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   OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92   

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https://dejure.org/1994,3883
OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92 (https://dejure.org/1994,3883)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.1994 - 8 L 166/92 (https://dejure.org/1994,3883)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 1994 - 8 L 166/92 (https://dejure.org/1994,3883)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 8 GemO ND; § 22 GemO ND; Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 140 GG; Art. 137 Abs. 3 WRV
    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen; Monopolstellung; Anstaltszweck; Gebührenermittlung; Abgabenrecht; Erstreckungsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen; Monopolstellung; Anstaltszweck; Gebührenermittlung; Abgabenrecht; Erstreckungsgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 756
  • NVwZ 1995, 807
  • DÖV 1995, 518
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27.10.1992 (NVwZ-RR 1994, 49 = DVBl 1993, 266) ausgesprochen, daß die Erhebung eines Zuschlages zu den Friedhofsgebühren in Gestalt der hier streitbefangenen "ACK-Klausel" gegen den aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 I GG abzuleitenden Grundsatz der leistungsgerechten Gebührenbemessung verstößt, wenn der Zuschlag auf einem kirchlichen Friedhof mit Monopolstellung erhoben wird.

    Die Beklagte unterliegt lediglich den sich aus dem Anstaltszweck als solchem, nicht aber den aus der Monopolstellung und aus dem Friedhofszwang sich ergebenden strengeren Bindungen und Beschränkungen; sie hat indessen rechtsstaatliche Mindestanforderungen einzuhalten, die bei jeder Abgabenerhebung zu beachten sind (Senat, NVwZ-RR 1994, 49 = DVBl 1993, 266; Gaedke, S. 79; OVG Hamburg, KirchE 21, 19).

    Deshalb darf unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Lastenverteilung auf alle Friedhofsbenutzer von den Nichtmitgliedern der Kirchengemeinde eine entsprechende - erhöhte - Gebühr gefordert werden (Gaedke, S. 97; ebenso: Senat, NVwZ-RR 1994, 49 = DVBl 1993, 266).

  • BVerwG, 16.12.1966 - VII C 45.65

    An den Friedhöfen bestehende Nutzungsverhältnisse als öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92
    Ist eine Kirchengemeinde Trägerin eines Friedhofes, handelt sie im Rahmen der für alle geltenden Gesetze und ist dabei der staatlichen Gerichtsbarkeit unterworfen, unabhängig davon, ob der kirchliche Friedhof Monopolcharakter hat oder nicht und ob die Kirchengemeinde bei der Unterhaltung ihres Friedhofes auch eine ihr übertragene staatliche Pflicht zur Vorhaltung von Begräbnisstätten wahrnimmt oder nicht (BVerwG, NJW 1990, 2079 [2080]; BVerwGE 25, 364 [365 f.]; OVG Münster, ZevKR 36 [1991], 74 [76]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 163/89

    Rechtsgrundlage; Gebührenerhebung; Kirchliche Kindergärten; Zulässigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92
    Dieses Prinzip gilt in gleicher Weise für die Kirche, wenn sie durch Abgabenerhebung den innerkirchlichen Autonomiebereich verläßt (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1991, 206 [207], OVG Hamburg, KirchE 21, 19 [20]).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89

    Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92
    Ist eine Kirchengemeinde Trägerin eines Friedhofes, handelt sie im Rahmen der für alle geltenden Gesetze und ist dabei der staatlichen Gerichtsbarkeit unterworfen, unabhängig davon, ob der kirchliche Friedhof Monopolcharakter hat oder nicht und ob die Kirchengemeinde bei der Unterhaltung ihres Friedhofes auch eine ihr übertragene staatliche Pflicht zur Vorhaltung von Begräbnisstätten wahrnimmt oder nicht (BVerwG, NJW 1990, 2079 [2080]; BVerwGE 25, 364 [365 f.]; OVG Münster, ZevKR 36 [1991], 74 [76]).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    28 Abs. 2 GG läßt danach in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls bei "freiwilligen" öffentlichen Einrichtungen ohne Benutzungszwang (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [805 f.]; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1994 - 8 L 166/92 - KStZ 1996, 132 [134]) die Gewährung eines auf die Einwohner der Gemeinde beschränkten Abschlags von einheitlich festgesetzten Benutzungsgebühren zu, wenn - was hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs der Fall ist - die "Normalgebühren" unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz nicht zu beanstanden sind, sie keine Überschreitung der gebührenfähigen Kosten bewirken und damit zu keiner indirekten Subventionierung der einheimischen Benutzer durch die Auswärtigen führen; ferner darf - aus dem gleichen Grundgedanken - die Einrichtung der Gemeinde nicht kostendeckend oder gar gewinnbringend sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - 19 A 1970/14

    Nichtjüdische Ehefrau darf auf jüdischem Friedhof bestattet werden

    BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1282/11 -, BVerfGE 139, 321, juris, Rdn. 92; Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 -, BVerfGE 102, 370, juris, Rdn. 78; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 7 CB 31.89 -, NJW 1990, 2079, juris, Rdn. 5; Urteil vom 16. Dezember 1966 - VII C 45.65 -, BVerwGE 25, 364 (365 f.); s. ferner NdsOVG, Urteil vom 30. November 1994 - 8 L 166/92 -, DÖV 1995, 518, juris, Rdn. 7; BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 4 B 87.2014 -, VGHE BY 44, 7, juris, Rdn. 22 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2003 - 13 K 4860/01

    Friedhofsunterhaltungsgebühr, Leistungsproportionalität, Doppelbelastung

    vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1994 - 8 L 166/92 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1995, S. 807, 808; Gaedke/ Diefenbach, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 8. Aufl. 2000, S. 96; Schulte/Wiesemann, in: Driehaus (Hrsg.), Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2002, § 6 Rn. 488.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2293/94

    Friedhofsunterhaltungsgebühr;; Friedhofsunterhaltungsgebühr; Grabnutzungsgebühr;

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. November 1994 (KStZ 1996, 132, 134) ausgesprochen, daß die Kirchen als Träger von Friedhöfen bei der Gebührenermittlung und Gebührenfestsetzung an die allgemeinen Grundsätze des Abgabenrechtes gebunden sind, wenn sie sich - wie auch im vorliegenden Fall - öffentlich-rechtlicher Handlungsformen bedienen.
  • VG Greifswald, 15.05.2019 - 3 A 1159/18

    Kirchliche Erhebung von Friedhofsgebühren

    Zu diesen Grundsätzen des Abgabenrechts, die aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) folgen, gehört das in § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V zum Ausdruck gebrachte Prinzip, dass Abgaben nur erhoben werden dürfen, wenn sie in einer gesetzlichen beziehungsweise - für den Bereich der Kommunalabgaben - satzungsmäßigen Rechtsgrundlage auch der Höhe nach festgelegt sind (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30.11.1994 - 8 L 166/92 -, juris Rn. 23 f.).
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