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   BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78   

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BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78 (https://dejure.org/1982,31)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 (https://dejure.org/1982,31)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1982 - 4 C 26.78 (https://dejure.org/1982,31)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Plangenehmigung; Verhältnis zur Planfeststellung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Gemeinde - Straßenbaulast - Gehweg - Ortsdurchfahrt - Planfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und Rechtswirkung der Entscheidung der obersten Landesstraßenbaubehörde über Unterbleiben einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung; Anfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 325
  • NJW 1982, 1546
  • NVwZ 1982, 436 (Ls.)
  • DVBl 1980, 996
  • DVBl 1982, 359
  • DÖV 1980, 516
  • DÖV 1982, 639
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Die Wirkung des Verbots besteht darin, daß der Träger der Straßenbaulast mit der Notwendigkeit belastet ist, durch die Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens und die Erwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses die einem geplanten Straßenbauvorhaben präventiv entgegenstehende Sperre im konkreten Fall durch eine öffentlich-rechtliche Zulassung zu beseitigen (Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 S. 98 [100]).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens in Bundesfernstraßengesetz nichts für die Annahme hergibt, das Gesetz habe den durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten eine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt (vgl. dazu näher Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 S. 98 [101 f.]).

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Insoweit gilt in bezug auf das hier zur Rede stehende Klagebegehren nichts anderes als für die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats wiederholt entschiedenen Fälle, in denen mit der Anfechtungsklage die (Teil-)Aufhebung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage dessen Ergänzung (z.B. durch Schutzauflagen) begehrt wurde: Hier wie dort muß der Träger der Straßenbaulast, in dessen Aufgabenbereich durch die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung eingegriffen wird, durch eine notwendige Beiladung an diesem Rechtsstreit beteiligt werden, wenn seine Prozeßbeteiligung nicht bereits durch die Prozeßbeteiligung des Beklagten als des gemeinsamen Trägers sowohl der maßgeblichen Straßenbaubehörde als auch der die Straßenbaulast wahrnehmenden Behörde sichergestellt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 3.74 - in BVerwGE 52, 226 [230 f.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [239 f.]; für Fälle der - hier vorliegenden - geteilten Straßenbaulast: Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Aus ihrem Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.]; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.]).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    In diesem Sinne hat bereits früher der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu der mit § 17 Abs. 2 FStrG weitgehend übereinstimmenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG - ausgesprochen, daß die - im Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes dafür zuständige - Genehmigungsbehörde mit ihrer Entscheidung, der Durchführung eines personenbeförderungsrechtlichen Planfeststellungsverfahrens bedürfe es wegen unwesentlicher Bedeutung der geplanten Maßnahme nicht, gleichzeitig auch eine Entscheidung darüber treffe, ob das Vorhaben in der den vorgelegten Plänen entsprechenden Weise ausgeführt werden dürfe (Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Insoweit gilt in bezug auf das hier zur Rede stehende Klagebegehren nichts anderes als für die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats wiederholt entschiedenen Fälle, in denen mit der Anfechtungsklage die (Teil-)Aufhebung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage dessen Ergänzung (z.B. durch Schutzauflagen) begehrt wurde: Hier wie dort muß der Träger der Straßenbaulast, in dessen Aufgabenbereich durch die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung eingegriffen wird, durch eine notwendige Beiladung an diesem Rechtsstreit beteiligt werden, wenn seine Prozeßbeteiligung nicht bereits durch die Prozeßbeteiligung des Beklagten als des gemeinsamen Trägers sowohl der maßgeblichen Straßenbaubehörde als auch der die Straßenbaulast wahrnehmenden Behörde sichergestellt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 3.74 - in BVerwGE 52, 226 [230 f.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [239 f.]; für Fälle der - hier vorliegenden - geteilten Straßenbaulast: Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 100.77

    Notwendigkeit der Beiladung des Trägers der Straßenbaulast - Straßenbaulast für

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Insoweit gilt in bezug auf das hier zur Rede stehende Klagebegehren nichts anderes als für die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats wiederholt entschiedenen Fälle, in denen mit der Anfechtungsklage die (Teil-)Aufhebung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage dessen Ergänzung (z.B. durch Schutzauflagen) begehrt wurde: Hier wie dort muß der Träger der Straßenbaulast, in dessen Aufgabenbereich durch die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung eingegriffen wird, durch eine notwendige Beiladung an diesem Rechtsstreit beteiligt werden, wenn seine Prozeßbeteiligung nicht bereits durch die Prozeßbeteiligung des Beklagten als des gemeinsamen Trägers sowohl der maßgeblichen Straßenbaubehörde als auch der die Straßenbaulast wahrnehmenden Behörde sichergestellt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 3.74 - in BVerwGE 52, 226 [230 f.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [239 f.]; für Fälle der - hier vorliegenden - geteilten Straßenbaulast: Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Eine derart nachträgliche Entscheidung ist ebensowenig wie eine nachträgliche Planfeststellung schon ihrer Nachträglichkeit willen geeignet, subjektive Rechte eines Planbetroffenen zu verletzen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 4 C 28.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 36 S. 126 [130]).
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Ihrer gesetzlichen Regelung ist noch weniger als derjenigen für das Planfeststellungsverfahren zu entnehmen, daß einem vorhabenbetroffenen Dritten ein vom materiellen Recht unabhängiger eigener Anspruch auf Beteiligung an einem tatsächlich durchgeführten Verwaltungsverfahren bzw. auf Durchführung eines unterbliebenen, aber objektiv-rechtlich gebotenen Verwaltungsverfahrens eingeräumt werden soll (vgl. dazu auch Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - in DÖV 1981 S. 719 [720]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Aus ihrem Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.]; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
    Da die Beiladung im Revisionsverfahren im Hinblick auf § 142 VwGO nicht nachgeholt werden kann, muß die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 76.71 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus ein Vorverfahren ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn dem Zweck des Vorverfahrens bereits Rechnung getragen ist oder der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. dazu u.a. Urteile vom 27. Februar 1963 - BVerwG 5 C 105.61 - BVerwGE 15, 306 = Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 2, vom 9. Juni 1967 - BVerwG 7 C 18.66 - BVerwGE 27, 181 = Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 4, vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14, vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47, vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 und vom 4. August 1993 - BVerwG 11 C 15.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 16).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren für entbehrlich gehalten, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einläßt und deren Abweisung beantragt (vgl. Urteile vom 6. März 1959 - BVerwG 7 C 71.57 - und vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 7 C 95.57 - ; BVerwGE 15, 306 ; 18, 300 ; 27, 141 ) oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwGE 27, 181 ; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - , vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - ; BVerwGE 64, 325 ; 66, 39 )).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Vorverfahren entbehrlich ist, wenn sich der Beklagte in der Sache auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (BVerwGE 64, 325 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1980 - IV C 24.77   

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BVerwG, 22.02.1980 - IV C 24.77 (https://dejure.org/1980,139)
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BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1980 - IV C 24.77 (https://dejure.org/1980,139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf Einleitung oder Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens - Auswirkungen der Planfeststellungsbedürftigkeit einer Straßenbaumaßnahme als präventives Verbot zu Lasten des Trägers der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 239
  • MDR 1980, 959
  • MDR 1980, 996
  • DVBl 1980, 996
  • DÖV 1980, 516
  • DÖV 1982, 631
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Aus ihren Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.] und Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.], jeweils mit weiteren Hinweisen).

    Das entspricht auch, wie der Senat für das - mit dem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren insoweit vergleichbare - Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz bereits in seinem erwähnten Urteil vom 14. Dezember 1973 (a.a.O. S. 240) entschieden hat, dem im Vordergrund stehenden Zweck der Planfeststellung, mit Hilfe der formellen und materiellen Konzentrationswirkung zu einer einheitlichen, dem das Planfeststellungsrecht beherrschenden Grundsatz der Problembewältigung folgenden umfassenden Planungsentscheidung zu gelangen.

    Gegenüber einem - mangels Planfeststellungsbeschluß - rechtswidrigen Eingriff des Trägers der Straßenbaulast in materielle Rechte Dritter stehen diesen öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-)Beseitigungsansprüche zu, die beim Fehlen eines Planfeststellungsbeschlusses durch § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG voraussetzungsgemäß nicht ausgeschlossen sind und in dem jeweils angegriffenen Rechts gut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden (vgl. dazu z.B. Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - in Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 -, a.a.O. S. 243).

    Das hat der erkennende Senat - für den Bereich des Wasserrechts - bereits in seinem wiederholt angeführten Urteil vom 14. Dezember -1973 - BVerwG IV C 50.71 - (a.a.O. S. 241) erwogen, letzten Endes aber - weil seinerzeit entscheidungsunerheblich - offengelassen.

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Zu Unrecht berufe sich das Berufungsgericht für seine gegenteilige Meinung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - (BVerwGE 41, 58 [63]).

    Aus ihren Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.] und Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.], jeweils mit weiteren Hinweisen).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung soll die Verwaltung binden, ist aber kein Rechtstitel zur Abwehr von Rechtsansprüchen des Bürgers gegen die Verwaltung (so Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 12. November 1974 - 1 BvR 32/68 - in BVerfGE 38, 175 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68] [184]).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Er hat ferner im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Verfahrens auf Erteilung einer Genehmigung für planfeststellungsbedürftige Flugplätze anerkannt, daß die Mißachtung des den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden insoweit zustehenden Rechts auf Verfahrensbeteiligung eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung nicht nur objektiv rechtswidrig macht, sondern die davon betroffenen Selbstverwaltungskörperschaften auch in einem subjektiven (Verfahrens-)Recht verletzt mit der Folge, daß die luftverkehrsrechtliche Genehmigung allein um dieses Verfahrensmangels willen auf Anfechtung der Selbstverwaltungskörperschaft hin der Aufhebung unterliegt (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [137]; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 41.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat beispielsweise für bestimmte enteignungsrechtliche Verfahrensvorschriften eine derartige subjektivrechtliche Schutzfunktion angenommen (Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 41.67 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 106).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Dem ist mit in der Sache übereinstimmenden Erwägungen der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts - für das personenbeförderungsrechtliche Planfeststellungsverfahren - in seinem Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - (Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [5]) gefolgt.
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Denn einer behördlichen Einschreitensermächtigung entspricht ein Anspruch Dritter auf eine fehlerfreie Ermessensausübung oder - im Einzelfall durch eine Ermessensreduzierung auf Null - auf einen direkten Einschreitensanspruch nur dann, wenn die Einschreitensermächtigung im Sinne drittschützender Vorschriften zumindest auch dem Interesse des Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - in BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69] [113]; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - in BVerwGE 39, 235 [236]).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Gegenüber einem - mangels Planfeststellungsbeschluß - rechtswidrigen Eingriff des Trägers der Straßenbaulast in materielle Rechte Dritter stehen diesen öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-)Beseitigungsansprüche zu, die beim Fehlen eines Planfeststellungsbeschlusses durch § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG voraussetzungsgemäß nicht ausgeschlossen sind und in dem jeweils angegriffenen Rechts gut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden (vgl. dazu z.B. Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - in Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 -, a.a.O. S. 243).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Der Senat hat schließlich entschieden, dieses Recht der Selbstverwaltungskörperschaften auf Beteiligung am luftverkehrsrechtlichen Verfahren könne nicht nur dadurch verletzt sein, daß ihnen die nach Lage der Dinge gebotene Beteiligung an einem von der Genehmigungsbehörde durchgeführten Genehmigungsverfahren vorenthalten oder verkürzt werde, sondern ebenso auch dadurch, daß die Genehmigungsbehörde eine objektiv genehmigungspflichtige Maßnahme rechtswidrig für nicht genehmigungsbedürftig erkläre und die Gemeinde oder den Gemeindeverband auf diese Weise von der Möglichkeit ausschließe, ihre durch das Beteiligungsrecht geschützten materiellen Interessen in dem gebotenen Genehmigungsverfahren geltend zu machen (Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11 S. 21 [27]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Denn einer behördlichen Einschreitensermächtigung entspricht ein Anspruch Dritter auf eine fehlerfreie Ermessensausübung oder - im Einzelfall durch eine Ermessensreduzierung auf Null - auf einen direkten Einschreitensanspruch nur dann, wenn die Einschreitensermächtigung im Sinne drittschützender Vorschriften zumindest auch dem Interesse des Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - in BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69] [113]; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - in BVerwGE 39, 235 [236]).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Eine Rechtsverletzung der Kläger ist folglich ausgeschlossen; denn selbständig durchsetzbare Verfahrenspositionen vermittelt das UVP-Gesetz einem von einem UVP-pflichtigen Vorhaben Betroffenen ebensowenig, wie dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats Verfahrensvorschriften anderer Fachgesetze tun (vgl. z.B. Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - DVB1 1982, 1096, für das Bauleitplanverfahren; Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - DVB1 1980, 996 = NJW 1981, 239 = NVwZ 1982, 607 sowie vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 = DVB1 1982, 359 = NJW 1982, 1546, für die fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - BVerwGE 62, 243 = DÖV 1981, 719 = NJW 1981, 2769, für die wasserrechtliche Planfeststellung).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Das Unterlassen einer förmlichen Straßenplanung verletzt nicht die Rechte von Straßenanliegern (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1980 - IV C 24.77 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 und Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003 - 5 S 1399/02 -, juris).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Vielmehr ergibt eine Auslegung der genannten Verfahrensvorschrift nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Sinnzusammenhang, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Zielsetzung und ihres Schutzzwecks (vgl. insoweit Urteile vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235 und vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33), daß mit ihr dem Verein - wie insoweit auch das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat - ein selbständig durchsetzbares, subjektiv-öffentliches Recht auf Beteiligung am Verfahren eingeräumt worden ist (ebenso: Hessischer VGH, Beschluß vom 11. Juli 1988 - NVwZ 1988, 1040 unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung im Beschluß vom 27. August 1982, NVwZ 1982, 689; Sening, NuR 1983, 146; Ehrlein, VBl. BW 1990, 121 ; Waskow, Mitwirkung von Naturschutzverbänden in Verwaltungsverfahren , S. 79; a.A. Bernatzky/Böhm, Bundesnafcurschutzrecht , § 29 Rdziff. 4).
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