Rechtsprechung
OVG Saarland, 17.05.1973 - I R 59/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot des Parteitages einer politischen Partei; Disposition über den Vortrag des Sachverhalts in einer mündlichen Verhandlung ; Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Verbotsverfügungen; Gefahrenbegriff im Polizeirecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 12.05.1971 - 1 K 88/70
- OVG Saarland, 17.05.1973 - I R 59/71
Papierfundstellen
- DÖV 1973, 863
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67
Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64
Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 16.12.1968 - IV B 179.68
Rechtsmittel
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- BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69
Gewerberechtliche Untersagung des Betriebs eines Thermalfreibades - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin, 27.04.1971 - IV B 21.69 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Bremen, 03.09.1971 - I BA 13/71
Rechtmäßigkeit des Verbots einer Versammlung unter freiem Himmel; Unmittelbare …
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- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Welche Anforderungen im einzelnen geboten sind, haben im übrigen zunächst die Fachgerichte zu beurteilen (…vgl. etwa einerseits Dietel/Gintzel, a.a.O., RdNr. 12 zu § 15 VersG unter Hinweis auf BVerwGE 45, 51 [61];… andererseits Ott, a.a.O., RdNr. 5 zu § 15 VersG und Werbke, NJW 1970, S. 1 [2];… ähnlich OVG Bremen, DÖV 1972, S. 101 [102]; OVG Saarlouis, DÖV 1973, S. 863 [864] und auch der Bericht des Rechtsausschusses zur Gesetzesnovelle 1978, BTDrucks 8/1845, S. 11).Würde unfriedliches Verhalten Einzelner für die gesamte Veranstaltung und nicht nur für die Täter zum Fortfall des Grundrechtsschutzes führen, hätten diese es in der Hand, Demonstrationen "umzufunktionieren" und entgegen dem Willen der anderen Teilnehmer rechtswidrig werden zu lassen (so schon OVG Saarlouis, DÖV 1973, S. 863 [864 f.]); praktisch könnte dann jede Großdemonstration verboten werden, da sich nahezu immer "Erkenntnisse" über unfriedliche Absichten eines Teiles der Teilnehmer beibringen lassen.
Dazu gehört eine hohe Wahrscheinlichkeit in der Gefahrenprognose (vgl. OVG Saarlouis, DÖV 1973, S. 863 [864];… BayVGH, DÖV 1979, S. 569 [570];… ähnlich Schwäble, a.a.O., S. 229 und Drosdzol, a.a.O. [415]) sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (zB durch die räumliche Beschränkung eines Verbotes) ermöglichen.
- BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
Indem die Vorschriften über den polizeilichen Gewahrsam durch Verwendung der Begriffe "unmittelbar bevorstehende Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung", "unmittelbar bevorstehende erhebliche Verletzung von Recht", "unmittelbar bevorstehende Gefahr" oder "gegenwärtige Gefahr" besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts stellen, läßt sich daraus, wie das OVG Saarlouis (Urteil vom 17. Mai 1973 [DÖV 1973, 863]) zu einer entsprechenden anderen Regelung ausgeführt hat, für den Regelfall auch auf strengere Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsgrad schließen, da die geforderte Nähe der Gefahr meist die Sicherheit der Prognose erhöhen wird. - VG Karlsruhe, 21.12.2021 - 3 K 4579/21
Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung
Dazu gehört eine hohe Wahrscheinlichkeit in der Gefahrenprognose (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.05.73 - I R 59/71 -, DÖV 1973, 863 (864); Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.1979 - 7.Cs 291/79 -, DÖV 1979, 569 (570)) sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (z.B. durch die räumliche Beschränkung eines Verbotes) ermöglichen.
- VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79 a) Das Verbot nach § 15 Abs. 1 VersammlG darf nur gegen den Störer, d.h. gegen denjenigen gerichtet werden, der die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verursacht (vgl. OVG Bremen DÖV 1972, 101/102; OVG Saarlouis JZ 1970, 283 In. Anm. von Pappermann m. w. N.; ferner DÖV 1973, 863).
Die öffentliche Sicherheit ist unmittelbar gefährdet, wenn bei Durchführung der Versammlung nach den jeweiligen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit in allernächster Zeit eine Störung eintreten wird (vgl. insbes. OVG Saarlouis DÖV 1973, 863/864;… Dietel-Gintzel aaO RdNr. 12 zu § 15 m. w. N.).
- BVerwG, 12.09.1977 - 1 B 197.77
Rechtmäßigkeit des Verbots einer verwaltungsgerichtlich zugelassenen Kundgebung - …
Dabei handelt es sich jedoch um auf den damals gegebenen konkreten Einzelfall zugeschnittene Umstände, die der Veränderung unterliegen und die sich auch verändert haben, so daß nichts dafür ersichtlich ist, was trotz der vom Kläger und der Beklagten über ihr künftiges Verhalten abgegebenen Erklärungen für die Wiederholung einer vergleichbaren Situation sprechen könnte (vgl. dazu auch OVG Saarlouis DÖV 1973, 863). - VG Frankfurt/Oder, 07.03.1995 - 1 D 369/92
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Verbotsverfügung; …
OVG Saarlouis, Urteil vom 17.05.1973 - I R 59/71 -, DÖV 1973, 863;.