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OLG Düsseldorf, 06.04.2001 - I-14 U 230/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiserhebung über die telefonische Vereinbarung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages ; Defekt der Heckklappendämpfer eines PKW als Fehler
- Judicialis
ZPO § 448; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 459; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 463 Satz 1; ; BGB § 463 Satz 2
- rechtsportal.de
Zur Frage des Vorliegens einer arglistigen Täuschung beim Verschweigen eines Fehlers beim Autokauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geringfügigen Mangel verschwiegen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 459 Abs. 1, Abs. 2 § 463
Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers; kein haftungsbegründender Fehler, der mit geringfügigen Kosten zu reparieren ist; unbegründeter Arglistvorwurf im Falle eines "vergessenen" Defekts; keine Zusicherungshaftung wegen verschleißbedingter Mängel
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.09.2000 - 2b O 5/00
- OLG Düsseldorf, 06.04.2001 - I-14 U 230/00
Papierfundstellen
- DAR 2001, 358
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94
Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2001 - 14 U 230/00
Insoweit muss der Kläger als Käufer den Einwand des Vergessens entkräften (vgl. BGH, NJW 1996, 1205, 1206;… Reinking/Eggert, a.a.O. Rdnr. 1858).