Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 07.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2318
OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99 (https://dejure.org/2000,2318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2000 - 13 U 155/99 (https://dejure.org/2000,2318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 13 U 155/99 (https://dejure.org/2000,2318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Haftpflichtversicherung; Schadensersatz; Schmerzensgeld; Feststellungsbegehren

  • Judicialis

    BGB § 831; ; BGB § ... 823; ; BGB § 847; ; BGB § 249 ff.; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 141; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1; StVO § 8 Abs. 2 S. 2
    Alleinhaftung des Vorfahrtberechtigten wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 60 % L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer untergeordneten Straße in eine Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeugs mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit herannahenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Wartepflichtige hat das Vorfahrtsrecht des herannahenden Verkehrsteilnehmers nur dann zu beachten, wenn das bevorrechtigte Fahrzeug in dem Augenblick, in dem er sich zum Einfahren in die Vorfahrtstraße entschließt, bereits sichtbar ist

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Vorfahrt heißt nicht rasen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 171
  • VersR 2002, 589 (Ls.)
  • DAR 2001, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99
    In diesem Falle haftet der Halter (und dementsprechend auch der Haftpflichtversicherer) nur dann nicht, wenn er nachweist, daß sich der Fahrer verkehrsrichtig verhalten hat oder ihm der Entlastungsbeweis gem. § 831 Abs. 1 S. 2 BGB gelingt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1903; BGHZ 24, 21; BGH NJW-RR 1987, 1048).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99
    In diesem Falle haftet der Halter (und dementsprechend auch der Haftpflichtversicherer) nur dann nicht, wenn er nachweist, daß sich der Fahrer verkehrsrichtig verhalten hat oder ihm der Entlastungsbeweis gem. § 831 Abs. 1 S. 2 BGB gelingt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1903; BGHZ 24, 21; BGH NJW-RR 1987, 1048).
  • OLG Hamm, 11.04.1994 - 13 U 228/93
    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99
    Die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein anderes Fahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (BGH VersR 1994, 492; OLGR Hamm 1994, 147, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99
    Die bloße Möglichkeit, daß auf der Vorfahrtstraße ein anderes Fahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (BGH VersR 1994, 492; OLGR Hamm 1994, 147, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 4208/10

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf

    19 c) Unerheblich ist in Fällen wie dem vorliegenden, ob der Beamte Vorerkrankungen hat, da der Schädiger bekanntlich keinen Anspruch hat, nur auf einen Gesunden zu treffen (BGHZ 132, 341 [345]; 137, 142 [145]; speziell für Fallgestaltungen wie der vorliegenden OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 431 [432]; Drees VersR 1987, 739 [744 sub III 7]), solange nicht der adäquate Kausalzusammenhang oder der Rechtswidrigkeitszusammenhang unterbrochen worden ist, wie in den Fällen, wo anlässlich des Unfalls eine andere, zur Frühpensionierung in dem betreffenden Zeitraum führende Erkrankung zu Tage getreten ist (BGH VersR 1968, 800 [802]; OLG Hamm NZV 2001, 171 [172]).
  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 4282/14

    Erwerbsschaden einer Beamtin nach einem Verkehrsunfall

    Unerheblich ist in Fällen wie dem vorliegenden, ob der Beamte Vorerkrankungen hat, da der Schädiger bekanntlich keinen Anspruch hat, nur auf einen Gesunden zu treffen (BGHZ 132, 341 [345]; 137, 142 [145]; speziell für Fallgestaltungen wie der vorliegenden OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 431 [432]; Drees VersR 1987, 739 [744 sub III 7]), solange nicht der adäquate Kausalzusammenhang oder der Rechtswidrigkeitszusammenhang unterbrochen worden ist, wie in den Fällen, wo anlässlich des Unfalls eine andere, zur Frühpensionierung in dem betreffenden Zeitraum führende Erkrankung zu Tage getreten ist (BGH VersR 1968, 800 [802]; OLG Hamm NZV 2001, 171 [172]), was die Berufungsführerin nicht konkret behauptet hat.
  • LG Arnsberg, 15.01.2015 - 4 O 260/14

    Abwägung von Verursachungsbeiträgen mehrerer Unfallbeteiligter; Vornahme einer

    Die Geschwindigkeitsgrenze, bis zu der eine falsche Einschätzung noch vorwerfbar ist, (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., VersR 1975, 68; KG, DAR 1992, 433; OLG Hamm, NJWE-VHR 1996, 212; NZV 2001, 171), ist hier überschritten.
  • OLG Köln, 16.05.2013 - 19 U 10/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück auf die Straße

    Vorhergesagtes gilt auch unter Berücksichtigung der durch den Kläger angeführten Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 02.02.2000, -13 U 155/99-, zitiert nach juris), da diesem Urteil eine völlig andere Fallgestaltung zugrunde gelegen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.05.2001 - 12 U 1912/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6999
OLG Koblenz, 07.05.2001 - 12 U 1912/99 (https://dejure.org/2001,6999)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.2001 - 12 U 1912/99 (https://dejure.org/2001,6999)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 12 U 1912/99 (https://dejure.org/2001,6999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung; Pflichtverletzung eines Polizeibeamten; Polizeibeamter; Straßenverkehrssicherungspflicht; Sicherung der Unfallstelle; Unfallhindernisentfernung

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Staatshaftung aufgrund unsorgfältiger Räumung der Unfallstelle von Split- und Glaspartikeln durch die Verkehrspolizei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 492
  • DAR 2001, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2001 - 12 U 1912/99
    Die Grundsätze über den Wegfall des Verweisungsprivilegs im allgemeinen Straßenverkehr (BGHZ 68, 217) und bei Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134) sind hier nicht anwendbar.
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 19/83

    Ampelausfall - § 839 BGB, Verweisungsprivileg

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2001 - 12 U 1912/99
    Daran kann sich auch dann nichts ändern, wenn im Einzelfall mit der Ausübung der polizeilichen Pflicht zur Wiederherstellung des ungehinderten und gefahrlosen Verkehrsflusses Maßnahmen veranlasst und durch einen beauftragten Abschleppunternehmer ausgeführt werden, die sich teilweise den Aufgaben des allgemein Verkehrssicherungspflichtigen annähern (vgl. auch BGHZ 91, 48, 53/54).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2001 - 12 U 1912/99
    Die Grundsätze über den Wegfall des Verweisungsprivilegs im allgemeinen Straßenverkehr (BGHZ 68, 217) und bei Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134) sind hier nicht anwendbar.
  • LG Bielefeld, 27.06.1996 - 22 O 40/96

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz u. Schmerzensgeld für einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2001 - 12 U 1912/99
    Dann kommt zwar auch für die hier in Rede stehenden schädlichen Folgeauswirkungen grundsätzlich eine Haftung der Halter der genannten Fahrzeuge und ihrer Haftpflichtversicherer als eine anderweitige Ersatzmöglichkeit i. S. d. § 839 Abs. 1 S. 2 BGB in Betracht, die den Amtshaftungsanspruch wegen polizeilicher Pflichtverletzung ausschließen kann (vgl. LG Bielefeld, Urt. v. 27.06.1996 -- 22 O 40/96).
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