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   VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11   

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VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11 (https://dejure.org/2012,41884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2012 - 10 S 3174/11 (https://dejure.org/2012,41884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 (https://dejure.org/2012,41884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung des THC-Messergebnisses; Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren

  • verkehrslexikon.de

    Zur Frage der "Gelegentlichkeit" von Cannabiskonsum und zum Trennvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwei selbstständige Konsumvorgänge als Voraussetzung der Annahme des gelegentlichen Cannabiskonsums i.R.d. Entziehung der Fahrerlaubnis; Verwertbarkeit des Messergebnisses der THC-Konzentration im Blutserum ohne Abzüge für etwaige Messungenauigkeiten bei Durchführung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwei selbstständige Konsumvorgänge als Voraussetzung der Annahme des gelegentlichen Cannabiskonsums i.R.d. Entziehung der Fahrerlaubnis; Verwertbarkeit des Messergebnisses der THC-Konzentration im Blutserum ohne Abzüge für etwaige Messungenauigkeiten bei Durchführung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Führen eines Kraftfahrzeugs mit THC-Konzentration von 1,3 ng/ml ist nicht zu beanstanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Führen eines Kraftfahrzeugs mit THC-Konzentration von 1,3 ng/ml ist nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 391
  • DÖV 2013, 282
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Vergleiche zum von Anlage 4 Nr. 9.2.2 FeV geforderten Trennungsvermögen BVerfG, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378.(Rn.39).

    Ein ausreichendes Trennungsvermögen, das eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hinnehmbar erscheinen lässt, ist nach der Rechtsprechung des Senats nur gegeben, wenn der Konsument Fahren und Konsum in jedem Fall in einer Weise trennt, dass eine Beeinträchtigung seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann (Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, a.a.O. m.w.N., unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378: "charakterlich-sittliche" Eignungsanforderung).

    Dagegen spricht die spezielle normative Regelung in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die mit der bereits einer abstrakten Gefährdung wehrenden Forderung des Trennens von Konsum und Fahren als Voraussetzung für das Fortbestehen der Fahreignung trotz gelegentlichen Cannabiskonsums eine kognitiv-voluntative Obliegenheit des Fahrzeugführers statuiert, deren Erfüllung oder Missachtung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - und diesem folgend des Senats - auf der charakterlich-sittlichen Ebene angesiedelt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, Juris RdNr. 49; Senatsurteil vom 13.12.2007, a.a.O.).

    Ausdruck eines Mangels dieser Art ist es, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ungeachtet einer im Einzelfall anzunehmenden oder jedenfalls nicht auszuschließenden drogenkonsumbedingten Fahruntüchtigkeit nicht bereit ist, vom Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abzusehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.06.2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Rauschmittel Cannabis und Alkohol gleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349).(Rn.55).

    Den Wert von 1, 0 ng/ml THC hätten auch die Grenzwertkommission in ihrem Beschluss vom 20.11.2002 zu § 24a StVG sowie das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2004, 349, 351) zugrunde gelegt.

    30 Nach der ständigen, von zahlreichen Oberverwaltungsgerichten - mit Ausnahme des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - geteilten Rechtsprechung des Senats wird das Zusatzmerkmal fehlender Trennung zwischen der Einnahme von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs durch eine Fahrt mit einer THC-Konzentration ab 1, 0 ng/ml im Blutserum ohne die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung belegt, da ab dieser Wirkstoffkonzentration davon ausgegangen werden müsse, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums signifikant erhöhe, eine solche Beeinträchtigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21.04.2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349) jedenfalls möglich sei (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156 = VBlBW 2008, 274 m.w.N.; ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2009 - 1 S 17/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.02.2009 - 4 LB 61/08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367; a.A. BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, juris: erst ab 2, 0 ng/ml; offen gelassen von OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Blickrichtung auf die Vorschrift des § 24a StVG ausdrücklich anerkannt, dass der Gesetzgeber beide Rauschmittel nicht gleich behandeln muss (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 -, Juris RdNr. 15).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Leitsatz 3.: So auch: OVG Weimar, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, DAR 2012, 719; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 -, NJW 2012, 3526; OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; alle entgegen VGH München, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, DAR 2006, 407: erst ab 2, 0 ng/ml.(Rn.30).

    An den angewandten Methoden habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 25.01.2006 (11 CS 05.1711) zutreffende Kritik geübt.

    30 Nach der ständigen, von zahlreichen Oberverwaltungsgerichten - mit Ausnahme des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - geteilten Rechtsprechung des Senats wird das Zusatzmerkmal fehlender Trennung zwischen der Einnahme von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs durch eine Fahrt mit einer THC-Konzentration ab 1, 0 ng/ml im Blutserum ohne die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung belegt, da ab dieser Wirkstoffkonzentration davon ausgegangen werden müsse, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums signifikant erhöhe, eine solche Beeinträchtigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21.04.2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349) jedenfalls möglich sei (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156 = VBlBW 2008, 274 m.w.N.; ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2009 - 1 S 17/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.02.2009 - 4 LB 61/08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367; a.A. BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, juris: erst ab 2, 0 ng/ml; offen gelassen von OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 10 S 306/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Zur Verwertbarkeit des Messergebnisses ohne Sicherheitsabschlag vergleiche VGH Mannheim, Beschluss vom 24.07.2007 - 10 S 306/07 -, VBlBW 2008, 27; VGH München, Beschluss vom 02.03.2010 - 11 CS 09.2558 -, juris.(Rn.36).

    36 In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird, soweit ersichtlich, durchweg auf den gemessenen Wert abgestellt (vgl. Senatsbeschluss vom 24.07.2007 - 10 S 306/07 -, VBlBW 2008, 27 m. zust. Anm. Zwerger, jurisPR-VerkR 6/2008 Anm. 6; BayVGH, Beschluss vom 02.03.2010 - 11 CS 09.2558 -, Juris; VG Augsburg, Urteil vom 18.09.2007 - Au 3 K 07.724 -, Juris).

    Deshalb müsse der Betroffene sich auch in Bezug auf eine etwaige Messungenauigkeit darauf verweisen lassen, dass er nicht habe sicher sein können, unter dem Grenzwert von 1, 0 ng/ml geblieben zu sein (Senatsbeschluss vom 24.07.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Leitsatz 1. Fortführung von VGH Mannheim, Beschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 32; so auch: VGH München, Beschluss vom 04.11.2008 - 11 CS 08.2576 -, ZfSch 2008, 172.(Rn.25).

    25 1. Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats bereits bei zwei selbständigen Konsumvorgängen anzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 32; ebenso u.a. BayVGH, Beschluss vom 04.11.2008 - 11 CS 08.2576 -, Juris).

  • VGH Bayern, 04.11.2008 - 11 CS 08.2576

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Leitsatz 1. Fortführung von VGH Mannheim, Beschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 32; so auch: VGH München, Beschluss vom 04.11.2008 - 11 CS 08.2576 -, ZfSch 2008, 172.(Rn.25).

    25 1. Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats bereits bei zwei selbständigen Konsumvorgängen anzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 32; ebenso u.a. BayVGH, Beschluss vom 04.11.2008 - 11 CS 08.2576 -, Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 16 B 237/12

    Vorliegen eines Trennungsdefizits zwischen der Einnnahme von Cannabis und dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Leitsatz 3.: So auch: OVG Weimar, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, DAR 2012, 719; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 -, NJW 2012, 3526; OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; alle entgegen VGH München, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, DAR 2006, 407: erst ab 2, 0 ng/ml.(Rn.30).

    30 Nach der ständigen, von zahlreichen Oberverwaltungsgerichten - mit Ausnahme des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - geteilten Rechtsprechung des Senats wird das Zusatzmerkmal fehlender Trennung zwischen der Einnahme von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs durch eine Fahrt mit einer THC-Konzentration ab 1, 0 ng/ml im Blutserum ohne die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung belegt, da ab dieser Wirkstoffkonzentration davon ausgegangen werden müsse, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums signifikant erhöhe, eine solche Beeinträchtigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21.04.2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349) jedenfalls möglich sei (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156 = VBlBW 2008, 274 m.w.N.; ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2009 - 1 S 17/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.02.2009 - 4 LB 61/08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367; a.A. BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, juris: erst ab 2, 0 ng/ml; offen gelassen von OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris).

  • OVG Bremen, 20.07.2012 - 2 B 341/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahruntüchtigkeit aufgrund des Konsums von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Leitsatz 3.: So auch: OVG Weimar, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, DAR 2012, 719; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 -, NJW 2012, 3526; OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; alle entgegen VGH München, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, DAR 2006, 407: erst ab 2, 0 ng/ml.(Rn.30).

    30 Nach der ständigen, von zahlreichen Oberverwaltungsgerichten - mit Ausnahme des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - geteilten Rechtsprechung des Senats wird das Zusatzmerkmal fehlender Trennung zwischen der Einnahme von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs durch eine Fahrt mit einer THC-Konzentration ab 1, 0 ng/ml im Blutserum ohne die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung belegt, da ab dieser Wirkstoffkonzentration davon ausgegangen werden müsse, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums signifikant erhöhe, eine solche Beeinträchtigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21.04.2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349) jedenfalls möglich sei (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156 = VBlBW 2008, 274 m.w.N.; ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2009 - 1 S 17/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.02.2009 - 4 LB 61/08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367; a.A. BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, juris: erst ab 2, 0 ng/ml; offen gelassen von OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris).

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2558

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Zur Verwertbarkeit des Messergebnisses ohne Sicherheitsabschlag vergleiche VGH Mannheim, Beschluss vom 24.07.2007 - 10 S 306/07 -, VBlBW 2008, 27; VGH München, Beschluss vom 02.03.2010 - 11 CS 09.2558 -, juris.(Rn.36).

    36 In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird, soweit ersichtlich, durchweg auf den gemessenen Wert abgestellt (vgl. Senatsbeschluss vom 24.07.2007 - 10 S 306/07 -, VBlBW 2008, 27 m. zust. Anm. Zwerger, jurisPR-VerkR 6/2008 Anm. 6; BayVGH, Beschluss vom 02.03.2010 - 11 CS 09.2558 -, Juris; VG Augsburg, Urteil vom 18.09.2007 - Au 3 K 07.724 -, Juris).

  • OVG Thüringen, 06.09.2012 - 2 EO 37/11

    Fehlendes Trennungsvermögen nach Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11
    Leitsatz 3.: So auch: OVG Weimar, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, DAR 2012, 719; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 -, NJW 2012, 3526; OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; alle entgegen VGH München, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, DAR 2006, 407: erst ab 2, 0 ng/ml.(Rn.30).

    30 Nach der ständigen, von zahlreichen Oberverwaltungsgerichten - mit Ausnahme des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - geteilten Rechtsprechung des Senats wird das Zusatzmerkmal fehlender Trennung zwischen der Einnahme von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs durch eine Fahrt mit einer THC-Konzentration ab 1, 0 ng/ml im Blutserum ohne die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung belegt, da ab dieser Wirkstoffkonzentration davon ausgegangen werden müsse, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums signifikant erhöhe, eine solche Beeinträchtigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21.04.2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349) jedenfalls möglich sei (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156 = VBlBW 2008, 274 m.w.N.; ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 EO 37/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - 2 B 341/11 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2012 - 16 B 237/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2009 - 1 S 17/09 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.02.2009 - 4 LB 61/08 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367; a.A. BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 -, juris: erst ab 2, 0 ng/ml; offen gelassen von OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 M 142/06 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums

  • VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2006 - 1 M 142/06
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 1 S 17.09

    Fahrerlaubnis; fehlendes Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 1 Ss 616/10

    Bußgeldurteil wegen Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel: Erkennbarkeit

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 12 ME 31/12

    Anforderungen an den Nachweis einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch bei

  • VG Augsburg, 18.09.2007 - Au 3 K 07.724
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 16 A 2075/11 -, juris, Rn. 15, und Urteile vom 21. März 2013 - 16 A 2006/12 -, a. a. O., juris, Rn. 34 bis 58, sowie vom 1. August 2014 - 16 A 2806/13 -, a. a. O., juris, Rn. 31 bis 60; ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, VRS 124 (2013), 168 = juris, Rn. 30, nicht beanstandet durch BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, a. a. O., juris, Rn. 39 bis 42; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 B 37.14 -, Blutalkohol 53 (2016), 393 = juris, Rn. 26; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 B 341/11 -, NJW 2012, 3526 = juris, Rn. 14 f.; Hamb. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 = juris, Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, Blutalkohol 41 (2004), 183 = DAR 2003, 480 = juris, Rn. 7; Schl.-H. OVG, Urteil vom 17. Februar 2009 - 4 LB 61/08 -, juris, Rn. 35 f., und Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 2 O 19/14 -, NJW 2015, 2202 = Blutalkohol 52 (2015), 227 = juris, Rn. 5; Thür.

    Ausdrücklich die Notwendigkeit eines Sicherheitsabschlages ablehnend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 34 ff.); vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 B 341/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 15); VG München, Urteil vom 17. Mai 2011 - M 1 K 11.1120 -, juris, Rn. 21.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 38 f.).".

    vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, a. a. O., juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, a. a. O., juris, Rn. 51 f.; OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2012 - 16 B 237/12 -, juris, Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 -, a. a. O., juris, Rn. 55.

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    (1) Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ging bislang ganz überwiegend davon aus, dass bei gelegentlichen Konsumenten von Cannabis eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit möglich ist, wenn eine THC-Konzentration von 1 ng/ml Blutserum erreicht oder überschritten wird (vgl. u.a. VGH Mannheim, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 - VRS 124, 168 ; OVG Weimar, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 - NZV 2013, 413 ; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 2 B 341/11 - NJW 2012, 3526 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 S 17/09 - NZV 2010, 531 ; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2009 - 4 LB 61/08 - juris Rn. 35).

    Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts rechtfertigt der erstmalige Verstoß eines gelegentlichen Konsumenten von Cannabis gegen das Gebot der Trennung von Konsum und Fahren im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 in der Regel noch nicht den Schluss, dass er sich damit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist (wie das Berufungsgericht u.a. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 MB 45/18 - juris Rn. 5 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 6. September 2017 - 3 M 171/17 - juris Rn. 6 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11 - VBlBW 2013, 391 ).

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Selbst wenn man diesen Schwellenwert für THC in Zweifel zöge (dies ist Gegenstand einer anhängigen Revision - BVerwG 3 C 3.13 - gegen ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11), lägen diese Schwellen dennoch so niedrig, dass die Behörde auch bei Ausblendung etwaiger Summationswirkungen nicht ernstlich davon ausgehen musste, dass die Kombination beider Stoffe in jedem der eingestandenen Fälle keine fahrerlaubnisrelevante kombinierte Rauschwirkung hätte herbeiführen können, zumal der Konsum auf Partys typischerweise den Zweck verfolgt, in die entsprechende "Partystimmung" zu kommen.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07   

Zitiervorschläge
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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07 (https://dejure.org/2012,32280)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2012 - 9 A 2054/07 (https://dejure.org/2012,32280)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 (https://dejure.org/2012,32280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer erhobenen Autobahnmaut für die Benutzung einer mautpflichtigen Strecke

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer erhobenen Autobahnmaut für die Benutzung einer mautpflichtigen Strecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksame LKW-Maut

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Lkw-Maut - BRD muss an Fuhrunternehmer zahlen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen Lkw-Maut erfolgreich

  • tz.de (Pressemeldung, 26.10.2012)

    Ehemalige Lkw-Maut gekippt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um Lkw-Maut 2005 beendet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mauthöheverordnung erfordert wirksame Rechtsgrundlage - Bundesregierung muss in Mauthöheverordnung Höhe der für jeden gefahrenen Kilometer zu zahlenden Maut sachgerecht regeln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 282
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren durch Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, BVerwGE 137, 325, an den erkennenden Senat zurückverwiesen hat, bleibt zu prüfen, ob die Mauthöheverordnung (MautHV) vom 24. Juni 2003 (BGBl. I, S. 1001) in der bis zum 31. August 2007 gültigen Fassung den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 des Autobahnmautgesetzes (ABMG) entspricht, und damit § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 MautHV eine wirksame Rechtsgrundlage für die von dem Kläger beanstandete Mauterhebung ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 -, BVerwGE 137, 325.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 S 636/02

    Änderung des Aufenthaltszwecks - Auswechseln des Verfahrensgegenstands;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    vgl. hierzu auch Bay. VGH, Urteil vom 7. März 2002 - 1 N 01.2851 -, NVwZ-RR 2003, 236.
  • VGH Bayern, 07.03.2002 - 1 N 01.2851

    Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung; Fehlende Ermächtigungsgrundlage als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    vgl. hierzu auch Bay. VGH, Urteil vom 7. März 2002 - 1 N 01.2851 -, NVwZ-RR 2003, 236.
  • BVerwG, 11.11.2011 - 9 B 41.11

    Abfallentsorgung; verbrauchsunabhängige Abfallgrundgebühr; Grundsatz der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    Denn die Grenzen einer im Gebührenrecht zulässigen Pauschalierung und Typisierung, vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, DÖV 1995, 826, juris Rn. 11, und vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 -, juris Rn. 2, wären schon deshalb überschritten, weil mit Blick auf die Fahrleistungsanteile von 70, 7 % zu 29, 3 % keine der beiden Fahrzeuggruppen einen nur zu vernachlässigenden Anteil der Achsklasse 1 bildet, für den die Schaffung einer differenzierenden Regelung unter Umständen nicht verlangt werden könnte.
  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    - 9 B 54.07 -, Buchholz 310 § 128a VwGO Nr. 2.
  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2000 7 B 87.00 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 4, und vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 , juris Rn. 62.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    vgl. zur Überprüfung von Satzungen: BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, und Beschluss vom 11. Januar 2008.
  • BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2000 7 B 87.00 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 4, und vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 , juris Rn. 62.
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07
    Denn die Grenzen einer im Gebührenrecht zulässigen Pauschalierung und Typisierung, vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, DÖV 1995, 826, juris Rn. 11, und vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 -, juris Rn. 2, wären schon deshalb überschritten, weil mit Blick auf die Fahrleistungsanteile von 70, 7 % zu 29, 3 % keine der beiden Fahrzeuggruppen einen nur zu vernachlässigenden Anteil der Achsklasse 1 bildet, für den die Schaffung einer differenzierenden Regelung unter Umständen nicht verlangt werden könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - 9 A 118/16

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Fragen zur Berechnung der LKW-Maut

    Nachdem infolge des Urteils des Senats vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Zweifel an der Wirksamkeit der ursprünglich durch Rechtsverordnung geregelten Mautsätze aufgekommen waren, ordnete der Gesetzgeber durch § 14 Abs. 3 BFStrMG mit Wirkung vom 27. Juli 2013 (BGBl. I 2013 S. 2550) die rückwirkende Geltung der im Gesetz geregelten Mautsätze auch für die Zeit vor dem 19. Juli 2011 an.
  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    2013 wurde klägerseits unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25. Oktober 2012 (9 A 2054/07) und der Argumentation in den "BGL-Muster-Verfahren" (u.a. 14 K 8449/09) einen Erstattungsanspruch für gezahlte Maut geltend gemacht.

    Die Rechtswidrigkeit der ursprünglich geltenden MautHV habe bereits das OVG NRW in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2012 (9 A 2054/07) festgestellt.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 - Rn. 75; zitiert nach juris.

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte, auf die sich die Klägerin ebenfalls bezieht, auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch.

    So auch OVG NRW im Erörterungstermin am 7. August 2013 - 9 A 2054/07 -, wonach "durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Mauthöheregelung [nicht] bestehen (...).

    vgl. auch OVG NRW, Protokoll zum Erörterungstermin am 7. August 2013 - 9 A 2054/07 - "Ebenso wenig stellen sich die Bildung der 2 Achsklassen und die Spreizung der Mautsätze zwischen den beiden Achsklassen als sachwidrig oder willkürlich dar.".

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - OVG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -.

    Die vom OVG NRW zuletzt gerügte Zusammenfassung der LKW mit zwei und drei Achsen zu einer Achsklasse, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, Rn. 94 ff.; zitiert nach juris, ist hinzunehmen, da ihr Fahrleistungsanteil im Jahr 2005 etwa 5, 9 % betrug und im Jahr 2006 weiter auf 5, 4 % sank.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    Zur Begründung verwiesen die Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -.

    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -.

    Das von den Klägern angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 - sei nicht rechtskräftig geworden.

    Nachdem infolge des (nicht rechtskräftig gewordenen) Urteils des Senats vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, Zweifel an der Wirksamkeit der ursprünglich durch Rechtsverordnung geregelten Mautsätze aufgekommen waren, ordnete der Gesetzgeber durch § 14 Abs. 3 BFStrMG mit Wirkung vom 27. Juli 2013 (BGBl. I 2013 S. 2550) jedoch die rückwirkende Geltung der im Gesetz geregelten Mautsätze auch für die Zeit vor dem 19. Juli 2011 an.

    Das von ihnen insoweit angeführte Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 - ist nicht rechtskräftig geworden.

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14

    Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OVG NRW vom 25. Oktober 2012 (9 A 2054/07) sei festzuhalten, dass die Rechtsgrundlage zur Mauterhebung unwirksam sei.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 - Rn. 75; zitiert nach juris.

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte, auf die sich die Klägerin im Kern bezieht, auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch.

    So auch OVG NRW im Erörterungstermin am 7. August 2013 - 9 A 2054/07 -, wonach "durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Mauthöheregelung [nicht] bestehen (...).

    vgl. auch OVG NRW, Protokoll zum Erörterungstermin am 7. August 2013 - 9 A 2054/07 - "Ebenso wenig stellen sich die Bildung der 2 Achsklassen und die Spreizung der Mautsätze zwischen den beiden Achsklassen als sachwidrig oder willkürlich dar.".

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - OVG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -.

    Die vom OVG NRW zuletzt gerügte Zusammenfassung der LKW mit zwei und drei Achsen zu einer Achsklasse, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, Rn. 94 ff.; zitiert nach juris, ist hinzunehmen, da ihr Fahrleistungsanteil im Jahr 2005 etwa 5, 9 % betrug und im Jahr 2006 weiter auf 5, 4 % sank.

  • VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5222/13

    Anforderungen an die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung

    Hierzu verweist sie auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 16. Mai 2013 (9 B 6.13) und des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25. Oktober 2012 (9 A 2054/07).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 - Rn. 75; zitiert nach juris.

    Schließlich greifen die in dem Verfahren "Obst" (VG Köln: 25 K 6356/05; OVG NRW: 9 A 2054/07; BVerwG: 9 C 6.09 und 9 B 6.13) angeführten Kritikpunkte, auf die sich die Klägerin im Kern bezieht, auf die Neuregelung der Mautsätze nicht durch.

    So auch OVG NRW im Erörterungstermin am 7. August 2013 - 9 A 2054/07 -, wonach "durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Mauthöheregelung [nicht] bestehen (...).

    vgl. auch OVG NRW, Protokoll zum Erörterungstermin am 7. August 2013 - 9 A 2054/07 - "Ebenso wenig stellen sich die Bildung der 2 Achsklassen und die Spreizung der Mautsätze zwischen den beiden Achsklassen als sachwidrig oder willkürlich dar.".

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - OVG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -.

    Die vom OVG NRW zuletzt gerügte Zusammenfassung der LKW mit zwei und drei Achsen zu einer Achsklasse, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, Rn. 94 ff.; zitiert nach juris, ist hinzunehmen, da ihr Fahrleistungsanteil im Jahr 2005 etwa 5, 9 % betrug und im Jahr 2006 weiter auf 5, 4 % sank.

  • VG Köln, 18.11.2014 - 14 K 2741/11

    Erstattung zu Unrecht gezahlter Mautgebühren; Erfüllung des Merkmals

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 - Rn. 75; zitiert nach juris.
  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12

    Straßenausbaubeiträge

    Der Beitragserhebung der Stadt ... für den Ausbau der ... im Ortsteil ... liegt eine rechtswirksame Satzung zugrunde (vgl. zum Absehen einer "ungefragten Fehlersuche" trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes, BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris Rn. 43; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 9 N 62.09 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09 -, juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, juris Rn. 72).
  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 701/12

    Ausbaubeiträge

    Der Beitragserhebung der Stadt ... für den Ausbau der ... im Ortsteil ... liegt eine rechtswirksame Satzung zugrunde (vgl. zum Absehen einer "ungefragten Fehlersuche" trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes, BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris Rn. 43; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 9 N 62.09 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09 -, juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, juris Rn. 72).
  • VG Köln, 28.04.2015 - 14 K 4664/14

    Zur Mautpflichtigkeit einer Fahrzeugkombination

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 - Rn. 60 ff. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshofs (EuGH) und der Entwicklung der Wegekostenrichtlinie; zitiert nach juris.
  • VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12

    Festsetzung des Beitrags für den Straßen- bzw. Fahrbahnausbau

    liegt eine rechtswirksame Satzung zugrunde (vgl. zum Absehen einer "ungefragten Fehlersuche" trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes, BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris Rn. 43; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 9 N 62.09 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09 -, juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, juris Rn. 72).
  • VG Cottbus, 15.03.2018 - 5 K 265/11

    (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterbliebener Vertagung bei

  • VG Schwerin, 23.04.2014 - 4 A 218/12

    Klage gegen Bescheid über Straßenausbaubeiträge

  • VG Köln, 29.10.2021 - 14 L 1517/21
  • VG Aachen, 11.10.2017 - 6 K 1389/17

    Erlass; Gebühren; Billigkeit

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12   

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OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12 (https://dejure.org/2012,40204)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2012 - 3 B 274/12 (https://dejure.org/2012,40204)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 3 B 274/12 (https://dejure.org/2012,40204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Blutprobe, Verwechselung, unbemerkte Beimischung, Sachvortrag, Anforderungen

  • Justiz Sachsen

    FeV § 47 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Anforderungen an die Behauptung eines drogenkonsumierenden Fahrerlaubnisinhabers im Falle des Konsums harter Drogen

  • rechtsportal.de

    Erhöhte Anforderungen an die Behauptung eines drogenkonsumierenden Fahrerlaubnisinhabers im Falle des Konsums harter Drogen

  • rechtsportal.de

    FeV § 47 Abs. 1 Satz 2
    Blutprobe; Verwechselung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nur: Blutprobe verwechselt und unbemerkt beigemischt? Das reicht so nicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    An Einlassung über unfreiwilligen Drogenkonsum durch Beibringen von Dritten muss erhöhte Plausibiltätsanforderung gestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 282
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 12.01.2012 - 3 A 928/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12
    Der Fahrerlaubnisinhaber muss deswegen zumindest eine nachvollziehbare Schilderung abgeben, wie es trotz der gegen eine zufällige Einnahme von in Getränken aufgelösten Betäubungsmitteln sprechenden Umständen zu einem unbewussten, zufälligen oder durch Dritte manipulierten Genuss des Betäubungsmittels gekommen sein soll (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 12. Januar 2012 - 3 A 928/10 - Rn. 7 m. w. N.; jüngst auch BayVGH, Beschl. v. 21. November 2012 - 11 CS 12.2171 -, juris Rn. 8, sowie OVG LSA, Beschl. v. 8. November 2012 - 3 M 599/12 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - 16 B 944/12

    Kraftfahreignung bei einmaligem Konsum von Betäubungsmitteln (hier: Kokain)

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12
    Auch insoweit entspricht es nämlich der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass mit der bloßen Behauptung des Gegenteils der dokumentierte ordnungsgemäße Ablauf der Untersuchung nicht in Frage gestellt werden kann, so dass die von der Antragstellerin angeregte Einholung eines DNA-Tests nicht erforderlich ist (jüngst OVG NRW, Beschl. v. 11. September 2012 - 16 B 944/12 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2010 - 11 CS 10.68 -, juris Rn. 20-21, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 14.02.2012 - 3 B 357/11

    Einjährige Abstinenz zur Wiedererlangung der Eignung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12
    Steht nämlich - wie hier - fest, dass die Antragstellerin unter Einfluss von Methamphetamin am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat, ist auch bei nur einmaligem Konsum unter Beweis gestellt, dass der Fahrerlaubnisbesitzer nicht in der Lage ist, zwischen Drogenkonsum einerseits und Teilnahme am Straßenverkehr andererseits zuverlässig zu trennen; in diesem Fall ist in Anwendung von Nr. 9.1 Anlage 4 FeV ohne weiteres von der fehlenden Eignung auszugehen (zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 14. Februar 2012 - 3 B 357/11 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2012 - 3 M 599/12

    Entziehung einer Fahrerlaubnis; Entscheidung über die Fahreignung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12
    Der Fahrerlaubnisinhaber muss deswegen zumindest eine nachvollziehbare Schilderung abgeben, wie es trotz der gegen eine zufällige Einnahme von in Getränken aufgelösten Betäubungsmitteln sprechenden Umständen zu einem unbewussten, zufälligen oder durch Dritte manipulierten Genuss des Betäubungsmittels gekommen sein soll (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 12. Januar 2012 - 3 A 928/10 - Rn. 7 m. w. N.; jüngst auch BayVGH, Beschl. v. 21. November 2012 - 11 CS 12.2171 -, juris Rn. 8, sowie OVG LSA, Beschl. v. 8. November 2012 - 3 M 599/12 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68

    Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12
    Auch insoweit entspricht es nämlich der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass mit der bloßen Behauptung des Gegenteils der dokumentierte ordnungsgemäße Ablauf der Untersuchung nicht in Frage gestellt werden kann, so dass die von der Antragstellerin angeregte Einholung eines DNA-Tests nicht erforderlich ist (jüngst OVG NRW, Beschl. v. 11. September 2012 - 16 B 944/12 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2010 - 11 CS 10.68 -, juris Rn. 20-21, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.11.2012 - 11 CS 12.2171

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12
    Der Fahrerlaubnisinhaber muss deswegen zumindest eine nachvollziehbare Schilderung abgeben, wie es trotz der gegen eine zufällige Einnahme von in Getränken aufgelösten Betäubungsmitteln sprechenden Umständen zu einem unbewussten, zufälligen oder durch Dritte manipulierten Genuss des Betäubungsmittels gekommen sein soll (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 12. Januar 2012 - 3 A 928/10 - Rn. 7 m. w. N.; jüngst auch BayVGH, Beschl. v. 21. November 2012 - 11 CS 12.2171 -, juris Rn. 8, sowie OVG LSA, Beschl. v. 8. November 2012 - 3 M 599/12 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.06.2010 - 3 B 65/10

    Rechtskraft- und Tattagsprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12
    Das Verwaltungsgericht Chemnitz ist dabei gemäß Nrn. 1.5, 46.5 und 46.8 des Streitwertkatalogs i. d. F. der am 7./8. Juli 2004 in Leipzig beschlossenen Änderungen (abgedr. bei Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, Anh § 146 Rn. 14) zutreffend von einem im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes zu halbierenden Streitwert i. H. v. 7.500,00 EUR ausgegangen, da sich der Streitwert in Verfahren über die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Wert der Fahrerlaubnisklasse richtet, die - wie hier die Klasse C1E - zum Führen von Kraftfahrzeugen der anderen Klassen, in denen die Antragstellerin die Fahrerlaubnis innehatte, berechtigt und damit diese Klassen einschließt (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2010 - 3 B 65/10).
  • OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von

    Das Verwaltungsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 14. Dezember 2012 - 3 B 274/12 -, juris Rn. 5) zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht durch bloßes Abstreiten des bewussten Konsums von Betäubungsmitteln widerlegen lässt.
  • OVG Sachsen, 19.01.2024 - 6 B 70/23

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Methamphetamin; unbewusster Konsum

    Der Fahrerlaubnisinhaber muss deswegen zumindest eine nachvollziehbare Schilderung abgeben, wie es trotz der gegen eine zufällige Einnahme von in Getränken aufgelösten Betäubungsmitteln sprechenden Umständen zu einem unbewussten, zufälligen oder durch Dritte manipulierten Genuss des Betäubungsmittels gekommen sein soll (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Dezember 2012 - 3 B 274/12 -, juris Rn. 5; v. 12. Januar - 3 A 928/10 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.12.2014 - 3 B 193/14

    Behauptung ungewollte Einnahme von Betäubungsmitteln

    Daher kann mit der bloßen Behauptung des Gegenteils der dokumentierte ordnungsgemäße Ablauf der Untersuchung nicht in Frage gestellt werden (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Dezember 2012 - 3 B 274/12 -, juris, Rn. 6 m. w. N.; zuletzt Beschl. v. 6. Dezember 2013 - 3 B 442/13 -, juris Rn. 5 zur unwissentlichen Einnahme von Kokain), zumal schon der beim Antragsteller durchgeführte sogenannte Drug-Wipe-2-S-Test ein positives Ergebnis auf Amphetamin ergeben hatte.

    Eine solche nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 14. Februar 2012 a. a. O; Beschl. v. 14. Dezember 2012 a. a. O. Rn. 8; Beschl. v. 10. Dezember 2014 - 3 B 148/14 -, zur Veröfftl. bei juris vorgesehen) erforderliche angemessene Stabilisierung seines Verhaltens ist hier weder vorgetragen noch erkennbar.

  • VG Trier, 07.12.2021 - 1 L 3223/21

    Kokainkonsum: Aberkennung des Rechts, von einer europäischen Fahrerlaubnis im

    Angesichts der von einem Drogenkonsum im Straßenverkehr für die übrigen Verkehrsteilnehmer ausgehenden erheblichen Gefahren sind dabei an die Plausibilität der Einlassungen des Betroffenen erhöhte Anforderungen zu stellen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - 3 B 274/12 -, juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 05.01.2016 - W 6 S 15.1440

    Keine Fahreignung aufgrund Drogenkonsums

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat derartigen Behauptungen nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen Beachtlichkeit zuerkannt (vgl. SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; B.v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - LKV 2013, 180; OVG NRW, B.v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris; OVG MV, B.v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 - juris; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris).
  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 6 K 16.1168

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach behauptetem unwillentlichem und unwissentlichem

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat derartigen Behauptungen nur dann Beachtlichkeit zuerkannt, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hätten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, und dass es ferner naheliegt, dass ihm die Aufnahme des Betäubungsmittels tatsächlich unbekannt blieb (vgl. SächsOVG, B. v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris; B. v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - LKV 2013, 180; OVG NRW, B. v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 - juris; OVG MV, B.v. 25.8.2014 - 1 M 78/14 - VRS 127, 200; BayVGH, B. v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 - juris; B. v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris).
  • VG Bayreuth, 06.06.2013 - B 1 S 13.283

    Nichterreichen des Grenzwerts von 25 ng/ml fahreignungsrechtlich ohne Bedeutung

    Die Fahrerlaubnisbehörde konnte daher aufgrund des Konsums der harten Droge Methamphetamin/Amphetamin durch den Antragsteller vom Vorliegen eines Regelfalls im Sinne der Vorbemerkung 3 und der Ziffer 9.1 der Anlage 4 zu § 14 FeV ausgehen und die Fahrerlaubnis ohne vorherige Einholung eines Fahreignungsgutachtens sofort entziehen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171, B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362, B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807, B.v. 9.5.2012 - 11 ZB 12.614, B.v. 12.2.2012 - 11 CS 12.28, B.v. 28.11.2011 - 11 CS 11.2393, B.v. 24.3.2011 - 11 C 11.318, B.v.15.3.2011 - 11 CS 11.15, B.v. 16.12.2010 - 11 CS 10.2718, B.v. 19.10.2010 - 11 CS 10.2330, B.v. 4.10.2010 - 11 ZB 09.2973, B.v. 29.6.2010 - 11 ZB 08.3297, B.v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 und B.v. 21.4.2010 - 11 B 09.3229; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 28.1.2013 - 1 M 97/12; Sächsisches OVG, B.v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 und B.v. 14.2.2012 - 3 B 357/11 - Blutalkohol 49, 182; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 8.11.2012 - 3 M 599/12 und B.v. 13.4.2012 - 3 M 47/12 - Blutalkohol 49, 327; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 29.10.2012 - 16 B 1106/12 - Blutalkohol 49, 341, B.v. 2.4.2012 und B.v. 22.3.2012 - 16 B 356/12 - 16 B 231/12; HessVGH, B.v. 21.3.2012 - NJW 2012, 2294; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - Blutalkohol 49; OVG Lüneburg, B.v. 23.11.2011 - 12 ME 245/11 - ZfSch 2012, 113).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 2 K 2644/23

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung einer

    Entsprechende Behauptungen gelten lediglich dann als ausreichend für die Annahme der Fahreignung trotz erwiesenermaßen inkorporierter Betäubungsmittelsubstanzen, wenn der Betroffene überzeugend aufzeigen kann, dass ein bestimmter Dritter einen Beweggrund hatte, ihm ohne sein Wissen Betäubungsmittel zuzuführen, und dass er selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (st. Rspr., vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 17.05.2019 - 11 CS 19.308 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 19.01.2016 - 11 CS 15.2403 -, VRS 130, 104 (2016) = juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012 - 16 B 231/12 -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 -, LKV 2013, 180 = juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NZV 2012, 358 = juris Rn. 8, jeweils m.w.N.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.07.2016 - 10 S 1880/15 -, Blutalkohol 53, 490 = juris Rn. 28, allgemein zu den Anforderungen an die Darlegung von Lebenssachverhalten aus der eigenen Sphäre).
  • VG Leipzig, 15.01.2021 - 1 K 999/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum "harter Drogen" ohne Ausfallerscheinungen

    In der Folge ist dem Kläger die Fahrerlaubnis ohne vorherige Einholung eines Fahreignungsgutachtens, insbesondere eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, sofort zu entziehen (ständige Rspr., vgl. u. a. BayVGH, Beschl. v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, Beschl. v. 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 - Beschl. v. 4.10.2010 - 11 ZB 09.2973 - SächsOVG, Beschl. v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - Beschl. v. 14.2.2012 - 3 B 357/11 - ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.11.2012 - 3 M 599/12 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 18.2613

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Ohne begründete Anhaltspunkte, allein mit der bloßen Behauptung, es müsse zu einer Verwechslung von Haarproben gekommen sein, wird der ordnungsgemäße Ablauf einer rechtsmedizinischen Untersuchung nicht in Frage gestellt (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - SVR 2011, 187 = juris Rn. 20 f.; B.v. 31.1.2013 - 11 CS 12.2623 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 11.9.2012 - 16 B 944/12 - juris Rn. 10; SächsOVG, B.v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 - LKV 2013, 180 = juris Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 22.01.2014 - B 1 K 12.663

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 14.08.2015 - W 6 S 15.640

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Schlüssigkeit eines toxikologischen Gutachtens

  • VG Würzburg, 20.11.2013 - W 6 K 13.553

    Fehlen des polizeilichen Erhebungsbogens ("Torkelbogen") und des ärztlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2022 - 3 M 116/22

    Zur Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verfahren des vorläufigen

  • VG Würzburg, 13.10.2015 - W 6 S 15.954

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Betäubungsmitteln

  • VG Würzburg, 20.11.2013 - W 6 K 13.437

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Kokain, Kokain-Metabolit (175 µg Eq/l); Kokain,

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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48710
VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10 (https://dejure.org/2012,48710)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2012 - 4 K 1905/10 (https://dejure.org/2012,48710)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2012 - 4 K 1905/10 (https://dejure.org/2012,48710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 106 Abs 2 AEUV, Art 5 Abs 1 EGRL 12/2006, Art 16 Abs 1 EGRL 98/2008, Art 3 Abs 5 EGV 1013/2006, § 17 Abs 1 S 1 KrWG
    Altpapier; Überlassungspflicht für sortenreine Abfallfraktionen; neutrale Behörde; Daseinsvorsorge; Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers; Funktionsfähigkeit des Entsorgungssystems

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 282
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Für eine Anwendung des Art. 106 Abs. 2 AEUV auf alle Abfallarten spricht insbesondere, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Unternehmen, die eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, gerade möglich sein soll, einen Ausgleich zwischen rentablen und unrentablen Bereichen zu schaffen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 14-16; Urt. v. 15.11.2007, C-162/06 - International Mail Spain, juris, Rn. 34).

    Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, dürfen einen Ausgleich zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen vornehmen, so dass eine Einschränkung des Wettbewerbs in wirtschaftlich rentablen Bereichen gerechtfertigt sein kann (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 17; Urt. v. 25.10.2001, C-475/99 - Ambulanz Glöckner, juris, Rn. 57).

    Wenn es einzelnen Unternehmen gestattet wäre, mit dem Inhaber ausschließlicher Rechte in Bereichen ihrer Wahl in Wettbewerb zu treten, würden sie nämlich in die Lage versetzt, sich auf die wirtschaftlich rentablen Tätigkeiten zu konzentrieren und dort günstigere als die von den Inhabern der ausschließlichen Rechte angewandten Tarife anzubieten, da sie im Gegensatz zu diesen nicht wirtschaftlich gezwungen sind, einen Ausgleich zwischen den in den unrentablen Bereichen entstandenen Verlusten und den in den rentableren Bereichen erzielten Gewinnen vorzunehmen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 18; Urt. v. 25.10.2001, C-475/99 - Ambulanz Glöckner, juris, Rn. 61).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann von einer Verletzung des Erforderlichkeits- bzw. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auszugehen, wenn es sich um spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare Dienstleistungen handelt, die besonderen Bedürfnissen von Teilnehmern entsprechen und bestimmte zusätzliche Leistungen verlangen, die die mit Ausschließlichkeitsrechten betraute Einrichtung nicht anbietet (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau; Urt. v. 25.10.2991, C-475/99 - Ambulanz Glöckner; jeweils in juris).

    Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, dürfen einen Ausgleich zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen vornehmen, so dass eine Einschränkung des Wettbewerbs in wirtschaftlich rentablen Bereichen gerechtfertigt sein kann (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 17; Urt. v. 25.10.2001, C-475/99 - Ambulanz Glöckner, juris, Rn. 57).

    Wenn es einzelnen Unternehmen gestattet wäre, mit dem Inhaber ausschließlicher Rechte in Bereichen ihrer Wahl in Wettbewerb zu treten, in denen diese Rechte bestehen, würden sie nämlich in die Lage versetzt, sich auf die wirtschaftlich rentablen Tätigkeiten zu konzentrieren und dort günstigere als die von den Inhabern der ausschließlichen Rechte angewandten Tarife anzubieten, da sie im Gegensatz zu diesen nicht wirtschaftlich gezwungen sind, einen Ausgleich zwischen den in den unrentablen Bereichen entstandenen Verlusten und den in den rentableren Bereichen erzielten Gewinnen vorzunehmen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 18; Urt. v. 25.10.2001, C-475/99 - Ambulanz Glöckner, juris, Rn. 61).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-157/94

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Jedoch ist für die Rechtfertigung nicht erforderlich, dass das finanzielle Gleichgewicht oder das wirtschaftliche Überleben des mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmens bedroht ist (EuGH, Urt. v. 23.10.1997, C-157/94 - Energiemonopole Niederlande, juris; Urt. v. 15.11.2007, C-162/06 - International Mail Spain).

    Beschränkungen sind auch dann gerechtfertigt, wenn sie dazu dienen, dass eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu möglichst niedrigen, sozialverträglichen Gebühren erbracht werden kann (EuGH, Urt. v. 23.10.1997, C-157/94 - Energiemonopole Niederlande).

    Allerdings muss er im konkreten Einzelfall bei der Frage, ob die Erfüllung der im allgemeinen wirtschaftlichem Interesse liegenden Aufgabe zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen im Falle einer Aufhebung der beanstandeten Maßnahme gefährdet wäre, nicht darüber hinaus positiv belegen, dass keine andere vorstellbare, der Natur der Sache nach hypothetische Maßnahme es erlaube, die Erfüllung der Aufgabe zu solchen Bedingungen sicherzustellen (vgl. EuGH, Urt. v. 23.10.1997, C-157/94 - Energiemonopole Niederlande).

    Für die Rechtfertigung ist nicht erforderlich, dass das finanzielle Gleichgewicht oder das wirtschaftliche Überleben des mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmens bedroht ist (EuGH, Urt. v. 23.10.1997, C-157/94 - Energiemonopole Niederlande, juris; Urt. v. 15.11.2007, C-126/06 - International Mail Spain, juris).

    Beschränkungen sind auch dann gerechtfertigt, wenn sie dazu dienen, dass eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu möglichst niedrigen, sozialverträglichen Gebühren erbracht werden kann (EuGH, Urt. v. 23.10.1997, C-157/94 - Energiemonopole Niederlande).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, dürfen einen Ausgleich zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen vornehmen, so dass eine Einschränkung des Wettbewerbs in wirtschaftlich rentablen Bereichen gerechtfertigt sein kann (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 17; Urt. v. 25.10.2001, C-475/99 - Ambulanz Glöckner, juris, Rn. 57).

    Wenn es einzelnen Unternehmen gestattet wäre, mit dem Inhaber ausschließlicher Rechte in Bereichen ihrer Wahl in Wettbewerb zu treten, würden sie nämlich in die Lage versetzt, sich auf die wirtschaftlich rentablen Tätigkeiten zu konzentrieren und dort günstigere als die von den Inhabern der ausschließlichen Rechte angewandten Tarife anzubieten, da sie im Gegensatz zu diesen nicht wirtschaftlich gezwungen sind, einen Ausgleich zwischen den in den unrentablen Bereichen entstandenen Verlusten und den in den rentableren Bereichen erzielten Gewinnen vorzunehmen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 18; Urt. v. 25.10.2001, C-475/99 - Ambulanz Glöckner, juris, Rn. 61).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann von einer Verletzung des Erforderlichkeits- bzw. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auszugehen, wenn es sich um spezifische, von den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse trennbare Dienstleistungen handelt, die besonderen Bedürfnissen von Teilnehmern entsprechen und bestimmte zusätzliche Leistungen verlangen, die die mit Ausschließlichkeitsrechten betraute Einrichtung nicht anbietet (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau; Urt. v. 25.10.2991, C-475/99 - Ambulanz Glöckner; jeweils in juris).

    Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, dürfen einen Ausgleich zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen vornehmen, so dass eine Einschränkung des Wettbewerbs in wirtschaftlich rentablen Bereichen gerechtfertigt sein kann (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 17; Urt. v. 25.10.2001, C-475/99 - Ambulanz Glöckner, juris, Rn. 57).

    Wenn es einzelnen Unternehmen gestattet wäre, mit dem Inhaber ausschließlicher Rechte in Bereichen ihrer Wahl in Wettbewerb zu treten, in denen diese Rechte bestehen, würden sie nämlich in die Lage versetzt, sich auf die wirtschaftlich rentablen Tätigkeiten zu konzentrieren und dort günstigere als die von den Inhabern der ausschließlichen Rechte angewandten Tarife anzubieten, da sie im Gegensatz zu diesen nicht wirtschaftlich gezwungen sind, einen Ausgleich zwischen den in den unrentablen Bereichen entstandenen Verlusten und den in den rentableren Bereichen erzielten Gewinnen vorzunehmen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 18; Urt. v. 25.10.2001, C-475/99 - Ambulanz Glöckner, juris, Rn. 61).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-162/06

    International Mail Spain - Richtlinie 97/67/EG - Gemeinsame Vorschriften für die

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Für eine Anwendung des Art. 106 Abs. 2 AEUV auf alle Abfallarten spricht insbesondere, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Unternehmen, die eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, gerade möglich sein soll, einen Ausgleich zwischen rentablen und unrentablen Bereichen zu schaffen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.5.1993, C-320/91 - Corbeau, juris, Rn. 14-16; Urt. v. 15.11.2007, C-162/06 - International Mail Spain, juris, Rn. 34).

    Zwar genügen bloße Zweckmäßigkeitserwägungen nicht für die Rechtfertigung einer Beschränkung (EuGH, Urt. v. 15.11.2007, C-162/06 - International Mail Spain, juris, Rn. 41).

    Jedoch ist für die Rechtfertigung nicht erforderlich, dass das finanzielle Gleichgewicht oder das wirtschaftliche Überleben des mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmens bedroht ist (EuGH, Urt. v. 23.10.1997, C-157/94 - Energiemonopole Niederlande, juris; Urt. v. 15.11.2007, C-162/06 - International Mail Spain).

    Wie bereits oben ausgeführt, hat der Europäische Gerichtshof zu Art. 106 Abs. 2 AEUV u.a. entschieden, dass zwar bloße Zweckmäßigkeitserwägungen nicht für die Rechtfertigung einer Beschränkung genügen (EuGH, Urt. v. 15.11.2007, C-162/06 - International Mail Spain, juris, Rn. 41).

  • OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Die Beschwerde gegen diesen Beschluss hatte Erfolg, und der Antrag der Klägerin im einstweiligen Rechtsschutz wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 8. Juli 2008 abgelehnt (1 Bs 91/08).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die Sachakten der Beklagten und die Gerichtsakten der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (Az.: 4 E 880/08 (1 Bs 91/08); 4 E 2556/08 (5 Bs 198/08); 4 E 2624/08 (5 Bs 199/08); 4 E 1906/10; 4 E 2180/10 (5 Bs 196/10)), die insgesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Damit ist die Klägerin Zweckveranlasserin dieser Rechtsverletzung und kann von der Beklagten im Rahmen der Durchführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Wege einer Unterlassungsverfügung herangezogen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.7.2008, 1 Bs 91/08, juris).

    Nach der Sortieranalyse des INFA-Instituts 2003 ist davon auszugehen, dass ca. 25 % (nach dem Volumen) der aus privaten Haushaltungen gesammelten PPK-Abfälle aus Verkaufsverpackungen bestehen (vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Beschl. v. 8.7.2008, 1 Bs 91/08, juris; Beschl. v. 15.4.2009, 5 Bs 199/08, juris).

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Mit Schreiben vom 14. Januar 2010 teilte die Beklagte der Klägerin mit, dass der Widerspruch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (7 C 16/08) voraussichtlich zurückgewiesen werde und gab Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Die Regelung greift nicht in die Berufswahlfreiheit, sondern lediglich in die Berufsausübungsfreiheit ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.2009, BVerwGE 134, 154).

    Diese Berufsausübungsbeschränkung ist durch das Interesse an einer funktionsfähigen abfallwirtschaftlichen Daseinsvorsorge durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.2009, BVerwGE 134, 154).

    In Satz 2 ist klargestellt, dass die Durchführung der Sammeltätigkeit auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem Sammler und der privaten Haushaltung in dauerhaften Strukturen einer gewerblichen Sammlung nicht entgegensteht (a.A. zur alten Rechtslage: BVerwG, Urt. v. 18.6.2009, NVwZ 2009, 1292).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Ob die Abfallrahmenrichtlinien die abfallrechtlichen Nähe- und Autarkieregelungen - der Auffassung der Klägerin folgend - abschließend normieren, kann dahinstehen, denn unabhängig davon beziehen sie sich lediglich auf den Umweltschutz (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.2001, DaimlerChrysler, C-324/99, juris, Rn. 42).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Dusseldorp (Urt. v. 25.6.1998, C-203/96, juris) und DaimlerChrysler (Urt. v. 13.12.2001, C-324/99, juris).

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof in der DaimlerChrysler-Entscheidung die Andienungspflicht nach § 13 Abs. 4 KrW-/AbfG (a.F.) an der Abfallverbringungsverordnung gemessen (EuGH, Urt. v. 13.12.2001, C-324/99, juris).

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Die Klägerin beruft sich insoweit auf das MOTOE-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 1.7.2008, C-49/07, Slg. 2008, I-4863).

    Von dem vorliegenden Fall unterscheidet sich das MOTOE-Urteil aber gerade dadurch, dass es darin um die kommerzielle Durchführung von Motorradrennen und damit nicht um eine Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse gemäß § 106 Abs. 2 AEUV ging (EuGH, Urt. v. 1.7.2008, C-49/07, Slg. 2008, I-4863).

  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Dusseldorp (Urt. v. 25.6.1998, C-203/96, juris) und DaimlerChrysler (Urt. v. 13.12.2001, C-324/99, juris).

    Das von der Klägerin insoweit zitierte Dusseldorp-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 25.6.1998, C-203/96, juris) ist nicht einschlägig, weil es sich dort um gewerbliche und nicht - wie im vorliegenden Fall - um private Abfälle handelte.

  • VG Hamburg, 10.09.2010 - 4 E 2180/10

    Verbot einer privaten Altpapiersammlung: nicht voll ausgebautes öffentliches

    Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10
    Nach Erlass des Widerspruchsbescheides hatte ein Antrag der Beklagten nach § 80 Abs. 7 VwGO mit dem Ziel der Änderung der vorangegangenen Beschlüsse Erfolg, das Gericht lehnte den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer mittlerweile erhobenen Klage mit Beschluss vom 10. September 2010 ab (4 E 2180/10).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die Sachakten der Beklagten und die Gerichtsakten der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (Az.: 4 E 880/08 (1 Bs 91/08); 4 E 2556/08 (5 Bs 198/08); 4 E 2624/08 (5 Bs 199/08); 4 E 1906/10; 4 E 2180/10 (5 Bs 196/10)), die insgesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10

    Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushaltungen in

  • VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2624/08

    Gewerbliche Altpapiersammlung; Beauftragung durch einen Systembetreiber

  • EuGH, 19.01.2007 - C-126/06

    Carrefour - Marinopoulos

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2556/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2013 - 10 S 1116/13

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung

    Der Rückgriff auf § 62 KrWG (so VG Hamburg, Urt. v. 9.8.2012 - 4 K 1905/10 - ZUR 2013, 43, 44) ist ausgeschlossen, da es sich bei § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG um eine eigenständige Befugnisnorm handelt, die bei einer angezeigten gewerblichen Sammlung als spezielle Ermächtigungsgrundlage gegenüber der abfallrechtlichen Generalklausel des § 62 KrWG Vorrang genießt (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.3.2013 - 5 Bs. 208/12 - juris RdNr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - BA S. 2; Schwind, in: v. Lersner/Wendenburg/Versteyl, Recht der Abfallbeseitigung, Stand: EL 3/13 Mai 2013, § 18 KrWG RdNr. 60).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 2798/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013 - 7 LB 56/11 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 9. August 2012 - 4 K 1905/10 -, juris, jeweils m. w. N.

    A. VG Hamburg, Urteil vom 9. August 2012- 4 K 1905/10 -, a. a. O., Rn. 85 ff.

  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

    Dass die letztlich Gesetz gewordene Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anders als der Referentenentwurf nicht von einer "neutralen Behörde", sondern nur von der zuständigen Behörde spricht, zeigt im Ergebnis, dass der Gesetzgeber die klägerseits angeführten Bedenken an der europarechtlichen Zulässigkeit der getroffenen Zuständigkeitsregelung gerade nicht teilte (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 9.8.2012, Az. 4 K 1905/10, zitiert nach juris, RdNr. 65/66).

    Insoweit wird auf die überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Hamburg im Urteil vom 9. August 2012 Bezug genommen (Az. 4 K 1905/10, zitiert nach juris, RdNr. 42 bis 64; daneben auch Queitsch, UPR 2012, 221, 226; Frenz, AbfallR 2012, 168, 172; Thärichen, AbfallR 2012, 164, 165; Reese/Koch, DVBl 2010, 1393 ff.).

    Zunächst ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im hier vorliegenden Fall des Landkreises ... eine Sondersituation vorliegt: Anders als in den meisten noch unter der Geltung des alten Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes entschiedenen Fällen und auch anders als in dem soweit ersichtlich bislang einzigen auf der Rechtsgrundlage des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom VG Hamburg entschiedenen Fall (Urteil vom 9.8.2012, Az. 4 K 1905/10, zitiert nach juris) existiert im Landkreis ... bereits über mehrere Jahre hinweg eine etablierte, flächendeckende haushaltsnahe Altpapiersammlung.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2014 - 10 S 1127/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Unzuverlässigkeit;

    Der Argumentation der Antragsgegnerin liegt tendenziell offenbar ein Modell der Abfallentsorgung zu Grunde, in dem gewerbliche Sammlungen, die den Abfällen aus privaten Haushaltungen veräußerbare (Wert-)Stoffe und Gegenstände entziehen, wegen der entsprechenden Einnahmeverluste beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit einhergehender Verhinderung niedrigerer Abfallgebühren unzulässig sind, so dass gewerbliche Sammlungen mit der öffentlich-rechtlich organisierten Entsorgungswirtschaft systematisch unvereinbar sind (in diesem Sinne VG Hamburg, Urteil vom 09.08.2012 - 4 K 1905/10 -, ZUR 2013, 43, 49; Queitsch, AbfallR 2012, 290 ff.).
  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01588

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

    Nachdem auch Altpapier Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 KrWG ist und Anhaltspunkte dafür, dass die Entsorgung einzelner Abfallarten nicht als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anzusehen wäre, nicht ersichtlich, geschweige denn von der Klägerin vorgetragen wären, steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass es sich bei der Entsorgung von Altpapier um eine ebensolche Dienstleistung handelt (ebenso VG Hamburg, Urt. v. 09.08.2012, Az. 4 K 1905/10, juris, RdNr. 51; Knopp/Piroch, UPR 2012, 343, 345; Thärichen, AbfallR 2012, 150, 154).

    Zunächst ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im hier vorliegenden Fall des Landkreises ... eine Sondersituation vorliegt: Anders als in den meisten noch unter der Geltung des alten Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes entschiedenen Fällen und auch anders als in dem soweit ersichtlich bislang einzigen auf der Rechtsgrundlage des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom VG Hamburg entschiedenen Fall (Urteil vom 9.8.2012, Az. 4 K 1905/10, zitiert nach juris) existiert im Landkreis ... bereits über mehrere Jahre hinweg eine etablierte, flächendeckende haushaltsnahe Altpapiersammlung.

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

    Dem KrWG ist abweichend von diesen Grundsätzen auch keine anderweitige Bestimmung im Sinne der zitierten Rechtsprechung zu entnehmen (so auch VGH München, Beschl. v. 24.07.2012 - 20 CS 12.841 -, juris Rn. 27; VG Hamburg, Urt: v. 09.08.2012 - 4 K 1905/10 - ZUR 2013, 43).

    Als Rechtsgrundlage für die Untersagungsverfügung kommt - nachdem die Klägerin ihrer Verpflichtung zur Anzeige aus § 72 Abs. 2, 18 KrWG nachgekommen ist - allein § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG in Betracht, der auf die vorliegende Konstellation als lex specialis vor der allgemeinen Eingriffsermächtigung in § 62 KrWG Anwendung findet (VGH München, Beschl. v. 24.07.2012 - 20 CS 12.841 -, juris Rn. 27; VG Ansbach, Urt. v. 23.01.2013 - AN 11 K 12.01588 -, juris Rn. 34; VG Würzburg, Beschl. v. 28.01.2013 - W 4 S 12.1130 -, juris Rn. 28; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2012 - 17 L 1901/12 -, juris Rn. 4; a. A. offenbar VG Hamburg, Urt. 09.08.2012, - 4 K 1905/10 -, ZUR 2013, 43 , eine Anzeige auf der Grundlage der §§ 72 Abs. 2, 18 KrWG ist dort allerdings nicht erfolgt).

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 B 15.313

    Personelle und organisatorische Trennung von unterer Abfallbehörde und

    Der Gesetzeshistorie lässt sich somit zwar entnehmen, dass auf die besondere Situation der Stadtstaaten Rücksicht genommen werden sollte (vgl. VG Hamburg, U.v. 9.8.2012 - 4 K 1905/10 - juris Rn. 67; Klement in Schmehl, GK-KrWG, § 18 Rn. 13).

    Zwar trifft es zu, dass dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger keine Entscheidungsbefugnis über die Untersagung einer privaten Sammlung nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG und auch kein Vetorecht im Anzeigeverfahren zusteht (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 60 f.; VG Hamburg, U.v. 9.8.2012 - 4 K 1905/10 - juris Rn. 66).

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 B 15.285

    Personelle und organisatorische Trennung von unterer Abfallbehörde und

    Der Gesetzeshistorie lässt sich somit zwar entnehmen, dass auf die besondere Situation der Stadtstaaten Rücksicht genommen werden sollte (vgl. VG Hamburg, U.v. 9.8.2012 - 4 K 1905/10 - juris Rn. 67; Klement in Schmehl, GK-KrWG, § 18 Rn. 13).

    Zwar trifft es zu, dass dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger keine Entscheidungsbefugnis über die Untersagung einer privaten Sammlung nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG und auch kein Vetorecht im Anzeigeverfahren zusteht (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 60 f.; VG Hamburg, U.v. 9.8.2012 - 4 K 1905/10 - juris Rn. 66).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 3044/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013 - 7 LB 56/11 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 9. August 2012 - 4 K 1905/10 -, juris, jeweils m. w. N.

    A. VG Hamburg, Urteil vom 9. August 2012- 4 K 1905/10 -, a. a. O., Rn. 85 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 3043/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013 - 7 LB 56/11 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 9. August 2012 - 4 K 1905/10 -, juris, jeweils m. w. N.

    A. VG Hamburg, Urteil vom 9. August 2012- 4 K 1905/10 -, a. a. O., Rn. 85 ff.

  • VG Oldenburg, 05.11.2014 - 5 B 2302/14

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung wegen konkreter eigener

  • VG München, 16.10.2014 - M 17 K 13.377

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier; Altpapiertonne

  • VG Kassel, 08.10.2013 - 4 K 551/13

    Gewerbliche Altmetall Sammlung

  • VG Köln, 25.04.2013 - 13 L 220/13

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit der Untersagung einer gewerblichen

  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum;

  • VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
  • VG Neustadt, 28.05.2015 - 4 K 1115/14

    Gewerblicher Altkleidersammler darf in Kaiserslautern weiterhin Alttextilien

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00617

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Düsseldorf, 21.03.2013 - 17 L 260/13

    Vereinbarkeit der Stellung als untere Umweltbehörde mit der als

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Düsseldorf, 26.04.2013 - 17 L 580/13

    Gewerbliche Sammlung; Neutralitätsgebot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • VG Düsseldorf, 19.04.2013 - 17 L 440/13

    Untersagung der Sammlung von Bekleidung, Textilien und Verpackungen aus Textilien

  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

  • VG München, 10.04.2014 - M 17 K 12.6238

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien

  • VG Düsseldorf, 08.04.2014 - 17 K 8550/12

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien mittels Containern wegen

  • VG Düsseldorf, 08.04.2014 - 17 K 1580/13

    Untersagung einer angezeigten gewerblichen Sammlung von Altkleidern und

  • VG Düsseldorf, 08.04.2014 - 17 K 4098/13

    Formelle Rechtswidrigkeit einer Ordnungsverfügung hinsichtlich der Untersagung

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG München, 10.04.2014 - M 17 K 12.6420

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; "Überangebot" gewerblicher

  • VG Düsseldorf, 11.04.2014 - 17 K 1883/13

    Einstufbarkeit einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als Sammlerin nach § 3

  • VG Düsseldorf, 08.05.2013 - 17 L 585/13

    Gewerbliche Altmetallsammlung

  • VG München, 17.07.2014 - M 17 K 13.2789

    Untersagung einer gewerblichen Altkleider- und Altschuhsammlung

  • VG Düsseldorf, 18.06.2013 - 17 L 645/13

    Untersagung der Sammlung bestimmter Abfallarten (hier: Altkleider und Schuhe)

  • VG Düsseldorf, 18.03.2013 - 17 L 266/13

    Untersagung einer gemeinnützigen Sammlung von Altkleidern und -schuhen im

  • VG Düsseldorf, 05.11.2013 - 17 L 1292/13

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien im Kreisgebiet i.R.d.

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00677

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Düsseldorf, 13.06.2013 - 17 L 558/13

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien und Schuhen mittels aufgestellter

  • VG Düsseldorf, 23.05.2013 - 17 L 797/13

    Untersagung der gemeinnützigen Sammlung von Altkleidern und -schuhen wegen des

  • VG Düsseldorf, 17.06.2013 - 17 L 575/13

    Untersagung der Sammlung von Altkleidern und Schuhen im Stadtgebiet wegen

  • VG Düsseldorf, 13.06.2013 - 17 L 658/13

    Untersagung der laufenden gewerblichen Sammlung diverser Metalle, bestimmter

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