Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2401
OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04 (https://dejure.org/2005,2401)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.2005 - 11 LC 51/04 (https://dejure.org/2005,2401)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 2005 - 11 LC 51/04 (https://dejure.org/2005,2401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässige und begründete Feststellungsklage gegen ein "Gefährderanschreiben"; Eingriff in Grundrechte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 1 VwGO; § 2 Nr. 3 NGefAG; § 11 NGefAG; Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 GG
    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer Demonstration (Gefährderanschreiben); Vorliegen eines Verwaltungsakts oder schlicht hoheitlichen Handelns; Polizeiliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    GG Art. 8 I; ; GG Art. 5 I 1; ; Nds SOG § 1 I 3; ; Nds SOG § 11; ; Nds SOG § 2 Nr. 1 a; ; Nds SOG § 6 I

  • rav-polizeirecht.de

    Rechtswidrigkeit eines sog. Gefährderanschreibens (betr. EU-Gipfel 2001)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeiliches Gefährderanschreiben - Demonstration; Gefahr, konkrete; Gefahrenprognose; Gefährderanschreiben; Maßnahme, polizeiliche; Willensentschließungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer Demonstration (Gefährderanschreiben); Vorliegen eines Verwaltungsakts oder schlicht hoheitlichen Handelns; Polizeiliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage; Anforderungen an die ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 GG; § 43 Abs. 1 VwGO; Allgemeines Polizeirecht
    Rechtswidrigkeit eines Gefährderanschreibens

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schlichtes Polizeihandeln (= Realakt)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 391
  • NVwZ 2006, 850 (Ls.)
  • DVBl 2006, 196 (Ls.)
  • DÖV 2006, 122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Gegenstand der Feststellungsklage kann auch ein vergangenes Rechtsverhältnis sein (BVerwG, Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 -, NJW 1997, 2534).

    Vielmehr kann auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (BVerwG, Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 1 S 1315/98

    Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung - polizeiliche Meldeauflage gegenüber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (VGH Bad-Württ., Urt. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 2, B 1, veröff. auch in juris; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. 1986, S. 411).

    Grundsätzlich ist nur derjenige, der durch sein Verhalten unmittelbar eine Gefahr oder Störung verursacht, dafür polizeirechtlich verantwortlich (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, a.a.O.; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O., S. 313).

  • BVerwG, 21.07.1988 - 3 C 53.86

    Übereinstimmende Klagerücknahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Die rechtlichen Beziehungen haben sich dann zu einem Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist; es bedarf einer hinreichenden Konkretisierung und darf sich nicht lediglich um die Klärung abstrakter Rechtsfragen handeln (BVerwG, Urt. v. 7.5.1987 - 3 C 53.86 -, BVerwGE 77, 207; von Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3 Aufl. 2005, § 43 RdNr. 7).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 20.5.1987 - 7 C 83.84 -, BVerwGE 77, 268; Urt. v. 19.6.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Die rechtlichen Beziehungen haben sich dann zu einem Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist; es bedarf einer hinreichenden Konkretisierung und darf sich nicht lediglich um die Klärung abstrakter Rechtsfragen handeln (BVerwG, Urt. v. 7.5.1987 - 3 C 53.86 -, BVerwGE 77, 207; von Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3 Aufl. 2005, § 43 RdNr. 7).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Dieser Bereich des Zugangs zu einer Versammlung wird von der Schutzgarantie des Art. 8 Abs. 1 GG noch erfasst und ist am Maßstab der Verfassungsnorm zu messen (BVerfG, Beschl. v. 11.6.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203, 209; Höfling, in: Sachs, GG, 3. Aufl. 2002, Art. 8 RdNr. 23).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 20.5.1987 - 7 C 83.84 -, BVerwGE 77, 268; Urt. v. 19.6.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Hier geht es nicht um die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes oder um die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vorprozessual erledigten Verwaltungsaktes, für die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls auf § 43 VwGO zurückzugreifen ist (Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, NVwZ 2000, 63).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urt. v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04
    Dem erstinstanzlichen Gericht ist auch darin zuzustimmen, dass nicht jede Einflussnahme auf eine Willensentscheidung nach den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 8 Abs. 1 GG einen Grundrechtseingriff darstellt, sondern darauf abzustellen ist, welche Wirkungen mit der Maßnahme erzielt werden sollen (vgl. Heintzen, VerwArch 1990, 532, 537).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16

    Polizeiliche Gefährderansprache; Ermächtigungsgrundlage; Zuständigkeit

    Ein bestimmtes Verhalten gibt sie diesem aber nicht auf und enthält folglich keine verbindliche Regelung (Rachor, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., Kap E, Rn. 756; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04 - juris Rn. 24).

    Der mit der Ansprache verbundene Einschüchterungs- und Abschreckungseffekt soll dazu genutzt werden, auf die Entschließungsfreiheit einzuwirken (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.1995 - 11 LC 51/04 - juris; Hebeler, NVwZ 2011, 1361, 1365; Kießling, DVBl 2012, 1210).

    In der Rechtsprechung wurde die Gefährderansprache in den Folgejahren ebenfalls thematisiert (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04; Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.2011 - 8 A 199/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.03.2012 - 3 L 341/11 - alle in juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 5 A 2532/14

    Bewertung der Gefährderansprache eines Beamten hinsichtlich Eingriffsqualität

    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger in diesem Zusammenhang überdies auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. September 2005 - 11 LC 51/04 -.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. September 2005 - 11 LC 51/04 -, NJW 2006, 391 = juris, Rn. 3 ff., 26 ff. Zu einer Gefährderansprache mit Eingriffsqualität siehe auch: OVG S.-A., Urteil vom 21. März 2012 - 3 L 341/11 -, NVwZ-RR 2012, 720 = juris, Rn. 30.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. September 2005 - 11 LC 51/04 -, NJW 2006, 391 = juris, Rn. 26 f.; Breucker, NJW 2006, 1233, 1236; Engelbrecht, JA 2007, 197, 201; Franz/Günther, NWVBl.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. September 2005 - 11 LC 51/04 -, NJW 2006, 391 = juris, Rn. 26 ff.; Rachor, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, 2012, Kapitel E, Rn. 38, 757 f.; Engelbrecht, JA 2007, 197, 201 f.; Jötten/Tams, JuS 2008, 436, 437, 439; Kreuter-Kirchhof, AöR 139 (2014), 265 ff., 272; Unkroth, Jura 2008, 464, 466; Winkler/Schadtle, JuS 2015, 435, 436. Siehe auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 2 W 2/14 -, NJW-RR 2015, 239 = juris, Rn. 27 ff.; VG Aachen, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 6 K 2434/12 -, juris, Rn. 29 f.; VG Göttingen, Urteil vom 27. Januar 2004 - 1 A 1014/02 -, juris, Rn. 25.

  • VG Meiningen, 03.08.2021 - 2 K 863/18

    Qualifikation eines Gefährderanschreibens

    Somit ist das Schreiben vom 15.05.0218, das als Gefährderanschreiben zu werten ist, als schlicht-hoheitliches Handeln zu qualifizieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.12.2017 - 1 S 2526/16, juris, Rdnr. 32, m. w. N.; OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 24).

    Der mit der Ansprache verbundene Einschüchterungs- und Abschreckungseffekt soll dazu genutzt werden, auf die Entschließungsfreiheit einzuwirken (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.12.2017 - 1 S 2526/16, juris, Rdnr. 33; OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 27).

    Maßgeblich ist auch der objektive Empfängerhorizont, also die Frage, wie der Kläger den Inhalt des Schreibens vom 15.05.2018 verstehen konnte und durfte (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 28).

    Dass also er, der Kläger, selbst die abträglichen Nachwirkungen der Diskriminierung, seine Person werde mit schweren Straftaten in Zusammenhang gebracht, in der Öffentlichkeit bekannt gemacht hat (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 33).

    Er muss deshalb die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit des Gefährderanschreibens gerichtlich überprüfen zu lassen, um im Falle einer Rechtswidrigkeitsfeststellung eine Art Genugtuung (Rehabilitation) und damit wenigstens einen - wenn auch unvollkommenen - Ausgleich für eine rechtswidrige Verletzung seiner Grundrechte zu erlangen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 33).

    Diese Bestimmung würde nur dann ausreichen, wenn mit dem Gefährderanschreiben die Schwelle zum Grundrechtseingriff nicht überschritten wird (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 35).

    Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 36).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 11 LC 149/16

    Anknüpfungstatsachen; Aufkleber; Bestimmtheit; Bildaufzeichnung; Bildübertragung;

    Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, juris, Rn. 20; Senatsurt. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NordÖR 2005, 536, juris, Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 -, juris, Rn. 8; Sodan, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 43, Rn. 91).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (Urt. d. Sen. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NVwZ 2006, 391, zur Wahrscheinlichkeitsprognose bei einer konkreten Gefahr).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15

    Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Eintrag; Gefahrenabwehr; Gefährderansprache;

    Das Feststellungsinteresse setzt unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, a.a.O., juris, Rn. 20; Senatsurt. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NordÖR 2005, 536, juris, Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2019 - 12 ME 68/19

    Abschnittskontrolle; einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Auseinandersetzung;

    In Abgrenzung hierzu besteht insoweit keine Sperrwirkung, wenn eine neuartige und bislang nicht typisierte Maßnahme angewandt werden soll, wie (nach dem noch geltenden NdsSOG) etwa die sog. Gefährderansprache (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, juris, Rn. 36).
  • VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 2466/12

    Anspruch auf Löschung sowie auf Sperrung der bezüglich der eigenen Person

    vgl. im Bezug auf ein Gefährderanschreiben OVG Lüneburg, Urteil vom 22.09.2005 - 11 LC 51/04 - und VG Göttingen, Urteil vom 27.01.2004.

    Bei einer Gefährderansprache handelt es sich um eine Erscheinungsform eines derartigen Verwaltungshandelns, das einen hinreichend bestimmten überschaubaren Sachverhalt betrifft und deshalb der Feststellung zugänglich ist, ob mit ihm in Grundrechte des Klägers eingegriffen worden ist, vgl. auch dazu, OVG Lüneburg Urteil vom 22.09.2005 a.a.O..

    Maßgeblich für die rechtliche Bewertung einer Gefährderansprache ist zunächst die Klärung der Frage, ob diese Eingriffsqualität hat und deshalb die Voraussetzungen der als Rechtsgrundlage nur in Betracht kommenden polizeilichen Generalklausel (§ 8 PolG NRW) vorliegen oder ob dies nicht der Fall ist und daher das Tätigwerden der Polizei bereits durch die Zuständigkeitsnorm des § 1 PolG NRW gedeckt ist, vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 22.09.2005 a.a.O..

    vgl. dazu insgesamt VG Lüneburg, Urteil vom 22.09.2005 a.a.O. und VG Göttingen, Urteil vom 27.01.2004 a.a.O. sowie Denninger/Rachor, Handbuch des Polizeirechts, 2012, Kapitel E, Rn. 757 ff.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 303/20

    Beoobachtung; Doppelfunktion der Polizei; informationelle Selbstbestimmung;

    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können ( Senatsurteil v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 - juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06

    Rechtmäßigkeit einer auf eine polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage

    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (Urt. d. Sen. v. 22.9.2005 - 11 LC 51/04 -, NJW 2006, 391; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 2, B 1, veröff.
  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 34/14

    Buchgeld; Drogenkriminalität; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenabwehr;

  • VG Düsseldorf, 10.02.2023 - 18 K 5035/21

    Gefährderansprache, Eingriffsqualität, Feststellungsinteresse

  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen

  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19

    Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz

  • VGH Hessen, 28.11.2011 - 8 A 199/11

    Gefährderansprache gegen Inkassounternehmen

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - Kart 21/06

    Anfechtungsbeschwerde nach § 63 Abs. 1 GWB unstatthaft bei noch nicht ergangener

  • VG Aachen, 16.12.2013 - 6 K 2434/12

    Polizeiliches Vorgehen am Tag der offenen Tür des Kreises Euskirchen gegen einen

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2008 - 11 LA 396/07

    Polizeiliches Einschreiten zum Schutz privater Rechte; Überschlägige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 13 A 1135/13

    Verkehrsfähigkeit eines mit hochdosiertem Koffein versehenen Produkts als Kapsel

  • VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09

    Sicherstellung; präventive Gewinnabschöpfung

  • VG Bremen, 12.07.2022 - 2 K 1849/20

    Einschreiten der Polizei zum Schutz privater Rechte in einem Fußballstadion,

  • VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
  • VG Berlin, 20.09.2021 - 1 K 221.21
  • VG Düsseldorf, 28.05.2019 - 18 K 5548/18

    Versammlungsrecht, hier: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung von

  • VG Cottbus, 26.01.2021 - 3 K 654/18
  • LG Essen, 04.02.2014 - 15 S 268/13

    Werkunternehmer haftet auch dann für unterbliebende Hinweispflichten, wenn der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht