechten des Beamten ausschließt (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.) -, so kann dies durch eine nachträgliche Rücknahme des Antrags nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht bei Einlegung eines Widerspruchs (vgl. Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: August 2009, § 42 RdNr. 18b).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).

    Zur Darlegung der Divergenz ist es erforderlich, dass ein die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des höheren Gerichts in Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 6 B 77.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand der Anfechtungsklage bei Änderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    In den zu belastenden Verwaltungsakten ergangenen Entscheidungen vom 11.06.1975 - I C 8.71 - (BVerwGE 48, 299 bis 305: betreffend eine Ausweisungsverfügung), vom 24.09.1975 - VIII C 78.74 - (BVerwGE 49, 197 bis 201: betreffend die Einziehung eines Vertriebenenausweises) und vom 30.04.1996 - 6 B 77.95 - (NVwZ-RR 1997, 132 bis 133: betreffend einen Beitragsbescheid) hat das Bundesverwaltungsgericht jeweils entschieden, dass "grundsätzlich" auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid) abzustellen sei.
  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 78.74

    Vertriebenenausweis - Einziehungsverfahren - Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    In den zu belastenden Verwaltungsakten ergangenen Entscheidungen vom 11.06.1975 - I C 8.71 - (BVerwGE 48, 299 bis 305: betreffend eine Ausweisungsverfügung), vom 24.09.1975 - VIII C 78.74 - (BVerwGE 49, 197 bis 201: betreffend die Einziehung eines Vertriebenenausweises) und vom 30.04.1996 - 6 B 77.95 - (NVwZ-RR 1997, 132 bis 133: betreffend einen Beitragsbescheid) hat das Bundesverwaltungsgericht jeweils entschieden, dass "grundsätzlich" auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid) abzustellen sei.
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    In den zu belastenden Verwaltungsakten ergangenen Entscheidungen vom 11.06.1975 - I C 8.71 - (BVerwGE 48, 299 bis 305: betreffend eine Ausweisungsverfügung), vom 24.09.1975 - VIII C 78.74 - (BVerwGE 49, 197 bis 201: betreffend die Einziehung eines Vertriebenenausweises) und vom 30.04.1996 - 6 B 77.95 - (NVwZ-RR 1997, 132 bis 133: betreffend einen Beitragsbescheid) hat das Bundesverwaltungsgericht jeweils entschieden, dass "grundsätzlich" auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid) abzustellen sei.
  • VG Karlsruhe, 10.03.2009 - 8 K 1883/08

    Rechtsgrundlage für Zurruhesetzung; Austausch im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. März 2009 - 8 K 1883/08 - wird abgelehnt.
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Der Kläger macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts "BVerwGE 48, 305 (349); 49, 198 sowie NVwZ-RR 1997, 133 ab", in denen der Obersatz gebildet sei, "wonach entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Ausgangsentscheidung im Widerspruchsverfahren der Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsentscheidung ist." Demgegenüber habe das Verwaltungsgericht entschieden, dass diese allgemein geltenden Grundsätze durch die rechtlichen Besonderheiten des Beamtenrechts modifiziert würden; jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Zurruhesetzung auf den wirksamen Antrag des Beamten rechtmäßig ergangen sei, könne diese durch eine nachträgliche Rücknahme des Antrags nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht nach Einlegung des Widerspruchs, weil dies der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG angestrebten baldigen Rechtssicherheit des beamtenrechtlichen Status zuwider liefe.
  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09
    Der Kläger macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts "BVerwGE 48, 305 (349); 49, 198 sowie NVwZ-RR 1997, 133 ab", in denen der Obersatz gebildet sei, "wonach entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Ausgangsentscheidung im Widerspruchsverfahren der Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsentscheidung ist." Demgegenüber habe das Verwaltungsgericht entschieden, dass diese allgemein geltenden Grundsätze durch die rechtlichen Besonderheiten des Beamtenrechts modifiziert würden; jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Zurruhesetzung auf den wirksamen Antrag des Beamten rechtmäßig ergangen sei, könne diese durch eine nachträgliche Rücknahme des Antrags nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht nach Einlegung des Widerspruchs, weil dies der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG angestrebten baldigen Rechtssicherheit des beamtenrechtlichen Status zuwider liefe.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 1042/12

    Rechtsfolgen einer Zurruhesetzung mit Zustimmung des Beamten

    Die statusverändernde Wirkung einer Zurruhesetzung steht nach Eintritt in den Ruhestand einer nachträglichen Änderung des Zurruhesetzungsgrundes - auch in einem gegen eine von Amts wegen verfügte Zurruhesetzung geführten Rechtsbehelfsverfahren - entgegen, wenn nicht der Beamte zuvor eine anderweitige Zurruhesetzung beantragt hat und sich die angefochtene Versetzung in den Ruhestand deshalb oder aus eigenständigen Gründen als rechtswidrig erweist (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, Juris).

    Der Dienstherr ist jedoch nicht - etwa aus Fürsorgegründen - verpflichtet, bei mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten der Versetzung in den Ruhestand die dem Beamten günstigere zu wählen (Senatsurteil vom 26.01.2010, a.a.O.; Heinz, in: Müller/Beck, Beamtenrecht in Baden-Württemberg, § 40 LBG n.F. RdNr. 6); umgekehrt kann allein aus der Möglichkeit eines (finanziell) günstigeren Zurruhesetzungsgrundes nicht der Rückschluss gezogen werden, der Beamte könne - ggf. auch entgegen anderslautender Erklärungen - nur noch diese auch erstreben wollen.

    Weder das Bundes- noch das Landesbeamtenrecht kennen eine von einem gesetzlich geregelten Grund losgelöste, abstrakte Versetzung in den Ruhestand (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, Buchholz 232 § 47 BBG Nr. 3; Senatsbeschlüsse vom 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, Juris, vom 14.06.2010 - 4 S 1366/09 - und vom 05.07.2010 - 4 S 1033/10 -).

    Der Senat hat aus der Regelung in § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG a.F., wonach die Verfügung bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden kann, - für den Fall der Anfechtung einer auf Antrag erfolgten Zurruhesetzung - abgeleitet, dass auch bei Einlegung eines Widerspruchs der hier zu berücksichtigende besondere "Statusschutz" einer Korrektur bzw. Änderung der Zurruhesetzungsverfügung entgegen steht (Beschluss vom 26.01.2010, a.a.O.).

    Dieser allgemeine Grundsatz wird jedoch durch die (weiteren) auf Rechtsbeständigkeit ausgelegten Besonderheiten des Beamtenrechts modifiziert, wonach angesichts der statusverändernden Wirkung einer Zurruhesetzung weder dem Dienstherrn noch dem Beamten die Möglichkeit zusteht, eine rechtmäßig erfolgte und wirksam gewordene Zurruhesetzung nachträglich zu ändern (vgl. Senatsbeschluss vom 26.01.2010, a.a.O., sowie die dortige Vorinstanz: VG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2009 - 8 K 1883/08 -, Juris).

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, könnte die Erklärung inhaltlich allenfalls als ein Antrag nach § 54 Abs. 1 LBG a.F. - gerichtet auf Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit nach § 53 Abs. 1 LBG a.F. "auf Antrag" (und nicht von Amts wegen) - angesehen werden, nicht aber als ein solcher nach § 52 Nr. 2 LBG a.F. Auch bei dieser Sichtweise wäre die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzungsverfügung vom 29.06.2009 nicht in Frage gestellt, vielmehr die zitierte Rechtsprechung zur Unzulässigkeit des nachträglichen Austauschs des Zurruhesetzungsgrundes bei mehreren vom Beamten selbst beantragten Alternativen (BVerwG, Urteil vom 25.10.2007, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 26.01.2010, a.a.O.) unmittelbar einschlägig.

    Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird gemäß § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 GKG auf 5.937,36 EUR festgesetzt (zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen innegehabtem und erstrebtem Teilstatus, vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2009 - 4 S 931/08 - und vom 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2016 - 2 A 10453/16

    Rechtsnatur und Folgen der Versetzung in den Ruhestand; Notwendigkeit eines

    Dieser "Statusschutz' gilt auch dann, wenn die Zurruhesetzungsverfügung noch nicht bestandskräftig ist und der Kläger vielmehr gerade deren Aufhebung begehrt, denn die Zurruhesetzung nach § 39 Abs. 1 LBG (Antragsaltersgrenze) und nach § 39 Abs. 2 LBG (Schwerbehinderung) stellen gegenständlich andere Statusentscheidungen dar, deren Korrektur im Sinne einer "Änderung' bzw. Modifikation auch mit einem stattgebenden Widerspruchsbescheid nicht erreicht werden kann (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 9; Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 28).

    Wie oben ausgeführt gilt der "Statusschutz' auch dann, wenn die Zurruhesetzungsverfügung noch nicht bestandskräftig ist und der Kläger vielmehr gerade deren Aufhebung begehrt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 9; Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 28; vgl. auch BVe rwG, Urteil vom 30. April 2014 - 2 C 65.11 -, NVwZ-RR 2014, 653 [654]).

    Dieser ergibt sich vielmehr, wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, zum einen aus dem Antrag des Klägers selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, NVwZ-RR 2008, 193 [194]) und zum andern auch aus dem dem Kläger mit der Übergabe der Urkunde ausgehändigten Begleitschreiben des Präsidenten des Rechnungshofs vom 14. März 2013 (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 5).

    Im Übrigen konnte der Grund der Zurruhesetzung vorliegend schon deshalb keinen Zweifeln unterliegen, da zu dem maßgeblichen Zeitpunkt die Zurruhesetzung allein nach § 39 Abs. 1 LBG rechtlich möglich war (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 5).

    Dies gilt auch für die vom Kläger in diesem Zusammenhang allein aufgeworfene Frage, ob der "Statuschutz' auch in denjenigen Fällen gilt, in denen die Zurruhesetzungsverfügung infolge von Widerspruch und Klage (noch) nicht bestandskräftig ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. April 2014 - 2 C 65.11 -, NVwZ-RR 2014, 653 [654]; VGH BW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris Rn. 9 u. 14; Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 28 sowie oben unter 1.).

  • VG Minden, 25.10.2011 - 10 K 2634/09

    Zulässigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Vollendung des 63. Lebensjahres

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, ZBR 2008, 133; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, DÖV 2010, 487.

    vgl. dazu den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O., sowie die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. April 2010 - 13 K 7900/09 -, abrufbar über juris, und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. März 2009 - 8 K 1883/08 -, a.a.O.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 K 1000/10 - und Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2009 - 8 K 1883/08 -, jeweils a.a.O., sowie Plog/Wiedow, a.a.O., § 47 BBG a.F. Rdnr. 7.0.

    vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in derartigen Fällen etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O., sowie Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 K 1000/10, a.a.O.

    vgl. zum Vorstehenden: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09. April 2008 - 5 LA 177/07 -, Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 K 1000/10, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2010 - 13 K 7900/09 -, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2009 - 8 K 1883/08 -, sämtlich a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 19.04.2010 - 13 K 7900/09

    Ruhestand Zurruhesetzung Zurruhesetzungsverfügung Zustellung Zurruhesetzungsgrund

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 2 C 22/06 , ZBR 2008, 133 f., zu 47 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) a.F.; dem folgend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 16. Januar 2009 - 13 K 6075/07 -, n.v., und vom 10. Juli 2009 - 13 K 8015/08 -, NRWE.

    Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 16. Januar 2009 - 13 K 6075/07 -, n.v., und vom 10. Juli 2009 - 13 K 8015/08 -, NRWE; ebenso zu § 47 BBG a.F. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007, a.a.O., und zum baden-württembergischen Beamtenrecht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010, a.a.O..

    Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Juli 2009 - 13 K 8015/08 -, NRWE; ebenso zum baden-württembergischen Beamtenrecht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010, a.a.O..

    Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010, a.a.O..

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2017 - 3 K 1645/15

    Schwerbehinderung; Versetzung in den Ruhestand; Grund der Zurruhesetzung;

    Allgemeine Auffassung, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22/06 -, Rn. 13, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. April 2008 - 5 LA 177/07 -, Rn. 6, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, Rn. 9, juris; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 6 A 2449/14 -, Rn. 7, juris; BayVGH, Beschluss vom 11. April 2016 - 3 ZB 14.919 -, Rn. 6-8, juris.

    vgl. beispielsweise BayVGH, Urteil vom 7. Februar 2000 - 3 B 99.615 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 ZB 04.906 -, Rn. 6, juris; unklar akzentuiert noch im obiter dictum VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, Rn. 9 am Ende, juris; demgegenüber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, Rn. 28, juris.

  • VG Freiburg, 25.01.2011 - 5 K 1000/10

    Abänderung des Zurruhesetzungsgrundes; Schwerbehinderung

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer jüngeren Entscheidung ausführt, der Kläger könne nicht entgegenhalten, dass er den Antrag auf Zurruhesetzung im Rahmen der beamtenrechtlichen Bestimmungen gestellt und damit die für ihn günstigste Variante gewählt habe (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 - a.a.O. = juris Rdnr. 6), liegt der hier zu beurteilende Fall anders.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden hat, dass die Vorschrift auch anzuwenden ist, wenn der Beamte gegen die Zurruhesetzung rechtzeitig Widerspruchs eingelegt hatte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 - a.a.O. = juris Rdnr. 9), bezog sich dies auf eine Fallgestaltung, bei der die Zurruhesetzung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens noch rechtmäßig war, der Kläger dann aber später rückwirkend als Schwerbehinderter anerkannt wurde (vgl. auch VG Karlsruhe Urt. v. 06.10.2009 - 5 K 951/08 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.06.2010 - 4 S 1366/09 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.07.2010 - 4 S 1033/10 - VG Düsseldorf Urt. v. 17.06.2008 - 2 K 3425/07 - juris).

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Gleichzeitig gibt er den Prüfungs- und Entscheidungsrahmen für die Maßnahme vor (so zu § 52 LBG VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 - 8 K 1883/08 - juris, bestätigt durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, DöV 2010, 487, juris; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, Stand 2012, § 42 Rdnr. 18a, b).

    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O; Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 6 A 2449/14

    Änderung des Zurruhesetzungsgrundes einer Justizamtfrau wegen Schwerbehinderung

    ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 - und Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 - OVG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2012 - 1 Bf 96/11.Z -, sämtlich juris.
  • VG Düsseldorf, 20.09.2011 - 2 K 175/11

    Zulässigkeit der rückwirkenden Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand;

    vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 S 1059/09 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2005 - 2 K 2651/03 - und auch VG Bayreuth, Urteil vom 30. August 2002 - B 5 K 02.229 -, BayVBl. 2003, 474.
  • OVG Hamburg, 18.09.2012 - 1 Bf 96/11

    Kein Wiederaufgreifen einer unanfechtbaren Versetzung eines Beamten in den

    Der Umstand, dass der hamburgische Gesetzgeber diese Regelung auch nach Ergehen der genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts unverändert gelassen hat, spricht für die vorgenommene Auslegung (vgl. auch zum Erfordernis einer erneuten Ernennung nach Zurruhesetzung wegen Erreichen der Altersgrenze: OVG Hamburg, Beschl. v. 26.8.2011, 1 Bs 104/11, IÖD 2011, 246, juris Rn. 6 sowie zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern: OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.4.2008, 5 LA 177/07, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.1.2010, 4 S 1059/09, juris).
  • VG Düsseldorf, 05.02.2013 - 2 K 3453/11

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand durch vorzeitige Beendigung der

  • VGH Bayern, 11.04.2016 - 3 ZB 14.919

    Versetzung in den Ruhestand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - 6 A 523/09

    Zulassungsantrag eines in den vorgezogenen Ruhestand versetzten Ministerialrats

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 3 A 807/10

    Abgrenzung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Erreichens des 63.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - 6 A 1178/10

    Zulässigkeit der Klage auf Änderung der Zurruhesetzungsverfügung im Hinblick auf

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.1358

    Ruhestandsbeamtin; Versetzung in den Ruhestand; Zwangspensionierung;

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.01.2010 - 5 B 3254/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5579
VGH Hessen, 22.01.2010 - 5 B 3254/09 (https://dejure.org/2010,5579)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.01.2010 - 5 B 3254/09 (https://dejure.org/2010,5579)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 5 B 3254/09 (https://dejure.org/2010,5579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Durchsetzung eines gemeindlich festgesetzten Abgabeanspruchs durch Anmeldung im Insolvenzverfahren gegen den persönlichen Schuldner

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Durchsetzung eines gemeindlich festgesetzten Abgabeanspruchs durch Anmeldung im Insolvenzverfahren gegen den persönlichen Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchsetzung eines Abgabeanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Abgaben: Haftung des Grundstückseigentümers bei Insolvenz des Rechtsvorgängers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine nachrangige Inanspruchnahme der dinglichen Haftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1987
  • NZM 2011, 272
  • DÖV 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05

    Vollstreckung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2010 - 5 B 3254/09
    Die grundsätzlich nachrangige Inanspruchnahme der dinglichen Haftung hat sie allerdings nicht - was auch zulässig gewesen wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. März 2006 - 4 L 328/05 -, WM 2007, 1622) - bereits durch Erlass eines Duldungsbescheides gegen die Insolvenzverwalterin und Geltendmachung eines Absonderungsrechts nach § 49 InsO durchgesetzt, sondern nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens durch Inanspruchnahme der Antragstellerin, die die Grundstücke aus der Insolvenzmasse erworben hatte.
  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2010 - 5 B 3254/09
    Ermessensfehlerhaft kann die Inanspruchnahme des dinglich Haftenden unter den genannten Umständen allenfalls dann sein, wenn die fehlgeschlagene Beitreibung der Forderung beim persönlichen Schuldner auf einer vorsätzlichen oder sonstigen besonders groben Pflichtverletzung des zuständigen Amtswalters beruht (ständige Rspr. des BFH seit dem Urteil vom 4. Juli 1979 - II R 74/77 -, BFHE 129, 2 101; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 1 B 340/07 -, NJW 2008, 250 ).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2009 - 9 LA 419/07

    Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz wegen einer als öffentliche Last auf

    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2010 - 5 B 3254/09
    Es steht der abgabenerhebenden Behörde vielmehr frei, den Zeitraum, den ihr die Verjährungsfristen insoweit einräumen, auszuschöpfen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 31. August 2009 - 9 LA 419/07 -, KStZ 2009, 214).
  • VGH Hessen, 04.06.1980 - V OE 20/79
    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2010 - 5 B 3254/09
    Die Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 4. Juni 1980 (V OE 20/79 -, NJW 1981, 476), auf die sich das Verwaltungsgericht zurückgreift, beziehen sich allein auf die Fallkonstellation, dass die abgabenerhebende Behörde durch eigenes vorwerfbares Verhalten die persönliche Abgabenschuld nicht mehr durchsetzen kann und stattdessen den Weg der Inanspruchnahme des dinglich Haftenden wählt.
  • OVG Saarland, 12.10.2007 - 1 B 340/07

    Duldungsbescheide gem AO 1977 § 191 Abs 1 sind sofort vollziehbar; Erlass eines

    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.2010 - 5 B 3254/09
    Ermessensfehlerhaft kann die Inanspruchnahme des dinglich Haftenden unter den genannten Umständen allenfalls dann sein, wenn die fehlgeschlagene Beitreibung der Forderung beim persönlichen Schuldner auf einer vorsätzlichen oder sonstigen besonders groben Pflichtverletzung des zuständigen Amtswalters beruht (ständige Rspr. des BFH seit dem Urteil vom 4. Juli 1979 - II R 74/77 -, BFHE 129, 2 101; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 1 B 340/07 -, NJW 2008, 250 ).
  • VG Köln, 15.01.2015 - 14 L 2416/14

    Duldung der Zwangsvollstreckung mittels Duldungsbescheides für rückständige

    Verneinend HessVGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 5 B 3254/09 - KStZ 2010, 77, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 1 B 340/07 - NJW 2008, 250; Klein, AO, a.a.O., § 191 Rn. 28; offen gelassen in BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25/85 - juris; bejahend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Januar 1989 - 6 B 79/88 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 13 K 2586/10 -, juris; VG München, Urteil vom 21. Oktober 2010 - M 10 K 09.5458 -, juris; dahingehend auch VG Köln, Urteil vom 26. November 2008 - 23 K 31/07 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 28. März 2014 - 7 K 181/12 -, juris.

    vgl. HessVGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 5 B 3254/09 - KStZ 2010, 77, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 1 B 340/07 - NJW 2008, 250; Klein, AO, a.a.O., § 191 Rn. 28.

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 9 ME 128/10

    Pflicht zur Ausschöpfung aller denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten vor dem

    Einen allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Inanspruchnahme des Duldungspflichtigen in diesem Sinne gibt es nach summarischer Prüfung nicht (vgl. HessVGH, Beschluss vom 22.1.2010 - 5 B 3254/09 - KStZ 2010, 77, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 12.10.2007 - 1 B 340/07 - NJW 2008, 250, juris Rdn. 10; offen gelassen in BVerwG, Urteil vom 13.2.1987 - 8 C 25/85 - BVerwGE 77, 38, juris Rdn. 24; in Bezug auf die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners etwa Loose in Tipke/Kruse, AO, Kommentar, Band 2, Stand: Juni 2010, § 191 Rdn. 16, 43; a. A. wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.1.1989 - 6 B 79/88 - NJW 1989, 1878).

    Jedenfalls bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass in Bezug auf Duldungspflichtige ein weitreichender Nachrang in dem Sinne gilt, dass vor dem Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Steuerschuldner alle Möglichkeiten etwa zur Vollstreckung auch in das unbewegliche Vermögen oder zur Geltendmachung wie hier in Rede stehender Absonderungsrechte ausgeschöpft sein müssen (vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 12.10.2007 - 1 B 340/07 - NJW 2008, 250, juris Rdn. 10; HessVGH, Beschluss vom 22.1.2010 - 5 B 3254/09 - KStZ 2010, 77, juris; Driehaus, KAG, Kommentar, Stand März 2009, Band II, § 8 Rdn. 193 i. V. m. Rdn. 197).

  • VG Aachen, 28.03.2014 - 7 K 181/12

    Duldungsbescheid; grundstücksbezogene Benutzungsgebühren; gesetzliche

    vgl. BFH, Urteil vom 22. Juli 1986 - VII R 191/83 -, juris; Beschluss vom 2. Juli 2001 - VII B 345/00 -, juris; VGH Kassel, Urteil vom 4. Juni 1980 - V OE 20/79 -, NJW 1981, 476 und Beschluss vom 22. Januar 2010 - 5 B 3254/09 -, KStZ 2010, 77.
  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 20 CS 12.1143

    Vorgehen gegen persönliche Abgabenschuldner und Grundstückseigentümer im Vorfeld

    Keinen Bezug zu dem hier streitigen Fall hat der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Januar 2010 - 5 B 3254/09, NJW 2010, 1987, der darin keinen Ermessensfehlgebrauch erkannte, dass die dortige Gemeinde den Duldungsbescheid nicht bereits gegen den Insolvenzverwalter, sondern den nachfolgenden Eigentümer erließ.
  • VG Weimar, 29.10.2012 - 6 E 547/12

    Abgabenrecht: Zu den Anforderungen eines rechtmäßigen Duldungsbescheids im

    Richtig ist zunächst, dass dem Antragsgegner durch den Verweis in § 15 Abs. 1 Nr. 4 b ff ThürKAG auf § 191 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AO ein Ermessen eingeräumt wird (BayVGH, Beschluss vom 12.09.2011 - 20 CS 11.1957 -, zitiert nach juris; HessVGH, Beschluss vom 22.01.2010 - 5 B 3254/09 -, KStZ 2010, 77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.08.2009 - 9 LA 419/07 -, NVwZ-RR 2009, 906; OVG Koblenz, Beschluss vom 11.01.1989 - 6 B 79/88 -, NJW 1989, 1878; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, a.a.O,, § 191 AO, Rdnr. 144; Intemann in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, Kommentar, § 77, Rdnr. 24; Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a.a.O, § 8 Rdnr. 193a).
  • VG Gelsenkirchen, 23.05.2011 - 13 K 2586/10

    Duldungsbescheid, öffentliche Last, Gebühren, Ermessen, Subsidiarität,

    vgl. z. B. BFH, Urteil vom 22 Juli 1986 - VII R 191/83 -, juris; Beschluss vom 02. Juli 2001 - VII B 345/00 -, juris; VGH Kassel, Urteil vom 04. Juni 1980 - V OE 20/79 -, NJW 1981, 476 und Beschluss vom 22. Januar 2010 - 5 B 3254/09 -, KStZ 2010, 77.
  • VG Bayreuth, 02.05.2012 - B 4 S 12.344

    Duldungsbescheid, Entwässerungseinrichtung, Wasserversorgungseinrichtung,

    Der Erlass eines ermessensfehlerfreien Duldungsbescheides setzt aber weiter voraus, dass die Beitragsschuld gegenüber dem persönlichen Schuldner erfolglos geltend gemacht worden war oder anzunehmen ist, dass eine Forderungsdurchsetzung bei ihm aussichtslos sein würde (BayVGH, Urteil vom 02.02.1994 - 23 B 91.2967, GK 1994 Rn. 189; Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.11.2010 - 5 B 207/10; Hessischer VGH, Beschluss vom 22.01.2010 - 5 B 3254/09; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.08.2009 - 9 LA 419/07; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.10.2007 - 1 B 340/07).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08   

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OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08 (https://dejure.org/2010,6197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2010 - 5 LB 391/08 (https://dejure.org/2010,6197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 5 LB 391/08 (https://dejure.org/2010,6197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Freizeitausgleich bei rechtswidrig überhöhter Regelarbeitszeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde pro Kalendermonat; Erforderlichkeit eines vorherigen Antrages auf Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde pro Kalendermonat; Erforderlichkeit eines vorherigen Antrages auf Freizeitausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde pro Kalendermonat; Erforderlichkeit eines vorherigen Antrages auf Freizeitausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 487
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 293/06

    Fahrzeiten eines Mautkontrolleurs als Arbeitszeit; Anspruch auf Ausgleich von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    In Fällen rechtswidriger Heranziehung zu einer überhöhten Regelarbeitszeit besteht nach der (recht verstandenen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f.), des Senats (Urt. v. 30.5. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. GA), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 30.9. 2008 - 1 L 119/08 - BeckRS 2008, 39719, und juris Langtext Rn. 9 f.) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 19.7. 2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273 ff., zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26) der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitende Anspruch auf Freizeitausgleich erst seit dem Ende des Monats, in dem der Beamte den Ausgleich erstmals beantragt hat.

    Das Erfordernis der zeitigen Antragstellung ist damit zu begründen, dass der genannte Anspruch in das zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn bestehende Dienst- und Treuverhältnis eingebettet ist und in diesem Rahmen der Konkretisierung durch den Beamten bedarf, damit dem Dienstherrn die Möglichkeit gegeben wird, sich auf die Verpflichtung zur Gewährung von Freizeitausgleich einzustellen und den Dienst- oder Schichtplan rechtzeitig entsprechend anzupassen (Nds. OVG, Urt. v. 18.6. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. [299] und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, a. a. O.; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. [95] GA).

    Der Senat hat die Anforderungen an einen Antrag auf Freizeitausgleich in seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 LC 293/06 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) dahingehend konkretisiert, dass die Geltendmachung des Anspruchs auf Freizeitausgleich so deutlich zu sein habe, dass sie den Dienstherrn hätte veranlassen müssen, sich darüber Rechenschaft abzulegen, ob und ggf. welche konkreten Dispositionen zu treffen sind, um sich auf die Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbefreiung einzustellen und den Dienst- oder Schichtplan rechtzeitig entsprechend anzupassen.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Maßgeblich sei, dass ausgehend von einer richtigen Auslegung der Urteile des Bundesverwaltungsgericht s vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - u. a. ein Anspruch des Klägers auf Freizeitausgleich erst mit dem Ende des Monats der Antragstellung bei seiner Dienststelle habe entstehen können.

    In Fällen rechtswidriger Heranziehung zu einer überhöhten Regelarbeitszeit besteht nach der (recht verstandenen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f.), des Senats (Urt. v. 30.5. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. GA), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 30.9. 2008 - 1 L 119/08 - BeckRS 2008, 39719, und juris Langtext Rn. 9 f.) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 19.7. 2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273 ff., zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26) der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitende Anspruch auf Freizeitausgleich erst seit dem Ende des Monats, in dem der Beamte den Ausgleich erstmals beantragt hat.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Grundsatzentscheidungen (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f. und Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 30.02 - Bl. 22 ff. BA A) zutreffend ausgeführt hat, bestehen für die vorliegende Fallgestaltung keine gesetzlich geregelten Ansprüche auf vollständige Kompensation.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 30.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Sie hat die angegriffenen Bescheide verteidigt und die Auffassung vertreten, das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 30.02 - festgestellt, dass die Bundesbeamten in den neuen Bundesländern nach Treu und Glauben einen Anspruch auf Freizeitausgleich von einer Stunde je Kalendermonat für die Zeit vom 1. Oktober 1992 bis zum 31. Dezember 2000 hätten.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Grundsatzentscheidungen (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f. und Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 30.02 - Bl. 22 ff. BA A) zutreffend ausgeführt hat, bestehen für die vorliegende Fallgestaltung keine gesetzlich geregelten Ansprüche auf vollständige Kompensation.

  • BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03

    Ausgleichszulage; - bei Verringerung der Dienstbezüge; Verringerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Mit Urteilen vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.03 u. a. - habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Bundesbeamte, die im Beitrittsgebiet tätig gewesen seien und aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte zwischen dem 1. Oktober 1992 und dem 31. Dezember 2000 Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden geleistet hätten, Dienstbefreiung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) beanspruchen könnten.
  • OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05

    Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    In Fällen rechtswidriger Heranziehung zu einer überhöhten Regelarbeitszeit besteht nach der (recht verstandenen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f.), des Senats (Urt. v. 30.5. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. GA), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 30.9. 2008 - 1 L 119/08 - BeckRS 2008, 39719, und juris Langtext Rn. 9 f.) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 19.7. 2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273 ff., zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26) der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitende Anspruch auf Freizeitausgleich erst seit dem Ende des Monats, in dem der Beamte den Ausgleich erstmals beantragt hat.
  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Insoweit weist der vorliegende Interessengegensatz sehr wohl Parallelen (so auch: OVG Berl-Brdb, Beschl. v. 21.6. 2007 - 4 N 192.05 - Juris, Langtext Rn. 4) zu der Problematik auf, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 13.11.2008 - BVerwG 2 C 16.07 - NVwZ-RR 2009, 249 [250 f.]) und ihm folgend den erkennenden Senat (Beschl. v. 24.7. 2009 - 5 LA 160/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) bestimmt haben, das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, auch auf Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 - (BVerfGE 99, 300) zu erstrecken.
  • VG Berlin, 02.11.1999 - 28 A 134.96

    Höhere Besoldung von Beamten im Beitrittsgebiet; Maßgeblichkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin in zwei dem Kläger bekannt gewordenen Urteilen vom 2. November 1999 (- 28 A 134.96 -, u. a.) die Übergangsvorschrift des Einigungsvertrages anders als die Beklagte verstanden und die Sprungrevision zugelassen hatte, beantragte der Kläger mit Schreiben vom 6. Januar 2000 (in BA A am Ende) die Feststellung, dass auch für ihn vom "15.03.92 - 31.08.99" die regelmäßige Arbeitszeit 38, 5 Wochenstunden betragen habe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2008 - 1 L 119/08

    Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    In Fällen rechtswidriger Heranziehung zu einer überhöhten Regelarbeitszeit besteht nach der (recht verstandenen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5. 2003 - BVerwG 2 C 28.02 -, LKV 2004, 268 f.), des Senats (Urt. v. 30.5. 2007 - 5 LC 225/04 -, Nds. VBl. 2007, 295 ff. und Urt. v. 9.12.2008 - 5 LC 293/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.5. 2005 - 1 Bf 117/04 -, Bl. 91 ff. GA), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 30.9. 2008 - 1 L 119/08 - BeckRS 2008, 39719, und juris Langtext Rn. 9 f.) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 19.7. 2006 - 1 R 20/05 -, AS RP-SL 33, 273 ff., zitiert nach juris, Langtext, Rn. 26) der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitende Anspruch auf Freizeitausgleich erst seit dem Ende des Monats, in dem der Beamte den Ausgleich erstmals beantragt hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 4 N 192.05

    Kein nachträglicher Ausgleich von fehlerhafterweise zuviel geleisteten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Insoweit weist der vorliegende Interessengegensatz sehr wohl Parallelen (so auch: OVG Berl-Brdb, Beschl. v. 21.6. 2007 - 4 N 192.05 - Juris, Langtext Rn. 4) zu der Problematik auf, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 13.11.2008 - BVerwG 2 C 16.07 - NVwZ-RR 2009, 249 [250 f.]) und ihm folgend den erkennenden Senat (Beschl. v. 24.7. 2009 - 5 LA 160/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) bestimmt haben, das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, auch auf Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 - (BVerfGE 99, 300) zu erstrecken.
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08
    Insoweit weist der vorliegende Interessengegensatz sehr wohl Parallelen (so auch: OVG Berl-Brdb, Beschl. v. 21.6. 2007 - 4 N 192.05 - Juris, Langtext Rn. 4) zu der Problematik auf, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 13.11.2008 - BVerwG 2 C 16.07 - NVwZ-RR 2009, 249 [250 f.]) und ihm folgend den erkennenden Senat (Beschl. v. 24.7. 2009 - 5 LA 160/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) bestimmt haben, das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, auch auf Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91, 5, 6, 7, 8, 9, 10/96, 3, 4, 5, 6/97 - (BVerfGE 99, 300) zu erstrecken.
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2009 - 5 LA 160/07

    Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eines Beamten im Hinblick auf die Höhe

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 1.00

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; dynamische Verweisung;

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15

    Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD;

    Der Streitwert ist in Fällen wie dem vorliegenden nach Maßgabe des § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG - zu bestimmen (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 23.9.2008 - 5 LB 391/08 - Beschluss vom 5.11.2013 - 5 LB 64/13 - Beschluss vom 8.10.2015 - 5 LA 4/14 -).
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