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   VGH Hessen, 31.10.1994 - 13 UZ 902/94   

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https://dejure.org/1994,9095
VGH Hessen, 31.10.1994 - 13 UZ 902/94 (https://dejure.org/1994,9095)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.10.1994 - 13 UZ 902/94 (https://dejure.org/1994,9095)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 1994 - 13 UZ 902/94 (https://dejure.org/1994,9095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 2 AuslG
    (Unerheblichkeit der Staatsangehörigkeit des Ausländers für die Bezeichnung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung nach AuslG 1990 § 50 Abs 2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1995, 876
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 1 S 2801/92

    Ausländerrecht: Kindernachzug - Verweigerung bei möglicher Betreuung im

    Auszug aus VGH Hessen, 31.10.1994 - 13 UZ 902/94
    Die Bezeichnung eines anderen Staates als den des Heimatstaates des Ausländers könnte deshalb allenfalls dann Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung haben, wenn der genannte Staat bei Erlaß der Abschiebung überhaupt nicht (mehr) existent war (so für das frühere Jugoslawien: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30. März 1993 - 1 S 2801/92 -, EZAR 022 Nr. 2) oder wegen des Fehlens jeglichen Bezugs zu dem Ausländer als Aufnahmestaat von vornherein nicht in Betracht kam.
  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

    Demnach ist es für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. VGH Kassel AuAS 1995, 31 = DÖV 1995, 876; VGH Mannheim EZAR 044 Nr. 9; Hailbronner, a.a.O., § 50 AuslG Rn. 13 a; Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1995 - 1 S 1345/95

    Unerheblichkeit der Staatsangehörigkeit des Ausländers für die Bezeichnung des

    Eine Abschiebungsandrohung ist in der Regel nicht deshalb rechtswidrig, weil der Ausländer nicht die Staatsangehörigkeit des in der Androhung bezeichneten Zielstaates besitzt (wie Hess VGH, Beschl v 31.10.1994, DÖV 1995, 876).

    Die Abschiebungsandrohungen sind auch nicht deshalb rechtswidrig, weil die Kläger nicht die Staatsangehörigkeit des in der Androhung bezeichneten Zielstaates der vorgesehenen Abschiebung besitzen (wie Hess. VGH, Urt. v. 31.10.1994, AuAS 1995, S. 31 = DÖV 1995, 876 (LT)).

  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1471/99

    Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmers hinsichtlich

    1995, 582 = DÖV 1995, 876; OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1997 - 17 A 3412/94 -, EZAR 049 Nr. 1 = NWVBI.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 13 S 2871/97

    Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina

    Denn die Bezeichnungspflicht nach § 50 Abs. 2 AuslG erstreckt sich nicht auf den Herkunfts- oder Heimatstaat des Ausländers, sondern auf den Staat, in den die Ausländerbehörde ihn abschieben will (vgl. Senatsbeschluß v. 17.4.1996 - 13 S 644/96 - im Anschluß an VGH Bad-Württ., Urt. v. 13.12.1995, EzAR 044 Nr. 9; siehe auch HessVGH, Beschl. v. 31.10.1994, DÖV 1995, 876).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1998 - 18 B 2284/96

    Abschiebungsandrohung; Bezeichnung des Zielstaates; Feststellung der Bereitschaft

    Es ist weder notwendig, daß der Ausländer die Staatsangehörigkeit des in der Androhung bezeichneten Ziellandes besitzt, VGH B.-W., Urteil vom 13. Dezember 1995 - 1 S 1345/95 - Hess. VGH, Beschluß vom 31. Oktober 1994 - 13 UZ 902/94 -, DÖV 1995, 876, noch erforderlich, daß die Aufnahmebereitschaft oder gar -verpflichtung des Ziellandes gegeben ist, a. A. Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 50 Rdnr. 35.
  • VG Augsburg, 24.03.2017 - Au 1 K 17.30243

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Damit ist klargestellt, dass es sich bei dem in der Androhung zu nennenden Staat um jeden Staat handeln kann, in den eine Abschiebung des Ausländers tatsächlich oder rechtlich möglich ist (vgl. VGH BW, U.v. 13.12.1995 - 1 S 1345/95 - juris Rn. 17; HessVGH, B.v. 31.10.1994 - 13 UZ 902/94 - DÖV 1995, 876; VG Ansbach, B.v. 23.10.1997 - 21 S. 97.34071; VG Potsdam, B.v. 25.7.2000 - 4 L 910/00.A; vgl. zum Ganzen: VG Potsdam, U.v. 17.11.2000 - 4 K 417/00.A - juris Rn. 44).
  • VG Augsburg, 05.08.2020 - Au 1 K 18.31608
    Damit ist klargestellt, dass es sich bei dem in der Androhung zu nennenden Staat um jeden Staat handeln kann, in den eine Abschiebung des Ausländers tatsächlich oder rechtlich möglich ist (vgl. VGH BW, U.V. 13.12.1995-1 S 1345/95 - juris Rn. 17; HessVGH, B.v. 31.10.1994 - 1 3 UZ 902/94 - DÖV 1995, 876; VG Ansbach, B.v. 23.10.1997 - 21 S 97.34071; VG Potsdam, B.v. 25.7.2000-4 L 910/00.A; vgl. zum Ganzen: VG Potsdam, U.v. 17.11.2000-4 K 417/00.A-juris Rn.44).
  • VG Sigmaringen, 03.12.1998 - A 7 K 12519/98

    Anwendung der Grundsätze der Anscheinsvollmacht bei einem allein im Namen eines

    Denn auf die tatsächliche Staatsangehörigkeit kommt es nach Auffassung des Gerichts bei der Bezeichnung des Zielstaates nicht an (vgl. HessVGH B.v. 31.10.1994 - 13 UZ 902/94 - DÖV 95, 876; VG Hamburg U.v.23.6.1995 - 16 A 4735/94 -).
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