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OLG Hamm, 06.09.2001 - 6 U 188/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Kettenauffahrunfalls auf der Abfahrt einer Autobahn; Bemessung von Schadensverursachungsanteilen unter Berücksichtigung der gesteigerten Betriebsgefahr eines aufgeschobenen PKWs; Schadensschätzung bei ungeklärtem ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
Haftungsverteilung bei einem Mehrfach-Auffahrunfall
Verfahrensgang
- LG Münster, 04.07.2000 - 16 O 584/98
- OLG Hamm, 06.09.2001 - 6 U 188/00
Papierfundstellen
- NZV 2002, 175
- DAR 2002, 268
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71
Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall
Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 6 U 188/00
In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zur Schadensschätzung bei ungeklärtem Verlauf eines doppelten Auffahrunfalles (vgl. BGH VersR 73, 762) sieht der Senat das Verhältnis der vom Schädiger am Fahrzeug nachweisbar verursachten Schäden zu den übrigen Fahrzeugschäden jedenfalls grundsätzlich als geeigneten und sachgerechten Schätzungsmaßstab dafür an, inwieweit die weiteren Schäden als Folge des nachgewiesenermaßen vom Schädiger verursachten Fahrzeugschadens gewertet werden können.
- OLG Koblenz, 06.02.2017 - 12 U 650/16
Schadensersatz aus Kfz-Unfall: Haftungsbeschränkung bei Kollision während eines …
Im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG überwiegt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Beklagten so stark, dass die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs dahinter zurücktritt (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 175 - 176). - LG Detmold, 23.06.2010 - 21 S 36/09 Unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm (NZV 2002, 175) ist das AG in der angefochtenen Entscheidung zu Recht von einer vollen Haftung der Beklagten ausgegangen.
- LG Dortmund, 23.06.2010 - 21 S 36/09
Vermeidbarkeit eines Auffahrunfalls für einen Auffahrenden nach einem Spurwechsel …
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm (NZV 2002, 175) ist das AG in der angefochtenen Entscheidung zu Recht von einer vollen Haftung der Beklagten ausgegangen.